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Snoopy69
2009-05-25, 23:13:23
@ JFZ

Die wissen 100%ig genau, was sie kaufen, denn ich tausche gerade Mails mit VV-Computer (ja, die arbeiten noch).

Da werde Retail und separat OEM angeboten. Also kann mir kein Shop ankommen das nicht zu wissen. Die lügen einen nur an.

Bei VV gibt es Retail F1 1TB ziemlich günstig (ca. 64€), aber nur 1 pro Bestellung.
Und Retail (auch mehrere) für um die 72€
Zusätzlich noch OEM. Aber die sind noch teuer!?

Das ist der Beweis dafür, dass JEDER Shop wissen muss, was er einkauft.

stickedy
2009-05-25, 23:25:39
Weil es ein Shop weiss - wie in dem Fall von VV evtl., woher willst du das mit Sicherheit wissen? - müssen es alle wissen? Seltsame kausale Zusammenhänge baust du auf...

Wolfram
2009-05-25, 23:40:04
Ich meinte 3 Jahre, die auch übertragbar sind.
Was soll daran "regulär" sein? Wie stickedy schon ausführte, gibt Dir der Gesetzgeber Käuferschutz über Fernabsatzgesetz und Gewährleistungsansprüche. Letztere sind auch übertragbar. Die Garantie ist ein Versprechen des Herstellers Dir gegenüber. Das kann völlig beliebig gestaltet sein. Ich bin noch nie davon ausgegangen, daß Garantieansprüche im Allgemeinen übertragbar sind. Weil ich mich dunkel an Fälle von Produkten erinnere, bei denen ich mal die Garantiebestimmungen gelesen habe, in denen eine Übertragung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Die ganzen Hinweise auf "Restgarantie" in Webforen und bei ebay machen mich daher immer mißtrauisch. Weil dahinter nicht selten bewußte Irreführung stecken wird. Jeder, der sich schon mal auch nur ein bißchen mit der Materie befaßt hat und seriös ist, wird einen Hinweis auf Restgarantie nur geben, wenn er sich die Garantiebestimmungen auch tatsächlich genau durchgelesen hat und sich sicher ist, daß die Garantie übertragbar ist. Und wer macht/ist das? In der Praxis doch niemand.

Gast
2009-05-28, 13:58:28
Im allgemeinen Geschäftsverkehr unter Kaufleuten, weiss i. d. R. jeder sehr genau was er bei wem einkauft. Ich habe in meiner Berufslaufbahn im Einkauf noch nie erlebt, dass bei einer Bestellung nicht darauf geachtet wurde was geordert wird oder diese gar ungenau formuliert wurde. Zudem steht bei jedem Angebot genau drin welche Spezifikationen das Produkt hat. Wenn die Ware geliefert wird, wird auch die Ware sofort geprüft. Tut das ein Kaufmann nicht, hat er Pech gehabt. 14 Tage Rückgaberecht gibts unter Kaufmännern nicht. Der Zwischenhändler kann so nämlich auch Festplatten gleicher Grösse, vom gleichen Hersteller aber mit anderer Artikelnummer liefern. Ich glaube kaum, dass es sich ein Händler leisten kann die Ware nicht zu prüfen.

Zum Thema Garantie:
Garantie gibt es nur vom Hersteller. Schreibt der Händler in sein Angebot hinein, dass es zu der gesetzlichen Gewährleistung eine 5-jährige Herstellergarantie gibt hat dies im Grunde keine Bedeutung. Der Kunde kann dies zur Kenntnis nehmen und sich ggf. darüber Informieren wie die genauen Garantiebestimmungen sind. Garantie wird i. d. R. auch nur ggü. ENDKUNDEN gewährt. D. h. Kaufmänner bzw. Händler haben keinerlei Anspruch auf eine derartige Garantie und geben diese auch an niemanden weiter. Sie wickeln im Normalfall lediglich die Garantie für den Kunden ggü. dem Hersteller ab. Mehr nicht. Der Kunde muss also nach der Lieferung überprüfen mit was er beliefert wurde. Soviel Eigenverantwortung muss jeder haben.

Gast
2009-05-28, 14:03:40
Noch etwas zur Ergänzung: In den Garantiebestimmungen steht dann auch genau, welche Seriennummern diese Garantie genießen und welche nicht. Nicht umsonst gibt es auch die Möglichkeit über diese Seriennummern die Festplatte zu überprüfen.

