Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steamaccount verschenken
master_blaster
2008-01-13, 18:29:40
Hallo,
Ich habe einen Steamaccount erworben und möchte die integrierten Spiele einem Freund zum Geburtstag schenken. Der hat aber bereits einen Account. Gibt es da nicht eine Art "Geschenkfunktion", oder geht das nur, wenn man Spiele doppelt hat?
Guest83
2008-01-13, 18:32:50
Hallo,
Ich habe einen Steamaccount erworben und möchte die integrierten Spiele einem Freund zum Geburtstag schenken. Der hat aber bereits einen Account. Gibt es da nicht eine Art "Geschenkfunktion", oder geht das nur, wenn man Spiele doppelt hat?
Man kann nur Spiele verschenken wenn man sie neu kauft bzw. HL2 und Ep1 mit der Orange Box.
Übrigens hast du hoffentlich auch die zugehörigen Spiele erworben, ansonsten hast du gegen die Steam-Nutzungsbedingungen verstoßen und der Account könnte gesperrt werden.
master_blaster
2008-01-13, 18:58:14
Übrigens hast du hoffentlich auch die zugehörigen Spiele erworben, ansonsten hast du gegen die Steam-Nutzungsbedingungen verstoßen und der Account könnte gesperrt werden.
Habe ich, ber nicht wegen den Steambenutzerbedingungen, die gehen mir ganz weit am A*us vorbei, :ugly:.
Wird da was gesperrt, klage ich die tot; mein Onkel ist zufällig Anwalt und ich habe lang und breit mit dem Diskutiert, ob das Steambenutzer-Agreement überhaupt haltbar ist in Deutschland.
Er meinte, im Falle einer Anklage könnte man nur gegen Valve gewinnen ...
Aber zum Thema: Rein theoretisch müsste es doch möglich sein, die Keys einfach nochmal im 2. Account einzugeben?! solange er die Keys hat und ich die Rechnug besitze, ist da ja nichts rechtswiedriges drann!
Den geschenkten Account könnte man dann ja einfach deaktivieren lassen.
Stellt sich für mich nur die Frage, ob Valve dann direkt den Account sperrt und man wirklich den Gerichtsweg beschreiten müsste ...
Guest83
2008-01-13, 19:08:01
Er meinte, im Falle einer Anklage könnte man nur gegen Valve gewinnen ...
Ein Anwalt der den Ausgang eines Gerichtsverfahrens prognositiziert? Sicher ein Spitzenanwalt.
Aber zum Thema: Rein theoretisch müsste es doch möglich sein, die Keys einfach nochmal im 2. Account einzugeben?!
Nein.
master_blaster
2008-01-13, 19:17:41
Ein Anwalt der den Ausgang eines Gerichtsverfahrens prognositiziert? Sicher ein Spitzenanwalt.
Davon ist auszugehen!
Aber ein Unternehmen, das kundenfeindlicher nicht sein könnte!?
Muss auch ein Spitzenunternehmen sein!
PS: Wann wird endlich der "Brechsmily" im 3dc integriert?
Nein.
Habe ein etwas älteres Interview von Doug Lombardi vor mit liegen, indem er sagt, dass das rein theoretisch möglich ist. Nur wird ein Key zu häufig gebraucht, würde das natürlich auffallen und man würde einschreiten ...
Was ist das für eine blöde Schei*e, wenn ich ein Spiel rechtmäßig erworben habe und es nicht weitergeben darf!?
Geht mit jedem anderen Game auch!
PSS: Eigentlich habe ich sowieso schon gegen dieses "Agreemnet" verstoßen, da ich ja einen Account gekauft habe. Oder gilt das nur für den Verkäufer?
Guest83
2008-01-13, 19:23:00
Habe ein etwas älteres Interview von Doug Lombardi vor mit liegen, indem er sagt, dass das rein theoretisch möglich ist. Nur wird ein Key zu häufig gebraucht, würde das natürlich auffallen und man würde einschreiten ...
Nein.
Was ist das für eine blöde Schei*e, wenn ich ein Spiel rechtmäßig erworben habe und es nicht weitergeben darf!?
Wie kommst du auf die Idee, dass du das nicht dürftest? Selbstverständlich kannst du Spiele die Steam benötigen verkaufen. Nämlich Spiele + Steam-Account. Nicht erlaubt ist allerdings, nur den Steam-Account zu verkaufen oder zu verschenken. Das ist genau das, was ich in meinem ersten Posting in diesem Thread auch geschrieben hab: Übrigens hast du hoffentlich auch die zugehörigen Spiele erworben, ansonsten hast du gegen die Steam-Nutzungsbedingungen verstoßen und der Account könnte gesperrt werden.
