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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu USK Kennzeichen im Marktplatz


Butter
2007-02-01, 18:32:34
Nur eine Verständnissfrage, nehmen wir mal an es Verkauft jemand DVDs mit USK/FSK 18, da ist mir klar, darf nur an 18 Jährige abgegeben werden, das kann hier im Forum nicht kontrolliert werden.

Aber verhält es sich nicht bei FSK/USK 16 nicht genauso? Es kontrolliert keiner ob ich einem 13/14/15 Jährigen eine DVD/Games zukommen lasse, die ab 16 ist?

huha
2007-02-01, 18:33:39
Es kontrolliert keiner ob ich einem 13/14/15 Jährigen eine DVD/Games zukommen lasse, die ab 16 ist?

Doch, du.

-huha

Butter
2007-02-01, 18:35:29
Doch, du.

-huha
Klar...und bei 18er Titel könnte ich das nicht?

Und btw... wer tut das?

deekey777
2007-02-01, 20:08:56
Klar...und bei 18er Titel könnte ich das nicht?

Und btw... wer tut das?

Was sagen denn die MP-Regeln zu "Ab 18"-Produkten?
Nur eine Verständnissfrage, nehmen wir mal an es Verkauft jemand DVDs mit USK/FSK 18, da ist mir klar, darf nur an 18 Jährige abgegeben werden, das kann hier im Forum nicht kontrolliert werden.

Aber verhält es sich nicht bei FSK/USK 16 nicht genauso? Es kontrolliert keiner ob ich einem 13/14/15 Jährigen eine DVD/Games zukommen lasse, die ab 16 ist?
Das ist deine Aufgabe, nachzuforschen, ob die USK-Empfehlungen eingehalten werden, denn das ist dein Geschäft.
Meinerseits als Mod ist die fehlende Kennzeichnung = keine Jugendfreigabe.

Black-Scorpion
2007-02-01, 20:16:30
Klar...und bei 18er Titel könnte ich das nicht?
Nein

Weil 3DC dafür verantwortlich wäre und nicht du wenn es jemand darauf anlegt.
Auch wurde dieses Thema bestimmt schon 100x durchgekaut.
Wenn es so einfach wäre, warum ist es dann selbst bei ebay verboten obwohl laut AGB nur volljährige überhaupt bei ebay handeln dürfen?

LovesuckZ
2007-02-01, 20:23:59
Das ist deine Aufgabe, nachzuforschen, ob die USK-Empfehlungen eingehalten werden, denn das ist dein Geschäft.
Meinerseits als Mod ist die fehlende Kennzeichnung = keine Jugendfreigabe.

Das ist doch ein Widerspruch.
Wenn er sich darum kümmern müsste, ob sein Vertragspartner das Alter für das Spiel erreicht habe, dann kann er auch gleich "Ab 18" Titel verkaufen.
Der Prozeß, dass er den Käufer überprüfen müsste, wäre der gleiche...

deekey777
2007-02-01, 20:33:31
Das ist doch ein Widerspruch.
Wenn er sich darum kümmern müsste, ob sein Vertragspartner das Alter für das Spiel erreicht habe, dann kann er auch gleich "Ab 18" Titel verkaufen.
Der Prozeß, dass er den Käufer überprüfen müsste, wäre der gleiche...
Nein, ist es nicht.
Sehen wir es von der zivilrechtlichen Seite an:
Man ist erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres vollgeschäftsfähig. Trotzdem dürfen auch beschränkt geschäftsfähige Geschäfte unter bestimmten Voraussetzungen machen.
Die zivilrechtliche Seite geht mich als Moderator nichts an, das ist die Aufgabe der Parteien.
Und dann kommt der Jugendschutz. Auch das ist die Aufgabe der Parteien.
Nur wurde in die Regeln aufgenommen, dass Ware, die ohne Jugendfreigabe ist, hier weder angeboten noch danach gesucht werden darf. Also achte ich nur darauf, dass solche Ware hier nichts verloren hat (so weit es geht). Darum gibt es die neue Regel, dass die USK-/FSK-Angaben hinzuzufügen sind. Fehlen diese, wird einfach unterstellt, dass diese Ware gegen die Ab-18-Regel verstößt. Die Möglichkeit des Nachweises der Volljährigkeit spielt keine Rolle.

Butter
2007-02-01, 20:55:42
Okay sehe ich ein, aber das Forum kann nicht belangt werden, wenn ein 12 Jähriger ein Spiel über den Marktplatz kauft, die Mutter sieht es und zeigt das Forum an, aus dem Grund dort werden USK16 Artikel werden 12 Jährigen zu gänglich gemacht.