Skinner
2002-11-08, 22:20:46
da stelle ich mir die frage wie doof man sein muss...
An den Uploader unter dem Pseudonymen: nameless, van_nameless, m.cp@uni.de, nameless@uni.de, suicidesamurai, ich@suicidesamurai.ath.cx etc.
Wir, das sind Herr Michael Hepp aus Köln – Programmautor und vollständiger Eigentümer der Software WatchTVPro- sowie Alexander Schories - Server-, und Domaineigner - möchten Ihnen hiermit folgenden Sachverhalt zur Kenntniss bringen:
Sie haben wiederholt unsere Software ohne jeglichen Rechtsgrund und ohne unser Einverständnis modifiziert in Umlauf gebracht. Zuletzt hierbei auch eine allgemein nicht zugängliche Version - "Supporters Edition". Insbesondere haben Sie diese Software um widerrechtlich Teile zur Umgehung der Pay-TV-Schutzmechanismen samt Keys und anderer urhebrechtlich streng geschützter Bestandteile erweitert.
Schließlich haben Sie unter einer 0190-Telefonnummer einen kostenpflichtigen Dienst zum Erwerb interner Kenntnisse über unsere Software als auch insbesondere über Pay-TV-Schutzmechanismen angeboten.
Wir haben daher Strafanzeige gegen Sie gestellt. Diese umfasst derzeit schon allein folgende Tatbestände des StGB:
- mehrfacher Computerbetrug gemäß § 263a I 1.,3.u. 4 Var. StGB;
- mehrfache Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 I Nr 1,2 StGB;
- Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 289 I 1.HS 1.Var StGB;
- diverse, z.T. mehrfach begangene Urheberrechtsdelikte gemäß UrhG (Copyright, Lizenzen etc.).
Die Staatsanwaltschaft Köln hat diesbezüglich das Ermittlungsverfahren zunächst gegen Unbekannt eröffnet.
Ferner liegen uns bzw. durch uns der Staatsanwaltschaft bereits jetzt schon folgende technische Informationen zur zweifelsfreien Ermittlung Ihrer Identität vor:
- Logfiles Ihrer Accounts "nameless", "van_nameless" und "IchSelbst" im Forum von WatchTVPro (samt IP, Uhrzeit, Datum etc.)
- Logfiles Ihrer Zugriffe, inkl. Anmeldung und Filetransfer auf Tripod USA; Diesbezüglich nochmals Vielen Dank an die Lycos Deutschland GmbH und J.D. von terralycos networks, Inc. , Waltham, MA USA, für die schnelle und unkomplizierte Unterstützung
Folgende Daten werden wir im Laufe der nächsten 14 bis 21 Tage erhalten:
- Logfiles bzw. Exzerpt des Uploads unserer Software auf yourfilez.de; Hier gilt unser Dank Herrn Michael Wagner und Herrn Peter Hilbrandt von Spacerent, Düren.
- ath.cx , der dyndns-provider, wird in den nächsten Tagen über den Umfang der Kooperation entscheiden, da diesem derzeit noch nicht das diesbezügliche
Schreiben der Staatsanwaltschaft über das anhängige Ermittlungsverfahren vorliegt.
- Logfiles Ihrer Zugriffe auf m.cp@uni.de als auch nameless@uni.de wird die Staatsanwaltschaft nach Wunsch erhalten, sicherte schon jetzt rechtskonform die Rechtsabteilung der uni.de AG in München zu. Auch der Inhalt Ihres elektronischen Schriftverkehrs, der ja sonst unteranderem dem Fernmeldegeheimnis und Ihrer im Grundgesetz verankerten persönlichen Privatsphäre dient, unterliegt dann somit den Ermittlungen.
- bereits aus den jetzigen Logfiles lassen sich eindeutige dynamisch generierte Adressen samt dns-Informationen (Hostname etc.) eines großen Deutschen Providers erkennen. Dieser teilte uns vorab auf reges Nachfragen zunächst mit, dass es sich bei den geloggten dynamischen Adressen, um die *eines* (nebenbei erwähnt "trafficreichen") Kunden handelt. Weitere Daten liegen uns selbstverständlich aus Gründen des Datenschutzes bislang nicht vor. Jedoch werden im Zuge der Ermittlungen diese Daten der Staatsanwaltschaft gemäß geltendem Datenschutzrecht zur Verfügung gestellt.
