Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV - muss ich ausziehen?
NikolausGast
2007-12-09, 11:38:40
Im Moment wohne ich noch zu Hause bei meiner Mutter, aber ich möchte sowieso endlich mal ausziehen. Problem ist aber, dass die Wohnungssuche schwieriger ist als erwartet und es diesen blöden Termin gibt, an dem meine Mutter zum ersten Mal in die Kategorie Hartz IV fällt. Das wird in etwa 5 Wochen soweit sein. Bis dahin muss ich aus der Wohnung raus sein, oder?
Soweit ich das nämlich verstehe, wird mein (nicht geringes) Gehalt mit eingerechnet und das will ich natürlich nicht (was geht die das denn an). Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich solange wohnen bleiben kann bis ich etwas gefunden habe? Meine Mutter hatte die Idee, dass ich vielleicht mit unserem Vermieter einen eigenen Mietvertrag ausmache und meine 2 Zimmer direkt anmiete. Würde sowas gehen?
Ein Freund meinte, dass ich gar nicht raus müsste, da wir eine getrennte Bedarfsgemeinschaft bilden würden und dass die Frau vom Amt Blödsinn erzählen würde. Aber irgendwie war das nicht einleuchtend, was er da sagte. Also frage ich mal in die große Runde hier.
MarcWessels
2007-12-09, 17:45:47
Du bist der Sohn, nicht der Ehepartner, brauchst also nicht mit Deinem Einkommen für Deine Mutter einzustehen.
Super Grobi
2007-12-09, 17:48:09
Du bist der Sohn, nicht der Ehepartner, brauchst also nicht mit Deinem Einkommen für Deine Mutter einzustehen.
Sicher? Das ist eine Bedarfsgemeinschaft.
SG
p.s.
ist ja auch nicht ein zu sehen, daß das Amt die Miete zahlen soll, wenn dort doch der Sohn mit ach so gutem Gehalt wohnt.
Dazu kommt dann noch das Prob, daß die Wohnung evt. zu groß und teuer für die Mutter alleine ist und diese dann auch umziehen (auf eigene Kosten) muss. Es scheint mir so, als wenn die Sache überhaupt nicht durchdacht ist.
Gynoug MD
2007-12-09, 18:00:18
Du bist der Sohn, nicht der Ehepartner, brauchst also nicht mit Deinem Einkommen für Deine Mutter einzustehen.
Oh doch (leider)!
Wenn du bei deiner Mutter wohnst (und diese ALG2-Leistungen empfangen will), so wird dein Einkommen komplett mit in einem Topf geworfen und angerechnet.
Da hilft auch leider der Hinweis mit getrennten Kassen nix, denn ihr seid ja eben eine Bedarfsgemeinschaft (und verwandt).
Selbst, wenn du nicht mit der Person verwandt wärest (Freundin o.ä.), würde das Amt dich nach einer gewissen Zeit des Zusammenwohnens voll anrechnen.
Ob über Bedarfsgemeinschaft oder Eheähnliches Verrhältnis etc. , das Amt kassiert bei jedem ab (bzgl. Hartz4).
Du kannst aber das vom Arbeitsamt angerechnete Einkommen voll von der Steuer absetzen, aber das nützt dir jetzt erstmal wenig.
Mein Tip: Wenn du nicht schnell genug eine Wohnung finden kannst, sollte deine Mutter einen Rechtsbeistand mit Fachrichtung Sozialrecht/Familienrecht aufsuchen.
Das ist kostenlos, nachdem sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Beihilfe für die Rechtsanwaltskosten gestellt hat und der genehmigt worden ist.
PS: Das Arbeitsamt/Sozialamt wird Euch/Dich in aller Regel nur auf Eure/Deine Pflichten aufmerksam machen, nicht aber auf Eure/Deine Rechte, deswegen unbedingt informieren und nicht jedes Schreiben, das vom Amt kommt, sofort als unumstößliche Gegebenheit akzeptieren.
