Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlägerei und Bullen
MädBrain
2007-06-03, 17:28:46
hab mal ne Frage. Folgendes ist passiert, jemand wurde von einem aggressiven Subjekt aus keinem erkennbaren Grund angefallen, das "Opfer" konnte sich jedoch sehr gut verteidigen und hat das ganze ohne erkennbare Blessuren überstanden, was man von dem zuvor fitten Aggressor nicht behaupten kann (Knochenbrüche und das volle Programm eben). Nun ruft das Opfer noch am Ort des Geschehens die Bullen, weil es die Aktion nicht gutheißen kann.
Wie hoch ist die wahrscheinlich, dass die ganze Sache umgedreht wird und das Opfer zum Schläger erklärt wird?
Ein Rätsel zum Sonntag :D.
EureDudeheit
2007-06-03, 17:31:25
hab mal ne Frage. Folgendes ist passiert, jemand wurde von einem aggressiven Subjekt aus keinem erkennbaren Grund angefallen, das "Opfer" konnte sich jedoch sehr gut verteidigen und hat das ganze ohne erkennbare Blessuren überstanden, was man von dem zuvor fitten Aggressor nicht behaupten kann (Knochenbrüche und das volle Programm eben). Nun ruft das Opfer noch am Ort des Geschehens die Bullen, weil es die Aktion nicht gutheißen kann.
Wie hoch ist die wahrscheinlich, dass die ganze Sache umgedreht wird und das Opfer zum Schläger erklärt wird?
Ein Rätsel zum Sonntag :D.
Kommt auf die Nationalität des agressiven subjekts an. Wie wir aus der Presse wissen laufen eine Menge Nazis auf Ausländerjagd umher. Ansonsten greift §§ 32, 33 StGB
Ringwald
2007-06-03, 17:32:29
Ich bin zwar kein Experte, ich glaube aber nicht das es zur Notwehr zählt sein gegenüber windelweich zu schlagen :uhammer2:
MädBrain
2007-06-03, 17:44:47
Ich bin zwar kein Experte, ich glaube aber nicht das es zur Notwehr zählt sein gegenüber windelweich zu schlagen :uhammer2:
Meh? Kommst du noch klar? Wenn mir jemand die Faust ins Gesicht schieben will, werd ich ihm wohl kaum eine 2. Gelegenheit dazu bieten das noch einmal zu tun und so lange er rumschreit und um sich schlägt, finde ich es total okay Gegenmaßnahmen einzuleiten. Oder bist du so Bibeltreu und hälst ihm auch die 2. Backe hin?
Hab ihn schließlich nicht danach geschlagen, als er auf dem Boden lag, so einer bin ich nicht, halte generell nichts davon sich zu schlagen, wäre auch lieber weggelaufen, jedoch ist so die wahrscheinlichkeit, dass es am nächsten we nochmal vorkommt viel geringer...
Meh? Kommst du noch klar? Wenn mir jemand die Faust ins Gesicht schieben will, werd ich ihm wohl kaum eine 2. Gelegenheit dazu bieten das noch einmal zu tun und so lange er rumschreit und um sich schlägt, finde ich es total okay Gegenmaßnahmen einzuleiten. Oder bist du so Bibeltreu und hälst ihm auch die 2. Backe hin?
Hab ihn schließlich nicht danach geschlagen, als er auf dem Boden lag, so einer bin ich nicht, halte generell nichts davon sich zu schlagen, wäre auch lieber weggelaufen, jedoch ist so die wahrscheinlichkeit, dass es am nächsten we nochmal vorkommt viel geringer...
Klar, dann reichts aber dem "aggressiven Subjekt" einfach einmal derartig ne Faust zu geben, dass er sich schon allein deswegen nichtmal traut zu irgendwelchen Behörden zu gehen. Damit hat er allenfalls nen gebrochenen Kiefer und - sofern er auch nur versucht hat dich zu schlagen - läuft das noch unter Notwehr.
Notwehr dient dem Selbstschutz. Den Gegenüber ins Krankenhaus zu prügeln fällt definitiv nicht mehr darunter.
Tesseract
2007-06-03, 17:56:04
Notwehr dient dem Selbstschutz. Den Gegenüber ins Krankenhaus zu prügeln fällt definitiv nicht mehr darunter.
das hängt vom gegenüber ab. wenn er dir eine ohrfeige gibt ist es sicher nicht die angemessene reaktion. wenn er dich allerdings ebenfalls krankenhausreif prügeln wollte kann das durchaus der fall sein.
notwehr schließt auch totschlag nicht aus in gewissen situationen.
