Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gültigkeit eines Gutscheins
CHOUPO17
2008-01-09, 13:59:47
Ich war heute bei Subway und wollte meinen Gutschein (im Wert von 5€) einlösen, wo drauf stand gültig bis 31.12.07. Nur leider hat niemand mich darauf hingewiesen und konnte ihn nicht einlösen. Eine Bekannte von mir sagt, dass Kinogutscheine/Wertgutscheine/etc. lebenslänglich bzw. bis der Geschäftsführer wechselt gültig ist.
Nun hoff ich hier eine Antwort zu finden, aber bitte KEINE Vermutungen!
Danke
Also wenn ein Gutschein ein Geschenk von einem Geschäft ist, dann ist eine Haltbarkeit erlaubt.
Wenn es aber ein gekaufter Wertgutschein ist, dann kannst du den auch in x Jahren noch einlösen.
Greetz
aCiD
YeOldeFerret
2008-01-09, 14:09:40
Na, wenn schon drauf steht "gültig bis XXX" ist das bindend. Ist halt abgelaufen. Bei Kinokarten steht ja auch drauf "bis max. 1 Monat nach Vorstellung"
CHOUPO17
2008-01-09, 14:37:01
Ja aber bei allen Kinos in meinem Umkreis sagen die das selbe wie meine Bekannte, trotz Gültigkeit
teh j0ix :>
2008-01-09, 15:17:19
Ja aber wurd doch nun oben schon geschrieben, wenn das ganze direkt so verteilt wurde a la Mcces Coupons ists halt nur bis zu nem gewissen Datum Gültig, wenn es direkt als Wertgutschein ausgestellt wurde, nicht
YeOldeFerret
2008-01-09, 15:21:39
In dem Fall kannst du nur auf Kulanz hoffen. Immerhin sind die Läden ja auch daran interessiert, dass der Kunde sich wohl fühlt. Aber ein Anrecht hast du nicht auf das Einlösen, wenn ein Datum drauf steht. Und da braucht dich auch niemand drauf hinzuweisen, denn Lesen lernt man in der Grundschule bereits. :)
Wie schon gesagt, Gutschein vom Geschäft ausgegeben, Gültigkeitsdauer legal, bezahlter Gutschein, mindestens 3 Jahre "haltbar".
Für alles andere einmal kräftig weinen (schließlich hast DU nicht genau gelesen, was auf dem Gutschein stand ;) ) oder auf Kulanz hoffen.
Butter
2008-01-09, 21:28:33
Verjährung [Bearbeiten]
Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits "angemessen" ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre).
Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 5. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) haben Gutscheine allgemein eine Einlösefrist von drei Jahren, unabhängig davon, ob ein anderes Verfallsdatum aufgedruckt ist.[1]
Ausnahmen von der Dreijahresregelung gelten für spezielle Gutscheine wie etwa Konzert- oder Theatergutscheine, die an bestimmte Vorstellungen gebunden sind.
Little Lamer
2008-02-02, 20:36:35
Gilt die 3-Jahres Frist nur für gekaufte Wertgutscheine?
Hier im Kino gibts immer n Gutschein auf der kinokarte für pommes im MC, welche 4 wochen einlösbar sind. Da diese bei mir immer ablaufen, wärs schön wenn die auch 3 jahre gelten würden :smile:
Kenny1702
2008-02-02, 20:45:40
Gilt die 3-Jahres Frist nur für gekaufte Wertgutscheine?
Ja
Hier im Kino gibts immer n Gutschein auf der kinokarte für pommes im MC, welche 4 wochen einlösbar sind. Da diese bei mir immer ablaufen, wärs schön wenn die auch 3 jahre gelten würden :smile:
Mußt halt häufiger zu MC D gehen.
Geschenkte Gutscheine dürfen begrenzt werden, denn du bezahlst ja nicht die Gutscheine, sondern die Kinokarte.
Little Lamer
2008-02-03, 14:05:58
okay. danke !
DJ-Hardbazz
2008-02-03, 20:36:06
das ist hier besser, auch immer gutscheine für mäcces mit druaf, mal nen getränk, mal nen ham/cheesbruger mal pommes
halt für das 1x1 programm
und wenn der film zu ende ist geht man als erstes nach mäcces den gutschein einlösen, mäcces ist mit im kino drinne ;)
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