misterh
2007-10-28, 11:04:29
wollt mal nur wissen von euch.
Es geht um Doppelhaus-miete Vertrag.
da steht auch folgendes unter anderen auch drin
1.
Der Beginnzeitpunkt kann sich infolge von Verzögerungen des Zeitpunkts der Bezugsfertigkeit
um bis zu 3Monate verzögern, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Mieters ergeben.
2.
Bei verspäteter Zahlung (Verzug) ist der Vermieter berechtigt, etwaige Mehrkosten sowie
Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. jährlich, mindesten aber den gesetzlichen Zinssatz zu erheben.
3.
Bei Störungen in der Warmwasserversorgung und der Heizung hat der Mieter keinen Anspruch
auf Entschädigung, es sei denn, die Störungen sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln des Vermieters bzw. von Erfüllungsgehilfen des Vermieters zurückzuführen.
Wobei wir (Eltern+Bruder+ich) noch nicht untershcrieben haben.
Trotzdem wollen wir versuchen ob Sie das noch ändern. Ich glaube aber nicht auf so ein Erfolg, das Sie aus dem Vertrag rausnehmen oder so anpassen.
was meint ihr?
Es geht um Doppelhaus-miete Vertrag.
da steht auch folgendes unter anderen auch drin
1.
Der Beginnzeitpunkt kann sich infolge von Verzögerungen des Zeitpunkts der Bezugsfertigkeit
um bis zu 3Monate verzögern, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Mieters ergeben.
2.
Bei verspäteter Zahlung (Verzug) ist der Vermieter berechtigt, etwaige Mehrkosten sowie
Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. jährlich, mindesten aber den gesetzlichen Zinssatz zu erheben.
3.
Bei Störungen in der Warmwasserversorgung und der Heizung hat der Mieter keinen Anspruch
auf Entschädigung, es sei denn, die Störungen sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln des Vermieters bzw. von Erfüllungsgehilfen des Vermieters zurückzuführen.
Wobei wir (Eltern+Bruder+ich) noch nicht untershcrieben haben.
Trotzdem wollen wir versuchen ob Sie das noch ändern. Ich glaube aber nicht auf so ein Erfolg, das Sie aus dem Vertrag rausnehmen oder so anpassen.
was meint ihr?