Kladderadatsch
2007-06-03, 17:56:24
wenn man einen kampfsport betreibt, muss man laut gesetz sein gegenüber erst warnen, bevor man (sich verteidigend!) zuschlägt.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 17:59:04
Knochenbrüche und das volle Programm hört sich schon nach schwerer Körperverletzung an. Sollte die Person in der "Notwehr" schon vorher auffällig geworden sein, dann sieht es sehr beschissen aus.
Hat der "Aggressor" überhaupt einen Schlag angesetzt, also getroffen? Das geht hier nicht hervor.
Und natürlich musste er die Polizei rufen, weil würdest Du Dich mit sämtlichen Knochenbrüchen und einem vollen Programm nach Hause schleppen?
Senfgnu
2007-06-03, 18:02:00
wenn man einen kampfsport betreibt, muss man laut gesetz sein gegenüber erst warnen, bevor man (sich verteidigend!) zuschlägt.
Urban Legend?
Tesseract
2007-06-03, 18:02:33
Und natürlich musste er die Polizei rufen, weil würdest Du Dich mit sämtlichen Knochenbrüchen und einem vollen Programm nach Hause schleppen?
die polizei hat der gerufen der angefallen wurde aber unversehrt ist.
RealHotzenplotZ
2007-06-03, 18:14:38
Urban Legend?
nö is in Österreich auch so! :tongue:
Kokosnuss
2007-06-03, 18:20:01
wenn man einen kampfsport betreibt, muss man laut gesetz sein gegenüber erst warnen, bevor man (sich verteidigend!) zuschlägt.
Stimmt nicht ganz, meines Wissens nach.
Man kann sich registrieren lassen irgendwo. Dann läuft man als Waffenträger rum, selbst wenn man keine Waffe trägt, weil mnan eben die nötigen Kenntnisse hat einen wirklich kaputt zu hauen.
Aber wer sich da registrierenm lässt hat eh einen an der Klatsche :P
Korrigiert mich wenn ich falsch liege! =)
Tesseract
2007-06-03, 18:21:39
ich hab hier mal die rechtslage in österreich rausgesucht, die in deutschland wird wohl sehr ähnlich sein:
§ 3 Notwehr
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
nö is in Österreich auch so! :tongue:
das halte ich für ein gerücht...
Klar, dann reichts aber dem "aggressiven Subjekt" einfach einmal derartig ne Faust zu geben, dass er sich schon allein deswegen nichtmal traut zu irgendwelchen Behörden zu gehen. Damit hat er allenfalls nen gebrochenen Kiefer und - sofern er auch nur versucht hat dich zu schlagen - läuft das noch unter Notwehr.
Notwehr dient dem Selbstschutz. Den Gegenüber ins Krankenhaus zu prügeln fällt definitiv nicht mehr darunter.
Na klar eine Schlag mit der Faust und er haut ab. Träum weiter. Wenn er angegriffen wird und sich daraus eine Prügelei entwickelt kann es durchaus sein dass jemand krankenhausreif geschlagen wird. Wenn der Aggressor ihn Krankenhausreif schlagen wollte ist es für die Notwer durchaus angemessen dass der Opfer das selbe tut.
Einem Kumpel ist mal was ähnliches passiert. Auf den sind 5 Mann rauf. Er hat ein pass blaue Flecken und ein paar verstauchungen gahabt, also nichts schlimmes. Einer der 5 hatte eine gebrochenen Arm und einen gebrochenen Kiefer. Und der wollte ihn dann auch noch anzeigen. Das sind immer die besten erst auf Leute losgehen wenn man sich für stärker hält und wenn man dann n paar aufs Maul bekommt dann wird rumgeheult und Anzeige erstattet...
Senfgnu
2007-06-03, 18:31:47
Da gilt dann eh §33 StGB. In aller Regel sollte also unserem schlagkräftigen MädBrain nichts passieren.
Aber für das mit der Vorwarnung bei Kampfsportlern hätte ich gern mal eine Quelle, das finde ich interessant...
Er soll sich einen guten Anwalt nehmen, wenns hart auf hart kommt.
MädBrain
2007-06-03, 18:49:07
ja das befürchte ich, denn dann steht ja aussage gegen aussage, jedoch bin ich strafrechtlich noch nicht aufgefallen.
Gibts keine Zeugen? Hat diese Situation keiner beobachtet?
Das kann sehr nervig werden. Wir hatten auch einmal so eine Situation, dass einer Streß wollte(nur Gott weiß warum) und mit einer größeren Gruppe ankam. Trotzdem haben wir sie "ruhig stellen" können. (Nase gebrochen)
Tja, dieser freundliche türkische Mitbürger lief am nächsten Tag mit viiiieeeelen Freunden und Familenangehörigen zur Polizei.
