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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PKW kurz vor TÜV- kann ich den für zehn Monate abmelden und erst dann hin?


Wolfram
2007-12-01, 18:15:06
Hallo allerseits,

ich habe hier zwei PKW, von denen ich nur einen für die nächsten zehn Monate nutzen kann/will. Einen wollte ich deswegen solange abmelden. Frage: Lohnt sich das überhaupt? Er muß nämlich im Januar zum TÜV. Kann ich ihn ohne weitere Scherereien auch abmelden und erst im kommenden Oktober- wenn der TÜV also 9 Monate abgelaufen ist- wieder anmelden? Sind abgesehen davon irgendwelche Probleme mit der Versicherung denkbar?

TIA,

Wolfram

_DrillSarge]I[
2007-12-01, 18:17:57
wies mit der versicherung ist, weiß ich nicht, aber der rest geht, aber: nix fahren;)

Bluescreen2004
2007-12-01, 18:19:33
ANmelden geht nicht da du dafür gültigen Tüv brauchst, du kannst aber mit entwerteten Kennzeichen zum Tüv hinfahren und dann zur Zulassung !

MFG

Wolfram
2007-12-01, 18:26:04
ANmelden geht nicht da du dafür gültigen Tüv brauchst, du kannst aber mit entwerteten Kennzeichen zum Tüv hinfahren und dann zur Zulassung !

MFG
Und die Fahrt zum TÜV ist dann erlaubt? Bekommt er dann die normale TÜV-Prüfung und Zulassung, oder werden irgendwelche horrenden Sondergebühren/prüfungen fällig?

Bluescreen2004
2007-12-01, 18:28:25
Ja ist erlaubt aber nur direkt hin. Tüv gebühren sind die normalen.

Mumins
2007-12-01, 18:29:45
Es sollte aber mit der Versicherung abgeklärt werden ob die Fahrt zur Zulassungsstelle ok geht.

Wolfram
2007-12-01, 18:34:54
Danke Euch!

Die neun Monate zwischen dem regulären TÜV-Termin und dem nach der Abmeldezeit verliere ich aber für den TÜV, oder bekomme ich dann im Herbst auch wieder eine Plakette für zwei Jahre?

flatbrain
2007-12-01, 18:37:20
Wenn du ihn abmeldest, bekommst du zwei Jahre HU, allerdings musst du den PKW bei einer Abmeldung vom öffentlichen Strassenland entfernen, das nur als Hinweis.

Mumins
2007-12-01, 19:30:49
Wenn der TÜV abgelaufen ist in die Garage oder Schilder ab. Kann nämlich trotz Abmeldung ein Bußgeld geben.

Wolfram
2007-12-01, 19:33:52
Wenn du ihn abmeldest, bekommst du zwei Jahre HU,
Cool! Sonst kann man ja nichts mehr "sparen", indem man den Wagen verspätet zum TÜV fährt...

allerdings musst du den PKW bei einer Abmeldung vom öffentlichen Strassenland entfernen, das nur als Hinweis.
Wenn der TÜV abgelaufen ist in die Garage oder Schilder ab. Kann nämlich trotz Abmeldung ein Bußgeld geben.
Das ist insofern kein Problem, als ich den solange unterstellen kann.

Danke nochmal. Alles sehr erfreulich.:)

sid412
2007-12-01, 20:19:01
Wird dann aber denoch nicht die Plakette ausgestellt, wann der vorherige TÜV abgelaufen ist !?
Also nicht im August bzw von August an, sondern vom Februar ?!

flatbrain
2007-12-01, 20:36:14
Wird dann aber denoch nicht die Plakette ausgestellt, wann der vorherige TÜV abgelaufen ist !?
Also nicht im August bzw von August an, sondern vom Februar ?!

Meines Wissens nach nein... was wäre denn, wenn man sein Auot aus welchen Gründen auch immer länger als zwei Jahre stilllegen würde ;) ?

http://www.delmenhorst.de/verwaltung/fachdienste/111/merkblatt-FZV.tpl

XtraLarge
2007-12-01, 20:41:59
Meines Wissens nach nein... was wäre denn, wenn man sein Auot aus welchen Gründen auch immer länger als zwei Jahre stilllegen würde ;) ?

http://www.delmenhorst.de/verwaltung/fachdienste/111/merkblatt-FZV.tpl

Dann ist eine Vollabnahme fällig, anstatt der normalen Hauptuntersuchung!

Wolfram
2007-12-01, 20:49:59
Da steht doch:


Ab dem 1. März 2007 entfällt die vorübergehende Stilllegung und die endgültige Abmeldung ebenso wie die 18-monatige Löschungsfrist. Dafür wird die Außerbetriebsetzung eingeführt. Eine Wiederzulassung ist dann innerhalb von 7 Jahren möglich (so lange bleiben die Daten beim KBA gespeichert); bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) sind diese neu durchzuführen. Eine sog. Neuabnahme/Vollabnahme gem. § 21 Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entfällt dann.

Also gehen sogar bis zu 7 Jahre, bis dahin fällt nur die normale HU an. Oder versteh ich das flasch?

flatbrain
2007-12-01, 20:53:49
Da steht doch:



Also gehen sogar bis zu 7 Jahre, bis dahin fällt nur die normale HU an. Oder versteh ich das flasch?

Wenn andere auch mal Links folgen oder Zitiertes lesen würden, käme es nicht zu solch falschen Behauptungen ;), du hast natürlich recht, es wird nur eine "normale" HU/AU nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fällig.

XtraLarge
2007-12-01, 20:55:19
Da steht doch:



Also gehen sogar bis zu 7 Jahre, bis dahin fällt nur die normale HU an. Oder versteh ich das flasch?

Ok. Das wusste ich nicht. Dann hat sich da erledigt!