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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jemand will mich anzeigen ...


Gast
2007-11-16, 01:52:26
Also kurz zur Geschichte:
Bin 22 und die Person, die mich anzeigen will, ist 17.

Also, angeblich soll ich sie gefragt haben, ob sie nicht paar Freundinnen hat, die quasi Schlampen sind und mit mir in die Kiste würden. Dann soll ich auch sie gefragt haben, ob sie mit mir in die Kiste würde, sobald sie single ist.
Davon ab wäre ich in unserem Ort und auch bei ihren Freundinnen bzw. in der nächsten Stadt als Pädophiler bekannt, was aber nicht stimmt. Ich will jedenfalls nichts von unter 18 Jährigen und habe auch nie etwas mit einer Jüngeren gehabt bzw. hatte es vor oder habe gar eine angefasst etc.

Jetzt ist sie jedenfalls zu meinem Alten gegangen und hat ihm irgendeinen angeblichen ICQ-Historyauszug ausgedruckt und vorgelegt und meinte angeblich, sie wolle mich wegen sexueller Belästigung anzeigen.
Dieses Weib ist in unserem Ort selber unangenehm bekannt, da sie bereit mit 15 oder 16 (!) eine Drogentherapie hatte. Ausserdem hat sie mal bei meinem Vater in dem Haus in den Ferien übernachtet, da ihre Mutter im Urlaub war. Mein Alter wohnt mit einer Neuen in seinem Haus und mein Bruder wohnt auch noch da. Als das Weib da in den Ferien war, wohnte der Sohn von der Neuen meines Alten noch da, ist aber mittlerweile ausgezogen zu seinem Vater. Der Sohn und das Weib gehen aber in die selbe Klasse.
Jedenfalls war das mit dem da pennen letztes Jahr und danach meinte mein Alter und seine Neue noch, dass die das mit 'der' nicht noch mal machen, da das ja wohl eine verlogene und was weiß ich was Kuh wäre...
Jetzt aber ist sie's angeblich nicht mehr, da sie meinem Alten diese tolle, leicht zu manipulierende History vorn Kopp geschmissen hat.

Nuja, jedenfalls tauchte mein Alter hier abends auf und meinte, das Weib will mich anzeigen. Der Härte war noch, dass mein Alter meinte, sollte sie das wirklich machen, würde der hinter IHR stehen!
Naja, ich hab mit meinem Alten nix am Hut, von daher juckts mich net, aber ich wollte eigentlich 'nur' wissen, ob sie damit bei der Polizei evtl. sogar durch käme? Reicht sone ausgedruckte History aus, dass ich richtig Stress bekomme? Ich meine, wie soll ich das Gegenteil beweisen, wenn ich die leider längst gelöscht habe ausm ICQ? Was könnte mir also passieren, sollte sie das wirklich anzeigen bzw. was passiert, nachdem sie diese Anzeige gemacht hat? Kommen die Bullen oder wer auch immer direkt vorbei und machen erstmal Rechnerinspektion, Befragung oder sowas??

Ich hab sie nie wirklich belästigt, nur jeder weiß, dass das quasi so ist, als würde nen Weib nachher behaupten, der Kerl hätte sie vergewaltigt. Gibts auch fast keine Chance das zu beweisen. Also was könnte passieren, wenn sie diese Anzeige wirklich macht?

Gast
2007-11-16, 05:23:07
1. Sie scheint Geld zu wollen.
2. Wenn sie eine ehemalige Drogensüchtige ist, dann wird sie es eh schwer haben, daß man ihr glaubt.
3. Ich glaube nicht das ein ICQ Chat Ausdruck ausreicht, schließlich kann man den sehr leicht fälschen. Anders sieht es aus, wenn eine Dritte Partei beim Chat dabei war und mitgelesen hat.
4. Um eine Vergewaltigung zu beweisen gibt es DNA Tests.
5. Du solltest die Sache dennoch ernst nehmen.

Gast
2007-11-16, 05:24:04
6. Wenn du Pech hast, dann erwischst du einen Richter der von Internet und Co keine Ahnung hat, dann hast du eventuell Pech wegen dem Chat Ausdruck wenn der das als Fälschungssicher betrachtet.

