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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ne seltsame frage zur StVo!!


F5.Nuh
2007-05-27, 16:39:55
Moin,

was passiert wenn ich als fahranfänger 6 Leute in einem audi a6 mitnehme und der 6te im kofferraum liegt... und ich erwischt werde?!?

Was kann alles passieren?! Kann ich mein lappen verlieren?!?

Gruß

Hamster
2007-05-27, 16:40:25
jop

(ok, nicht gleich verlieren, aber nachschulung ist fällig. ist ja auch nicht ganz billig)

sei laut
2007-05-27, 16:57:20
Je nachdem, wie die Verfassung des 6. ist, kann die Abnahme des Führerscheins noch das geringste sein. X-D

Übrigens würde ich von solchen Späßen abraten, wird doch die Probezeit dann gleich mal zu Recht verdoppelt. (selbst wenns nur eine Nachschulung hinter sich zieht)

der_roadrunner
2007-05-27, 17:08:31
Und wenn dir dann einer hinten draufknallt idet der im Kofferraum tot. Möchtest du das?

der roadrunner

F5.Nuh
2007-05-27, 17:14:28
Naja ich möchte sowas garnicht, ich will auch keinen 6ten mitnehmen, aber er meint halt ist ungefährlich.... und passiert nichts... usw. X-(

cyjoe
2007-05-27, 17:20:41
Würde mich auch mal interessieren. Es kam schon mal vor, dass ich 4 Leute auf der Rücksitzbank mitgenommen habe, von denen mindestens einer dann ja zwangsweise nicht angeschnallt war. Das eigentliche Problem ist aber wohl, dass der PKW ja nur für maximal fünf Passagiere zugelassen ist.

Stormtrooper
2007-05-27, 17:22:44
Das sollte demjenigen der im Kofferraum sitzt 30 € kosten weil er den Gurt nicht angelegt hat.
Bis vor ein paar Monaten war es tatsächlich so, das man soviele Leute ins Auto packen konnte bis das zulässige Gesamtgewicht erreicht wurde, solang die vorhandenen Gurte benutzt wurden. Dies wurde aber geändert.

F5.Nuh
2007-05-27, 17:31:32
hmm hab mal auf wikki gelesen:

Zitat:


Situation in Deutschland

Bei Neuerwerb der Fahrerlaubnis gilt in Deutschland eine vierjährige Probezeit (alt 2 Jahre) hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund (StVG). B[B]ei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden; wenn man beispielsweise bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erlangt hat, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) eine 1-jährige Probezeit gefordert.

Verstoß Kategorie A

Verstöße der Kategorie A sind solche, die andere Verkehrsteilnehmer direkt gefährden:

* Unfallflucht
* unterlassene Hilfeleistung
* fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
* Nötigung
* Gefährdung des Straßenverkehrs
* Trunkenheit
* Fahren unter Drogeneinfluss
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis)
* verbotene Fahrgastbeförderung
* Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
* stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
* mangelnder Sicherheitsabstand
* falsches Überholen
* falsches Abbiegen
* unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
* falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
* falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
* Missachten der Vorfahrtsregeln

foobi
2007-05-27, 19:54:32
Seit Januar 2006 lautet §21 Abs. 2 Satz 1 StVO:
Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten.
Seite Mai 2006 lautet §21 Abs. 1 Satz 1 StVO:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Mehr Personen mitzunehmen als Sitzplätze mit Gurten vorhanden sind, führt aber nur zu einem Bußgeld und nicht zu einer Verlängerung der Probezeit.

Wenn für jede Person ein Sitzplatz mit Sicherheitsgurt vorhanden ist, dieser aber nur nicht benutzt wird, ist das das Problem des jeweiligen Betroffenen, nicht des Fahrers (solange der Betroffene nicht behindert/betrunken/ein Kind/etc ist oder es zu keinem Unfall kommt).

Hardwaretoaster
2007-05-27, 19:55:31
hmm hab mal auf wikki gelesen:

Zitat:


Situation in Deutschland

Bei Neuerwerb der Fahrerlaubnis gilt in Deutschland eine vierjährige Probezeit (alt 2 Jahre) hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund (StVG). B[B]ei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden; wenn man beispielsweise bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erlangt hat, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) eine 1-jährige Probezeit gefordert.

Verstoß Kategorie A

Verstöße der Kategorie A sind solche, die andere Verkehrsteilnehmer direkt gefährden:

* Unfallflucht
* unterlassene Hilfeleistung
* fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
* Nötigung
* Gefährdung des Straßenverkehrs
* Trunkenheit
* Fahren unter Drogeneinfluss
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis)
* verbotene Fahrgastbeförderung
* Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
* stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
* mangelnder Sicherheitsabstand
* falsches Überholen
* falsches Abbiegen
* unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
* falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
* falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
* Missachten der Vorfahrtsregeln

4 Jahre Standard-Probezeit?? Unser Fahrlehrer hat vor zwei Wochen noch 2 Jahren erzählt, ob das in der wiki stimmt? So schnell ändert sich sowas ja nun auch nicht...

govou
2007-05-27, 21:14:31
4 Jahre Standard-Probezeit?? Unser Fahrlehrer hat vor zwei Wochen noch 2 Jahren erzählt, ob das in der wiki stimmt? So schnell ändert sich sowas ja nun auch nicht...Ist Quatsch, ich habe es mal editiert.

