Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf eine Vermieterin einfach den Waschraum abschließen??
Chris1337
2007-05-08, 01:33:15
Also ich glaub ich bin im falschen Film!
Ich wohne in einer Mietwohnung.
Hier wohnt zum einem die Vermieterin mit ihrem Mann ( EG und 1. OG ) und noch eine Mieterin im 2. OG. Im Dachgeschoss habe ich meine Wohnung.
Es gibt einen gemeinsamen Waschraum im Keller, den jeder eigentlich zu jeder Zeit benutzen darf ( vor Einzug hat die Vermieterin noch gesagt, auch nachts waschen ist kein Problem, da der Raum eben im Keller ist und somit keinen von der Lautstärke her stört ).
Jetzt meint die Vermieterin aber, dass ich regelmäßig in der Wohnung die gewaschene Wäsche trocknen würde und hat mir einen Zettel in den Briefkasten gelegt, dass ich nur noch Wäsche waschen darf, wenn sie zu Hause ist, damit sie kontrollieren kann, ob ich Wäsche mit in die Wohnung nehme. Alles weitere würde mir ihr Anwalt mitteilen ( aber das redet die schon von x anderen Sachen und nie kam etwas von einem Anwalt ).
Jetzt wollte ich gerade, wie immer, eine Maschine an machen und traute meinen Augen nicht. Der Waschkeller ist abgeschloss und der Schlüssel abgezogen ( steckte sonst immer ). :eek:
Darf die Vermieterin das? Es darf doch kein Mieter einfach so den Waschkeller abschließen und mir somit die Möglichkeit meine Wäsche zu waschen nehmen, oder? Ich könnte zwar auch Nachmittags waschen, aber es ist doch mein Recht auch jetzt eine Maschine anzumachen, da es im Mietvertrag nirgends verboten wird. Lediglich das Trocknen und Waschen in der Wohnung ist verboten. Das tue ich ja auch nicht.
Was kann ich jetzt tun?
Ich wollte morgen mit dem Mietvertrag zum Anwalt und der Vermieterin Stress machen. Hat das Sinn? Also sowas habe ich noch nicht erlebt! Die Frau ist doch krank! Auch, dass sie mich für jeden Scheiß meint anzuschreien spricht schon für irgendwelche Krämpfe, die die Frau haben muss... :mad: :mad: :mad:
Achja:
Und aufgrund von Internet-Banking-Problemen meiner Bank konnte ich auch bis heute die Miete nicht überweisen. Dies werde ich auch erstmal nicht tun, bis ich sicher bin, ob die Vermieterin das Recht hat, einfach den Waschraum abzusperren. Das ist doch eine Verletzung des Mietrechts bzw. der Privatsphäre, oder?
Jetzt stelle man sich mal vor, ich bräuchte morgen einen Anzug oder so und der müsste noch gewaschen werden! Könnte ich knicken! :mad:
Cubitus
2007-05-08, 01:50:04
Ist die Nutzung des Waschraumes denn irgendwie vertraglich geregelt,
oder nur per Absprache ?
allg. Das du nur noch Wäsche waschen darfst wenn Sie zu Hause wäre, ist unzumutbar,
und du bekommst auch dabei recht! Nur zu Welchen Uhrzeiten du Wäsche waschen darfst muss klar sein.
Chris1337
2007-05-08, 02:11:54
Ich habe hier mal die Hausordnung (http://images.christian-kiwitt-online.de/mietvertrag/hausordnung.jpg) , Seite 2 (http://images.christian-kiwitt-online.de/mietvertrag/hausordnung2.jpg) gescannt und den §18 Waschen in der Wohnung (http://images.christian-kiwitt-online.de/mietvertrag/wascheninwohnung.jpg).
Ich kann aber nirgends etwas erkennen, dass eine Einschränkung des Waschkellers berechtigt! Übrigens steht dort meine eigene Waschmaschine, also MUSS mir doch jederzeit Zugang gewährt sein, oder?