- Für sämtliche Logfiles gilt ab jetzt ein Vernichtungsverbot bis zum Abschluss der Ermittlungen. Die deutschen Logfiles umfassen nach dem Inkraftreten der Gesetzesänderungen durch die Sicherheitspakete I+II mindestens 2 Monate an Daten/Zugriffen.
Es kann also davon ausgegangen werden, dass der Täter, also Sie, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eindeutig ermittelt werden kann. Ist dies erstmal geschehen, werden wir ferner ein zivilrechtliches Verfahren auf Schadensersatz anstreben. Es ist hinlänglich bekannt, dass zivilrechtliche Schadenssummen die strafrechtlich angeordneten Strafgelder bei weitem um ein vielfaches übersteigen können.
Wir für unseren Teil bedauern es sehr, dass es Ihrerseits zu einem solchen Handeln gekommen ist. Zumal wir nichteinmal Ihre wahren Beweggründe für Ihre Taten kennen als auch bislang keinerlei Informationen über Ihre Person (Alter, dementsprechend Beruf oder Tätigkeit, Familienstand, etc.) kennen. Da aber ein Strafprozeß in Deutschland immer öffentlich, allein schon aus Publicitätsgründen, gehalten wird, können wir bei obiger Annahme mit dem Bekanntwerden dieser Details rechnen. Auch ist anzunehmen das Presse und anderweitig Interessierte darüber berichten werden. Auch wir werden dies tun.
Obwohl es mithin unüblich geworden ist, besonders z.B. für kommerziell agierende Unternehmen oder deren diesbezügliche Interessensvertretungen, in einem solchen Fall auf Ihre ehrliche und ernstgemeinte Reue und Wiedergutmachung zu hoffen, haben wir uns dennoch dazu entschlossen, Ihnen hierzu begrenzt Möglichkeit zu bieten. Wir möchten Ihnen nämlich keinen unnötigen Schaden zufügen oder möglicherweise mit unangemessener Härte gegen Sie vorgehen. Wir möchten dies daher nicht insbesondere im Falle eines Schülers, Studenten, Jugendlichen oder sonstigen Menschen in ähnlicher Situation zu einer gerichtlich angeordneten und eingetragenen Vorstrafe kommenlassen, die dessen Prüfung, Beruf, Staatsexamen oder Leben unangemessen verändern würde. Solange er selbst und aus freien Stücken dazu bereit ist, Schuld einzugestehen und einen angemessenen, eigenen Vorschlag zur Wiedergutmachung zu leisten. Wir fordern also primär keine Strafen oder finanziellen Schadensersatz, sondern vielmehr geht es uns darum, weitere Taten duch Sie oder ähnliche künftige Taten durch andere bestmöglich zu unterbinden.
Die Ermittlungen in diesem Fall laufen derzeit (noch) nicht im öffentlichen Interesse, d.h. im Falle einer gütlichen Einigung, würden wir die Strafanzeige gegen Sie aufheben. Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass wir, sollten Sie sich gänzlich abgeneigt zeigen, Dritte, wie etwa die Pay-TV-Anbieter oder sonstige betroffene Rechteinhaber über diesen Fall in Kenntniss setzen werden und um in Kooperation erfolgreicher zu agieren. Zu einem solchen Zeitpunkt darf dann davon ausgegangen werden, dass die Ermittlungen durchaus im öffentlichen Interesse erfolgen könnten, so dass ein Aufheben unserer Strafanzeige keinerlei Wirkung mehr auf das Verfahren haben würde.
Sie haben somit die Möglichkeit sich bis zum Freitag, den 15. November 2002 16 : 00 Uhr unter folgenden aufgeführten Möglichkeiten dahingehend, entweder selbst oder über Ihren Rechtsbeistand zu melden:
per email an:
Michael Hepp
hepp@netcologne.de
Alexander Schories
webmaster@watchtvpro.de
oder schriftlich bzw. telefonisch über unseren damit beauftragten Rechtsanwalt:
Kanzlei RA Michael Haager
Moltkestraße 15
72072 Tübingen
Tel: 07071 - 70 75 19
Fax: 07071 - 70 75 21
An den Uploader unter dem Pseudonymen: nameless, van_nameless, m.cp@uni.de, nameless@uni.de, suicidesamurai, ich@suicidesamurai.ath.cx etc.
