Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8800GTS 320MB 84,90€ bei Vobis
Marc-
2007-03-22, 12:43:00
Du glaubst doch nicht wirklich immer noch, dass das ein Versehen seitens des Shops war? Bei einem offensichtlichen Fehler stimme ich dir zu, was du über die "Geiz ist Geil" Mentalität geschrieben hast, auch wenn bei mir auf der "untersten Schublade menschlichen Verhaltens" andere Subjekte stehen (für dich gibts scheinbar nix schlimmeres:confused: ),aber hier liegt der Fall etwas anders.
was bitte soll das sonst gewesen sein, als ein fehler? glaubst du wirklich das vobis so eine aktion bewusst macht um eine perfide werbeaktion in ein paar insiderforen zu haben deren user eh nicht zur primären zielklientel gehört? also sorry...da muss man schon reichlich verblendet sein um sowas zu unterstellen.
Marc-
2007-03-22, 12:45:12
Das ist veraxxxe vom Shop. Und ich muß echt sagen sowas nervt wirklich. Ich mache denen weiter stress, auch wenn es nur doof mails sind auf die die jungs und mädels immer noch fleissig antworten.
Das ganze ist ein witz und daher macht es auch ein bischen spass das zu verfolgen und auch mit zu mischen.
lol? wo bitte liegt die verarsche... ich bitte dich... sags mir, weil das ist zu absurd als das du dies ernst meinen kannst. aber ich lass es mir gern von dir erklären.
desweiteren: "misch du mal weiter mit", wenn man sonst nix mit seiner zeit anzufangen weiss...
Mr.Fency Pants
2007-03-22, 13:36:01
was bitte soll das sonst gewesen sein, als ein fehler? glaubst du wirklich das vobis so eine aktion bewusst macht um eine perfide werbeaktion in ein paar insiderforen zu haben deren user eh nicht zur primären zielklientel gehört? also sorry...da muss man schon reichlich verblendet sein um sowas zu unterstellen.
Also verblendet würde ich nennen, wenn man Leute, die aus einem Fehler einen Vorteil ziehen wollen als unterste Schublade des menschlichen Verhaltens bezeichnet.;)
Aber glaub du mal ruhig weiter an einen "Fehler". Gerade weil Leute aus Foren eben nicht bei Vobis kaufen, muss man sich irgendwie auf sich aufmerksam machen. Nennt sich auch neue Märkte erschliessen.
(+44)
2007-03-22, 15:40:15
So.
wir muss Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Bestellung (Bestell-Nr. 578420) nicht zu den von Ihnen gewünschten Konditionen ausgeführt werden kann. Bei dem Angebot wurde irrtümlich ein fehlerhafter Preis eingestellt.
Ein Vertragsabschluss mit product + concept GmbH kommt, wie Sie den Geschäftsbedingungen entnehmen können, erst durch die Auslieferung der Ware oder - nach Wahl von product + concept GmbH - dadurch zustande, dass wir dem Besteller in sonstiger Weise (etwa durch eine Versandbestätigung) die Annahme der Bestellung bestätigen. Die Ihnen übermittelte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Vertrag über das/die von Ihnen bestellten Produkt(e) ist vorliegend also noch nicht zustande gekommen.
Nur höchst vorsorglich fechten wir in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Az: VIII ZR 79/04) einen eventuell doch zustande gekommenen Kaufvertrag wegen (offensichtlich) irrtümlicher Übermittlung eines falschen Preises gemäß §§ 119, 120 BGB an.
...
Nachdem sie mir erst von ner Lieferverzögerung berichtet haben...
Shaitaana
2007-03-22, 15:47:05
So.
...
Nachdem sie mir erst von ner Lieferverzögerung berichtet haben...
Jep, einen Status übermittelt, was nicht gleich einen KV inkludiert ;)
Aber es steht in deinem Zitat auch sehr gut erklärt.
gbm31
2007-03-22, 20:01:54
So.
...
Nachdem sie mir erst von ner Lieferverzögerung berichtet haben...
same here.
auf das warte ich aber seit samstag morgen 4.00 uhr...
Armaq
2007-03-22, 22:15:17
"Diese Mail erhalten Sie bei Nichtlieferbarkeit eines Artikels regelmäßig. Sie dient lediglich Ihrer Information."
--> NUR DAS steht bei dem Schreiben an "+44", nicht Kaufvertrag, nicht Annahme ja sogar eine momentane Verfügbarkeit wird verneint!
Dein Beispiel wird hier nicht im entferntesten nahegelegt.
Eine nichtige Verfügbarkeit kann nur mit 119 widerufen werden, mit welchem Paragraphen sonst? Denn der schließt einen Irrtum oder Vorbehalt ein, was extra vom Händler vor Bestellung geäußert wird.
Vobis reagiert auf die Bestellung, aber nicht mit einer Annahme! Siehe oben "Sie dient lediglich Ihrer Information." -> nur darauf ists bezogen!
Hast du das Urteil gelesen? Du begreifst nicht, dass nur ein BESTEHENDER VERTRAG durch 119 angefochten werden kann.
OHNE SCHULDVERHÄLTNIS KEINE RECHTSGRUNDLAGE! Warum also anfechten, wenn man sich so sicher ist, dass kein KV besteht.
Weil die Rechtsprechung dem Käufer hier ein KV zugestehen würde.
Aber ich muss mit dir nicht diskutieren, da du einfach nicht auf bestehende Rechtsprechung eingehst und hier keinerlei Argumente anführst geschweige denn mal auf rechtshemmende Einwände eingehst, die es durchaus gibt.
Arbeitest bei Vobis?
