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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Lohnsteuerkarte als Student - lohnt sich das?


chasing_amy
2007-08-20, 14:55:36
Hallo!

Ich (Studentin, 20-h-Beschäftigte neben der Uni) habe heute ein Jobangebot bekommen, das ab Montag, den 27.08.07 losgehen soll. Die Vergütung dafür würde monatlich etwa bei 600€ liegen.
Nun mein Problem: mein Vertrag mit dem alten Arbeitgeber läuft noch bis zum 06.09.07, allerdings habe ich ab dem 24.08.07 Resturlaub. Da ich im alten Verhältnis auf Lohnsteuerkarte arbeite und dies im neuen ebenfalls tun werde, habe ich nun folgende Möglichkeiten: entweder hoffen, dass ich den Job zum Vertragsende anfangen kann oder auf 2. Lohnsteuerkarte zu gehen.
Mit was für Nachteilen (hohe Steuern, etc) muss ich da rechnen? Wirkt sich das irgendwie auf die Kindergeldberechtigung aus? Und - bekomme ich als Student da irgendwelche Probleme mit dem Studentenstatus, d.h. höhere Abgaben o.ä.?
:confused:

thx :smile:

The Cell
2007-08-20, 16:13:21
Prinzipiell gibt es als Studi folgende Sachen zu beachten:

-Das Studium hat Vorrang. Der Gesetzgeber deht davon aus, dass dies gewährleistet ist, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht übersteigt. Außerhalb der Vorlesungszeit ist es nach oben offen.

-Studenten haben steuertechnisch keinen Sonderstatus, brauchen also bei einer zweiten Einstellung, sprich bei der Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit auch eine zweite Lohnsteuerkarte, in der Regel Klasse IV. Abgaben sind dann höher, können aber durch eine Steuererklärung evtl. wieder reingeholt werden.

-Studis, die sich aufgrund des Alters freiwillig selbst versichern, sollten darauf achten, dass der Grundbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (aktuell ca. 135€) steigt, sobald man im Monat etwas über 800€ verdient.

-Zudem sollte man sich darüber im klaren sein, dass es noch andere Dinge gibt, die Vater Staat an Geldern zuschießt (Kindergeld, Bafög etc.). Hier sollte man auch nur einen bestimmten Betrag dazuverdienen, ansonsten kann eine Rückzahlung der Leistungen gefordert werden.

Kurzum: Es gibt viel zu beachten und glaub mir, Amtsschimmelreiter können verdammt humorlos sein, was Geldrückzahlungen angeht.

Gruß,
=)

thomasius
2007-08-21, 08:21:41
Prinzipiell gibt es als Studi folgende Sachen zu beachten:

-Das Studium hat Vorrang. Der Gesetzgeber deht davon aus, dass dies gewährleistet ist, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht übersteigt. Außerhalb der Vorlesungszeit ist es nach oben offen.

-Studenten haben steuertechnisch keinen Sonderstatus, brauchen also bei einer zweiten Einstellung, sprich bei der Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit auch eine zweite Lohnsteuerkarte, in der Regel Klasse IV. Abgaben sind dann höher, können aber durch eine Steuererklärung evtl. wieder reingeholt werden.

-Studis, die sich aufgrund des Alters freiwillig selbst versichern, sollten darauf achten, dass der Grundbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (aktuell ca. 135€) steigt, sobald man im Monat etwas über 800€ verdient.

-Zudem sollte man sich darüber im klaren sein, dass es noch andere Dinge gibt, die Vater Staat an Geldern zuschießt (Kindergeld, Bafög etc.). Hier sollte man auch nur einen bestimmten Betrag dazuverdienen, ansonsten kann eine Rückzahlung der Leistungen gefordert werden.

Kurzum: Es gibt viel zu beachten und glaub mir, Amtsschimmelreiter können verdammt humorlos sein, was Geldrückzahlungen angeht.

Gruß,
=)

also ganz bestätigen kann ich das nicht,

erstmal brauchst du imho lsk 6 karte, die gibt es bei uns auf dem einwohnermeldeamt. da zahlt man dann zwar kräftig steuern, kann die sich aber am ende des jahres zurückholen, über die steuererklärung.

das studium hat vorrang, naja, aber man braucht geld zum leben, wenn einen die eltern nicht so unterstützen können und man einfach arbeiten muss um sein studium zu finanzieren, dann geht es nicht anders. natürlich leidet das studium, aber es hilft ja nicht. und bafög u.ä. greifen auch nicht immer. weiß ich aus eigener erfahreung, habe selber dadurch viel zu lange studiert, aber ich habe es geschafft :-)

chasing_amy
2007-08-21, 10:39:13
also. ich habe im prinzip nur ein wirkliches Problem, wie ich mittlerweile rausgefunden habe: meine Krankenkasse meint doch ernsthaft, dass ich mich für die Übergangszeit der 2 Jobs (4 Wochen) als voller Arbeitnehmer versichern muss. Damit könnte ich ja noch leben, aber ich soll mich für BEIDE Tätigkeiten voll versichern. :mad:
Damit hat sich das dann auch erledigt, dann kann ich den zweiten Lohn ja gleich zum Fenster rausschmeißen...
Also wird wohl nur die Möglichkeit bleiben, zu einem späteren Zeitpunkt anfangen zu können. Wenn die das machen.:frown:

edit: yeah, ich fang nach absprache an, nachdem der alte job beendet ist :biggrin:
danke für die hilfe nochmal!