Gast
2007-11-16, 07:24:55
6. Wenn du Pech hast, dann erwischst du einen Richter der von Internet und Co keine Ahnung hat, dann hast du eventuell Pech wegen dem Chat Ausdruck wenn der das als Fälschungssicher betrachtet.

Blödsinn. Woher will jemand wissen, wie alt denn der Chat-Partner ist? Da gibt es Chats, wo sich 15 jährige als Mutter mit Kind schon ausgeben. Bullshit. Ich würde sie wegen Verleumdung anzeigen und wenn sie das nächste mal alleine wieder zu Dir nachhause kommt, einfach mit nem kräftigen Arschtritt aus der Wohnung jagen.

Gast
2007-11-16, 07:39:16
Wie ich das so in meiner Zeitung lese ist "pädophil" einer der mit unter 14 jährigen schläft sogar wenn sie ein zwei Monate vor ihrem 14 Geburtstag steht - man ist pädophil. Danach ist es dann kompett egal, man darf nur keine Bildchen, Filmchen "davon" machen und verbreiten.

Bei Vergewaltugungen muss man aufpassen sobald du unter viel Augen mit jemanden warst bist du quasi potenzielller Vergewaltiger so steht dann zumindest vor Gericht. Ich versuche deshalb nie allein mit irgendwelchen fremden Mädels allein zu sein. Es hat in anderen Ländern Methode...so werden reiche und nicht reiche Männer ausgenommen.

Das gute A
2007-11-16, 07:59:42
Also kurz zur Geschichte:
Bin 22 und die Person, die mich anzeigen will, ist 17.

Also, angeblich soll ich sie gefragt haben, ob sie nicht paar Freundinnen hat, die quasi Schlampen sind und mit mir in die Kiste würden. Dann soll ich auch sie gefragt haben, ob sie mit mir in die Kiste würde, sobald sie single ist.
Davon ab wäre ich in unserem Ort und auch bei ihren Freundinnen bzw. in der nächsten Stadt als Pädophiler bekannt, was aber nicht stimmt. Ich will jedenfalls nichts von unter 18 Jährigen und habe auch nie etwas mit einer Jüngeren gehabt bzw. hatte es vor oder habe gar eine angefasst etc.

Jetzt ist sie jedenfalls zu meinem Alten gegangen und hat ihm irgendeinen angeblichen ICQ-Historyauszug ausgedruckt und vorgelegt und meinte angeblich, sie wolle mich wegen sexueller Belästigung anzeigen.
Dieses Weib ist in unserem Ort selber unangenehm bekannt, da sie bereit mit 15 oder 16 (!) eine Drogentherapie hatte. Ausserdem hat sie mal bei meinem Vater in dem Haus in den Ferien übernachtet, da ihre Mutter im Urlaub war. Mein Alter wohnt mit einer Neuen in seinem Haus und mein Bruder wohnt auch noch da. Als das Weib da in den Ferien war, wohnte der Sohn von der Neuen meines Alten noch da, ist aber mittlerweile ausgezogen zu seinem Vater. Der Sohn und das Weib gehen aber in die selbe Klasse.
Jedenfalls war das mit dem da pennen letztes Jahr und danach meinte mein Alter und seine Neue noch, dass die das mit 'der' nicht noch mal machen, da das ja wohl eine verlogene und was weiß ich was Kuh wäre...
Jetzt aber ist sie's angeblich nicht mehr, da sie meinem Alten diese tolle, leicht zu manipulierende History vorn Kopp geschmissen hat.

Nuja, jedenfalls tauchte mein Alter hier abends auf und meinte, das Weib will mich anzeigen. Der Härte war noch, dass mein Alter meinte, sollte sie das wirklich machen, würde der hinter IHR stehen!
Naja, ich hab mit meinem Alten nix am Hut, von daher juckts mich net, aber ich wollte eigentlich 'nur' wissen, ob sie damit bei der Polizei evtl. sogar durch käme? Reicht sone ausgedruckte History aus, dass ich richtig Stress bekomme? Ich meine, wie soll ich das Gegenteil beweisen, wenn ich die leider längst gelöscht habe ausm ICQ? Was könnte mir also passieren, sollte sie das wirklich anzeigen bzw. was passiert, nachdem sie diese Anzeige gemacht hat? Kommen die Bullen oder wer auch immer direkt vorbei und machen erstmal Rechnerinspektion, Befragung oder sowas??

