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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwartschaftszeit wegen einem Tag nicht erfüllt?


Gast
2007-10-21, 17:06:20
Hallo habe eine kleine Angelegenheit.

Und zwar studiere ich seit dem ersten Oktober.
Ich war im September arbeitssuchend gemeldet. Davor habe ich drei Monate gejobbt. Vor dem Jobben habe ich meine Zivi gemacht. Davor war ich auf der Schule und habe meine Fachhochschulreife nachgeholt.

Um aber Anspruch auf ALG zu haben muss ich in der zwei jährigen Frist, 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben.
Nunja das Ganze mal mit Zahlen zusammen gefasst:

Zwei Jahres Frist:

31.8.2005 bis 1.09.2007 -> 24 Monate / 640 Tage
Um ALG beziehen zu dürfen muss ich 360 Tage in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben.

1) 2.2005 - 8.2005 -> als Geselle angestellt, nur ein Tag nutzbar für die Anwartschaftszeit. ---> 1 TAG
2) von 9.2005 bis 7.2006 BKFH1 - selber schuld gibt nichts...
3) 9.2006 - 5.2007 Zivi - sind dann hier 270 Tage.
4) Und jetzt kommts: vom 4.6.2007 bis 31.8.2007 als Aushilfe gejobbt: 87 Tage.
5) 1.09.2007 Arbeitssuchend gemeldet: 1 Tag.

Sind zusammen 359 Tage, 360 brauche ich. Das kanns doch nicht sein, oder?
Natürlich müssen die Irgendwo eine Grenze ziehen.
Aber in der Zeit in der ich als Geselle angestellt war (immerhin 6 Monate Arbeitslosenversicherung eingezahlt) sind quasi für den Arsch...

Jetzt sagen die ich bekomm nichts, jetzt darf ich die Krankenkasse für September selber bezahlen (als Student hat man ja immer Geld übrig).

Hätte ich mir nach dem Zivildienst keine Arbeit gesucht, und mich einfach auf die Faule Haut gelegt, wär alles kein Problem.
Aber nur weil ich erst einen Vertrag ab dem 4.6.2007 und nicht ab dem 1.6.2007 hatte.... echt unglaublich.

Ok kennt jemand eine Lösung? Härtefallantrag?

Thowe
2007-10-21, 21:20:36
Der Beitrag hat nicht wirklich etwas hier zu suchen, ich habe ihn freigeschaltet als Hinweis, sollte es sich um einen ausgelogten Member halten, bitte ich um Nachricht, in dem Fall verschiebe ich ihn ins OT. Bei einen echten Gast bleibt mir nichts andere übrig als darum zu bitten, sich zu registrieren und den Beitrag selbst noch einmal im OT zu erstellen. Anders geht es aber nicht, damit das Ganze innerhalb der Grenzen unserer Regeln bleibt. Danke.