Edit: Sie wird afaik auch nicht um 2 Jahre verlängert sondern auf 4 Jahre.

StefanV
2007-05-27, 22:03:53
Wenn für jede Person ein Sitzplatz mit Sicherheitsgurt vorhanden ist, dieser aber nur nicht benutzt wird, ist das das Problem des jeweiligen Betroffenen, nicht des Fahrers (solange der Betroffene nicht behindert/betrunken/ein Kind/etc ist oder es zu keinem Unfall kommt).

Leider nicht, das ist Problem des FAHRERS, denn der hat für eine entsprechende Sicherung aller im Fahrzeug beförderten Dinge/Menschen Verantwortlich...

Hardwaretoaster
2007-05-27, 22:10:37
Leider nicht, das ist Problem des FAHRERS, denn der hat für eine entsprechende Sicherung aller im Fahrzeug beförderten Dinge/Menschen Verantwortlich...

Laut Fahrlehrer musst du einen mündigen Erwachsenen darauf hinweisen, wenn er es nicht tut, ist es ab da in seiner Verantwortung, die Sache ist wohl wieder nur: Du musst es auch beweisen könnnen, dass du ihn drauf hingewiesen hast, so schätze ich zumidnest die Beweislast ein...

noid
2007-05-27, 22:59:41
Laut Fahrlehrer musst du einen mündigen Erwachsenen darauf hinweisen, wenn er es nicht tut, ist es ab da in seiner Verantwortung, die Sache ist wohl wieder nur: Du musst es auch beweisen könnnen, dass du ihn drauf hingewiesen hast, so schätze ich zumidnest die Beweislast ein...

Man muss ja nicht losfahren, wenn man mit dem Zustand des Autos nicht zufrieden ist. Insofern..

Skorpion
2007-05-27, 23:50:34
Schön und gut, wenn alle sagen, dass es ne Nachschulung gibt und hier mit der Stvo um sich werfen.
Bringt lieber einen Bußgeldkatalog-Beweis, denn ohne Punkte keine Nachschulung!

mir K.O.
2007-05-28, 00:03:49
... der 6te im kofferraum liegt... und ich erwischt werde?!? Kann ich mein lappen verlieren?!? aber er meint halt ist ungefährlich.... und passiert nichts... usw. X-( Beide Situationen können passieren - welche wäre wohl unproblematischer, der Unfall oder die Polizeikontrolle?

Naja ich möchte sowas garnicht, ich will auch keinen 6ten mitnehmen Dann mach es nicht - du fährst und hast die Verantwortung! (Scheiß Gruppenzwang: Sind sie zu stark oder Du zu schwach?)

foobi
2007-05-28, 00:24:12
Leider nicht, das ist Problem des FAHRERS, denn der hat für eine entsprechende Sicherung aller im Fahrzeug beförderten Dinge/Menschen Verantwortlich...
Für nicht ordnungsgemäß befestigte Gegenstände haftet der Fahrer. Er haftet auch dafür, daß sich Personen anschnallen, denen die Gurtpflicht zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sein könnte, zB Kinder, Betrunkene, Behinderte oder Senile. Wenn der Beifahrer aber ein voll zurechnungsfähiger Erwachsener mit Führerschein ist der sich nicht anschnallt, und es dann zu einer Kontrolle kommt, zahlt er selbst die 30 Euro. Der Fahrer muß den Beifahrer auch nicht über die Gurtpflicht belehren, da dieser sie bereits kennt.

Ich kann jedenfalls keinen Artikel finden der das Bußgeld dem Fahrer auferlegen würde. BKatV sagt schlicht nur:
Tatbestand: Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt
Bußgeld: 30 EUR

F5.Nuh
2007-05-28, 03:06:16
Dann mach es nicht - du fährst und hast die Verantwortung! (Scheiß Gruppenzwang: Sind sie zu stark oder Du zu schwach?)

Zum glück waren 4 für mich und 2 dagegen ;) dieser gruppenzwang hat bestimmt schon bei vielen den lappen gekostet.. :frown:

Henry
2007-05-29, 09:12:24
mal was zu dem thema:

Klick! (http://www.chello.at/News/Inland/Wien/?chid=e61ab1a06da5c6b8889a1a4de74378b5)

manchmal fragt man sich wirklich wo die leute ihr hirn gelassen haben.

AlfredENeumann
2007-05-29, 11:23:48
mal was zu dem thema:

Klick! (http://www.chello.at/News/Inland/Wien/?chid=e61ab1a06da5c6b8889a1a4de74378b5)

manchmal fragt man sich wirklich wo die leute ihr hirn gelassen haben.

Vor allem die Leute, die meinen ein Kindersitz für 4,95€ (Sitzerhöhung aus Styropor) reicht aus.
Wem die Sicherheit seiner Kinder nichts wert ist, sollte keine bekommen.

StefanV
2007-05-29, 17:09:56
zahlt er selbst die 30 Euro.
Sinds nicht mittlererweile 40€ + 1 Punkt? (IMO immer noch zu wenig).

Stormtrooper
2007-05-29, 17:18:02
Nein nicht anschnallen kostet nach wie vor 30 €

(del)
2007-05-29, 18:25:33
Kurz dazwischen, wegen seltsamen Fragen zu StVo ;) Kann mir jemand paar gute Seiten für Führerscheinanfänger nennen? Nur keine Latzseiten bitte.