Cubitus
2007-05-08, 02:50:09
Sofern kein anderer Mieter gestört wird.
normalerweise herrscht ab 22 uhr Nachtruhe, so ist es jedenfalls bei uns.
Nach 22 Uhr darf im Keller keine Aktivität mehr stattfinden
Aber wie schon gesagt du darfst auch waschen, selbst wenn deine Vermieterin nicht anwesend ist.
Dunkeltier
2007-05-08, 03:06:21
Jo, unzulässig ist die Komplett-Sperrung schon. Aber hier scheint die Vermieterin eher ab 22 Uhr den Keller abzusperren, von daher geht das klar. Denn Nachts waschen ist nicht. Und die komplette Miete nicht zu zahlen...das gibt mächtig Streß. Du dürftest maximal einen Teil, vielleicht 5-20% einbehalten. Aber das du jetzt überhaupt gar keine Miete zahlst...viel Spaß, wenn du dann auch bald noch rausgeklagt wirst. :)
DDM_Reaper20
2007-05-08, 05:34:25
@ [KoC]Marlboro
Die Miete einfach mal nicht zu bezahlen, würde Dir mächtig Ärger einbringen. Dazu hast Du nämlich keinerlei Recht. Eine Mietminderung kann nicht einfach so vom Mieter eigenmächtig vorgenommen werden, und noch mehr gilt das für die komplette Einbehaltung der Miete. Der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen.
Überweise die Miete und setze Dich mit Deiner Vermieterin in Verbindung. Mache ihr höflich klar, dass im Mietvertrag nichts dergleichen geregelt ist, Du daher das Anrecht hast, den Waschraum uneingeschränkt zu nutzen.
Wie gesagt, das eigenmächtige Einbehalten der Miete setzt Dich ins Unrecht, und gibt ihr Möglichkeiten an die Hand. Unrecht bekämpft man besser nicht mit Unrecht. ;)
Was ist denn das Problem dabei, wenn du deine Wäsche bei dir in der Wohnung zum Trocknen aufhängst? Warum hat die Vermieterin was dagegen?
Angeblich verursacht das Schimmel soviel ich weiß...
und auf den Balkonen soll man's nicht weil das Haus "verunstaltet" wird...
Angeblich verursacht das Schimmel soviel ich weiß...
und auf den Balkonen soll man's nicht weil das Haus "verunstaltet" wird...
so isses, sieht kein vermieter gerne.
glaub das is sogar rechtens bzw vor gericht würds schlecht aussehen...
wäsche waschen - keller wenn vorhanden
wäsche trocknen - torckenkeller wenn vorhanden
also wenn vorhanden dann MUSS...
hatte auch zores weil oben im trockenraum stinkt die wäsche nach kriegsbaudachstuhl und im trockenkeller nach muff....
ergo... wohnung... südtropisches klima ahoi
so wie ich das verstehe, is das ihre waschmaschine und es ist dir vertraglich kein nutzungsrecht eingeräumt? von daher kann sie das meiner meinung nach handhaben wie sie will, es ist eh schon nett von ihr, dass du die maschine benutzen darfst.
oder steht im keller deine maschine und du kommst da jetzt nicht mehr dran?
Er schreibt doch, dass es seine Maschine ist.
Marlboro;5473450']Übrigens steht dort meine eigene Waschmaschine, also MUSS mir doch jederzeit Zugang gewährt sein, oder?
Melbourne, FL
2007-05-08, 16:52:23
Was schlägt sie denn vor, wo Du Deine Wäsche trocknen sollst?
Alexander
Marlboro;5473417']Also ich glaub ich bin im falschen Film!
Ich wohne in einer Mietwohnung.
Hier wohnt zum einem die Vermieterin mit ihrem Mann ( EG und 1. OG ) und noch eine Mieterin im 2. OG. Im Dachgeschoss habe ich meine Wohnung.
