Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Orange Box: HL2 und EP1 "übrig"?
Steffko
2007-10-18, 15:56:03
Joa, also ich bin noch am Überlegen, ob ich mir die Orange Box kaufe. Das Problem ist, dass ich natürlich HL2 und EP1 schon habe. Jetzt ist halt die Frage, ob ich diese zwei Spiele irgendwie aus meinem Account rauslösen und dann einzeln verkaufen oder verschenken kann? ~45€ für Portal, TF2 und EP2 wären schon recht happig, wenn ich aber für HL2 und EP1 noch 10-15€ bekomme, sähe das schon ein bissarl anders aus.
Kann da wer was zu sagen?
Guest83
2007-10-18, 16:04:12
Joa, also ich bin noch am Überlegen, ob ich mir die Orange Box kaufe. Das Problem ist, dass ich natürlich HL2 und EP1 schon habe. Jetzt ist halt die Frage, ob ich diese zwei Spiele irgendwie aus meinem Account rauslösen und dann einzeln verkaufen oder verschenken kann? ~45€ für Portal, TF2 und EP2 wären schon recht happig, wenn ich aber für HL2 und EP1 noch 10-15€ bekomme, sähe das schon ein bissarl anders aus.
Kann da wer was zu sagen?
http://supportwiki.steampowered.com/de/Orange_Box_Gift_Subscriptions
Deckel
2007-10-18, 19:35:28
49,95 Eur kostet sie hier in den Geschaeften! Wenn HL2, EO und der Multiplayer rausgenommen wird, bezahle ich gerne die Haelfte. Das stinkt.
Joa, also ich bin noch am Überlegen, ob ich mir die Orange Box kaufe. Das Problem ist, dass ich natürlich HL2 und EP1 schon habe. Jetzt ist halt die Frage, ob ich diese zwei Spiele irgendwie aus meinem Account rauslösen und dann einzeln verkaufen oder verschenken kann? ~45€ für Portal, TF2 und EP2 wären schon recht happig, wenn ich aber für HL2 und EP1 noch 10-15€ bekomme, sähe das schon ein bissarl anders aus.
Kann da wer was zu sagen?
Abgesehen davon das ich 3x 15€ für 3 Spiele nicht als teuer empfinde (Hab die Orange-Box heute auch gekauft :), wobei ich mich nicht für TF2 intessiere) bekommst du Spiele die du schon vorher hattest als 'Gifts' gutgeschrieben.
Die kannst du dann Weiterverschenken. Die Betonung liegt auf Verschenken, denn Verkaufen darfst du nicht.
Wie weit so eine Regelung rechtlich einwandfrei ist und wie du das dann Handhabst ist mir egal ;)
Die Preisbildung ist aber echt eine Schweinerei:
Half-Life²: 20$
Episode One: 10$
Episode Two: 30$
Team Fortress 2: 30$
Portal: 20$
Gesamt: 110$ == Orange-Box: 50$
Naja, wenigstens profitieren wir durch den schwachen Dollar :-/
WarSlash
2007-10-18, 22:21:30
Was ich fürn Eimer finde ist diese Peggle Extreme. Was soll das bitte werden? Kinderspiele? Ich habe es zwar durch die Orangebox erworben, kann man das irgendwie aus der Gamelist entfernen. Ich will so ein Kinderkram nicht bei solchen guten Titel in der Liste sehen.
Das Schreckliste ist ja, dass die Box mein Steam auf deutsch umgestellt hatte. Neeeee! Das muss englisch sein, so wie die Games auch.
Was ich fürn Eimer finde ist diese Peggle Extreme.
