Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Arbeitsrecht
MiHinz
2008-03-04, 09:19:31
Hallo,
Nachdem wir vorige Woche eine Betriebsversammlung hatten, habe ich folgende Fragen.
Darf uns unser Arbeitgeber am Wochenende nacharbeiten lassen, als Ausgleich für produzierten Ausschuss und das unentgeltlich? Auch will er den Termin für diese Nacharbeit machen, ohne zu fragen, ob der Mitarbeiter überhaupt Zeit hat.
Darf der Arbeitgeber seine Werkhalle und somit auch die Arbeiter ständig mit Kameras überwachen?
Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verschuldete Kosten dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen?
Das sind so meine Fragen, die mir während der Versammlung aufkamen.
MfG Michael
ZÜNDELholz
2008-03-04, 09:26:42
Hallo,
Darf der Arbeitgeber seine Werkhalle und somit auch die Arbeiter ständig mit Kameras überwachen?
Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verschuldete Kosten dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen?
Das sind so meine Fragen, die mir während der Versammlung aufkamen.
MfG Michael
Ja, darf er. Er muss die Belegschaft darüber informieren.Versteckte Kameras sind allerdings strafbar.
Er darf Lohn abziehen, aber nur, wenn nachgewiesen ist, dass der Arbeitnehmer mutwillig gehandelt hat.
Fritte
2008-03-04, 09:29:50
Er darf Lohn abziehen, aber nur, wenn nachgewiesen ist, dass der Arbeitnehmer mutwillig gehandelt hat.
Was in der Realität meist undurchführbar ist.
Nacharbeiten für Ausschuss kann nicht unentgeltlich sein, Ausschuss entsteht immer und ist nicht das problem der AN, es sei denn es wäre nachweisbar das dies absichtlich gemacht haben!
Franklin
2008-03-04, 10:56:24
Kameras zur Überwachung der Arbeitsleistung sind nicht erlaubt. Lediglich zur Einhaltung der Sicherheit.
Wer hat zur Betriebsversammlung eingeladen? Der Betriebsrat? Dann soll sich der Unternehmer doch mit diesem auseinandersetzen.
Darf uns unser Arbeitgeber am Wochenende nacharbeiten lassen, als Ausgleich für produzierten Ausschuss und das unentgeltlich? Auch will er den Termin für diese Nacharbeit machen, ohne zu fragen, ob der Mitarbeiter überhaupt Zeit hat.
Nein, darf er nicht.
Darf der Arbeitgeber seine Werkhalle und somit auch die Arbeiter ständig mit Kameras überwachen?
Nein. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn z.B. durch die Kamera ein kritischer Fertigungsprozess zur Qualitätskontrolle oder aus Sicherheitsgründen überwacht werden muß.
Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verschuldete Kosten dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen?
Nur wenn der AG extrem fahrlässig gehandelt hat, was der AG erst mal dem AN nachweisen muß.
Darf ich mal nach dem AG fragen?
MiHinz
2008-03-04, 12:23:36
@ all,
es ist eine kleine Metallverarbeitende Firma mit 20 Mitarbeitern in 2 Schichten.
Betriebsrat gibt es bei der Größe nicht!!!
Gibt es Links zu Gesetzen, welche eure Antworten unterstützen??
Franklin
2008-03-04, 13:58:57
Wer hat denn zu dieser Betriebsversmmlung eingeladen?`
MiHinz
2008-03-04, 22:51:49
Das war der Chef höchstpersönlich!!
Mit dabei waren alle Arbeiter + 1 Vorarbeiter, der aber mit dem Chef zusammen die Ansprache gehalten hat!!
Fakt ist jedenfalls, dass du unentgeltlich nicht am Samstag antanzen musst. Ferner sollte man bzgl. Samstagsarbeit einen Kompromis finden, mit dem sich beide Parteien arrangieren können.
Was die Überwachung angeht; grundsätzlich nein, ausser bei genannten kritischen Prozessen.
Ausschuss zahlt man natürlich nur, wenn es Vorsatz war und selbst da bin ich mir nicht sicher. Jedenfalls zahlt man dafür nicht per se.
Vorstellbar wäre ggf. eine Prämie an die Einhaltung von Qualitätsvorgaben zu verknüpfen.
atlantic
2008-03-04, 23:00:52
...
Nein. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn z.B. durch die Kamera ein kritischer Fertigungsprozess zur Qualitätskontrolle oder aus Sicherheitsgründen überwacht werden muß.
....
oder wenn konkreter Anlaß auf Verdacht von Diebstahl durch Mitarbeiter besteht. Ansonsten müssen vor der Installation die Arbeitnehmer darüber informiert werden.
oder wenn konkreter Anlaß auf Verdacht von Diebstahl durch Mitarbeiter besteht. Ansonsten müssen vor der Installation die Arbeitnehmer darüber informiert werden.
Wie sehr konkret?