Es gibt einen gemeinsamen Waschraum im Keller, den jeder eigentlich zu jeder Zeit benutzen darf ( vor Einzug hat die Vermieterin noch gesagt, auch nachts waschen ist kein Problem, da der Raum eben im Keller ist und somit keinen von der Lautstärke her stört ).
Jetzt meint die Vermieterin aber, dass ich regelmäßig in der Wohnung die gewaschene Wäsche trocknen würde und hat mir einen Zettel in den Briefkasten gelegt, dass ich nur noch Wäsche waschen darf, wenn sie zu Hause ist, damit sie kontrollieren kann, ob ich Wäsche mit in die Wohnung nehme. Alles weitere würde mir ihr Anwalt mitteilen ( aber das redet die schon von x anderen Sachen und nie kam etwas von einem Anwalt ).
Jetzt wollte ich gerade, wie immer, eine Maschine an machen und traute meinen Augen nicht. Der Waschkeller ist abgeschloss und der Schlüssel abgezogen ( steckte sonst immer ). :eek:
Darf die Vermieterin das? Es darf doch kein Mieter einfach so den Waschkeller abschließen und mir somit die Möglichkeit meine Wäsche zu waschen nehmen, oder? Ich könnte zwar auch Nachmittags waschen, aber es ist doch mein Recht auch jetzt eine Maschine anzumachen, da es im Mietvertrag nirgends verboten wird. Lediglich das Trocknen und Waschen in der Wohnung ist verboten. Das tue ich ja auch nicht.
Was kann ich jetzt tun?
Ich wollte morgen mit dem Mietvertrag zum Anwalt und der Vermieterin Stress machen. Hat das Sinn? Also sowas habe ich noch nicht erlebt! Die Frau ist doch krank! Auch, dass sie mich für jeden Scheiß meint anzuschreien spricht schon für irgendwelche Krämpfe, die die Frau haben muss... :mad: :mad: :mad:
Achja:
Und aufgrund von Internet-Banking-Problemen meiner Bank konnte ich auch bis heute die Miete nicht überweisen. Dies werde ich auch erstmal nicht tun, bis ich sicher bin, ob die Vermieterin das Recht hat, einfach den Waschraum abzusperren. Das ist doch eine Verletzung des Mietrechts bzw. der Privatsphäre, oder?
Jetzt stelle man sich mal vor, ich bräuchte morgen einen Anzug oder so und der müsste noch gewaschen werden! Könnte ich knicken! :mad:
Kei Wäschewasch also auch kei Kohle.... Sag ihr das! Die reaktion auf Film & Youtube bitte dann hier rein.
Edit: Du kannst dir vorbehalten die Miete nicht zu Zahlen solange es unstimmigkeiten gibt, sollte diese Waschmaschinennummer irgendwie im Preis enthalten gewesen sein oder ähnlich dann Mietminderung.
DDM_Reaper20
2007-05-08, 17:00:21
Kei Wäschewasch also auch kei Kohle.... Sag ihr das! Die reaktion auf Film & Youtube bitte dann hier rein.
Edit: Du kannst dir vorbehalten die Miete nicht zu Zahlen solange es unstimmigkeiten gibt, sollte diese Waschmaschinennummer irgendwie im Preis enthalten gewesen sein oder ähnlich dann Mietminderung.
Vorsicht mit solchen Ratschlägen. Bei Mängeln kann der Mieter NICHT einfach eine Mietminderung eigenmächtig vornehmen, und schon gar nicht beschließen, die Miete gar nicht zu zahlen.
Erst muss dem Vermieter der Mangel mitgeteilt werden, am besten schriftlich, inklusive Fristsetzung, und wenn der dann zickt, dann geht's. Ansonsten könnte es Schwierigkeiten geben.
Avalox/Gast
2007-05-08, 17:05:30
Vielleicht ist der Artikel interessant.
http://www.morgenpost.de/content/2005/11/26/ratgeber/794428.html
"Wäsche trocknen in der Wohnung nicht verboten
Auch im Winter ist das Trocknen der Wäsche in der Mietwohnung erlaubt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin."