Ich finde das Spiel lustig für zwischendurch, muss zugeben, mir auch die Vollversion von Peggles bestellt zu haben, bin jetzt "Peggles Master" :P
Mr.Fency Pants
2007-10-19, 16:23:29
Kurze Frage: ist die deutsche Box in irgendeiner Form geschnitten, oder wie die US Ausgabe?
master_blaster
2007-10-19, 16:39:28
Wie weit so eine Regelung rechtlich einwandfrei ist und wie du das dann Handhabst ist mir egal
Nach deutschem Recht kann man's verkaufen, wie man lustig ist. Und wenn Vavle deshalb einen Account sperrt, kann man den Laden ordnungsgemäß verklagen. Was wollen die uns auch vorschreiben, was wir mit bezahlten Spielen tun sollen!?
Kurze Frage: ist die deutsche Box in irgendeiner Form geschnitten, oder wie die US Ausgabe?
DV ist geschnitten; alle anderen uncut. Aber wenn das USK Siegel irgendwo drauf ist, sollte man als erwachsener sowieso besser die Finger von lassen, :D.
Guest83
2007-10-19, 18:09:12
Nach deutschem Recht kann man's verkaufen, wie man lustig ist. Und wenn Vavle deshalb einen Account sperrt, kann man den Laden ordnungsgemäß verklagen. Was wollen die uns auch vorschreiben, was wir mit bezahlten Spielen tun sollen!?
Das ist Unsinn. Der Steam Account ist keine Ware sondern eine persönliche Lizenzvereinbarung mit Valve. Spiele darfst du natürlich weiterverkaufen, das heißt Hülle, DVD, CD-Key und Steam-Account. Das sieht das deutsche Recht vor und das wird auch von Valve selbstverständlich akzeptiert.
Und genauso sind die Gift-Subscriptions für HL2 und Episode One ein Teil der Lizenzvereinbarung mit Valve. Und Valve kann dir selbstverständlich untersagen, mit ihrem Produkt komerziellen Zielen (sprich Geld machen) nachzugehen, das macht so ziemlich jede Firma. Und da du die Lizenzvereinbarungen bereits vor dem Kauf (das ist wichtig in der Europäischen Union!) einsehen kannst (auf der Rückseite des Spiels ist ein Hinweis mit Informationen) und ihnen beim Kauf bereits zustimmst (der Klick auf das "ich stimme zu" beim Installieren ist für EU-Bürger irrelevant, wir stimmen bereits beim Kauf zu), sind sie auch hier voll gültig.
deekey777
2007-10-19, 18:25:34
Das ist Unsinn. Der Steam Account ist keine Ware sondern eine persönliche Lizenzvereinbarung mit Valve. Spiele darfst du natürlich weiterverkaufen, das heißt Hülle, DVD, CD-Key und Steam-Account. Das sieht das deutsche Recht vor und das wird auch von Valve selbstverständlich akzeptiert.
Und genauso sind die Gift-Subscriptions für HL2 und Episode One ein Teil der Lizenzvereinbarung mit Valve. Und Valve kann dir selbstverständlich untersagen, mit ihrem Produkt komerziellen Zielen (sprich Geld machen) nachzugehen, das macht so ziemlich jede Firma. Und da du die Lizenzvereinbarungen bereits vor dem Kauf (das ist wichtig in der Europäischen Union!) einsehen kannst (auf der Rückseite des Spiels ist ein Hinweis mit Informationen) und ihnen beim Kauf bereits zustimmst (der Klick auf das "ich stimme zu" beim Installieren ist für EU-Bürger irrelevant, wir stimmen bereits beim Kauf zu), sind sie auch hier voll gültig.
Das ist kein Unsinn.
Was der aktuelle Status von heruntergeladenen Software ist, weiß ich nicht nicht (Stichwort Erschöpfungsgrundsatz), aber wenn man die Software im Laden kauft, kann kein Rechteinhaber den Weiterverkauf seiner Software verbieten, selbst wenn das in Farbe und bunt auf der Verpackung steht: Wurde der Rechteinhaber entlohnt, so hat er keine Rechte mehr über die rechtmäßig erworbene Software verfügen. VALVe darf gar nichts machen, wenn ich den Geschenkgutschein verkauft. Wenn doch, liegt ein Verstoss gegen das deutsche UrhG vor, und VALVe akzeptiert das geltende Recht zum Nachteil der Steam-Vereinbarung.