Ich hab sie nie wirklich belästigt, nur jeder weiß, dass das quasi so ist, als würde nen Weib nachher behaupten, der Kerl hätte sie vergewaltigt. Gibts auch fast keine Chance das zu beweisen. Also was könnte passieren, wenn sie diese Anzeige wirklich macht?

Kurz und knapp: Mach Dir keine Sorgen. Du konntest nicht wissen, wie alt deine Chatpartnerin ist (solange das nicht in der ICQ-History gefragt wurde) und zudem hat pädophil ja nix damit zu tun, dass Du mit einer 17ährigen was anfangen wolltest (laut ihrer Aussage). Zudem könntest Du, wenn Du willst, ja mit jeder Frau schlafen, die mind. das 16. Lebensjahr erreicht hat. Ab da machst Du dich doch gar nicht mehr strafbar, solange sie es halt auch wollte.

Also was will sie überhaupt? Sexuelle Belästigung und als Nachweis ein gefakter ICQ-Chatlog? Ich bitte Dich... damit macht sie sich doch lächerlich. Zumal sie aufgrund ihrer Vergangenheit sicherlich nicht die besten Karten vor einem Richter hätte, allein aufgrund der Glaubwürdigkeit.

Grüße

Die gelbe Eule
2007-11-16, 08:59:47
Bitte Sie darum Dich anzuzeigen wenn Sie denn möchte, es steht Ihr frei. Nur wird Sie damit nicht durchkommen, da Sie alles beweisen muss, Du nur abstreiten. ICQ Logs sind deshalb sinnfrei, weil jede Änderung nicht wirklich nachweisbar ist. Ein Zeuge müsste unter Eid schwören, alles mitgelesen zu haben und wenn es rauskommt, daß es nicht stattgefunden hat, würde sich der Zeuge mit einer Falschaussage herumschlagen müssen.

Also bleib einfach locker, sowas gibt es zu Hauf.

YeOldeFerret
2007-11-16, 09:09:12
Sorry, ist nicht ganz so einfach zu lesen, was du da zum besten gibts, aber ich denke, ich habs so verstanden. Du hast ne Anzeige angedroht bekommen wegen angeblicher sexueller Beläsitigung über ICQ. Das ist schwachsinn. Sexuelle Belästigung setzt ganz andere Fakten voraus... Mach dir keine Sorgen. Wenn man über ICQ/Internet jeden anzeigen könnte, der mal wegen nem Nümmerchen anfragt, dann müßte man abeer noch ne ganze Menge Gerichte bauen, um die ganzen Klagen auch zu bewältigen. :biggrin:

Dykstra
2007-11-16, 09:16:38
Zu deiner Frage: Du musst dir keine Sorgen machen, weil das, was du beschrieben hast, für eine Anzeige eigentlich nicht ausreichend ist.

Was mir aber in den Sinn gekommen ist, als ich das Ganze gelesen habe:
Wenn ihr repräsentativ für die heutige Jugend seid und damit die Zukunft Deutschlands darstellt, fange ich langsam an mir Sorgen zu machen... :eek:

mii
2007-11-16, 09:16:59
Ich glaube die 17jährige unterschätzt die justiz.
Die wäre doch nich die erste die sowas versucht.
D.h. das es sich schnell aufklären wird, wenn sie dich anzeigen sollte.

Sobald es sich aufgeklärt hat, wird sie sich mit einigen Kosten rumzuplagen haben.
Danach kannst du sicherlich noch weitere schritte einleiten. :)

"Davon ab wäre ich in unserem Ort und auch bei ihren Freundinnen bzw. in der nächsten Stadt als Pädophiler bekannt, was aber nicht stimmt"

Und in was nem Dorf wohnst du da eigentlich?

Zumal die Leute da nicht sehr helle zu sein scheinen, wenn die dich als "Pädophilen" amstempeln.
Wurde schon der Scheiterhaufen auf dem Dorfplatz aufgeschichtet?