Vorsicht mit solchen Ratschlägen. Bei Mängeln kann der Mieter NICHT einfach eine Mietminderung eigenmächtig vornehmen, und schon gar nicht beschließen, die Miete gar nicht zu zahlen.
Erst muss dem Vermieter der Mangel mitgeteilt werden, am besten schriftlich, inklusive Fristsetzung, und wenn der dann zickt, dann geht's. Ansonsten könnte es Schwierigkeiten geben.
Das mit der Mietminderung soll ja auch nicht auf eigene faust geschehen. ;D
Sondern mal angeklopft und aufgrund von weniger leistung mal eben in die Runde geworfen.
Die Miete nicht zahlen, genauso. Anrufen ich behalte mir vor wegen unstimmigkeiten usw. die miete erst wieder zu zahlen sobald das ganze verzogen ist. (hat bei mir eigentlich funktioniert) Erst recht zu so einer maßnahme greifen wenn plötzlich irgendjemand was von Anwalt schwafelt. Selber bei einem Anwalt rat suchen ist auch gut.
Chris1337
2007-05-08, 17:17:14
Es könnte evtl. auch sein, dass die Vermieterin jetzt den Waschkeller abgeschloss, WEIL ich die Miete noch nicht überwiesen habe. Dies habe ich aber ( leider ) heute telefonisch bei der Bank veranlasst, bevor dies evtl. Probleme gibt, da die Miete von der ARGE gezahlt wird.
Ich werde heute noch mal schauen, ob der Keller weiterhin verschlossen ist und wenn dies der Fall ist, frage ich bei der anderen Mieterin nach, ob ihr dies bekannt ist ( sie muss ja schließlich auch ihre Wäsche waschen ) und sollte ihr dies nicht bekannt sein bzw. sie auch keinen Schlüssel für den Keller haben, dann werde ich morgen zum Anwalt.
Er schreibt doch, dass es seine Maschine ist.
okay, überlesen... :frown:
Chris1337
2007-05-08, 17:24:06
okay, überlesen... :frown:
Kommt vor. :)
Also die andere Mieterin hat in dem Keller ihre eigene Waschmaschine + Trockner stehen, die Vermieterin ebenfalls und ich meine Waschmaschine.
Also MUSS mir die Vermieterin doch uneingeschränkten Zugang zu diesem Raum gewähren, oder? Schließlich hat sie im Mietvertrag nichts ausdrücklich angegeben, dass die Benutzung des Raumes fest eingeteilt ist.
Im Gegenteil: Zu Beginn meinte sie noch, ich könne auch nachts oder Sonntags waschen, da sie das eh nicht hören und solange ich keinen belästige, interessierts keinen.
Nur jetzt meint sie, ich trockne meine Wäsche in der Wohnung und will somit das Abschließen des Kellers begründen, dass ich jetzt nur noch 'unter ihrer Kontrolle' waschen und trocknen kann.
DrumDub
2007-05-08, 17:37:16
wo sollst du denn deine wäsche trockenen, wenn nicht in der wohnung? gibts da keinen trockenraum im keller?
Chris1337
2007-05-08, 17:46:15
In dem Wäscheraum sind für jeden Mieter drei Wäscheleinen vorhanden. Also Wäsche trockenen ist möglich, man müsste nur Zutritt zu diesem Raum haben... :ugly:
Was steht denn im Mietvertrag drinne? Wenn der Waschraum geschlossen ist permanent wenn die Vermieterin nicht anwesend ist, hol dir doch eine Freundin und zeig ihr das und schreib das zusätzlich auf Papier. Lass dir am besten ein Brief vom Rechtsanwalt schreiben.
Ist es dir nicht möglich, deine Waschmaschine in deine Wohnung zu schaffen? Im Mietvertrag steht explizit, daß du das darfst, also mach's doch einfach.
