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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möglichkeit vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden aufgrund Unzumutbarkeit


Gast
2007-11-22, 10:19:52
Also im März bin ich mit einem Bekannten zusammengezogen (bzw. haben zusammen eine Wohnung gemietet) da es für mich nur ein zweitwohnsitz war, war ich selten da. Schon von Anfang an neigte mein Mitbewohner zur verschmutzung der Wohnung. Nun kam vor circa 4 Wochen der Höhepunkt.

Nachdem ich circa 4 Wochen nicht anwesend war aufgrund Urlaubs kam ich wieder in die Wohnung und musste mein Zimmer in einem desaströsen Zustand finden.

1. Wurden ungefragt meine Möbel aus dem Zimmer ins Wohnzimmer verschoben für eine LAN Party welche bis heute noch nicht wieder zurückgebracht wurde.

2. Meine Sachen wurden von anderen Leuten ohne Aufsicht genutzt und teilweise beschädigt.

3. Mein Zimmer wurde als Abstellraum für leergut und Müll verwendet (in beachtlichen Mengen).

4. Eine Abstellkammer von der mir eigentlich 50% zustehen würden wurde komplett vereinahmt (teilweise auch mit müll).

5. Im Badezimmer stapeln sich dreckige Töpfe und Geschir.

Habe ich damit eine Chance vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

atlantic
2007-11-22, 17:27:09
die Frage, wie und ob überhaupt man aus einem Mietvertrag herauskommt, ist ansich keine soziale Angelegentheit im Sinne dieses Unterforums. Ich schalte trotzdem mal frei, weil das Thema "was tun, wenns in der WG nicht klappt" relativ weit verbreitet sein wird.

Gast
2007-11-22, 20:16:25
Das normale rauskommen ist nicht das Ding 3 Monate mindestlaufzeit und mein Bewohner muss nach Paragraph 723 BGB einem Auszug auf mein Verlangen zustimmen notfalls kann ich das einklagen.

Es geht drum direkt da raus zu kommen weil mich das wahnsinnig macht.

atlantic
2007-11-22, 20:25:14
dazu müsstest du mal die einzelnen Abmachungen im Mietvertrag verdeutlichen. Habt ihr jeder für sich einen Mietvertrag oder zusammen? Oder bist du Untermieter? Oder er? Was steht im Vertrag?

Gast
2007-11-22, 20:29:04
Beide Hauptmieter wären es getrennte müsste er garnicht zustimmen wenn ich untermieter wäre ebenfalls nicht.

seneca
2007-11-22, 21:42:58
Wenn ihr zusammen im Mietvertrag steht, müßt ihr die Wohnung gemeinsam kündigen.
Ansonsten bist du auf das Entgegenkommen deines Mitbewohners (das er die Wohnung alleine übernimmt) und des Vermieters, das er dich aus dem Vertrag läßt (was er nicht muß) angewiesen.

Ob das Verhalten deines Mitbewohner ein Grund ist, der dich zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, weiß ich nicht, denke aber eher nicht.

Paramecium
2007-11-22, 22:55:23
Arschkarte bla (http://www.mieterbund.de/recht/recht.html)

Gast
2007-11-23, 02:52:03
Mh, wie wärs mit einem Tauschhandel: Keine Anzeige wegen Beschädigung deines Eigentums (Möbel) und dafür "entläßt" er dich :)

seneca
2007-11-23, 08:05:09
Dann bleibt noch der Vermieter...

Gast
2007-11-23, 09:48:46
oh man ihr seid ja mal wieder helden hier. da kommen 3 antworten mit dem was ich vorher schon gesagt habe XD

GBWolf
2007-11-26, 16:02:32
auch wenns keine Antwort auf die Frage ist würd eich den ganzen Müll nehmen und den Spül und dem ins Zimemr kippen noch besser gleich aufs bett. :)

und schonmal kündigen und dann nach 3 monaten ausziehen.

onkel2003
2007-11-26, 17:13:36
Dann bleibt noch der Vermieter...

wieso der vermieter ?

gibt es da überhaupt ne regelung ? oder eventuell urteil,
nur weil in vertrag drin steht das beide kündigen müssen muss dies nicht rechtens sein.

der fall frau und mann trennen sich, einer der beiden muss ja nun mal die wohnung verlassen, der bleiben möchte ist nicht verflichtet die wohnung aufzugeben.

bei meiner EX wa es so ich habe ihr unterschrieben das ich die wohnung weiter übernehme, und für die miete ... alleine aufkomme, eine kopie hat sie zum vermieter geschickt der hat dies so hingenommen.


in ganzen aber gibt es überhaupt ne gesetzesgrundlage für so eine sache, ich kann mir nicht vorstellen grade wenn der fall da ist mann und frau das da keiner raus kommt ohne zustimmung.



@ gast
versuchen zu reden mit dein kollegen, und vermieter wenns nicht klappt, miete nicht mehr zahlen, nach max 3 monaten hast du ne schrieftliche kündigung überweist soffort die rückstehende miete und bis da raus.

Gast
2007-11-27, 16:56:16
Wie wäre es sich mit Vertragsrecht zu beschäftigen?
Das Ding heisst nicht umsonst Mietvertrag.
Und natürlich muss der Vermieter mitspielen. Man hat schließlich einen Vertrag mit ihm abgeschlossen.
Sollte sich der Mitbewohner weigern hasst du die A****karte gezogen.

Das Auge
2007-11-27, 18:35:52
Wenn das alles so stimmt wie es beschrieben wurde, würde ich es erstmal versuchen vernünftig zu regeln. Also mit ihm reden und ihm klarmachen, daß es so nicht klappt und du ausziehst etc.
Sollte er sich sturr stellen, kannst du ja rabiatere Mittel anwenden. Feier einfach in seiner Abwesenheit eine Party (ohne LAN, aber mit viel Alkohol) in seinem Zimmer unter dem Motto "Chaostage".

seneca
2007-11-27, 18:44:21
Wie wäre es sich mit Vertragsrecht zu beschäftigen?
Das Ding heisst nicht umsonst Mietvertrag.
Und natürlich muss der Vermieter mitspielen. Man hat schließlich einen Vertrag mit ihm abgeschlossen.
Sollte sich der Mitbewohner weigern hasst du die A****karte gezogen.
Genau.

@onkel2003:

Der Fall des Ehepaars ist speziell, da gibt es extra Regelungen für.


@topic:

Hier muß der bestehende Mietvertrag von *beiden* Mietern gekündigt werden, damit die Kündigung wirksam ist.
Ob der Vermieter mit dem anderen Mieter danach einen neuen Vertrag abschließt kann dir dann egal sein.

Warum sollte der Vermieter auch einen Mieter aus dem Vertrag entlassen, der ihm die ganze Miete zahlt, wenn der andere nicht mehr zahlen sollte...?

Wie ich schon sagte, ob du jetzt wegen Unzumutbarkeit etc. einfacher rauskommt, weiß ich nicht, da dürfte ein Mieterverin oder so besser Informiert sein.

wieso der vermieter ?
@ gast
versuchen zu reden mit dein kollegen, und vermieter wenns nicht klappt, miete nicht mehr zahlen, nach max 3 monaten hast du ne schrieftliche kündigung überweist soffort die rückstehende miete und bis da raus.

Hm, kann klappen, allerdings ist es afaik so, das die in diesem Fall erfolgende fristlose Kündigung bei Zahlung der Mietschulden hinfällig ist, das ganze muß zeimal passieren, damit die *wirklich* greift.