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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vista - Vista- EULA


k0nan
2007-07-07, 09:37:50
hab grad den link hier "entdeckt":

http://www.linux-user.de/ausgabe/2006/12/005-editorial/index.html


wahrscheinlich schreit gleich der nächste "aaaaaaaAAAAAAAALLLLLLLLLT" ;) aber trotzdem: ich bin schockiert, wie kann man sich -das obige wissend- dann vista zulegen?

was bleibt einem als 64bit user dann noch?! winXP x64 ?!



PS.: BITTE KEIN FLAMEWAR!!! ich BRAUCHE hilfreiche tipps, weil ich meine 4GB ram nutzen will, aber die im obigen link genannte punkte sind UNZUMUTBAR!

Zool
2007-07-08, 15:00:16
Ist eigentlich nichts Neues. Mit Akzeptieren der EULA entrechtet man sich. Man erlaubt hat M$ nach gut Dünken die Hardware für gut zu befinden und die Software WindowsUpdate, Defender und Co darf/muss nach Hause telefonieren.

Black-Scorpion
2007-07-08, 15:07:25
Nein, tut man nicht.
In D sind sie nur gültig wenn man sie vor dem Kauf einsehen kann.
Das ist bei MS Software nicht möglich.
Ich bezweifel auch das alles was da drin steht mit deutschem und EU Recht vereinbar ist.

Monger
2007-07-08, 15:47:22
Das ist alles Standardkrams in der EULA - und im übrigen nicht neu. Die sah unter XP praktisch identisch aus, da hat sich rein gar nichts geändert.


Vieles von dem was da im Artikel steht, ist afaik auch schlicht falsch. Microsoft hat nie Teile der EULA zurückgezogen, sondern lediglich klargestellt. Es gab da mal Ärger wegen einer Formulierung, die danach aussah als wäre die Lizenz an eine bestimmte Hardware gebunden. Das ist natürlich Blödsinn: die selbe Lizenz darf nur nicht zeitgleich auf mehreren Rechnern verwendet werden. Gegen zeitlich hintereinander spricht rein gar nichts.

Die Klausel mit dem Windows Defender ist auch nichts ungewöhnliches, steht so oder ähnlich auch bei jedem Virenscanner dabei. Muss ja auch, sonst könnte man ja den Virenscannerhersteller dafür verklagen, dass er Viren entfernt.