-huha
Chris1337
2007-05-09, 00:28:19
Nein, geht leider nicht, da die Wohnung zu klein ist und auch keine Anschlüsse dafür vorhanden sind.
Ich war gerade noch mal nachsehen und der Waschkeller ist wieder zu. Heute Mittag gegen 14.30 Uhr war er offen, aber gegen Abend wieder dicht.
Morgen bin ich bei der ARGE und schildere den Fall und dass ich zum Anwalt gehen werde, damit die dort endlich mal unterrichtet werden, was die Vermieterin hier abzieht!
Dunkeltier
2007-05-09, 00:45:14
Marlboro;5476358']Nein, geht leider nicht, da die Wohnung zu klein ist und auch keine Anschlüsse dafür vorhanden sind.
Ich war gerade noch mal nachsehen und der Waschkeller ist wieder zu. Heute Mittag gegen 14.30 Uhr war er offen, aber gegen Abend wieder dicht.
Morgen bin ich bei der ARGE und schildere den Fall und dass ich zum Anwalt gehen werde, damit die dort endlich mal unterrichtet werden, was die Vermieterin hier abzieht!
Welche Anschlüsse? Du holst dir einfach einen Adapter zum Anschluss ans Frischwasser und ein Siphon mit Anschluss für den Ablaufschlauch der Waschmaschine. Stromstecker ist der ganz normale. Ich wohne auch nur in einer 33qm Wohnung, trotzdem findet meine Waschmaschine hier ihren Platz (in der Kochnische). Wie heißt es so schön? Wo ein Wille, da ist auch ein Weg.
Tanya
2007-05-09, 00:49:05
Kannst du nicht einfach nochmal in Ruhe mit ihr sprechen? Ich versteh das Problem nicht so ganz. Sie denkt, du trocknest deine Wäsche in deiner Wohnung, du sagst das hättest du nicht getan. Wie kommt sie denn überhaupt darauf? Hat sie dich mit feuchter Wäsche in deine Wohnung gehen sehen?
Und wieso schaffst du es nicht, deine Wäsche vor 22 Uhr zu waschen?
Mir wäre es den ganzen Streß mit ARGE (was sollen die da machen?!) und Anwalt etc. nicht wert. Abgesehen von den Kosten, die auf dich im schlimmsten Fall zukämem- oder hast du eine Rechtschutzversicherung? Ich geh mal nicht davon aus...
Ist es denn überhaupt zulässig, das Waschen nach 22:00 verboten werden kann, wenn man zur übrigen Zeit nicht die Möglichkeit dazu hat? Was machen die Leute, die lange oder zu ungünstiger Zeit arbeiten gehen? Denen kann man doch nicht einfach verbieten, Wäsche zu ungünstiger Zeit zu waschen, denn wann sollen sie es sonst tun? Wenn ich nun von 5:00 bis 16:00 arbeite gehe und mich danach aufs Ohr haue, weil ich z.B. wechselnde Schichten habe, wie soll ich es dann jemals schaffen, mehr als eine Wäsche anzumachen? Vorallem, wenn in der Familie noch ein Pflegefall dazu kommt? :confused:
SaTaN
2007-05-09, 09:11:46
Naja, Wäsche waschen macht doch ganz schön Krach und fällt damit unter die Nachtruhe (ab 22 Uhr oder (meine ich) sogar schon ab 20 Uhr sollten keine unnötigen Geräte mehr angestellt werden?). Nur im Bad (Duschen usw.), das darf man (in einem normalen Rahmen) immer, das kann Dir keiner verbieten.
Aber selbst wenn er Wäsche in der Wohnung getrocknet hat (habe ich auch schon gemacht, denn auf dem Boden trocknet es im Winter/Herbst bei um die 10 °C und Dauerregen draußen (ich wohn im Harz) einfach nur sehr langsam), ist das doch laut dem Link zum Berliner Mieterbund eh kein Problem, da man ihm das nicht verbieten darf :D
Zaffi
2007-05-09, 09:54:55
Marlboro;5473417']Ich wohne in einer Mietwohnung.