Heelix01
2007-12-09, 18:13:47
Sicher? Das ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Richtig! Und ja die Wohnung für ein Singel welche dir vom Amt für H4 zugestanden wird sind recht klein ... wir wissen ja nicht wie groß die jetztige Wohnung ist aber die chance mit dem "zwangsauszug" bzw. nicht der vollen übernahme der Wohnkosten besteht natürlich.
MarcWessels
2007-12-09, 18:23:33
Oh doch (leider)!
Wenn du bei deiner Mutter wohnst (und diese ALG2-Leistungen empfangen will), so wird dein Einkommen komplett mit in einem Topf geworfen und angerechnet.
Da hilft auch leider der Hinweis mit getrennten Kassen nix, denn ihr seid ja eben eine Bedarfsgemeinschaft (und verwandt).
Selbst, wenn du nicht mit der Person verwandt wärest (Freundin o.ä.), würde das Amt dich nach einer gewissen Zeit des Zusammenwohnens voll anrechnen.
Ob über Bedarfsgemeinschaft oder Eheähnliches Verrhältnis etc. , das Amt kassiert bei jedem ab (bzgl. Hartz4).
Du kannst aber das vom Arbeitsamt angerechnete Einkommen voll von der Steuer absetzen, aber das nützt dir jetzt erstmal wenig.
Mein Tip: Wenn du nicht schnell genug eine Wohnung finden kannst, sollte deine Mutter einen Rechtsbeistand mit Fachrichtung Sozialrecht/Familienrecht aufsuchen.
Das ist kostenlos, nachdem sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Beihilfe für die Rechtsanwaltskosten gestellt hat und der genehmigt worden ist.
PS: Das Arbeitsamt/Sozialamt wird Euch/Dich in aller Regel nur auf Eure/Deine Pflichten aufmerksam machen, nicht aber auf Eure/Deine Rechte, deswegen unbedingt informieren und nicht jedes Schreiben, das vom Amt kommt, sofort als unumstößliche Gegebenheit akzeptieren.Es haben sogar schon Ehepartner vor Gericht gewonnen, die glaubhaft darlegen konnten, dass sie nicht bereit sind, finanziell für ihren Partner einzustehen.
Ich müsste mich da jetzt schon schwer vertun - wenn es umgekehrt wäre, also der Threadstarter AL wäre und seine Mutter nicht, wäre das natürlich was anderes.
Im kommenden Jahr werde ich voraussichtlich eine WG mit meinem Bruder gründen, was dann auch keine Bedarfsgemeinschaft darstellen wird.
Alexander
2007-12-09, 18:42:21
Wenn du volljährig bist, dann ist es keine Bedarfsgemeinschaft sondern nur eine Haushaltsgemeinschaft, auch wenn man beim Amt versuchen wird die Sache anders daruzulegen. Du musst, wenn ihr zu zweit wohnst, nur die halbe Miete und die halben Heizkosten übernehmen. Du darfst nur nicht sagen, dass du sie finanziell unterstützen tust.
Wenn du ausgezogen bist, dann wird deine Mutter eine Mitteilung bekommen, dass die Wohnung für sie allein zu groß/ zu teuer ist. Das Amt übernimmt dann nur 6 Monate lang die volle Miete. Du kannst also gleich nach 2 kleinen Wohnungen Ausschau halten. Aber Vorsicht. Bevor sie einen neuen Mietvertrag unterschreibt, muss das Amt die Wohnung für angemessen befinden, da sonst der Umzug nicht bezahlt wird.
Ach ja, die Änderungen, die beim ALG2 gab, könnten bewirkt haben, dass nicht die Volljährigkeit als Grenze gesehen wird, sondern das Alter von 25 Jahren. Ich bin mir da nicht mehr sicher.
thomas62
2007-12-09, 19:25:11
Im Moment wohne ich noch zu Hause bei meiner Mutter, aber ich möchte sowieso endlich mal ausziehen. Problem ist aber, dass die Wohnungssuche schwieriger ist als erwartet und es diesen blöden Termin gibt, an dem meine Mutter zum ersten Mal in die Kategorie Hartz IV fällt. Das wird in etwa 5 Wochen soweit sein. Bis dahin muss ich aus der Wohnung raus sein, oder?