Noch am Rande: Die Creative Soundkarten gibt es sowohl als Retail- als auch als Bulkversion. Die Bulkversion hat keine Garantie. Die Retailversion schon. Man kann dies auch anhand der Seriennummern prüfen. Zudem hat man bei der Retailversion einen Anspruch auf Support vom Hersteller. Bei der Bulk natürlich nicht.

Gast
2009-05-28, 14:07:05
2. Ergänzung: Man kann als Endkunde sein Produkt auch z. B. via ebay verkaufen. Die Herstellergarantie bzw. "Restgarantie" wird aber nur dann rechtswirksam übertragen, wenn der ebay-Verkäufer schriftlich den Verzicht erklärt und diese an den Käufer abtritt. Das kann man z. B. auf der Rechnung vermerken. Es stellt sich aber die Frage ob der Hersteller die Rechnung überhaupt sehen will. Manche wollen das manche nicht. Bei einer Festplatte musste ich diesen Nachweis noch nie erbringen. Bei meinem TFT Monitor allerdings schon.

Wolfram
2009-05-28, 18:21:19
Noch etwas zur Ergänzung: In den Garantiebestimmungen steht dann auch genau, welche Seriennummern diese Garantie genießen und welche nicht.
Du meinst, in Garantiebestimmungen, die der Händler erhält? In den Garantiebestimmungen, die der Endkunde bekommt, habe ich das noch nie gesehen, bei keinem Produkt.
2. Ergänzung: Man kann als Endkunde sein Produkt auch z. B. via ebay verkaufen. Die Herstellergarantie bzw. "Restgarantie" wird aber nur dann rechtswirksam übertragen, wenn der ebay-Verkäufer schriftlich den Verzicht erklärt und diese an den Käufer abtritt.
Und wenn der Hersteller die Abtretung nicht ausgeschlossen hat.

Szudri
2009-05-28, 19:25:57
Im allgemeinen Geschäftsverkehr unter Kaufleuten, weiss i. d. R. jeder sehr genau was er bei wem einkauft. Ich habe in meiner Berufslaufbahn im Einkauf noch nie erlebt, dass bei einer Bestellung nicht darauf geachtet wurde was geordert wird oder diese gar ungenau formuliert wurde. Zudem steht bei jedem Angebot genau drin welche Spezifikationen das Produkt hat. Wenn die Ware geliefert wird, wird auch die Ware sofort geprüft. Tut das ein Kaufmann nicht, hat er Pech gehabt. 14 Tage Rückgaberecht gibts unter Kaufmännern nicht. Der Zwischenhändler kann so nämlich auch Festplatten gleicher Grösse, vom gleichen Hersteller aber mit anderer Artikelnummer liefern. Ich glaube kaum, dass es sich ein Händler leisten kann die Ware nicht zu prüfen.

Zum Thema Garantie:
Garantie gibt es nur vom Hersteller. Schreibt der Händler in sein Angebot hinein, dass es zu der gesetzlichen Gewährleistung eine 5-jährige Herstellergarantie gibt hat dies im Grunde keine Bedeutung. Der Kunde kann dies zur Kenntnis nehmen und sich ggf. darüber Informieren wie die genauen Garantiebestimmungen sind. Garantie wird i. d. R. auch nur ggü. ENDKUNDEN gewährt. D. h. Kaufmänner bzw. Händler haben keinerlei Anspruch auf eine derartige Garantie und geben diese auch an niemanden weiter. Sie wickeln im Normalfall lediglich die Garantie für den Kunden ggü. dem Hersteller ab. Mehr nicht. Der Kunde muss also nach der Lieferung überprüfen mit was er beliefert wurde. Soviel Eigenverantwortung muss jeder haben.

Auch ein Händler kann dir eine Garantie geben.

Gast
2009-05-28, 23:33:20
@ Wolfram: Natürlich bezog ich das auf die Bestimmungen für Endkungen.

Beispiel: http://websupport.wdc.com/warranty/serialinput.asp?aspsid=908389979&custtype=end&requesttype=warranty&lang=de

Hier kann man die Seriennummern von WD-Platten prüfen.

Garantie-Prüfung für Endverbraucher
Garantie-Prüfung für Zwischenhändler
Garantie-Prüfung für Direktabnehmer

Die Bestimmungen im Einzelnen:
http://support.wdc.com/warranty/policy.asp?custtype=end&lang=de

Im Grunde kann die Garantie von jedem in Anspruch genommen werden.

@ Szudri: Und natürlich kann auch ein Händler eine Garantie ggü. dem Endkunden abgeben. Wird aber heute i. d. R. von niemanden mehr gemacht.