Hier wohnt zum einem die Vermieterin mit ihrem Mann ......
DAS ist dein eigentliches Problem, lern draus und die nächste Wohnung wird auch nach diesem Kriterium ausgesucht !
Bevors zum Anwalt geht, erstmal von Mensch zu Mensch reden, danach kann man immer noch zum Anwalt..
GBWolf
2007-05-09, 10:00:36
Marlboro;5476358']Nein, geht leider nicht, da die Wohnung zu klein ist und auch keine Anschlüsse dafür vorhanden sind.
Ich war gerade noch mal nachsehen und der Waschkeller ist wieder zu. Heute Mittag gegen 14.30 Uhr war er offen, aber gegen Abend wieder dicht.
Morgen bin ich bei der ARGE und schildere den Fall und dass ich zum Anwalt gehen werde, damit die dort endlich mal unterrichtet werden, was die Vermieterin hier abzieht!
sprich sie doch einfach mal drauf an.
ich finde es liegt doch auf der hand, dass Sie anscheinend was dagegen hat, dass du Nachts wäschst. Schätze das Problem wäre leicht aus der Welt zu kriegen wenn du Sie drauf ansprichst und wenn Sie das stört (Vielleicht doch wegen Lautstärke...bzw. andere Mieter störts) dann wasch halt Tags über...
rokko
2007-05-09, 11:00:43
Wenn die Mitbenutzung der Waschmaschine im Mietvertrag vereinbart wurde muss sich auch der Vermieter dran halten.
Wenn aber im Mietvtrag nichts zur Benutzung dieser Waschmaschine vereinbart wurde bleibt es Sache des Vermieters ob und wann er die Nutzung zulässt.
Was die Hausordnung da sagt ist völlig Wurst.
Es gilt am Ende nur was vertraglich vereinbart wurde.
Falls sich deine Vermieterin auf nichts einlässt:
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch (vgl. AG Hameln, WM 1994, 426; AG Bergheim, WM 1980, 136)
Melbourne, FL
2007-05-09, 12:03:56
Wenn die Mitbenutzung der Waschmaschine im Mietvertrag vereinbart wurde muss sich auch der Vermieter dran halten.
Es ist seine eigene Waschmaschine.
Alexander
Chris1337
2007-05-09, 12:14:33
Ich weiß, es war ein Fehler in eine Wohnung zu ziehen, wo der Vermieter auch wohnt...
Auf jeden Fall 'normal' mit dieser Frau zu sprechen ist unmöglich, glaubt es mir!
Schon x mal probiert, auch für andere Sachen, dauernd kam nur 'Mietvertrag hier und Mietvertrag da' und 'das wird mein Anwalt regeln'. Aber passiert ist null!
Mark3Dfx
2007-05-09, 12:19:15
DAS ist dein eigentliches Problem, lern draus und die nächste Wohnung wird auch nach diesem Kriterium ausgesucht !
100% ACK!
Ich würde wenn immer es geht vermeiden mit dem Vermieter unter einem Dach zu wohnen. Die entwickeln mit der Zeit echte Psychosen und beginnen einen zu kontrollieren.
Mark3Dfx
2007-05-09, 12:23:15
Marlboro;5477222']Ich weiß, es war ein Fehler in eine Wohnung zu ziehen, wo der Vermieter auch wohnt...
Auf jeden Fall 'normal' mit dieser Frau zu sprechen ist unmöglich, glaubt es mir!
Schon x mal probiert, auch für andere Sachen, dauernd kam nur 'Mietvertrag hier und Mietvertrag da' und 'das wird mein Anwalt regeln'. Aber passiert ist null!
Such dir lieber ne andere Wohnung, ich glaub die Alte hat dich aufm Kieker und das wird nichtmehr besser!
Besonders wenn Du Ihr mit Mietminderung oder Mieterverein drohst.
vBulletin®, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd.