rotkäppchen
2007-12-15, 02:56:27
wurde heute kontrolliert und habe ja keine originalen rückleuchten dranne.
allerdings ham die nen prüfzeichen, sind also eintragungsfrei.
wurde dann gefragt obs eingetragen ist oder ob ich "den wisch" bei mir führe, dass ich die leuchten eingebaut habe.
hab ich natürlich nicht,...
der muss halt irgendwo zu hause rumliegen.
ja den sollte ich doch zum eigenen interesse immer im auto mitführen.
so nun meine frage: gibts bei den eintragungsfreien sachen nun diese vorschrift?
ich habe das so gelernt, dass wenn nen e-zeichen drauf ist, dass man nichts an papieren für das jeweilige teil mitführen brauch, eben weil man das e-zeichen ja da sieht.
bitte um aufklärung. ;)
allerdings ham die nen prüfzeichen, sind also eintragungsfrei.
wurde dann gefragt obs eingetragen ist oder ob ich "den wisch" bei mir führe, dass ich die leuchten eingebaut habe.
hab ich natürlich nicht,...
der muss halt irgendwo zu hause rumliegen.
ja den sollte ich doch zum eigenen interesse immer im auto mitführen.
so nun meine frage: gibts bei den eintragungsfreien sachen nun diese vorschrift?
ich habe das so gelernt, dass wenn nen e-zeichen drauf ist, dass man nichts an papieren für das jeweilige teil mitführen brauch, eben weil man das e-zeichen ja da sieht.
bitte um aufklärung. ;)