Also für mich liest sich das alles wie Kinderkram! Ich würds wohl einfach ignorieren.

darph
2007-11-16, 09:27:54
Und in was nem Dorf wohnst du da eigentlich?Naja, derer gibt's doch zuhauf. Wo die Jugend nicht besseres zu tun hat, als in der Scheunendisco Haligalli zu machen und die restliche Zeit am aufgemotzten Auto zu schrauben.

St@N
2007-11-16, 10:21:17
Kurz und knapp: Mach Dir keine Sorgen. Du konntest nicht wissen, wie alt deine Chatpartnerin ist (solange das nicht in der ICQ-History gefragt wurde) und zudem hat pädophil ja nix damit zu tun, dass Du mit einer 17ährigen was anfangen wolltest (laut ihrer Aussage). Zudem könntest Du, wenn Du willst, ja mit jeder Frau schlafen, die mind. das 16. Lebensjahr erreicht hat. Ab da machst Du dich doch gar nicht mehr strafbar, solange sie es halt auch wollte.

Grüße

Das ist so gesehen nicht die ganze Wahrheit. Lustigerweise habe ich von meiner Mum mal son Buch mit Rechtsirrtümern bekommen und dort steht eben dies drin ;). Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich ne 14 oder 15 Jährige zu "nageln", ohne das dabei mist rauskommen kann (das man das nicht "gutreden" kann sollte klar sein).

mii
2007-11-16, 10:26:24
Naja, derer gibt's doch zuhauf. Wo die Jugend nicht besseres zu tun hat, als in der Scheunendisco Haligalli zu machen und die restliche Zeit am aufgemotzten Auto zu schrauben.

Ich weis. ^^ Ich habe etliche Jahre in so nem Dorf gewohnt. Irgendwie sind diese autoschraubenen Dorfprolls aber schon sehr komisch.
Ich wollte mit solchen leuten nie was zu tun haben und will es immer noch nicht ^^

Mittlerweile wohne ich 800 km weiter weg schon wieder in nem Dorf aber ich habe hier in 4 jahren niemanden kennen gelernt und lege auch keinen wert drauf. Was mich in meiner Meinung bestärkt war vor 3 Jahren ein Besuch beim Friseur. OMG Da erfährt man wirklich alles was seine nachbarschaft betrifft.

Bei nächster Gelegenheit werde ich wieder in ne Stadt ziehen. -.-

Haarmann
2007-11-16, 10:55:09
Klag sie an lieber Gast ...

Wenn sie 17 ist und Dich nen Pädo nennt, dann ist das bereits Grund genug, zum klagen - Zeugen solltest aber haben. Dann muss sie gerichtstaugliche Beweise für ihre Aussage liefern ;).

Angriff kann die beste Verteidigung sein.

Undertaker
2007-11-16, 11:04:47
warum braucht es für eine verleumdungsklage zeugen? :confused: die beschuldigung per anzeige als pädophil ohne beweis sollte da doch ausreichen...?

Gast
2007-11-16, 12:46:56
warum braucht es für eine verleumdungsklage zeugen? :confused: die beschuldigung per anzeige als pädophil ohne beweis sollte da doch ausreichen...?
Für die Klage nicht, aber für einen Erfolg schon. Wenn es nämlich niemand gehört hat, dann steht Aussage gegen Aussage, und das bedeutet dass der Angeklagte unschuldig ist. Da wäre es einfach sinnlos zu klagen, außer man hat es mit einer enorm unwissenden und übermäßig furchtsamen Person zu tun, die man allein durch ein Formschreiben einschüchtern kann.

Chris1337
2007-11-16, 13:40:16
Oh man und da wundert sich Deutschland, warum die Jugend verdummt... :|

Gast
2007-11-16, 15:40:43
Ich würde sie anzeigen wegen übelster Verleumndung, das ist Rufmord! Am besten Zeugen suchen, dann sofort anzeigen!

Undertaker
2007-11-16, 15:46:08
Für die Klage nicht, aber für einen Erfolg schon. Wenn es nämlich niemand gehört hat, dann steht Aussage gegen Aussage, und das bedeutet dass der Angeklagte unschuldig ist. Da wäre es einfach sinnlos zu klagen, außer man hat es mit einer enorm unwissenden und übermäßig furchtsamen Person zu tun, die man allein durch ein Formschreiben einschüchtern kann.

nun ja, wenn die frau die klage einreicht wäre das ja schon ein beleg

Die gelbe Eule
2007-11-16, 16:03:03
Sollte im gleichen Log "Deine Pädophilie" stehen, wie Sie auch "Deine sexuelle Belästigung" verewigt hat, hat Sie schonmal dicke Probleme. Man kann nicht das eine anfechten, aber das andere unter den Tisch kehren. Diese Art der Verleumdung wiegt schon sehr schwer.

Gast
2007-11-16, 16:46:01
Unglaublich! das ist Verleumndung der übelsten Sorte! Stell dir vor, jemand bezeichnet dich öffentlich als Kinderschänder.. Icdh würde SOFRT Anzeige erstatten, egal ob Zeugen oder nicht. Schließlich muß sie sich dann der Polizei gegenüber äußern, ob was dran ist.

übrigens: Die Hälfte aller Vergewaltigungsanklagen sind erfunden, wenn man bedenkt, wie hoch die Dunkelziffer aller Möchtegern-vergewaltigten Frauen ist (kenne 2-3 die sagen, ihr EX hätte auch schon mal, drängt man die ansonsten gar nicht zimperlichen Weibchen dann zur Anzeige, wars auf einmal nicht so schlimm gewesen usw.), dann kann man wohl sagen, das 80'% aller angeblich vergewaltigten Frauen nie vergewaltigt wurden. Viele Frauen haben das Vergewaltigungsthema entdeckt als Rach- und Geschäftsfeld.

KinGGoliAth
2007-11-16, 17:11:50
solange du nicht marko heißt und keinen urlaub in der türkei machst bist du vollkommen sicher. ;)

€: und vielleicht solltest du selber einen anwalt kontaktieren. wenn die alte sowas rumerzählt kann das eigentlich nicht ohne folgen für sie bleiben.

Wolf2k
2007-11-16, 20:41:00
Sry4Spam:

Ich liebe dieses Forum, manchmal kann ich mich bepissen vor Lachen. x)

Chris1337
2007-11-16, 21:00:35
Sry4Spam:

Ich liebe dieses Forum, manchmal kann ich mich bepissen vor Lachen. x)
Schön, dass das wieder sehr passend zum Thema ist.
Denke mal, dass solche Probleme nicht lächerlich für die/den Betroffene/n sind.

Wolf2k
2007-11-16, 23:26:19
Ja sorry ,aber es ist doch so. Wenn Meschen echte Probleme haben, dann bin ich oft wirklich betroffen und überlege auch ,wie ich in dieser Situation handeln würde. Aber wenn solche Themen entstehen, fasst man sich doch an den Kopf, denn ich bn auch 22 und wenn mir so ein Mädel kommen würde würde ich sie auslachen und ihr nen Tritt in den Allerwertesten geben. Da muss man auch nicht groß überlegen oder? -.-

Ggf. hat meine Mutter mir auch einfach nen großes Selbstbewusstsein gelehrt.

Gast
2007-11-17, 16:47:54
Für die Klage nicht, aber für einen Erfolg schon. Wenn es nämlich niemand gehört hat, dann steht Aussage gegen Aussage, und das bedeutet dass der Angeklagte unschuldig ist. Da wäre es einfach sinnlos zu klagen, außer man hat es mit einer enorm unwissenden und übermäßig furchtsamen Person zu tun, die man allein durch ein Formschreiben einschüchtern kann.

So einfach ist das auch wieder nicht. Wenn A eine Aussage mit etlichen Widersprüchen macht und B eine die in sich stimmig und logisch ist, wird man eher B glauben als A.

@Topic: Ich würd mir weniger Sorgen um das Gericht, als um deinen Ruf machen. Es gab bei mir in der Gegend mal ein Fall, wo einer (selber betrunken) mit einer betrunkenen Schlampe rumgemacht hat. Was genau gelaufen ist, ist nie wirklich klar geworden. Trotzdem wurde der Typ fortan von vielen geächtet, so dass er sich einen neuen Freundeskreis suchen durfte...

Ihm
2007-11-17, 18:24:45
Gemäß dem Fall, dass deine Geschichte der Wahrheit entspricht:

Es wird überhaupt nichts passieren. Die Anklage ist völlig haltlos und damit schon gescheitert, bevor es erst richtig losgeht. Ein Ausdruck von ICQ-Protokollen kann nicht als Beweismittel angeführt werden, da die Manipulationsgefahr zu hoch ist.

Ich würde es so machen:

1.
Lachen bis der Arzt kommt.

2.
Nach einer Stunde Lachflash, langsam wieder ruhig werden.

3.
Bettel sie an, dass sie dich verklagt.

4.
Sag ihr aber folgendes dazu: Du klagst sie im Gegenzug wegen Rufmord, unerlaubter Prostitution und Drogenhandel an. Weiterhin wirst du ihre komplette Drogenvergangenheit vor Gericht darlegen und Zeugen aus der Ortschaft, die sie nicht besonders leiden können, antanzen lassen. Weiterhin sollte ihr klar sein, dass ihre Klage im Gegensazu zu deiner keine Erfolgschance hat und sie dann die kompletten Verfahrenkosten übernehmen muss.

5.
Deinem tollen Vater würde ich folgendes sagen: Entweder er hört auf Scheisse zu labern und schaltet sein Hirn ein oder du klagst ihn wegen Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter Drogeneinfluss an (die Geschichte mit der Übernachtung in seinem Haus; unter Drogen, da sich das Mädel nicht mehr daran erinnern kann).

So, ich wünsche viel Spass beim betrachten dummer Gesichter. ;D

Mitch O'Neil
2007-11-17, 18:28:19
Gemäß dem Fall, dass deine Geschichte der Wahrheit entspricht:

Es wird überhaupt nichts passieren. Die Anklage ist völlig haltlos und damit schon gescheitert, bevor es erst richtig losgeht. Ein Ausdruck von ICQ-Protokollen kann nicht als Beweismittel angeführt werden, da die Manipulationsgefahr zu hoch ist.

Ich würde es so machen:

1.
Lachen bis der Arzt kommt.

2.
Nach einer Stunde Lachflash, langsam wieder ruhig werden.

3.
Bettel sie an, dass sie dich verklagt.

4.
Sag ihr aber folgendes dazu: Du klagst sie im Gegenzug wegen Rufmord, unerlaubter Prostitution und Drogenhandel an. Weiterhin wirst du ihre komplette Drogenvergangenheit vor Gericht darlegen und Zeugen aus der Ortschaft, die sie nicht besonders leiden können, antanzen lassen. Weiterhin sollte ihr klar sein, dass ihre Klage im Gegensazu zu deiner keine Erfolgschance hat und sie dann die kompletten Verfahrenkosten übernehmen muss.

5.
Deinem tollen Vater würde ich folgendes sagen: Entweder er hört auf Scheisse zu labern und schaltet sein Hirn ein oder du klagst ihn wegen Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter Drogeneinfluss an (die Geschichte mit der Übernachtung in seinem Haus; unter Drogen, da sich das Mädel nicht mehr daran erinnern kann).

So, ich wünsche viel Spass beim betrachten dummer Gesichter. ;D

Und was, wenn es doch anders kommt?! Denn das kommt es meistens...

Ihm
2007-11-17, 18:34:28
Und was, wenn es doch anders kommt?! Denn das kommt es meistens...

Wenn die Geschichte nicht der Wahrheit entspricht, dann wird ein 17jähriges Mädchen im Normalfall nicht den Mumm haben, dieses Risiko einzugehen. ;)

RattuS
2007-11-18, 00:51:50
Offensichtlich steht hier doch Aussage gegen Aussage. Ihr Beweismittel, ein lokaler ICQ Chatlog, ist kein Nachweis. Außerdem könnte im Zweifellsfalle niemand garantieren, dass du das mit deinen eigenen Händen geschrieben hast. Solange es keine Beweise gibt, gibt es keinen Prozess. Vermeintliche Zeugenaussagen, die wahrscheinlich eh nur von ihren besten Freundinnen sind, sind, nicht zuletzt auch wegen dieser Drogenvorfälle, sicherlich unglaubwürdig. "Im Zweifel für den Angeklagten".

Lass lieber von einer außergerichtlichen Klärung ab, denn jegliche Kontaktmaßnahmen würden gegen dich sprechen. Aber es kommt eh nicht zu einem Strafprozess, denn hier liegt ganz klar ein kleiner Privatstreik vor, die die Staatsanwaltschaft generell ignorieren und für dein Sexualleben interessiert sich niemand, solange du nicht bewusst gegen das Gesetz verstößt.

Edit: Du könntest aus deiner Lage, sofern du hier die komplette Wahrheit gesagt hast, sogar eine Gegenanzeige wegen Rufschädigung stellen.

MarcWessels
2007-11-18, 03:18:54
Also kurz zur Geschichte:
Bin 22 und die Person, die mich anzeigen will, ist 17.

Also, angeblich soll ich sie gefragt haben, ob sie nicht paar Freundinnen hat, die quasi Schlampen sind und mit mir in die Kiste würden. Dann soll ich auch sie gefragt haben, ob sie mit mir in die Kiste würde, sobald sie single ist.
Davon ab wäre ich in unserem Ort und auch bei ihren Freundinnen bzw. in der nächsten Stadt als Pädophiler bekannt, was aber nicht stimmt. Ich will jedenfalls nichts von unter 18 Jährigen und habe auch nie etwas mit einer Jüngeren gehabt bzw. hatte es vor oder habe gar eine angefasst etc.Ähm, Kinderkacke? :|

Mal ein bisschen Nachhilfe, weil es mir den Eindruck macht, dass nicht nur das Mädel es schwer am spinnen hat, sondern Du denkst, dass man pädophil sei, wenn man was von unter 18jährigen will (und Hallo? Du bist 22, da wäre es erst Recht normal, wenn Du was mit 17jährigen und jünger hättest!)-> Ein Pädophiler steht auf Kinder und nicht auf Heranwachsende!

Würdest Du z.B. etwas mit einer 13jährigen anfangen, wäre das strafrechtlich zwar verboten, trotzdem wäre das keine Pädophilie, da das Mädel biologisch gesehen kein Kind mehr wäre.

Wie ich das so in meiner Zeitung lese ist "pädophil" einer der mit unter 14 jährigen schläft sogar wenn sie ein zwei Monate vor ihrem 14 Geburtstag steht - man ist pädophil.Nein, das stimmt nicht - im entsprechenden Paragraphen wird das Wort Pädophilie nirgendwo erwähnt.

Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich ne 14 oder 15 Jährige zu "nageln", ohne das dabei mist rauskommen kann.Umgekehrt trifft es die Sache besser: Es gibt gewisse Umstände, unter denen man sich strafbar machen würde, wenn man mit einer unter 16jährigen schläft.

Paramecium
2007-11-19, 18:57:26
22 und 17 ist auf keinen Fall pädophil, es sei denn es handelt sich um 17 Monate und nicht Jahre.

Sexuelle Belästigung über ICQ? *löl*

Ich kann mir nicht vorstellen dass die Kleine 'ne Chance hat.

Sassette
2007-11-19, 23:25:18
Diese Dame scheint ein Aufmerksamkeitsdefizit zu haben und würde vor Gericht keinen überzeugen können. Wenn Staatsanwalt und Richter hinter ihr lächerliches Spielchen kommen, werden IHR die Porzesskosten später angelastet und gegen sie Klage erhoben wegen übler Nachrede.

Dieses Chaprotokoll müsste auch live reproduzierbar sein. Wenn die das nicht glaubwürdig vor Gericht vorführen kann, dann hat sie ein riesiges Problem. Jede Ausrede, dies nicht zu können, würde ihren Vorwurf entkräften.

Das einzige was dich nervt, sind die Anhörungen, die du über dich ergehen lassen müsstest. Es ist aber wahrscheinlich, dass es gar nicht zur Verhandlung kommt, weil man der Dame eh rechtzeitig auf die Spur kommt und ihr nahelegt, sich nicht noch tiefer in die Sch.... reinzureiten.

Gast
2007-11-19, 23:45:30
Tipp: Ihr werft hier mit dem Begriff "Beweis" im Zusammenhang des Logs um Euch. Das ist nicht zutreffend, es handelt sich dabei maximal um ein Indiz. Gleiches gilt übrigens für nicht nach dt. Signaturgesetz signierte E-Mails: Kein Beweischarakter. Insofern ist das Verfahren bei der geschilderten Sachlage aus Mangel an Beweisen ohnehin einzustellen, falls es denn überhaupt so weit kommen sollte.