Soweit ich das nämlich verstehe, wird mein (nicht geringes) Gehalt mit eingerechnet und das will ich natürlich nicht (was geht die das denn an). Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich solange wohnen bleiben kann bis ich etwas gefunden habe? Meine Mutter hatte die Idee, dass ich vielleicht mit unserem Vermieter einen eigenen Mietvertrag ausmache und meine 2 Zimmer direkt anmiete. Würde sowas gehen?
Ein Freund meinte, dass ich gar nicht raus müsste, da wir eine getrennte Bedarfsgemeinschaft bilden würden und dass die Frau vom Amt Blödsinn erzählen würde. Aber irgendwie war das nicht einleuchtend, was er da sagte. Also frage ich mal in die große Runde hier.
Hallo,
tip:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/index.php
mfg
Gynoug MD
2007-12-09, 20:58:16
Es haben sogar schon Ehepartner vor Gericht gewonnen, die glaubhaft darlegen konnten, dass sie nicht bereit sind, finanziell für ihren Partner einzustehen.
Ich müsste mich da jetzt schon schwer vertun - wenn es umgekehrt wäre, also der Threadstarter AL wäre und seine Mutter nicht, wäre das natürlich was anderes.
Im kommenden Jahr werde ich voraussichtlich eine WG mit meinem Bruder gründen, was dann auch keine Bedarfsgemeinschaft darstellen wird.
Selbstverständlich hast du mit den bestehenden Gerichtsurteilen Recht, nur sind das leider keine allgemein gültigen Handlungsweisen, die verbindlich für den Sachbearbeiter sind, sondern diese Urteile gelten dem entsprechend nur für den Einzelfall.
Ich will damit sagen, daß man als Betroffener dem Gutdünken des Sachbearbeiters ausgeliefert ist und sich ggf. sein Recht vor Gericht erstreiten muß.
Im Zweifelsfall ist es leider manchmal so, daß Bedarfgemeinschaften, in denen beide Personen ALG2 beziehen mitunter besser gestellt sind, als wenn eine Person verdient (insbesondere beim Thema Krankenversicherung, ich kenne da einige Betroffene).
Die gelbe Eule
2007-12-10, 00:05:39
Lasst mal die Gerichte außen vor, sowas kann sich über mehrere Monate hinziehen und ist kein Lösungsansatz. Fakt ist, Du hast eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihr. Sollten Deine Eltern Dir eine Wohnungsmöglichkeit bieten können (also wenn selbst ALG2 beziehst), wirst Du bis 25 dort wohnen bleiben müssen, es sei denn, Du hast einen Job, dann kannst eh ausziehen wann Du willst.
Mal was anderes, wäre es eine besondere Härte, wenn dort ausziehen solltest? Kommt Deine Mutter alleine klar ohne Dich? Ist ALG2 für Sie abwendbar?
Angemessener Wohnraum ist unterschiedlich und wird regional festgelegt. 50qm ist aber üblich für eine Person. Falls das zutrifft und die Wohnung nicht überteuert ist, kann sie dableiben.
Möchtest dort wohnen bleiben, mach das mit dem Vermieter sehr schnell klar, daß eigenen Wohnraum hast und Deine Mutter wird versichern müssen, daß Ihr Euch nicht gegenseitig unterstützt. Falls doch, mach alles bar, keine Kontobewegungen, man dreht Euch sonst einen Strick daraus.
Ich war bis vor kurzem noch bei der ARGE beschäftigt, aber bitte nicht zu speziell werden, da vieles Einzelfälle sind und man nicht mit allgemeinen Argumenten rumwerfen kann.
Also Fakten auf den Tisch, dann helfe ich weiter.
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