Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ATi Radeon 8500 fuer 665,- bei 'Fortknox.de'
MFC_Boron
2001-08-26, 14:46:06
Hi there!
Bei www.fortknox.de steht die ATi Radeon 8500 fuer sagenhafte 665,- in der Liste. Es gibt noch keine naeheren Angaben zu der Karte (ob Retail oder Bulk), aber der Preis laesst ja schon mal hoffen. Auch was die Preisgestaltung bei nVidia angeht!
Selbst wenn die GF3 ca. 10% schneller ist als eine ATi Radeon, ist der Preisunterschied von ca. 300,- aber doch ein Argument fuer die Karte!
Ich bin mal gespannt, ob sich der Preis durchsetzen kann...
Gruss,
Boron
Razor
2001-08-26, 15:12:16
Zumidest darf dann später keiner mehr einen Vergleich zur gf3 ziehen, da diese Karte ja dann wohl eher in die Richtung gf2ultra geht, oder ?
Wenn es also zu Inkompatibilitäten oder Treiber-Problemen kommt, Features erst mal doch nicht unterstützt werden oder ähnliches, dann kann man immer sagen, daß man doch wohl nicht die gleichen Ansprüche daran stellen darf, wie an eine gf3, die ja locker 50% teurer ist...
Ob Fortnox überhaupt in der lage ist, diese Karte für diesen Preis zu liefern, steht auch noch in den Sternen. Denn schließlich werden die ja wohl nicht drauf' zahlen wollen, oder ?
Auch hier rate ich dringend dazu, erst einmal gängige Praxis-Test's abzuwarten, um zu sehen ob die Theorie auch der Praxis entspricht.
In diesem Sinne...
Razor
MFC_Boron
2001-08-26, 20:11:16
Bei dem Preis kann man schon nachdenklich werden, ob da wirklich was nicht in Ordnung ist, aber ich gehe mal davon aus, dass die Karte einfach etwas langsamer ist als die GF3 und daher der Preis zu Stande kommt.
Vielleicht verfolgt ATi auch einfach eine etwas agresseivere Preisstrategie um eine hoehere Akzeptanz im Retail-Markt zu bekommen.
Der Preis ist schon gut!
Die Treiber werden wohl nicht die grossen Probleme machen, da sie ja direkt von der Radeon weiterentwickelt wurden und damit nicht von den alten Problemen betroffen sind.
Man kann die Karte allerdings nicht mit der GF2 Ultra vergleichen, da das 2 verschiedene Generationen sind. Die eine Karte ist DX7 Compilant und die andere unterstuetzt DX8.1! Das ist schon ein Unteschied.
Auch wenn der Preis eher in die Region der GF2 Ultra faellt, ist der Vergleich nicht korrekt. Man vergleicht die Kyro II ja auch mit der GTS, obwohl sie den Preis einer MX hat. Die Kyro II kann im Prinzip aber auch nicht mehr als DX6 und da waere der Vergleich schon eher falsch...
Was Fortknox betrifft:
Wenn man die Karte jetzt zu dem Preis bestellt, dann bekommt man sie auch zu dem Preis!
Gruss,
Boron
Unregistered
2001-08-27, 09:19:57
wenn dass stimmt wäre das echt der Hammer!
Offiziell wird die Retail Variante mit 950,- DM angegeben. Auch in den Staaten ist der Preis bei $389. Also ich frag mich ob FortKnox da sich nicht vertan hat? Angeblich wird es nämlich erst mal keine ViVo (Video In/ Video Out) geben.
Ich bestell mir mal eine und dann schaun mehr mal was FortKnox liefert :-)
MFC_Boron
2001-08-27, 13:17:36
Noch viel besser ist ja fast die Radeon 7500 fuer unter 400,-! Da bekommt man eine gute Karte auf GF2 Pro/Ultra Niveau fuer einen guten Preis. Dazu kommen dann noch Dual Head (mit 2x 350Mhz RAMDAC)! Das hat auch matrox nicht!
Watrten wir aber mal ab, bis die Klotten im 'Laden um die Ecke' zu haben sind, denn zumindest ich kaufe da immer noch am liebsten ein.
Gruss,
Boron
MFC_Boron
2001-08-27, 16:57:57
Also der Preiskampf geht schon VOR dem Release der Karte los!
Bei www.funcomputer.de gibt es die Radeon 8500 jetzt fuer 610 DM!!!
Wie weit soll der Preis denn noch fallen? Das sind immer noch 200 DM weniger als eine guenstige HIS GF3.
Ich bin echt mal auf die Benchmarks der fertigen Karte gespannt. Wenn sie nur an die Speed der GF3 rankommt, dann ist das ja schon was. Auf jeden Fall passt dann der Preis.
Gruss,
Boron
Bei den Preisen bin ich doch etwas skeptisch. Man sollte auch berücksichtigen, dass die 3D Prophet 4500 TVO bei Fort Knox zunächst 315 DM kosten sollte IIRC, aber als sie rauskam war der Preis doch höher.