Wir, das sind Herr Michael Hepp aus Köln – Programmautor und vollständiger Eigentümer der Software WatchTVPro- sowie Alexander Schories - Server-, und Domaineigner - möchten Ihnen hiermit folgenden Sachverhalt zur Kenntniss bringen:
Sie haben wiederholt unsere Software ohne jeglichen Rechtsgrund und ohne unser Einverständnis modifiziert in Umlauf gebracht. Zuletzt hierbei auch eine allgemein nicht zugängliche Version - "Supporters Edition". Insbesondere haben Sie diese Software um widerrechtlich Teile zur Umgehung der Pay-TV-Schutzmechanismen samt Keys und anderer urhebrechtlich streng geschützter Bestandteile erweitert.
Schließlich haben Sie unter einer 0190-Telefonnummer einen kostenpflichtigen Dienst zum Erwerb interner Kenntnisse über unsere Software als auch insbesondere über Pay-TV-Schutzmechanismen angeboten.
Wir haben daher Strafanzeige gegen Sie gestellt. Diese umfasst derzeit schon allein folgende Tatbestände des StGB:
- mehrfacher Computerbetrug gemäß § 263a I 1.,3.u. 4 Var. StGB;
- mehrfache Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 I Nr 1,2 StGB;
- Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 289 I 1.HS 1.Var StGB;
- diverse, z.T. mehrfach begangene Urheberrechtsdelikte gemäß UrhG (Copyright, Lizenzen etc.).
Die Staatsanwaltschaft Köln hat diesbezüglich das Ermittlungsverfahren zunächst gegen Unbekannt eröffnet.
Ferner liegen uns bzw. durch uns der Staatsanwaltschaft bereits jetzt schon folgende technische Informationen zur zweifelsfreien Ermittlung Ihrer Identität vor:
- Logfiles Ihrer Accounts "nameless", "van_nameless" und "IchSelbst" im Forum von WatchTVPro (samt IP, Uhrzeit, Datum etc.)
- Logfiles Ihrer Zugriffe, inkl. Anmeldung und Filetransfer auf Tripod USA; Diesbezüglich nochmals Vielen Dank an die Lycos Deutschland GmbH und J.D. von terralycos networks, Inc. , Waltham, MA USA, für die schnelle und unkomplizierte Unterstützung
Folgende Daten werden wir im Laufe der nächsten 14 bis 21 Tage erhalten:
- Logfiles bzw. Exzerpt des Uploads unserer Software auf yourfilez.de; Hier gilt unser Dank Herrn Michael Wagner und Herrn Peter Hilbrandt von Spacerent, Düren.
- ath.cx , der dyndns-provider, wird in den nächsten Tagen über den Umfang der Kooperation entscheiden, da diesem derzeit noch nicht das diesbezügliche
Schreiben der Staatsanwaltschaft über das anhängige Ermittlungsverfahren vorliegt.
- Logfiles Ihrer Zugriffe auf m.cp@uni.de als auch nameless@uni.de wird die Staatsanwaltschaft nach Wunsch erhalten, sicherte schon jetzt rechtskonform die Rechtsabteilung der uni.de AG in München zu. Auch der Inhalt Ihres elektronischen Schriftverkehrs, der ja sonst unteranderem dem Fernmeldegeheimnis und Ihrer im Grundgesetz verankerten persönlichen Privatsphäre dient, unterliegt dann somit den Ermittlungen.
- bereits aus den jetzigen Logfiles lassen sich eindeutige dynamisch generierte Adressen samt dns-Informationen (Hostname etc.) eines großen Deutschen Providers erkennen. Dieser teilte uns vorab auf reges Nachfragen zunächst mit, dass es sich bei den geloggten dynamischen Adressen, um die *eines* (nebenbei erwähnt "trafficreichen") Kunden handelt. Weitere Daten liegen uns selbstverständlich aus Gründen des Datenschutzes bislang nicht vor. Jedoch werden im Zuge der Ermittlungen diese Daten der Staatsanwaltschaft gemäß geltendem Datenschutzrecht zur Verfügung gestellt.