Bei uns wird auch jeden Monat viel entwendet und dennoch reicht dies nicht aus, um deswegen Überwachungssysteme zu installieren...
Fritte
2008-03-04, 23:30:46
oder wenn konkreter Anlaß auf Verdacht von Diebstahl durch Mitarbeiter besteht. Ansonsten müssen vor der Installation die Arbeitnehmer darüber informiert werden.
Es reicht AFAIk wenn der Betriebsrat informiert wird..ist zumindest bei uns so
Deathcrush
2008-03-04, 23:52:00
@ all,
es ist eine kleine Metallverarbeitende Firma mit 20 Mitarbeitern in 2 Schichten.
Betriebsrat gibt es bei der Größe nicht!!!
Gibt es Links zu Gesetzen, welche eure Antworten unterstützen??
Dann gründet doch einen ;)
So ist es.
5 Mitarbeiter muss ein Betrieb haben, dann darf er gegründet werden.
Am besten sollten mal Mitarbeiter des Betriebes Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufnehmen und sich beraten lassen. Die ist dann auch sehr hilfreich, ist ja auch im Interesse der Gewerkschaft, dass ein BR gegründet wird.
Das ganze machen explizit die Mitarbeiter; der Arbeitgeber wird dies in der Regel nicht aus eigener Kraft veranlassen.
Deathcrush
2008-03-05, 08:00:39
Am besten sollten mal Mitarbeiter des Betriebes Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufnehmen und sich beraten lassen.
Und genau das würde ich NIE wieder machen. Gewerkschaften sind Verbrecher! Wir haben das in unserer damaligen Firma auch gemacht und wir hatten NUR Probleme mit der IG Metall. Den interessiert nur eins. Neue Mitglieder die Geld zahlen. Belange anderer waren ihnen scheiss egal. Sie sollten uns helfen, unser Chef wa ein Schwein, und sie haben hinter unserem Rücken (Wahlvorstand) geheime Absprachen mit dem Chef gehalten OHNE uns zu Informieren etc pp.
_Gast
2008-03-05, 08:11:27
Wie sehr konkret?
Bei uns wird auch jeden Monat viel entwendet und dennoch reicht dies nicht aus, um deswegen Überwachungssysteme zu installieren...Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der sich auf ein Einzelfallurteil des BAGIn einem Beschluss vom 29. Juni 2004 (1 ARB 21/03) hat das Bundesarbeitsgericht nun festgestellt, dass die dauerhafte Einrichtung einer Videoüberwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch eine sichtbar angebrachte Kamera, bei der nicht erkennbar ist, wann die Anlage in Betrieb ist, unzulässig ist.zu einem Postverteilungszentrum bezieht.
Tatsächlich ist es aber erlaubt, eine Kameraüberwachung zu installieren.Die Überwachung von Arbeitsplätzen durch Kameras ist nicht grundsätzlich verboten. Derartige Kameras finden sich beispielsweise in Kaufhäusern oder Banken. Auch in Unternehmen, in denen Sicherheitsbereiche eingerichtet sind, werden häufig entsprechende Kameras zur Kontrolle dieser Bereiche verwendet. Dass gleichzeitig mit diesen Kameras auch die Arbeitnehmer überwacht werden können, führt nicht dazu, dass der Einsatz dieser Kameras grundsätzlich verboten ist.
...
Solange der Arbeitgeber die Kameras nur für die interne Überwachung nutzt und Ihnen die Überwachung bekannt ist, bestehen keine Bedenken gegen den Einsatz der Kameras, soweit Ihr Arbeitgeber die notwendigen Abwägungen zwischen Ihrem Persönlichkeitsrecht einerseits und den betrieblichen Notwendigkeiten an der Überwachung durch die elektronischen Kameras durchgeführt hat. Ein Gesetz, was den Einsatz der Kameras verbietet, gibt es insofern nicht.Quelle: http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06082504.html
Dykstra
2008-03-05, 08:21:57
Und genau das würde ich NIE wieder machen. Gewerkschaften sind Verbrecher! Wir haben das in unserer damaligen Firma auch gemacht und wir hatten NUR Probleme mit der IG Metall. Den interessiert nur eins. Neue Mitglieder die Geld zahlen. Belange anderer waren ihnen scheiss egal. Sie sollten uns helfen, unser Chef wa ein Schwein, und sie haben hinter unserem Rücken (Wahlvorstand) geheime Absprachen mit dem Chef gehalten OHNE uns zu Informieren etc pp.
Das ist ja das Problem des AN. Wenn er die Wahl zwischen Pest oder Cholera hat, für was soll er sich dann entscheiden?
Was kann ein normaler AN alleine gegen einen Chef machen, der ein Schwein ist? Das Problem ist nur, dass den Gewerkschaften als Gegenpol die Belange der AN genauso shiceegal sind.
Also was wäre im konkreten Fall eine sinnvolle Möglichkeit um gegen die ungerechtfertigen Maßnahmen des Chefs vorzugehen?