MFC_Boron
2001-08-28, 09:27:57
Wenn Du die Karte jetzt vorbestellst, dann bekommst Du die auch zu DEM Preis. Ich habe da mal angefragt.
Gruss,
Boron
Unregistered
2001-08-29, 21:08:30
Das stimmt nicht ganz.. die verkäufer angaben zu noch nicht verfügbaren produkten sind NICHT verpflichtend.. D.h. sie könne sagen: "Hey wir bieten die Karte für 0,99DM an" um dann später zu sagen "Tut uns Leid aber der Preis hat sich geändert.. Können wir sie für ein anderes Produkt aus unserem Sortiment interressieren"
Das war bei der Kyro II damals auch so.. und zwar bei KMelektronik und Arlt.de. Bei beiden habe ich vorbestellt und bin dann vertröstet worden. -> Also erstmal abwarten.
Mal ganz davon abgesehen IST die Radeon8500 schneller als eine Gef3 (wenn man von den rohen spezifikationen ausgeht). Desshalb bin ich mir fast sicher das der Geschwindigkeitsvorteil allein auf den Treibern beruht. Mit den finalen Treiber wird sich das ändern..
Thowe
2001-08-29, 21:25:59
Können behaupten was sie wollen, da durch eine evtl. Bestellung noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag entsteht.
Master-of-Desaster
2001-08-30, 00:37:39
Hm, also wenn ich mich da noch richtig erinnere, dann ist wenn Fortkonx dir eine Bestätigungsmail mit dem Preis von 665,- DM schickt dadurch ein rechtskräftiger Kaufvertrag entstanden. Bei diesem kann dann eigentlich nicht mal eben so nachträglich den Preis geändert werden. Wie gesagt alles nur soweit ich mich noch an die Wirtschaftlehre erinnere. :stareup:
Cu
MFC_Boron
2001-08-30, 11:24:17
Originally posted by Master-of-Desaster
Hm, also wenn ich mich da noch richtig erinnere, dann ist wenn Fortkonx dir eine Bestätigungsmail mit dem Preis von 665,- DM schickt dadurch ein rechtskräftiger Kaufvertrag entstanden. Bei diesem kann dann eigentlich nicht mal eben so nachträglich den Preis geändert werden. Wie gesagt alles nur soweit ich mich noch an die Wirtschaftlehre erinnere. :stareup:
Cu
Das stimmt! Wenn einer sagt 'ja ich will das kaufen' und der andere sagt 'ich verkauf dir das fuer 1 DM', dann ist damit ein Vertrag zustande gekommen. Ob nun schriftlich oder nicht spielt dabei keine Rolle.
nggalai
2001-08-30, 11:59:55
Von http://www.fortknox.de/ :
"Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder haben sich die Preise gegenüber den Angaben in den Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen geändert, erhält der Besteller binnen 3 Werktagen eine Mitteilung. Die Bestellung ist dann nicht angenommen."
Die Sache mitm "Vertrag-zustande-kommen" gilt laut BGB (Fernversandgesetzgebung) nur dann, wenn in den AGB nicht ausdrücklich anders gehandhabt ...
ta,
.rb
Thowe
2001-08-30, 12:04:10
Originally posted by MFC_Boron
Das stimmt! Wenn einer sagt 'ja ich will das kaufen' und der andere sagt 'ich verkauf dir das fuer 1 DM', dann ist damit ein Vertrag zustande gekommen. Ob nun schriftlich oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Nö, das muss dann von Fall zu Fall vor Gericht entschieden werden. Tel. bestellt wäre was anderes. Ist aber eh alles anfechtbar, schriftlich ist das einzig wahre.
Vertrag kommt erst durch die Übergabe der Lieferung zum ausgehandelten Preis zu stande.
Vielleicht schreib ich mal einen Artikel darüber. Wenn mal Zeit ist.
Unregistered
2001-08-30, 12:25:26
in den Staaten sind jetzt auch die ersten Vorbestellungsseiten mit ~$300 aufgetaucht.
Also ich gehe erst mal von dem Preis 665 DM aus. Sollte FortKnox den nicht halten können oder wollen, kauf ich halt keine.
So einfach ist das.
Bye
Originally posted by nggalai
Von http://www.fortknox.de/ :
Die Sache mitm "Vertrag-zustande-kommen" gilt laut BGB (Fernversandgesetzgebung) nur dann, wenn in den AGB nicht ausdrücklich anders gehandhabt ...
ta,
.rb
Falsch!
Die AGB wird bei Vertragsschluss wirksam, sie kann also folglich nicht enthalten, wann der Vertragsschluss zustande kommt.
Tigershark
2001-08-30, 14:57:23
Originally posted by ow
Falsch!
Die AGB wird bei Vertragsschluss wirksam, sie kann also folglich nicht enthalten, wann der Vertragsschluss zustande kommt.
