Ash-Zayr
2007-12-19, 15:31:11
Hallo
Meine Freundin und ich bekamen nun für unsere erste gemeinsame Wohnung die erste BK-Abrechnung. Sie schloss mit einer Nachzahlung von 85,- Euro. Ok, das kommt vor...alles ok.
Was mich nun aber wundert: die Miete soll nun hochgesetzt werden, und zwar vom Nebenkostenanteil gesehen nicht etwa um den damaligen (Vorrauszahlungsbetrag + Nachzahlung) geteilt durch 12, sondern um (alten Anteil + Nachzahlung) + 10%
Das ist doch Abzocke. Die Basis für eine 10% Nebenkostensteigerungsrate ist schon die um die anteilige Nachzahlung erhöhte Summe. Entweder/oder muss doch hier gelten. Entweder alter Abschlag + 10%, oder alter (Abschlag + Nachzahlung) geteilt durch 12, womit man dann für das kommende Jahr dann am Ende exakt das vorrausgezahlt hat, was in dem nun abgerechneten Zeitraum tatsächlich eingetreten war.
Die wollen mit unserem Geld arbeiten, denn mit dieser Art der Miet-Hochsetzung kommt es meiner Meinung nach sicher zu einem Guthaben für die nächste BK-Abrechnung. Und falls nicht, so möchte ich doch lieber selbst Rücklagen bilden und nehme dann wieder eine Nachzahlung in Kauf, als nun wissentlich derart mehr Miete plötzlich zahlen zu müssen.
Habe ich da eine legetime Wahl oder Handhabe, das abzulehnen und auf den bishiergen Abschlag zu beharren, oder zumindest auf einen Abschalg, der aber nur nach einer der beiden Methoden hochgesetzt wurde?
Ash-Zayr
Meine Freundin und ich bekamen nun für unsere erste gemeinsame Wohnung die erste BK-Abrechnung. Sie schloss mit einer Nachzahlung von 85,- Euro. Ok, das kommt vor...alles ok.
Was mich nun aber wundert: die Miete soll nun hochgesetzt werden, und zwar vom Nebenkostenanteil gesehen nicht etwa um den damaligen (Vorrauszahlungsbetrag + Nachzahlung) geteilt durch 12, sondern um (alten Anteil + Nachzahlung) + 10%
Das ist doch Abzocke. Die Basis für eine 10% Nebenkostensteigerungsrate ist schon die um die anteilige Nachzahlung erhöhte Summe. Entweder/oder muss doch hier gelten. Entweder alter Abschlag + 10%, oder alter (Abschlag + Nachzahlung) geteilt durch 12, womit man dann für das kommende Jahr dann am Ende exakt das vorrausgezahlt hat, was in dem nun abgerechneten Zeitraum tatsächlich eingetreten war.
Die wollen mit unserem Geld arbeiten, denn mit dieser Art der Miet-Hochsetzung kommt es meiner Meinung nach sicher zu einem Guthaben für die nächste BK-Abrechnung. Und falls nicht, so möchte ich doch lieber selbst Rücklagen bilden und nehme dann wieder eine Nachzahlung in Kauf, als nun wissentlich derart mehr Miete plötzlich zahlen zu müssen.
Habe ich da eine legetime Wahl oder Handhabe, das abzulehnen und auf den bishiergen Abschlag zu beharren, oder zumindest auf einen Abschalg, der aber nur nach einer der beiden Methoden hochgesetzt wurde?
Ash-Zayr