Auch darf VALve die Steam-Accounts nicht sperren, wenn man cheatet oder irgendwie gegen VALVes Urheberrechte verstößt (zB Nutzung des Inhalts der geleakten Alpha als/für eine Mod).
master_blaster
2007-10-19, 19:27:09
Das ist Unsinn. Der Steam Account ist keine Ware sondern eine persönliche Lizenzvereinbarung mit Valve. Spiele darfst du natürlich weiterverkaufen, das heißt Hülle, DVD, CD-Key und Steam-Account. Das sieht das deutsche Recht vor und das wird auch von Valve selbstverständlich akzeptiert.
Du schon wieder; kannst wohl nicht haben, wenn ich Recht habe, was?
Die Lizenzvereinbarung mit Valve ist in Deutschland nicht rechtskräftig, da sie in mehreren Bereichen nicht dem Freihandelparagraphen sowie dem persönlichen Recht auf Eigenbesitz (geht noch auf preußische Reformen im Rechtswesen zurück, :cool:) entspricht und ich somit nicht an diese dämliche Lizenzschei*e gebunden bin, die nur das Ziel hat, den Endanwender in seinen Möglichkeiten einzuschränken!
deekey777
2007-10-19, 20:20:57
Du schon wieder; kannst wohl nicht haben, wenn ich Recht habe, was?
Die Lizenzvereinbarung mit Valve ist in Deutschland nicht rechtskräftig, da sie in mehreren Bereichen nicht dem Freihandelparagraphen sowie dem persönlichen Recht auf Eigenbesitz (geht noch auf preußische Reformen im Rechtswesen zurück, :cool:) entspricht und ich somit nicht an diese dämliche Lizenzschei*e gebunden bin, die nur das Ziel hat, den Endanwender in seinen Möglichkeiten einzuschränken!
Dir ist schon klar, dass das, was du geschrieben hast, Blödsinn ist?
Guest83
2007-10-19, 20:20:57
Wenns so einfach ist, warum wurde Valve dann nicht schon längst verklagt? Selbstverständlich gelten auch in Deutschland Lizenzvereinbarungen, die gibt es überall und in jeder Branche - und genauso gelten sie auch bei Software. (Solange man vor dem Kauf die Möglichkeit hat sie einzusehen.)
wenn man die Software im Laden kauft, kann kein Rechteinhaber den Weiterverkauf seiner Software verbieten
Bitte meinen Text ordentlich lesen, der Verkauf der Ware ist sehr wohl gestattet, der Verkauf des reinen Steam-Accounts aber nicht. Valve untersagt niemanden, dass er die Spiele weiterverkaufen darf, das war immer erlaubt.
deekey777
2007-10-19, 21:01:00
Bitte meinen Text ordentlich lesen, der Verkauf der Ware ist sehr wohl gestattet, der Verkauf des reinen Steam-Accounts aber nicht. Valve untersagt niemanden, dass er die Spiele weiterverkaufen darf, das war immer erlaubt.
Es geht doch um die HL2/Ep1-Gutscheine, oder? Und auf diese habe ich mich ausdrückilich bezogen. Dein Link sagt aber, dass VALVe es nicht gestattet, diese zu verkaufen. Eine Vereinbarung gehst du mit VALVe keineswegs ein, wenn du das Spiel in einem Laden kaufst, das Einzige, was gilt, ist zB die Pflicht zur Aktivierung der Spiele über Steam, was eine Errichtung eines Steamaccounts voraussetzt (steht ausdrücklich auf der Verpackung): Das darf nicht umgangen werden, sonst liegt ein Verstoss gegen das geltende Recht. Aber die Steamvereinbarung bzw. deren Teile sind nur für die Nutzung des Steamaccounts bestimmend, nicht aber für die im Laden erworbene Spiele. Frech ausgedrückt: Wenn VALVe sich irgendwas in der Steamvereinbarung anmaßt, was deine Rechte als rechtmäßiger Erwerber einschränkt, ist ungültig.