Das was nggalai meinte war aber, dass es völlig hinfällig ist, ob der Vertrag EIGENTLICH zustande gekommen ( und somit wirksam ) wäre, denn wenn in den AGB des Onlineversenders was anderes steht, dann ist es laut Fernabsatzgesetz ( § müsste ich suchen ) des BGB so hinzunehmen wie in den ABG aufgeführt.
Eine einfache und leider von vielen Käufern auf die leichte Schulter genommene "Hintertür" der Versender...
Tiger.
MFC_Boron
2001-08-30, 14:58:57
@ow
Korrekt!
Also ein Vertrag ist nicht erst mit Uebergabe der Ware bestehend. Das ist ja der Abschluss des Vertrages.
Ein Vertrag wird in 2 Teile unterteilt (Abstraktionsprinzip):
1) Verpflichtungsgeschaeft
2) Verfuegungsgeschaeft
So sieht das aus! Die Begriffe erklaeren sich ja mehr oder weniger von selbst und ich will jetzt auch nicht naeher darauf eingehen.
AGBs sind auch nicht alles. Grundsaetzlich ist das Zeug in der AGB erstmal nicht so wichtig, denn es kann im Prinzip so ziemlich alles angefochen werden! $11,$10,$9 im AGBG sind da zu pruefen, fuer allem die das interessiert.
Was diese Aussage mit dem Vorbehalt der Zusage betrifft muesste man das mal dahingehend pruefen.
Einige Firmen schreiben so ziemlich alles in eine AGB rein. Das muss dann aber nicht heissen, dass das auch rechtens ist!
@Throwe
Bist Du ein Anwalt? Die schreiben ja gerne lange Berichte...
Gruss,
Boron
nggalai
2001-08-30, 15:11:57
@ow: ja, natürlich hast Du recht. Meine Formulierung war zu unklar. Tigershark hat mich schon gut uminterpretiert. :)
wie auch immer, in der Praxis sieht's so aus:
a) Mit einer gültigen Bestellung von (digital) angebotener Ware gehst Du einen Vertrag mitm Anbieter ein.
b) Ob der Vetrag gültig ist, hängt alleine vom Handelsrecht (in der Schweiz im OR abgehandelt) ab.
Weshalb erwähne ich denn die AGB? Na, weil:
c) der Bestellende die AGB ausdrücklich akzeptieren muss, bevor die Bestellung gültig ist. Im Normalfall macht man das über eine Checkbox ("ja, ich habe die AGB und die Rüchgabebedingungen gelesen und akzeptiere sie"). Ohne das Akzeptieren ist die Bestellung ungültig, ergo kommt kein gültiger Vertrag zustande. Hat man allerdings die AGB akzeptiert, gelten die auch--incl. etwaiger "Preisänderungs-Klauseln".
ta,
.rb
MFC_Boron
2001-08-30, 16:43:08
Originally posted by nggalai
Bestellung gültig ist. Im Normalfall macht man das über eine Checkbox ("ja, ich habe die AGB und die Rüchgabebedingungen gelesen und akzeptiere sie"). Ohne das Akzeptieren ist die Bestellung ungültig, ergo kommt kein gültiger Vertrag zustande. Hat man allerdings die AGB akzeptiert, gelten die auch--incl. etwaiger "Preisänderungs-Klauseln".
ta,
.rb [/B]
Das ist es ja. Man kann nicht einfach alles in eine AGB reinschreiben und dann ist das auch wirksam! Recht hat eigentlich immer das BGB. Es sei denn der Vertrag wird zwischen 2 Geschaeftsleuten getroffen. Das ist was anderes. Wenn ich also eine Bestaetigung ueber einen Preis bekomme, dann kann ich davon ausgehen, dass ich die Karte auch zu dem Preis bekomme. Jetzt kommt fortknox zwar mit deren AGB, aber dann komme ich mit 'gut treu und glauben' und bla bla bla. So einfach ist das hier aber gar nicht!
Wenn man die richtig aergern will, dann kauft doch einfach was und schickt es wieder zurueck! VOR Ablauf der 2 Wochen!
Mach das doch dem Mitarbeiter als Vorschlag und dann kann man ja nochmal nachfragen zu welchem Preis man das Produkt bekommt...
Ist nicht so nett, aber wer ist das schon?
Liefern die eigentlich gegen Rehnung aus? Wenn ja, dass bestellt man das so und dann muss man naemlich erst nach 4 Wochen bezahlen. Vorher ist man da auch nicht im Verzug!
Auch wenn die Mahnen sollten, dann ist die gar nicht gueltig...
Gruss,
Boron
Thowe
2001-08-30, 16:51:25
Und wenn ich bei denen was im WebShop kaufe und eindeutig durch meine Bestellung erkläre, können die immer noch sagen - deine Nase gefällt mir nicht, also nö. Alles was da angeboten wird, sind keine Angebote. Alles klar?
Wobei wenn nicht in den AGB steht das wenn ein Punkt nicht zutreffend ist, die anderen nicht davon betroffen sind. Sind im übrigen alle Punkte nichtig, da die AGB so nicht mehr Bestandteil des Vertrages sind.
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