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Darf man eigentlich GPL-Software in kommerzielle Produkte einbinden?
ALso mal ein ganz doofes Beispiel:
Ich würde eine Software "Weinverwaltung 1.0" schreiben die ich verkaufen wollte und würde als DB MySQL nehmen.
Würde das gehen oder müsste dann alles Open Source sein?
mySQL wird ja nicht in dein Programm eingebettet, sondern läuft nebenher und kriegt eben die Funktionsaufrufe mit. Insofern ist es kein Teil deines Programms. Wird aber wirklich GPL-Code in deinem Programm (oder als Library) benutzt, dann muß dein Programm auch unter der GPL stehen. Insofern halte ich die GPL für keine "freie," sondern für eine ausgesprochen restriktive Lizenz.
Wenn's aber um Datenbanken geht, auf die nur ein Programm Zugriff haben braucht, so würde ich sqLite empfehlen. Das ist public domain, du darfst also tun und lassen, was du willst und für Anwendungen, die nicht verteilt oder gleichzeitig laufen sollen, genau richtig.
-huha
OK Danke.
Und du bist dir da ganz sicher? Kann man das irgendwo nachlesen?
SamStone
2007-05-18, 15:42:20
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift iX ist ein ganzer Artikel über genau dieses Thema enthalten.
"Die MySQL Server Software steht ja selber unter GPL, sprich sofern man keinen Code von der Server Software verwendet, dann muss das eigene Prog. nicht unter der GPL stehen, denn ich bin nicht der Überzeugung, dass GPL auch per Zugriff über TCP/IP zum tragen kommt (hat dort evt. jmd. einen Artikel dazu?)."
Die Frage ist halt, ob ich das Programm an sich auch beilegen darf, bzw eher in meinen Installer integrieren darf.
Wenn dein eigenes Programm das andere Programm nur aufruft, dann muß es selbstverständlich nicht unter der GPL stehen, warum auch? Erst recht nicht über TCP/IP.
Unter der GPL stehende Programme dürfen frei weitergegeben werden, also darfst du deinen Installer selbstverständlich dazu veranlassen, das Zeug mitzuinstallieren.
-huha
Wird aber wirklich GPL-Code in deinem Programm (oder als Library) benutzt, dann muß dein Programm auch unter der GPL stehen. Insofern halte ich die GPL für keine "freie," sondern für eine ausgesprochen restriktive Lizenz.
es gibt nun mal sehr verschiedene ansätze, das wort "frei" zu interpretieren. bei freier software im sinne von gpl heißt es nun mal dass die software an sich frei bleibt, und nicht, dass du die "freiheit" bekommst, die software einzusperren ;) (sehr bildlich ausgedrückt).
zum thema:
tcp-verbindungen zwischen gpl und nicht-gpl software sind natürlich legal. man überlege sich nur mal, was das für ein chaos wäre wenn man nicht mit einem closed source browser auf einem gpl http-server surfen dürfte.
die gpl schreibt dir im wesentlichen nur in zwei fällen die lizenz deiner software vor:
1. du verwendest direkt in deinem programm gpl code
2. du verwendest eine library die unter gpl steht.
es ist also z.B. auch erlaubt ein closed source frontend für ein commandline programm unter gpl zu erstellen. man muss dann halt wirklich den unweg über programmaufrufe mit parametern nehmen und darf nicht einfach gegen ne lib linken.
Darf man eigentlich GPL-Software in kommerzielle Produkte einbinden?
Grundsätzlich lautet die Antwort "ja". Die Software ist frei, du darfst damit machen was du willst, solange sie auch frei bleibt.
Wenn du unter "kommerziell" verstehst, daß du den Quellcode deiner Erweiterung nicht offenlegen willst, dann lautet die Antwort "kommt drauf an". Kommt drauf an, was "einbinden" bedeutet.
Wenn auf der einen Seite eine MySQL-Datenbank läuft und auf der anderen eine Weinverwaltung, die per SQL irgendwas in diese Datenbank schreibt, dann sind das zwei voneinander getrennte Programme und du kannst die Weinverwaltung unter jede beliebige Lizenz stellen. Wenn Weinverwaltung und Datenbank zu einem Programm verschmelzen, die sich untereinander über Funktionsaufrufe verständigen, dann ist die neu geschaffene Weinverwaltung eine Erweiterung der vorhandenen MySQL-Datenbank und muß daher unter der gleichen Lizenz stehen.
Wenn du keine Lust hast die Lizenz selbst zu lesen, gibt es ihren Inhalt auch in kleine Happen aufgeteilt in einer FAQ: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html
Die Frage ist halt, ob ich das Programm an sich auch beilegen darf, bzw eher in meinen Installer integrieren darf.
In jedem Fall.
Vorausgesetzt die MySQL-Datenbank und die Weinverwaltung sind zwei getrennte Programme, mußt du den Nutzern nur den Quellcode der verwendeten MySQL-Datenbank zur Verfügung stellen. Entweder du legst ihn gleich bei oder du verschickst ihn auf Anfrage. Auf irgendwelche fremden Webseiten zu verweisen ist übrigens kein Bereitstellen.
Wenn Datenbank und Weinverwaltung ein Programm sind, gilt das gleiche, nur daß sich der Quellcode dann auch auf die Weinverwaltung erstreckt.
tcp-verbindungen zwischen gpl und nicht-gpl software sind natürlich legal. man überlege sich nur mal, was das für ein chaos wäre wenn man nicht mit einem closed source browser auf einem gpl http-server surfen dürfte.
Das ist auch das größte Loch in der GPL, Stichwort Web-Anwendungen. Da die GPL erst greift, wenn man Software verbreitet, Web-Anwendungen aber nicht verbreitet werden, sondern auf dem Server des Anbieters bleiben, kann man sich fröhlich aus GPL-Software was zusammenbauen ohne jemals irgendwas wieder offenzulegen.
Aber evtl stopft Version 4 ja diese Lücke...
OK Danke.
Und du bist dir da ganz sicher? Kann man das irgendwo nachlesen?
Woanders nachlesen ist immer Blödsinn, da kann auch falsches stehen.
Rechtsgültig sind nur die Lizenzen der Programme von denen du Code verwenden willst.
Bei GPL Programmen ist also die GPL entscheident.
Bei BSD Programmen die BSD-Lizenz.
Bei Freeware Programmen die eigene Lizenz des Entwicklers
usw.
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