- Für sämtliche Logfiles gilt ab jetzt ein Vernichtungsverbot bis zum Abschluss der Ermittlungen. Die deutschen Logfiles umfassen nach dem Inkraftreten der Gesetzesänderungen durch die Sicherheitspakete I+II mindestens 2 Monate an Daten/Zugriffen.
Es kann also davon ausgegangen werden, dass der Täter, also Sie, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eindeutig ermittelt werden kann. Ist dies erstmal geschehen, werden wir ferner ein zivilrechtliches Verfahren auf Schadensersatz anstreben. Es ist hinlänglich bekannt, dass zivilrechtliche Schadenssummen die strafrechtlich angeordneten Strafgelder bei weitem um ein vielfaches übersteigen können.
Wir für unseren Teil bedauern es sehr, dass es Ihrerseits zu einem solchen Handeln gekommen ist. Zumal wir nichteinmal Ihre wahren Beweggründe für Ihre Taten kennen als auch bislang keinerlei Informationen über Ihre Person (Alter, dementsprechend Beruf oder Tätigkeit, Familienstand, etc.) kennen. Da aber ein Strafprozeß in Deutschland immer öffentlich, allein schon aus Publicitätsgründen, gehalten wird, können wir bei obiger Annahme mit dem Bekanntwerden dieser Details rechnen. Auch ist anzunehmen das Presse und anderweitig Interessierte darüber berichten werden. Auch wir werden dies tun.
Obwohl es mithin unüblich geworden ist, besonders z.B. für kommerziell agierende Unternehmen oder deren diesbezügliche Interessensvertretungen, in einem solchen Fall auf Ihre ehrliche und ernstgemeinte Reue und Wiedergutmachung zu hoffen, haben wir uns dennoch dazu entschlossen, Ihnen hierzu begrenzt Möglichkeit zu bieten. Wir möchten Ihnen nämlich keinen unnötigen Schaden zufügen oder möglicherweise mit unangemessener Härte gegen Sie vorgehen. Wir möchten dies daher nicht insbesondere im Falle eines Schülers, Studenten, Jugendlichen oder sonstigen Menschen in ähnlicher Situation zu einer gerichtlich angeordneten und eingetragenen Vorstrafe kommenlassen, die dessen Prüfung, Beruf, Staatsexamen oder Leben unangemessen verändern würde. Solange er selbst und aus freien Stücken dazu bereit ist, Schuld einzugestehen und einen angemessenen, eigenen Vorschlag zur Wiedergutmachung zu leisten. Wir fordern also primär keine Strafen oder finanziellen Schadensersatz, sondern vielmehr geht es uns darum, weitere Taten duch Sie oder ähnliche künftige Taten durch andere bestmöglich zu unterbinden.
Die Ermittlungen in diesem Fall laufen derzeit (noch) nicht im öffentlichen Interesse, d.h. im Falle einer gütlichen Einigung, würden wir die Strafanzeige gegen Sie aufheben. Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass wir, sollten Sie sich gänzlich abgeneigt zeigen, Dritte, wie etwa die Pay-TV-Anbieter oder sonstige betroffene Rechteinhaber über diesen Fall in Kenntniss setzen werden und um in Kooperation erfolgreicher zu agieren. Zu einem solchen Zeitpunkt darf dann davon ausgegangen werden, dass die Ermittlungen durchaus im öffentlichen Interesse erfolgen könnten, so dass ein Aufheben unserer Strafanzeige keinerlei Wirkung mehr auf das Verfahren haben würde.
Sie haben somit die Möglichkeit sich bis zum Freitag, den 15. November 2002 16 : 00 Uhr unter folgenden aufgeführten Möglichkeiten dahingehend, entweder selbst oder über Ihren Rechtsbeistand zu melden:
per email an:
Michael Hepp
hepp@netcologne.de
Alexander Schories
webmaster@watchtvpro.de
oder schriftlich bzw. telefonisch über unseren damit beauftragten Rechtsanwalt:
Kanzlei RA Michael Haager
Moltkestraße 15
72072 Tübingen
Tel: 07071 - 70 75 19
Fax: 07071 - 70 75 21