PS: Hier schon mal die Adresse für dich und deinen Onkel:
Valve Corporation
PO BOX 1688
Bellevue, WA 98009
master_blaster
2008-01-13, 21:13:14
Nein.
Wie kommst du auf die Idee, dass du das nicht dürftest? Selbstverständlich kannst du Spiele die Steam benötigen verkaufen. Nämlich Spiele + Steam-Account. Nicht erlaubt ist allerdings, nur den Steam-Account zu verkaufen oder zu verschenken. Das ist genau das, was ich in meinem ersten Posting in diesem Thread auch geschrieben hab: Übrigens hast du hoffentlich auch die zugehörigen Spiele erworben, ansonsten hast du gegen die Steam-Nutzungsbedingungen verstoßen und der Account könnte gesperrt werden.
PS: Hier schon mal die Adresse für dich und deinen Onkel:
Valve Corporation
PO BOX 1688
Bellevue, WA 98009
Danke, :D!
Frage hat sich geklärt, habe mich nochmal etwas kundig gemacht!
Die Problematik für mich besteht darin, dass Spiele an den Steamaccount gebunden sind. Will man diese nun ohne den Account weiterverkaufen, um sie in einem neuen zu integrieren, oder direkt einen neuen erstellen, werden 10€ fällig und Porto in die USA.
Das meine ich mit Was ist das für eine blöde Schei*e, wenn ich ein Spiel rechtmäßig erworben habe und es nicht weitergeben darf!?.
ShadowXX
2008-01-13, 21:34:47
Danke, :D!
Frage hat sich geklärt, habe mich nochmal etwas kundig gemacht!
Die Problematik für mich besteht darin, dass Spiele an den Steamaccount gebunden sind. Will man diese nun ohne den Account weiterverkaufen, um sie in einem neuen zu integrieren, oder direkt einen neuen erstellen, werden 10€ fällig und Porto in die USA.
Viel erfolg.....ich kenne welche die sowas vor ca. einem Jahr versucht haben und immer noch auf Antwort von Valve warten.....
Ach ja...viel spaas beim eventuellen Versuch Valve zu verklagen, Valve hat keine europäische (geschweige denn Deutsche) Niederlassung, also musst du Sie in den USA verklagen, ich hoffe dein Onkel hat eine Zulassung für dieses "Ländle".
Das viele der AGBs & Co. von Valve hier nichts wert sind ist denen auch klar, aber ziemlich egal.....und da Sie brav die Steuern für gekaufte Games an den deutschen Fiskus abtreten, wird sich der Staat auch nicht weiter einmischen.
just4FunTA
2008-01-14, 02:00:41
Viel erfolg.....ich kenne welche die sowas vor ca. einem Jahr versucht haben und immer noch auf Antwort von Valve warten.....
Ach ja...viel spaas beim eventuellen Versuch Valve zu verklagen, Valve hat keine europäische (geschweige denn Deutsche) Niederlassung, also musst du Sie in den USA verklagen, ich hoffe dein Onkel hat eine Zulassung für dieses "Ländle".
Das viele der AGBs & Co. von Valve hier nichts wert sind ist denen auch klar, aber ziemlich egal.....und da Sie brav die Steuern für gekaufte Games an den deutschen Fiskus abtreten, wird sich der Staat auch nicht weiter einmischen.
Bist du dir sicher das die Sache so einfach ist? Schließlich wird das Produkt ja immerhin von irgendjemanden ja hier in Deutschland verkauft und normalerweise müsstest du zumindest die drankriegen können wenn etwas nicht ok ist.
deekey777
2008-01-14, 12:51:01
Habe gerade so eine tolle Antwort geschrieben, und das Forum hat mich ausgeloggt, so dass sie verloren ging.
Kurzfassung: Überlassung eines Steam-Account ist nicht möglich, man kann einfach nicht etwas überlassen, wozu man kein Recht hat.
Bei den Spielen sieht es anders aus.
Zunächst etwas zum Gerichtsstand. Wenn man sich die "Steam-Verenbarung" antut, so findet man eine Stelle, wo VALVe vermutet, dass der Gerichtsstand bei Verträgen mit EU-Verbrauchern der Wohnsitz des EU-Verbrauchers sein kann. Mit dieser sehr schwammigen Formulierung ("gegebenenfalls") könnte VALVe bei Verbraucherverträgen mit EU-Bürgern anerkennen, dass der Gerichtsstand der Wohnort des EU-Verbrauchers ist (es gibt da eine Passage im Einführungsgesetzt zum BGB, genauer gesagt Art. 27 f).
Bei Spielen, die auf Datenträgern in Deutschland gekauft wurden, gilt eh unser Recht (nicht nur das UrhG, sondern auch die prozessrechtlichen Vorschriften im Bezug auf den Gerichtsstand).
