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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das erlaubt im Vertrag?


misterh
2007-10-28, 11:04:29
wollt mal nur wissen von euch.

Es geht um Doppelhaus-miete Vertrag.

da steht auch folgendes unter anderen auch drin

1.

Der Beginnzeitpunkt kann sich infolge von Verzögerungen des Zeitpunkts der Bezugsfertigkeit
um bis zu 3Monate verzögern, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Mieters ergeben.

2.

Bei verspäteter Zahlung (Verzug) ist der Vermieter berechtigt, etwaige Mehrkosten sowie
Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. jährlich, mindesten aber den gesetzlichen Zinssatz zu erheben.

3.

Bei Störungen in der Warmwasserversorgung und der Heizung hat der Mieter keinen Anspruch
auf Entschädigung, es sei denn, die Störungen sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln des Vermieters bzw. von Erfüllungsgehilfen des Vermieters zurückzuführen.

Wobei wir (Eltern+Bruder+ich) noch nicht untershcrieben haben.

Trotzdem wollen wir versuchen ob Sie das noch ändern. Ich glaube aber nicht auf so ein Erfolg, das Sie aus dem Vertrag rausnehmen oder so anpassen.

was meint ihr?

tatarus
2007-10-28, 11:17:58
Fragt doch einfach einen Anwalt für Mietrecht. Der sagt euch, ob solche Klauseln nichtig sind. Wenn ja, dann könnt ihr das ruhig so unterschreiben.

misterh
2007-10-28, 11:23:48
Fragt doch einfach einen Anwalt für Mietrecht. Der sagt euch, ob solche Klauseln nichtig sind. Wenn ja, dann könnt ihr das ruhig so unterschreiben.

hmm.. und für eine Frage stellen ob es nichtig ist oder nicht, ist für uns teuer.

Heimatsuchender
2007-10-28, 11:33:35
Solche Fragen kann aber nur ein Anwalt für Mietrecht oder der Mieterverein beantworten.

tobife

Mumins
2007-10-28, 11:46:58
Nr. 3 können sie sich in die Haare schmieren. Wenn ihr 2 Wochen kein Warmwasser habt, dann ist eine Mietminderung angebracht.

Henry
2007-10-28, 12:13:55
und bei heizung auch.

@misterh
für sowas gibt es den mieterschutzbund. die sind wesentlich günstiger als ein anwalt.

misterh
2007-10-28, 12:17:09
danke für eure antworten

ok werde mal gucken was machen lässt

darph
2007-10-28, 12:24:48
hmm.. und für eine Frage stellen ob es nichtig ist oder nicht, ist für uns teuer.
Was kostet denn die Miete für ein Doppelhaus im Vergleich? Insbesondere, wenn ihr dann beispielsweise drei Monate später einziehen könnt und dann drei Monate lang doppelt Miete zahlt, weil ihr noch in der alten Wohnung bleiben müßt?

Geiz ist ja geil, aber gewisse Dinge sollten einem schon sowas wert sein.

misterh
2007-10-28, 12:31:01
Was kostet denn die Miete für ein Doppelhaus im Vergleich? Insbesondere, wenn ihr dann beispielsweise drei Monate später einziehen könnt und dann drei Monate lang doppelt Miete zahlt, weil ihr noch in der alten Wohnung bleiben müßt?

Geiz ist ja geil, aber gewisse Dinge sollten einem schon sowas wert sein.


Warmmiete inkl alles 1100€

wir wollten ja rechzeitig hier Wohnung kündigen. 3Monat voraus halt.

Geplant war ab Feb umzuziehen.

Aktuell Wohnung Bruder+ich und eltern getrennt Wohnung zusammen ca 1400€

darph
2007-10-28, 13:51:48
Warmmiete inkl alles 1100€
Das war mehr eine rhetorische Frage.

Die Frage ist halt, ob es da nicht vielleicht das Geld wert wäre, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

misterh
2007-10-28, 13:59:44
ach so.

ob das lohnt? ich warte erst ab bis morgen.