Indem VALVe vorschreibt, dass weder HL2 noch Ep 1 aus der OB verkauft werden dürfen, sondern bloß verschenkt, könnte ein Verstoss gegen den Erschöpfungsgrundsatz vorliegen. Mich würde es nicht wundern, wenn der Anbieter der OB in Deutschland wegen dieser Bestimmung abgemahnt wird, insbesondere wenn die Rechte der Verbrauchers dadurch eingeschränkt werden.
Beim Erwerb der OB über Steam als Download ist die Lage nicht klar, on hier der Erschöpfungsgrundsatz in gleicher Weise gilt. Aber auch könnte die Einschränkung auf Verschenkung von HL2/Ep. 1 in Kollision mit unserem Recht stehen.
Ernie
2007-10-19, 21:02:22
Wenns so einfach ist, warum wurde Valve dann nicht schon längst verklagt? Selbstverständlich gelten auch in Deutschland Lizenzvereinbarungen, die gibt es überall und in jeder Branche - und genauso gelten sie auch bei Software. (Solange man vor dem Kauf die Möglichkeit hat sie einzusehen.)
.
Lizenzvereinbarungen gelten hier nur soweit sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Was ich kaufe, darf ich auch weiter verkaufen. Basta.
Warum Valve nicht längst verklagt wurde? Etwa auf Zustimmung zum Verkauf? Ist doch lächerlich! Wer verkaufen will, verkauft einfach, das bekommt Steam doch in der Regel nicht mit. Valve müsste doch gerade uns verklagen, wenn wir das Game oder den Steam-Account oder was auch immer veräußern.
Edit:
Noch was zum eigentlichen Thema. Ich will gerne Ep. 2 spielen. Hab aber keine Lust für 5 Stunden Zocken 45 € zu blechen. Und die anderen Games sind mir egal! Ich will keinen Multishooter und kein Portal. Wieso bietet Valve nicht Ep. 2 als standalone an? Und zwar nicht über Steam, da ich, wie viele andere auch, keine Kreditkarte habe. Mal abgesehen davon, dass ich nicht für einen Download 30 $ bezahlen würde, was bei Ep. 1 gerade mal 17 € im Laden mit DVD gekostet hatte.
Das Problem ist also in erster Linie nicht Valve`s Preispolitik, sondern das verdammte Angebot, das einfach nicht auf die vielen Gamer passt, die einfach nur Half-Life 2 weiter spielen wollen, und das mit einer StandAlone-DVD aus einem Laden!!!
DAS ist reine Geschäftemacherei und Verarsche am Kunden. Mich haben sie jedenfalls verprellt.
master_blaster
2007-10-19, 22:04:35
Dir ist schon klar, dass das, was du geschrieben hast, Blödsinn ist?
Die ist schon klar, dass das, was du geschrieben hast, Blödsinn ist, solange du mir nicht sagen kannst, in wie fern meins Blödsinn ist!? Großes Kino! Ist ja Kleinkinderniveau, da könnt ich sagen, ihr seid alle blöd und das Thema wär' gegessen, aber so läufts nunmal nicht.
Lizenzvereinbarungen gelten hier nur soweit sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Was ich kaufe, darf ich auch weiter verkaufen. Basta.
Ganz mein reden!
Wenns so einfach ist, warum wurde Valve dann nicht schon längst verklagt?
Warscheinlich deshalb, weil Valve bis jetzt in Dt. noch keinen Account wegen Handels mit den Gutscheinen gesperrt hat, weil sie wissen, dass ich dann kommen und denen den Ars*h aufreißen würde. Aber im Ernst: Valve weiß genau, wie weit sie gehen können und deshalb aktzeptieren sie auch, dass nur Unwissende sich an die Steamagreements halten und alle anderen das tun, was sie wollen; und das zu recht!
master_blaster
2007-10-19, 22:05:04
Sorry, Doppelpost.
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