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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld bei Halbwaisenrente - Hilfe!


Gast
2007-10-01, 12:51:21
Hallo!

Ich habe ein mittelschweres Problem und unser Vater Staat scheint alles ihm mögliche zu unternehmen, um mir Schaden zuzufügen. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann oder eine Ahnung hat, wo ich Hilfe bekomme:

Ich bin 20 Jahre und beginne in diesem Monat ein Studium. Meine Mutter ist vor einigen Monaten gestorben. Mein "Vater" hat meine Mutter vor 20 Jahren für eine andere verlassen, seitdem weiß ich weder wo er wohnt, noch wie er aussieht,...
Das einzige, was ich jemals von ihm gehört habe sind die regelmäßigen Schreiben von seinem Anwalt, weil er keinen Unterhalt zahlen will. (seit ich denken kann, laufen da Gerichtsverfahren).
Er hat sein gesamtes Vermögen auf seine Frau umgeschrieben und er arbeitet schwarz (hat ein Privatdetektiv herausgefunde... vor Gericht ist das belanglos scheinbar). Daher zahlt er seit 20 Jahren keinen Cent Unterhalt für mich.

Nachdem nun meine Mutter gestorben ist und ich ein Studium beginne bin ich natürlich um jeden Cent dankbar, den ich bekomme. Daher wollte ich Kindergeld beantragen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil mein Vater noch lebt und nur er das Recht hat, Kindergeld zu beantragen.

Ich habe mit meinem Vater noch nie gesprochen, alles was ich von ihm weiß ist, dass er keinen Cent Unterhalt zahlt (obwohl er Geld hat) und dass er sich NIE um mich oder meine Mutter gekümmert hat. Kann mir der Staat wirklich vorschreiben, dass ich ihn anflehen muss, Kindergeld zu beantragen (und das dann noch hoffentlich an mich weiterzuleiten)?
Ich will nicht mit ihm reden und ich will auch nicht, dass er von dem Tod meiner Mutter erfährt. was kann ich tun? :(

(es hängt hierbei nicht nur am Kindergeld, weil meine Halbwaisenrente an das Kindergeld gekoppelt ist. d.h. ich bekomme die Rente nur, wenn ich auch Kindergeld erhalte... ist ne lange und blöde Geschichte, wie es DAZU kam, auf jeden Fall habe ich da einfach Pech gehabt und man konnte es vorher nicht absehen)

danke schonmal!

Gast
2007-10-01, 16:20:22
Geh nebenbei arbeiten, sowie fast jeder Student!

Scheiss aufs Kindergeld =) PUNKT

Gast
2007-10-01, 16:38:57
Es wird sogar noch besser: Der Herr Vater hat den Anspruch auf's Kindergeld, nicht du. Er ist dir ggü. lediglich unterhaltspflichtig.

Das musst du dann aber wohl erst per Gericht feststellen lassen - danach gibt's auch Bafög.

Gast
2007-10-01, 17:27:38
Es wird sogar noch besser: Der Herr Vater hat den Anspruch auf's Kindergeld, nicht du. Er ist dir ggü. lediglich unterhaltspflichtig.

Das musst du dann aber wohl erst per Gericht feststellen lassen - danach gibt's auch Bafög.

ich bin der Threadersteller...

wie erwähnt, ist er unterhaltspflichtig und auch fähig.. zumindest in der normalen Realität. (wie gesagt.. Privatdetektiv, Bekannte,...)
Ich habs schwarz auf weiß, dass er bezahlen müsste... aber TUT es einfach nicht. Wir ham dem schon zig mal den Gerichtsvollzieher geschickt. Fragt mich nicht, wie der das macht, ich kann mirs beim besten Willen nicht vorstellen :/

Bafög gibts für mich nicht.. Ich habe das Haus meiner Mutter geerbt und sitze nun auf den Kosten. (ich hätte nie gedacht, dass das SO teuer wird). Jetzt kann ich mit ach und krach das Haus von den Erspaarnissen finanzieren (zumindest warm halten). Aber das heißt für mich: kein Bafög.. und das heißt, wenn ich kein Kindergeld bekomme, dass ich in einer Zwickmühle sitze.

Gut... vielelicht wird nun der eine oder andere sagen, dass ich zumindest ein Dach über dem Kopf habe - darüber bin ich auch froh. Dennoch bin ich der Meinung, dass mir zumindest das Kindergeld und die Waisenrente zusteht und mir will nicht in den Kopf, wieso man mir so viele Steine in den Weg legt.
Wäre mein Vater tot, würde ich das Kindergeld schließlich auch bekommen!

