PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gekauft für 0€


Kayls
2007-02-25, 18:00:26
Grüsse, ich habe was über ein online versandhandel bestellt und habe per mail den kaufvertrag bekomme:


Wir bedanken uns für Ihren Auftrag:

Nr. Menge Produkt-Nr. Bezeichnung EP MwSt. Rabatt GP

1 1 Stück 682982-3117625 Heco Celan Sub 38A 0,00 € 0% 0,00 €
2 Zwischensumme 0,00 €
3 Versandmethode GLS (German Parcel Service) 19% 4,00 €
4 Zahlungsmethode Nachnahme Deutschland 19% 6,50 €
5 Steuergebiet EU-Land
6 Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) 10,50 €
7 enthaltene Umsatzsteuer: normal (19 %) 1,68 €

und wollte nun wissen ob ich das bestellte nun umsonst bekomme, oder hat der versandhandel das recht mir nichts zu schicken für 0€ weil es ein "versehen" ist.

DraconiX
2007-02-25, 18:02:13
Ist das erstmal nur die Auftragsannahme oder schon die Auftragsbestätigung?

Kayls
2007-02-25, 18:03:15
diese mail kammm gleich nach dem bestellen

Udragor
2007-02-25, 18:06:00
Kann schon sein, das sie dir das schicken und wirklich nur die Versandkosten berechnen. Ich hatte letztes Jahr das Glück, bei Mindfactory auf der Suche nach einer neuen CPU zu sein. Und siehe da, Athlon64 3000+ Venice E6 S754 für 0,- Euro. Gleich 2 bestellt. Und auch tatsächlich bekommen. Mit Rechnung über 2x 0,- Euro + 7,50 Versand :biggrin:

2 Stunden später hat er im Shop übrigens wieder über 100,- Euro gekostet.

Kayls
2007-02-25, 18:10:27
mich würde mal die rechtliche sache interesieren. ich mein wen man was bestellt und es nich annimmt bekommt man meist großen ärger mit dem versandhandel.

wie ist es wen mal der versandhandel schei.... baut

darph
2007-02-25, 18:19:51
Dann ist das nur die Bestätigung, daß die Bestellung eingegangen ist. Das ist noch kein Kaufvertrag.

Kayls
2007-02-25, 19:03:53
Na mal schauen was morgen für ne mail kommt.

Fortsetzung folgt.........

Doomi
2007-02-25, 19:10:42
mich würde mal die rechtliche sache interesieren. ich mein wen man was bestellt und es nich annimmt bekommt man meist großen ärger mit dem versandhandel.

wie ist es wen mal der versandhandel schei.... baut

bei Mindfactory ist es so das man das Packet einfach nicht annimmt wenn man es nicht will und es dann automatisch zurückgeht.. Mindfactory ist da auch nicht sauer drüber denn der Postrückweg ist eh schon bezahlt.. es entstehen denen keinerlei weitere Kosten wenn man es nicht annimmt. So müsste das bei jedem Webshop sein.. ( 2 Wöchiges Rücktrittsrecht ohne Grundangabe )

CrazyHorse
2007-02-28, 16:05:51
Thema Nachnahmesendung nicht annehmen: Großen Ärger können sie nicht machen, aber es kann sein, dass du nicht mehr beim jeweiligen Versandhaus per Nachnahme bestellen darfst. Einige Händler bestehen dann auf Vorkasse...

Ich habe vor zwei Wochen telefonisch ein 2 GB DDR-Ram Kit von Corsair bei SMM.de betsellt. Für 70,99€! Das wurde geliefert. Bei Online-Kauf ist aber oftmals erst die Leferung bzw. die Bestätigung über die Lieferung die rechtliche Herstellung des Kaufvertrages. Das hängt davon ab was der Shop in seinen AGB so schreibt.

Gast
2007-02-28, 16:17:09
Der Shop kann sich jederzeit auf einen Irrtum berufen. Du hast keinen Anspruch den Artikel für 0 € zu bekommen, wenn der Preis ein Irrtum seitens des Shops ist, was anzunehmen ist.

Do0msdAy
2007-02-28, 21:37:01
und dann müssen sie das geld ja wieder zurück überweisen oder?
Falls per Vorkasse und ich den Artikel zum Original Preis nicht will??

Yups
2007-02-28, 21:51:58
Nen Bekannter von mir hatte auch mal so einen ähnlichen Vorfall. Allerdings bei Compuland (naja, fast das gleiche) MSI 6600GT für 0 €. Er hat gleich mal testweise 200 Stück bestellt, dann haben sie natürlich geguckt und ihm die nicht verkauft. Hätte er nur eine geringe Menge genommen hätte er sie wohl bekommen :D

hyperterminal
2007-02-28, 22:00:13
Man muss zunaechst einmal in die AGB gucken. Dort steht meistens, dass der Kunde das Angebot abgibt und der Verkaeufer durch Versand der Ware annimmt. Die E-Mail ist dann nur zur Info, dass das Angebot des Kunden zugegangen ist. Erfolgt kein Versand, so ist auch kein Vertrag zustande gekommen und der Kunde hat keinen Anspruch aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Steht nichts in den AGB, so kann der Verkaeufer seine Erklaerung wegen Irrtums gem. § 119 BGB anfechten, muss dann aber den Vertrauensschaden des Kunden ersetzen (-> § 122 BGB).