Ansonsten sind solche Dinge durch die Shops wie gesagt mindestens fragwürdig.
sun-man
2007-03-22, 22:38:00
Also wenn ich mich hier so durchlese muß man sich echt mal fragen wieviel Blödheit Ihr den Shops zugesteht. Welcher Shop bietet absichtlich 200€ unter Wert an - und dann noch mehrere artikel - um Aufmerksamkeit zu bekommen? So schlecht kann kein Imageberater sein das jemand so etwas empfiehlt.
Jeder andere Shop hetzt denen ASAP Anwälte auf den Hals weil nicht nur Fehler sondern auch grobe "Unsportlichkeit", sprich zu tiefer Preis, offensichtlich sind.
Die KÖNNEN es garnicht verkaufen, selbst wenn sie es wollten.
Hört auf zu flennen und vor allem hört auf hier irgendwelche halbgaren Wahrheiten zu diskutieren. Geht zum Anwalt oder laßt es doch einfach gut sein....man muß doch mit dem Klammersack gepudert sein wenn man glaubt denen jetzt ne Mail zu schrieben "Neee, die im 3DCenter haben gesagt das ich das bekommen werde" UND dann kommt die Karte mal eben so angehuscht. Kurz, ohne Anwalt keine Karte selbst wenn Ihr hier noch 10 Seiten diskutiert. Die Offensichtlichkeit den Preisfehlers dürfte 99% der Besteller klar gewesen sein. Wobei ich vergaß das Euch so ein Fehler nie unterlaufen würde und Ihr NATÜRLICH alles verschicken oder verkaufen würdet was Euch Eure Existenz kosten könnte weil Ihr einen FEHLER gemacht habt.
Das der Verein da nicht nur einen sondern mehr Fehler hatte ist eher negativ und bringt weder Ruf noch Öffentlichkeit im positiven Sinne. Bestenfalls fliegt man bei Geizhals und Co aus den Listen....man kann also garnicht gewinnen.
Also, geht zum Anwalt oder laß den Fred ruhen...frag mich warum man hier konsequent bei irgendwelchem Schmarn Threads schließt aber diesen hier offen läßt. Nunja....
Bei mir auch eine Absage. Naja, was anderes war auch nicht ernsthaft zu erwarten. Als Pessimist durch das Leben zu gehen ist in solchen Fällen von allergrößter Nützlichkeit.
Ich habe freundlich mein Bedauern kundgetan und fertig.
MfG,
Raff
Marbleearth
2007-03-22, 23:06:16
[...] und Ihr NATÜRLICH alles verschicken oder verkaufen würdet was Euch Eure Existenz kosten könnte weil Ihr einen FEHLER gemacht habt.
Naja ich glaube kaum, dass das Vobis die Existenz kosten würde. Und du hast Recht, mehrere preislich falsch ausgewiesene Artikel ist eben kein "kleiner Fehler" mehr. Wenn sie bei Geizhals rausflögen würde ich sie nicht vermissen, zumal sie ja sonst keine besonders tollen Preise haben (imo).
Warum hier einige so drauf beharren das Zeug zu dem Preis zu bekommen verstehe ich auch nicht. Es war von Anfang an allen klar, dass es nicht der Preis war, den VOBIS beabsichtigt hatte allen zu offerieren. Vorsatz mal außen vor.
Ihr habt eh nur alle bestellt, weil es eben "zu billig" war. Oder warum lese ich hier, haben einige gleich 3 bestellt? bestimmt nicht um ihren Haupt und 2 Neben-PCs zu bestücken...
Es ist ja nicht das erste Mal, dass sowas passiert, wenngleich die Größenordnung diesmal eine andere war. Waren es sonst nur eine Sorte Grafikkarten, ist es diesmal ein größerer Teil des Sortiments. Aber allen Fällen ist eines gemein..niemand hat bisher die "hammergünstige" Ware jemals bekommen. Nur das Geschrei war jedesmal hinterher dasselbe ;)
Shaitaana
2007-03-23, 11:33:01
;) Hast du das Urteil gelesen? Du begreifst nicht, dass nur ein BESTEHENDER VERTRAG durch 119 angefochten werden kann.
OHNE SCHULDVERHÄLTNIS KEINE RECHTSGRUNDLAGE! Warum also anfechten, wenn man sich so sicher ist, dass kein KV besteht.
Weil die Rechtsprechung dem Käufer hier ein KV zugestehen würde.
Aber ich muss mit dir nicht diskutieren, da du einfach nicht auf bestehende Rechtsprechung eingehst und hier keinerlei Argumente anführst geschweige denn mal auf rechtshemmende Einwände eingehst, die es durchaus gibt.
Arbeitest bei Vobis?
Ansonsten sind solche Dinge durch die Shops wie gesagt mindestens fragwürdig.
Sachlich bleiben!
"Nur höchst vorsorglich fechten wir in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Az: VIII ZR 79/04) einen eventuell doch zustande gekommenen Kaufvertrag wegen (offensichtlich) irrtümlicher Übermittlung eines falschen Preises gemäß §§ 119, 120 BGB an. "
--> incl. "Irrtümer vorbehalten / Angaben ohne Gewähr" --> incl. ledigliche Statusangabe der Ware incl. Hinweis dessen --> vorsorglicher Reaktionshinweis falls Anklage durch Besteller
Heutzutage kann man alles anklagen/anzeigen, ob es dann effektiv ist wird sich zeigen. Hier wird nur der Kunde vorsichtig verwarnt, falls er annimmt das ein KV zustande gekommen ist.
SunMan hat es sehr gut beschrieben, verkauf du mal später Deine Immobilie (angenommen du hast evtl. eine) und schalte versehentlich ein Angebot öffentlich, indem der Preis einen Fehler enthält. Viel Spaß wenns nach Deiner Ansicht geht!!! Zum Glück funktioniert die Rechtssprechung nicht in dem Sinne.
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