Ein Kumpel musste 1.500 € Schmerzensgeld bezahlen...
#Sofatier
2007-06-03, 19:17:45
Das kann sehr nervig werden. Wir hatten auch einmal so eine Situation, dass einer Streß wollte(nur Gott weiß warum) und mit einer größeren Gruppe ankam. Trotzdem haben wir sie "ruhig stellen" können. (Nase gebrochen)
Tja, dieser freundliche türkische Mitbürger lief am nächsten Tag mit viiiieeeelen Freunden und Familenangehörigen zur Polizei.
Ein Kumpel musste 1.500 € Schmerzensgeld bezahlen...
Schon traurig irgentwie. Finde sowas voll lächerlich von demjenigen zu Polizei zu gehen. Aber noch lächerlicher ist es das derjenige damit noch durchkommt.
Kokosnuss
2007-06-03, 19:33:14
Schon traurig irgentwie. Finde sowas voll lächerlich von demjenigen zu Polizei zu gehen. Aber noch lächerlicher ist es das derjenige damit noch durchkommt.
Jop... und wenn ses nich tun kommen se beim nächsten mal mit noch mehr. Das hört nie auf.
Madman123456
2007-06-03, 22:26:52
Die Gesetzeslage liegt folgendermassen: Wenn mich wer angreift, darf ich mich verteidigen. Ich darf den Angreiffer ruhigstellen, ich darf ihm aber nur soweit seine Nase verbreitern, bis er aufhört das bei mir zu versuchen.
Verfüge ich aber über eine Kampfsport Ausbildung, bin ich in der Lage meinen Gegner so ruhig zustellen das der keine Knochenbrüche oder sowas hat. Dazu bin ich in dem Fall auch verpflichtet. Wenn ich während des Kampfes irgendwie eineMöglichkeit sehe einen Haltegriff anzusetzen dann ists meine Pflicht, genau das zu tun. Ich arretiere den Gegner und wenn der garkeine Ruhe gibt, muss ich eben mit dem Haltegriff mit der Pappnase kuscheln bis die Leute mit dem grünen Partybus kommen.
In einer möglichen Verhandlung wird sowas verwendet werden. Es wird herzlich wenig Rücksicht auf die Situation, auf den Alkoholspiegel oder sonstwas genommen werden. Wenn ein Schlag reichen würde und du schlägst zweimal, bist du strafbar. Situation und Alkoholspiegel zählen dann höchstens als mildernder Umstand.
Meiner Meinung nach ist der Gesetzgeber hier etwas fragwürdig vorgegangen.
Kein Mensch kann von mir verlagen, das ich in einer Situationin der ich Gewalt ausgesetzt bin und vielleicht noch was geladen hab, mich an jegliche Nahkampfkenntnisse zu erinnern die ich hätte nutzen können um Verletzungen bei dem Mensch zu vermeiden, der mich zuvor verletzen wollte.
Ich würde mich einfach wehren. In der passenden Situation habe ich nicht genug Zeit um die optimale Handlungsweise abzuwägen.
Die Gesetzeslage hier ist einer der Gründe, warum man ganz allgemein nur dann die Polizei ruft wenns garnicht anders geht; Man hat ein unkalkulierbares Risiko, das man an irgendwas Mitschuld hat.
3dzocker
2007-06-03, 23:08:32
son Helden hatten wir gestern in ner Disse auch, dicken Macher machen, provozieren, rumschubsen, dann wurde er von nem Kollegen flach gemacht, rausgeschmissen und dann die Bullen holen > Anzeige
Dabei hat er noch nen Eisbeutel bekommen...
Naja, Halbstarker.
tschau
Die gelbe Eule
2007-06-03, 23:12:27
Man sollte immer vorsichtig sein, wenn man jemanden schlägt und die Situation nicht ausnutzen. Man stelle sich vor der Gegenüber stirbt an den Verletztungen, da wird schnell die Verhältnismäßigkeit überprüft.
Senfgnu
2007-06-03, 23:47:28
Die Gesetzeslage liegt folgendermassen: Wenn mich wer angreift, darf ich mich verteidigen. Ich darf den Angreiffer ruhigstellen, ich darf ihm aber nur soweit seine Nase verbreitern, bis er aufhört das bei mir zu versuchen.
