Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung und eigene Wohnung?
BK-Morpheus
2007-05-09, 10:58:19
Zur Situation:
Ausbildung beginnt im August (ich arbeite jetzt schon in der Firma als Aushilfe).
Anfahrt: 38km pro Strecke
Im Moment wohne ich mit meinem Bruder zusammen bei meiner Mutter (Eltern geschieden), wir bekommen Kindergeld soweit ich weiss und mein Vater zahlt Unterhalt.
Da ich mir auf Dauer die lange Zeit im Auto und die Benzinkosten sparen möchte, würde ich gerne in die Nähe der Arbeitsstelle ziehen in eine kleine Wohnung (ne 1-Zimmerwohnung tut's eigentlich schon).
Klar habe ich im Endeffekt nichts an Geld gespart, da die Wohnung mehr kosten wird, als mein Spritt im Moment kostet, aber dann habe ich eine eigene Wohnung und nicht den täglichen Stress auf der Autobahn.
Meine Mutter verdient nicht gerade viel, mein Vater dagegen verdient nicht schlecht.
Habe ich dennoch irgendwelche Möglichkeiten um mir etwas Unterstützung Wohngeld/BAB zu holen, damit ich mir eine eigene Wohnung überhaupt leisten kann?
stav0815
2007-05-09, 11:01:28
rein rechtlich gesehen hast du - soweit mir bekannt - keine Möglichkeiten da was zu machen.
Aber dein Vater wird bestimmt mit sich reden lassen und dir vielleicht ein wenig unter die Arme greifen?
GBWolf
2007-05-09, 11:07:57
entweder verdienst du genug in der Ausbildung um dir das leisten zu können, oder du kannst Bafög beantragen. Probiers doch einfach aus ;)
stav0815
2007-05-09, 11:20:08
entweder verdienst du genug in der Ausbildung um dir das leisten zu können, oder du kannst Bafög beantragen. Probiers doch einfach aus ;)
Was aber mit ziehmlich hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird wenn der Vater genug verdient...
BK-Morpheus
2007-05-09, 11:46:31
Nagut, dann weiss ich ja bescheid. Schade eigentlich. :(
BAB gibt's gar nicht, weil meine Eltern vermutlich zu viel verdienen, oder wie ist das?
GBWolf
2007-05-09, 11:59:56
Was aber mit ziehmlich hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird wenn der Vater genug verdient...
was ihn wiederum in die Pflicht nehmen würde, sofern das gebotene Heim zu weit weg ist vom Arbeitsplatz.
sei laut
2007-05-09, 13:20:30
was ihn wiederum in die Pflicht nehmen würde, sofern das gebotene Heim zu weit weg ist vom Arbeitsplatz.
Ist das nicht egal? Ich meine, der Vater ist seinen Kindern eh Unterhaltsplichtig, solang die noch keine eigene abgeschlossene Ausbildung haben. (also egal, ob er ein Haus stellt oder Geld zahlt, kostenlos kommt er nicht davon)
Und wenn er wirklich ganz gut verdient, dann kann er sich der Plicht auch nicht entziehen.
Nagut, dann weiss ich ja bescheid. Schade eigentlich. :(
BAB gibt's gar nicht, weil meine Eltern vermutlich zu viel verdienen, oder wie ist das?
http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/
"Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt. Dabei wird ein entsprechender Bedarf für den Lebensunterhalt des Auszubilndenden und für seinen Ausbildungsaufwand berücksichtig. Das Einkommen des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das seines Ehegatten bzw. Lebenspartners und seiner Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt."
Da liegt die Grenze aber anders als beim Bafög, also denk ich schon, dass du was bekommst.
Falls das nicht klappt kannst du wenigstens noch Wohngeld beantragen.
GBWolf
2007-05-09, 14:20:29
Ist das nicht egal? Ich meine, der Vater ist seinen Kindern eh Unterhaltsplichtig, solang die noch keine eigene abgeschlossene Ausbildung haben. (also egal, ob er ein Haus stellt oder Geld zahlt, kostenlos kommt er nicht davon)
Und wenn er wirklich ganz gut verdient, dann kann er sich der Plicht auch nicht entziehen.
Pflicht für ihn zu sorgen, je nach alter und wenns die 1. Ausbildung ist. Aber bietet er ihm in seinem Haus bzw. dem der Mutter ein Dach überm Kopf muss er schonmal keine eigene Wohnung unterstützen ;)
Pflicht für ihn zu sorgen, je nach alter und wenns die 1. Ausbildung ist. Aber bietet er ihm in seinem Haus bzw. dem der Mutter ein Dach überm Kopf muss er schonmal keine eigene Wohnung unterstützen ;)Stimmt. Hier nochmal schön zusammengefasst:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=4756968#post4756968
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