Maorga
2007-10-01, 17:39:43
Da dir dein Vater nicht 50% deines nötigen Unterhaltes nicht entrichten kann kannst du das Geld direkt beim der Kindergeldkasse geltend machen. Ist halt ein wahnsinniger Aufwand (Papierkrieg) aber machbar, allerdings läßt oftmal die Kompetenz zu wünschen übrig du musst nur hart bleiben und immer wieder erwähnen, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt und du auch nicht bei ihm wohnst somit der Vater kein anrecht auf dieses Geld habe.
Wenn du seine oder ihre Nerven solang strapaziert hast das sie aufgeben bekommst du auch dein Geld und das geht wirklich glaub ich nur so.

Ansonsten empfehle ich dir noch deinen Vater nicht mehr anzuerkennen, du bist nicht mehr sein Sohn, damit bist du Vollwaise erhälst dadurch mehr Geld von der Rentenkasse (rein theoretisch) und kommst auch um das wer bekommt das Kindergeldthema gekonnt herum.

Und du ersparst die ne Menge arbeit mit dem Staat und den Anwälten und deinem 'Papa' der bis dahin nicht mehr so genannt werden sollte.

Biba

Norbert

P.S.: mag hart klingen das da oben, aber es geht nun um dich und dein Leben greif danach und mach was drauß. Wünsch' dir das allerbeste.

Gast
2007-10-01, 19:18:56
Also ich bin der Meinung, dass man das Kindergeld sehr wohl an sich direkt auszahlen lassen kann.

Allerdings muss dein Vater vorher das Kindergeld beantragen. Wenn er das nicht hinkriegen kann oder will muss man ihn eben zu seinem Glück zwingen.

Wieso sollte dem Vater das Kindergeld gehören? Verstehe ich nicht...

Gast
2007-10-01, 19:20:09
Geh nebenbei arbeiten, sowie fast jeder Student!

Scheiss aufs Kindergeld =) PUNKT

Auf etwas scheißen, was einem zusteht? Gewiss nicht...

Übrigens arbeiten nur ca. 60% der Studenten nebenbei. Zumindest offiziell. :D

XenoX
2007-10-01, 20:39:17
Geh nebenbei arbeiten, sowie fast jeder Student!

Scheiss aufs Kindergeld =) PUNKT

Wenn man keine Ahnung hat, mal einfach innehalten ;)

Diese Studentenabzocke seitens des Staats geht mir ebenfalls auf die Eier, mittlerweile muss man bei uns pro Semster/Halbjahr

500 € Studiengebühren
+274 € Semesterbeitrag
+120 € für Skripte und Lernbücher (sehr niedrig angesetzt)

----------------
894 € zahlen.


Überall ist über den Facharbeiter und Akademikermangel zu hören, aber wir Studenten werden abgezockt???


Ohne Bafög bzw. einem Bonzenstatus könnte man überhaupt nicht studieren, da in vielen Studiengängen ein Nebenjob zeitlich nicht drin ist.

Warum müssen Hartz IV Empfänger eigentlich ihre Transferleistungen nicht zurückzahlen, aber Studenten ihr BAFÖG???

Gast
2007-10-01, 20:44:44
(Threadstarter)

Die Rechnung stimmt in etwa... da ich Medizin studiere sind die Bücherkosten jedoch um einiges höher. Und gerade bei diesem Studium bleibt nicht wirklich viel Zeit, um nebenher auch noch groß arbeiten zu gehen.

Aber ich will mich darüber nicht beschweren - ich kann es nicht ändern und ich boxe mich da durch.
Was mich jedoch ärgert ist eben dieses "Kindergeldproblem".
Die Idee, die Vaterschaft abzuerkennen gefällt mir gut. (zumal ich dann später auch von eventuellen Pflegeansprüchen verschont wäre)
Jedoch haben meine "Recherchen" im Netz nur wenig ermutigendes gezeigt...

ich werde mich einfach mal (wie auch schon vorgeschlagen) hartnäckig mit denen auseinandersetzen und hoffen, dass sich da etwas bewegt.

ich danke euch für die Vorschläge und Antworten!

