Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie auch als Zweitbesitzer?
Thutmosis IV
2007-06-18, 10:02:44
Habe eine gebrauchte 6600GT gekauft, welche einen defekten (scheinbar Lager) Kühler hat. Die Rechnung des Erstbesitzers lag der Karte bei und dieser hat daher noch 3/4 Jahr Garantie.
Nun stammt die Grafikkarte von einem starken Raucher (was sich anhand der Ablagerungen auf der Karte ersehen lässt.
Nun zur eigentlichen Frage:
1. Kann ich die Garantie mit der Rechnung in Anspruch nehmen, obwohl ich Zweitbesitzer bin?
2. Wir sich der Hersteller aufgrund der Nikotinablagerungen aus der Garantieleistung enziehen?
Cubitus
2007-06-18, 10:05:44
1. Das geht schon, manche Shops wollen aber eine "Abtrittserklärung" vom Erstbesitzer.
2. Gegen Nikotinablegerungen hilft Rasierschaum bzw bei ner Graphikkarte wird es etwas schwierig die zu putzen, hmm
1.) Garantie hat normalerweise nur der Erstbesitzer. Im Zweifelsfall also einfach über ihn regeln.
2.) Ich kenne jetzt direkt keine Garantiebedingung eines GraKa-Herstellers, der Garantie für Kettenraucher ausschliesst.
Arschhulio
2007-06-18, 20:49:05
Ich weis das jetzt gleich wieder ein paar Moralprediger ankommen und mich zur sau machen aber warum tauschst du die Karte nicht einfach um bzw. lässt sie einschicken? Im Notfall sagst du das du die Karte für nen Freund zur Reparatur bringst :eek:
Du hast die Karte, du hast die Rechnung, wenn auf der Rechnung nicht gerade ein Foto mit der kompletten Rechnungsanschrift des Vorbesitzers drauf ist und es ein Shop geben würde den das wirklich interessiert, dann hast du schlechte Karten, aber sonst sehe ich da kein Problem ;)
Von welchem Shop bzw. Händler ist die Karte und somit die Rechnung?
Ich arbeite bei einem alternativen Online-Händler in der RMA-Abwicklung.
Lass dir vom Vorbesitzer eine schon genannte Abtrittserklärung ausstellen,
in welcher der Besitzübergang an dich festgehalten ist (Name und Adresse beider Beteiligter nicht vergessen!).
Neben der rechtlichen Seite kann es sonst auch passieren, dass ein Austausch bzw. eine Gutschrift an den Vorbesitzer erfolgt.
try2fixit
2007-06-19, 02:50:57
Von welchem Shop bzw. Händler ist die Karte und somit die Rechnung?
Ich arbeite bei einem alternativen Online-Händler in der RMA-Abwicklung.
Lass dir vom Vorbesitzer eine schon genannte Abtrittserklärung ausstellen,
in welcher der Besitzübergang an dich festgehalten ist (Name und Adresse beider Beteiligter nicht vergessen!).
Neben der rechtlichen Seite kann es sonst auch passieren, dass ein Austausch bzw. eine Gutschrift an den Vorbesitzer erfolgt.
Hallo,
das ist juristisch sicher nicht haltbar.
Das Eigentum geht vom ehemaligen Eigentümer auf den Käufer beim Kauf über. Damit auch alle Ansprüche, die sich aus der Sache ergeben. Natürlich ist eine Garantie in ihrer Natur eine freiwillige Leistung des Herstellers. Jedoch ist es nicht zulässig, daß diese Garantie personengebunden ist. Der Kaufbeleg dient zudem nur als Beweis für den Ablauf der Garantie.
Sinnvoll ist es natürlich bei Inanspruchnahme der Garantie gegenüber dem Hersteller klarzustellen, an wen er sich jetzt bei eventuellen Rückerstattungen zu halten hat.
Innerhalb der ersten zwei Jahre greift eh die gesetzliche Gewährleistung (nicht mit Garantie zu verwechseln!). An dem oben Genannten ändert das aber nichts.
Wenn also ein Hersteller die Garantie mit dem Hinweis ablehnen sollte, daß Du Zweitkäufer bist, so würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dazu ist es auch sinnvoll sich einen Screenshot der Garantiebedingungen des Herstellers zu machen.
Gruß
Mario
PS: Die Verschmutzung durch Teer / Nikotin könnte jedoch durchaus als Ausschlussgrund für die Gewährleistung / Garantiegewährung gewertet werden, sofern glaubhaft gemacht werden kann, daß der Schaden, der entstanden ist, kausal mit der Verschmutzung in Verbindung gebracht werden kann.
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