Wolfram
2009-05-29, 00:55:06
@ Wolfram: Natürlich bezog ich das auf die Bestimmungen für Endkungen.

Beispiel: http://websupport.wdc.com/warranty/serialinput.asp?aspsid=908389979&custtype=end&requesttype=warranty&lang=de

Gut, das hatte ich mißverstanden. Daß man den Garantiestatus nach dem Kauf online prüfen kann, war mir klar. Ich dachte, Du meintest eine Prüfmöglichkeit vor dem Kauf, anhand einer gedruckten Garantiebestimmung.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß irgendein Händler die Platten einzeln vor dem Kauf auf ihren Garantiestatus überprüft. Das kostet zuviel Zeit. Wo soll denn dann noch ein Gewinn zu machen sein?

Gast
2009-05-29, 08:50:28
Nein, eine 100%-Prüfung findet i. d. R. nicht statt. Insbesondere dann nicht wenn man den Lieferanten kennt. Normalerweise wird eine Stichprobe gemacht. Passt bei sagen wir mal 5 von 100 Platten die Garantie kann man wohl davon ausgehen, dass man richtig beliefert wurde. Eine Funktionsprüfung wird dabei sicher nicht durchgeführt.
Je nach Wichtigkeit eines Bauteils (im produzierenden Gewerbe) kann es aber durchaus sein, dass gewisse Teile immer zu 100% geprüft werden. Dabei geht es dann aber mehr um die Funktion bzw. den Zustand eines Teiles als um eine Garantie die im Einzelhandel wichtig ist.

=Floi=
2009-07-12, 20:11:22
wie sieht es denn mit der F2 öko grün aus? ich habe mir das teil nun gekauft und hoffe auf eine lange lebensdauer.

seit ihr zufrieden mit eurer platte?

mapel110
2009-07-12, 20:27:36
Ja, meine F2 tut ihren Dienst einwandfrei. Ist aber auch erst 4 Monate alt.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=449694&highlight=samsung

=Floi=
2009-07-12, 22:31:24
trotzdem haben die plate relativ wenig leute

mapel110
2009-07-12, 23:17:49
trotzdem haben die plate relativ wenig leute
Weil der Speed unterirdisch ist. Fallen halt nicht viele auf dieses ECOGreen-Zeugs rein. Die paar Watt Ersparnis lohnen einfach nicht.
Der einzige Vorteil, der noch bleibt ist, sie ist selbst unter Last sehr kühl. Aber das ist halt bei nur 5400 U/Min auch kein großes Wunder.

ed1k
2009-07-12, 23:43:40
Weil der Speed unterirdisch ist. Fallen halt nicht viele auf dieses ECOGreen-Zeugs rein. Die paar Watt Ersparnis lohnen einfach nicht.
Der einzige Vorteil, der noch bleibt ist, sie ist selbst unter Last sehr kühl. Aber das ist halt bei nur 5400 U/Min auch kein großes Wunder.

Für nen HTPC halt ideal, also nicht so pauschal bitte.

=Floi=
2009-07-13, 00:10:08
preis ist auch extrem niedrig. es gibt ja genug leute die einen datenserver bauen und da sollte die platte als reines datenlager schon ausreichen.

SentinelBorg
2009-07-13, 09:34:18
Genau, als Datenlager ist sie gedacht und in der Rolle ist sie doch auch ideal. Bin froh, dass sie wieder 5400er im Programm haben. Vor Jahren gabs noch eine 200 GB mit 5400 upm und ich bin froh die damals gekauft zu haben. Super leise und kühl und ist somit perfekt als USB-Platte, wo man von einer 7200er eh nichts hat.

Als Systemplatte habe ich nun eh eine SSD, da sind mir zwei leise 1.5 TB im Raid-1 als Massenspeicher gerade recht. Vor allem bei weniger als 8 Cent pro Gigabyte an Kosten. ^^

mapel110
2009-11-08, 15:21:24
Jetzt liegt meine F1 wohl auch im Sterben(ca. 9 Monate Dauerbetrieb). SMART-Fehler, konnte eben gar nicht von der Platte booten. Nach nem Kaltstart gings wieder. Jetzt muss wohl schnell Ersatz her, bevor sie ganz abnippelt.
Jetzt etwa 7 Monate später gehts endgültig zu Ende. Seit gestern hab ich Bluescreens durch entsprechende Festplattenlesefehler. Bislang aber anscheinend noch keine wichtigen Daten verloren. Na jetzt werd ich aber umsteigen auf was neues.