Gast
2007-10-02, 18:50:25
Ich hatte in etwa das gleiche Problem. Habe es dann dann folgendermaßen gelöst: ich habe einfach diesen Antrag auf Kindergeld so weit es geht vorausgefüllt (bis auf die Unterschrift meines Vaters) und als Bankverbindung meine eigene angegeben. Dann als Brief zu ihm geschickt und Zettel mit rein er soll das mal unterschreiben und an Kindergeldkasse senden. Habe halt komplett so getan als ob natürlich ICH nicht er Anspruch auf Kindergeld habe. Er hats geschluckt. Oftmals ist es so dass Eltern gar nicht wissen dass sie den Anspruch auf diese Kohle haben sondern denken dass sie für das Kind bestimmt ist.

Gast
2007-10-02, 18:58:45
Also ich bin der Meinung, dass man das Kindergeld sehr wohl an sich direkt auszahlen lassen kann.

Allerdings muss dein Vater vorher das Kindergeld beantragen. Wenn er das nicht hinkriegen kann oder will muss man ihn eben zu seinem Glück zwingen.

Wieso sollte dem Vater das Kindergeld gehören? Verstehe ich nicht...

Daran sieht man auch mal wieder dass viele keine Ahnung haben, dass Kindergeld den Eltern voll und ganz zusteht und nicht den Kindern

seahawk
2007-10-02, 19:54:49
Es kann aber an das Kind gezahlt werden, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten. Im Endeffekt müßte man in der Situation bei dem Vater Unterhalt einklagen, der Anspruch liegt über dem Kindergeldniveau. Wenn das Verfahren scheitert, dann kann ein Amt (Sozial- oder jugendamt) einspringen und veranlassen, dass das Kindergeld direkt ausgezahlt wird.

Schlupp
2007-10-03, 22:38:12
Also ich habe 3 Jahre lang selbst Kindergeld bezogen.
Mein Erzeuger hat nur ein von mir aufgesetztes Schreiben unterschrieben in dem er versicherte, dass er keinen Unterhalt zahlen kann (wurde von der Kindergeldkasse so gefordert).
Das Stichwort dazu, dass du Kindergeld bekommst lautet Abzweigungsantrag (glaube §74 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz (ESG)).

Das Kindergeld steht übrigens deinem Vater immer zu (Bedingung zu deinem Verdienst vorausgesetzt), allerdings nur wenn du auch im Haushalt deines Vaters wohnst. Wenn nicht, dann hat der Haushalt in dem du wohnst das Anrecht auf die 154,-€ p. Monat.

Das einzige was "du" machen musst ist, immer alle Prognosen und Nachweise zu bringen.
Das habe ich aber so geklärt, dass alle Schriebe zwar an meinen Erzeuger gingen, aber exakt die gleichen auch noch an mich (Verhandlungsgeschick mit der zuständigen Kindergeldkasse).
So konnte ich immer alles ausfüllen und brauchte immer lediglich eine Unterschrift von ihm.

Ich weiß nicht ob du (oder besser gesagt deine verstorbene Mutter) bisher Kindergeld bekommen hast.
Wenn nicht, so kannst du bis zu 4 Jahre nachträglich einfordern (sofern wieder alle Rahmenbedingungen von wegen Freibetrag, etc. erfüllt sind).


Wünsch dir viel Glück bei der ganzen Sache!
Bei mir war es ein Theater, welches ca. 1/2 Jahr dauerte bis alles so lief wie es sollte. Dafür gabs da dann ne Nachzahlung von 6 Monaten auf einmal.

Gast
2007-10-06, 19:50:37
Daran sieht man auch mal wieder dass viele keine Ahnung haben, dass Kindergeld den Eltern voll und ganz zusteht und nicht den Kindern

Wieso wirst du eigentlich gleich beleidigend?

Ich gehe mal davon aus, dass der Threadersteller nicht mehr zuhause wohnt. Was brauchen die Eltern dann noch das Kindergeld?

Schlupp
2007-10-06, 20:24:51
Wieso wirst du eigentlich gleich beleidigend?

Ich gehe mal davon aus, dass der Threadersteller nicht mehr zuhause wohnt. Was brauchen die Eltern dann noch das Kindergeld?

So ist es!
Sonst würde es Elterngeld heißen.
Kindergeld ist eine Unterstützung vom Staat für Kinder.
Eltern "verwalten" dieses lediglich, es soll aber zu 100% den Kindern zustehen.
Sollte das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, so steht es dem Haushalt zu in welchem das Kind wohnt. Wohnt das Kind alleine, so bekommt das Kind es eben direkt...