Bei Spielen, die über Steam gekauft wurden, gelten die Nutzungsbedingungen von VALVe (STEAM™ SUBSCRIBER AGREEMENT). Der Erfüllungsort ist der Sitz von VALVe, der Gerichtsstand kann somit der Unternehmenssitz von VALVe sein. Dagegen sprechen mehrere Punkte. Einmal ist es die oben erwähnte Passage. Dazu kommt, dass der Verbraucher der deutlich schwächere ist, wenn man ihn mit einem Multi-Millionen-Unternehmen wie VALVe vergleicht. Auch spricht dagegen, dass VALVe die Software für Deutschland anbietet (es wird deutsche Sprache verwendet, es werden USK-Anforderungen erfüllt usw). Diese Punkte sprechen dafür, dass VALVe deutsches Recht anerkennt und somit auch, dass der Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers ist.
Nur was bringt das Ganze, wenn man die über Steam erworbenen Spiele nicht weiterveräußern darf?
E. Einschränkungen.
Soweit nicht ausdrücklich in Abschnitt 2(C) im Hinblick auf den SDK genehmigt, ist es Ihnen untersagt, die Steam Software oder beliebige sonstige Software, auf die Sie über Steam Zugriff haben, ausschnittsweise oder vollständig, in beliebiger Form zu vervielfältigen, übersetzen, dekompilieren, bearbeiten, darauf basierende abhängige Werke zu schaffen oder Inhabervermerke zu entfernen, sofern sie nicht hierzu im Voraus von Valve eine schriftliche Genehmigung erhalten haben.
Sie dürfen die Steam Software für Ihre privaten Zwecke nutzen, sind aber zu folgenden Handlungen ausdrücklich nicht berechtigt: (i) Die Steam Software an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Valves zu verkaufen, zu beleihen oder Kopien der Steam Software auf beliebigem Wege an Dritte weiterzugeben, sie zu vermieten oder Nutzungsrechte an der Steam Software an Dritte weiterzugeben; (ii) Spielervermittlung („Matchmaking“) für Steam Software zu betreiben oder anzubieten oder die von Valve in einer beliebigen Netzwerkanwendung der Steam Software verwendeten Kommunikationsprotokolle nachzubilden oder umzuleiten, im Wege der Emulation, des Tunnelings, durch Modifikation oder Hinzufügen von Komponenten der Steam Software, Verwendung eines Unterstützungsprogramms oder einer beliebigen anderen Technologie, die derzeit bekannt oder erst zukünftig entwickelt wird, zu beliebigen Zwecken, insbesondere Netzwerkspielen über das Internet, Netzwerkspielen unter Verwendung kommerzieller oder nicht kommerzieller Spielenetzwerke oder als Teil von Content Aggregation Networks, ohne dass zuvor eine schriftliche Genehmigung von Valve vorliegt; oder (iii) die Steam Software oder beliebige Bestandteile davon für wirtschaftliche Zwecke zu verwenden.
Das Problem: Nach der Haltung mehrer Gerichte (die IMHO an der Realität vorbeischießt) kann der Urheber tatächlich die Weiterveräußerung von heruntergeladener Software untersagen, da der Erschöpfungsgrundsatz nur für Software auf Datenträger gelte.
Laz-Y
2008-01-14, 12:59:27
genau aus solchen Gründen kaufe ich prinzipiell nichts über Steam. Wenn das jeder machen würde gäbs solche Probleme nicht - schade-
master_blaster
2008-01-14, 13:02:23
Bist du dir sicher das die Sache so einfach ist? Schließlich wird das Produkt ja immerhin von irgendjemanden ja hier in Deutschland verkauft und normalerweise müsstest du zumindest die drankriegen können wenn etwas nicht ok ist.
Wenn, dann wendet man sich natürlih an den Publisher (Vivendi/EA), aber der wird das an den Entwickler (Valve) weiterleiten; und letztendlich kommt es beim richtigen an!
Man muss also nicht ein Unternehmen in der USA verklagen.
deekey777
2008-01-14, 13:36:10
genau aus solchen Gründen kaufe ich prinzipiell nichts über Steam. Wenn das jeder machen würde gäbs solche Probleme nicht - schade-
Das Problem ist eher, dass niemand dagegen vorgeht, damit wir endlich eine durchsichtige Rechtssprechung haben.
just4FunTA
2008-01-14, 13:45:22
Wenn, dann wendet man sich natürlih an den Publisher (Vivendi/EA), aber der wird das an den Entwickler (Valve) weiterleiten; und letztendlich kommt es beim richtigen an!
Man muss also nicht ein Unternehmen in der USA verklagen.
Nichts anderes habe ich geschrieben..
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