Verfüge ich aber über eine Kampfsport Ausbildung, bin ich in der Lage meinen Gegner so ruhig zustellen das der keine Knochenbrüche oder sowas hat. Dazu bin ich in dem Fall auch verpflichtet. Wenn ich während des Kampfes irgendwie eineMöglichkeit sehe einen Haltegriff anzusetzen dann ists meine Pflicht, genau das zu tun. Ich arretiere den Gegner und wenn der garkeine Ruhe gibt, muss ich eben mit dem Haltegriff mit der Pappnase kuscheln bis die Leute mit dem grünen Partybus kommen.
In einer möglichen Verhandlung wird sowas verwendet werden. Es wird herzlich wenig Rücksicht auf die Situation, auf den Alkoholspiegel oder sonstwas genommen werden. Wenn ein Schlag reichen würde und du schlägst zweimal, bist du strafbar. Situation und Alkoholspiegel zählen dann höchstens als mildernder Umstand.
Meiner Meinung nach ist der Gesetzgeber hier etwas fragwürdig vorgegangen.
Kein Mensch kann von mir verlagen, das ich in einer Situationin der ich Gewalt ausgesetzt bin und vielleicht noch was geladen hab, mich an jegliche Nahkampfkenntnisse zu erinnern die ich hätte nutzen können um Verletzungen bei dem Mensch zu vermeiden, der mich zuvor verletzen wollte.
Ich würde mich einfach wehren. In der passenden Situation habe ich nicht genug Zeit um die optimale Handlungsweise abzuwägen.
Die Gesetzeslage hier ist einer der Gründe, warum man ganz allgemein nur dann die Polizei ruft wenns garnicht anders geht; Man hat ein unkalkulierbares Risiko, das man an irgendwas Mitschuld hat.
Nicht zwingend, wir haben nämlich auch noch den §33 StGB, aber verlassen würde ich mich auf den nicht. Grundsätzlich gilt halt: Soweit ruhig stellen, dass er keine Gefahr mehr für dich ist, aber nicht mehr verletzen, als nötig. Eigentlich ganz logisch...
Rainman2k
2007-06-04, 00:29:32
hi..
hab auch jahrelang Kampfsport gemacht, und gott sei dank bisher nur 1 mal die Situation gehabt, das ich es anwenden musste.
Brösel, eine bekannte Kneipe in unserer Gegend.. mit ein paar mit - Elektriker Azubis aus meiner Klasse den abschluss feiern gewesen.
Ende vom Lied?
Irgendwie war jeder mit roten bluttopfen übersäht, 1 Türsteher Krankenhaus reif und etliche Leute hinterher mit leichteren Verletzungen.
Das ging damals alles sowas von schnell, es weiss keiner mehr richtig was los war.
Es fing an, das einer von uns etwas lautstark am rumgröhlen war, und dabei versehentlich einen maximal pigmentierten Mitbürger leicht angerempelt hat, wie es in ner Disse eben öfter vorkommt.
Der ging mit ins KH, mit gebrochener Nase... (unser Kollege)
Nachdem dann die Elektriker Klasse mit dem Haufen MPM`s fertig war, war die Polizei auch da.
Der Türsteher hat sein Fett wegbekommen, was wir auch hätten, als die andere Horde MpM`s versuchte ins Brösel reinzukommen, was aber Aufgrund schneller Polizei sich erledigte.
Was lernen wir daraus?
Jezt könn wer Wochenlang nemmer hin, wiel man damit rechnen muss, das wenn einer gesichtet wird nacher 20 Mann vor der Türe lustigen Empfang spielen.
dann ziehen die dich mit stechen dich ab oder sonstwas, wie es etliche male in der Zeitung steht.
Und wenn du dabei einem das Maul polierst, kriegst du noch als armer Deutscher Bürger die Strafe.
So wie auch mein Kollege, der die Nase gebrochen hatte und beim gröhlen den anderen angerempelt hatte.
In Deutschland recht haben und recht bekommen ist ein riesen unterschied.
Zumal mehrfach vorbestrafteAufenthaltsgenehmigte Mitbürger mehr Rechte haben wie eigens Deutsche Landsmänner haben.
Was das warnen angeht - wenn der fall Eintritt, das du spontan dich wehren musst, bist du nicht verpflichtet zu sagen, das du Kampfsport gelernt hast.
Das ist nur von nöten, wenn dich einer anpöbelt, bevor der erste schlag getan ist - und selbst dann halt ich es nicht für angemessen, weil das Provoziert.
Drankriegen kannst du deswegen keinen, es ist ein Gebot kein Gesetz.
Marc,
der in DE gerne Döner essen geht und Türken auch als Freunde hat.
Na klar eine Schlag mit der Faust und er haut ab. Träum weiter.
Kommt auf den Schlag an. Schonmal von nem Boxer eine gefangen? :usad:
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