Annator
2008-03-05, 12:56:43
Hallo,
Nachdem wir vorige Woche eine Betriebsversammlung hatten, habe ich folgende Fragen.
Darf uns unser Arbeitgeber am Wochenende nacharbeiten lassen, als Ausgleich für produzierten Ausschuss und das unentgeltlich? Auch will er den Termin für diese Nacharbeit machen, ohne zu fragen, ob der Mitarbeiter überhaupt Zeit hat.
Darf der Arbeitgeber seine Werkhalle und somit auch die Arbeiter ständig mit Kameras überwachen?
Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verschuldete Kosten dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen?
Das sind so meine Fragen, die mir während der Versammlung aufkamen.
MfG Michael
3x Nein.
Zur 1. Frage:
Er darf nacharbeiten lassen. Aber freiwillig und entgeldlich.
Zur 2. Frage:
Nein. :D
Zur 3. Frage:
Nur wenn es grob Fahrlässig war. Z.B. Autorennen auf dem Werksgelände.
@ all,
es ist eine kleine Metallverarbeitende Firma mit 20 Mitarbeitern in 2 Schichten.
Betriebsrat gibt es bei der Größe nicht!!!
Gibt es Links zu Gesetzen, welche eure Antworten unterstützen??
Kann ich dir heut Nachmittag raus suchen. Kannst ja schonmal nach dem Betriebsverfassungsgesetz googeln.
Ich bin immer wieder erschreckt was bei anderen Firmen so ab geht. Bier hier auch durch die JAV im Betriebsrat tätig. Aber solche krassen Sachen passieren bei uns nicht. :)
Ps. Ihr könnt doch einen BR gründen? 5 Arbeitnehmer braucht der Betrieb nur.
Das ist ja das Problem des AN. Wenn er die Wahl zwischen Pest oder Cholera hat, für was soll er sich dann entscheiden?
Was kann ein normaler AN alleine gegen einen Chef machen, der ein Schwein ist? Das Problem ist nur, dass den Gewerkschaften als Gegenpol die Belange der AN genauso shiceegal sind.
Also was wäre im konkreten Fall eine sinnvolle Möglichkeit um gegen die ungerechtfertigen Maßnahmen des Chefs vorzugehen?
Einen BR gründen und den AG anzeigen. Die BR Mitglieder können dann nicht gekündigt werden.
Infosucher
2008-03-05, 14:36:16
Stimmt, der Betrieb braucht nur 5 Mitarbeiter für die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Allerdings müssen 3 der Mitarbeiten min. ein halbes Jahr dem Betrieb angehören! Bitte nicht vergessen.
In solchen kleinen Betrieben habt Ihr kaum eine Chance. Hier kommen die Leute aus großen Firmen und können das nicht nachvollziehen. Sprüche werden geklopft usw. Doch wer einmal in solch einem kleinen Betrieb gearbeitet hat wo es genau so läuft, der weiß wovon ich rede. Wer sich auflehnt, wird gekündigt. Kündigungsschutz hin oder her... Der AG dreht es sich so hin wie er will. Ihr werdet wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen. Es gibt nämlich genügend Leute die Euren Job haben wollen, gerade zur heutigen Zeit. Das weiß der Chef natürlich am besten!
MfG
Infosucher
Doch wer einmal in solch einem kleinen Betrieb gearbeitet hat wo es genau so läuft, der weiß wovon ich rede. Wer sich auflehnt, wird gekündigt. Kündigungsschutz hin oder her... Der AG dreht es sich so hin wie er will.
Der AG braucht eine gerichtfeste Begründung, da scheitert es oft bei solchen Dikatoren ;)
Wenn man einen Betriebsrat hat und der der Kündigung widerspricht kann man auch ganz normal weiterarbeiten bis das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt.
_Gast
2008-03-05, 15:37:32
Der AG braucht eine gerichtfeste Begründung, da scheitert es oft bei solchen Dikatoren ;)Das gilt aber nicht in Kleinbetrieben. Wer nur 10 Beschäftigte hat, für den zählt der Kündigungsschutz nicht. Dabei zählen in Kleinbetrieben Leiharbeiter und Auszubildende nicht zu den Beschäftigten, ebensowenig wie Arbeiter, die weniger als 6 Monate im Betrieb sind, Teilzeitarbeiter zählen nur anteilig.
Annator
2008-03-05, 15:58:19
Der AG braucht eine gerichtfeste Begründung, da scheitert es oft bei solchen Dikatoren ;)
Wenn man einen Betriebsrat hat und der der Kündigung widerspricht kann man auch ganz normal weiterarbeiten bis das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt.
Eine fristgerechte Kündigung kann man nicht wiedersprechen. Der BR muss nur informiert werden und angehört werden. Ich rede davon, dass BR Mitglieder nicht gekündigt werden können.
Bei MiHinz wäre es interessant zu wissen was in seinem Vertrag zum Thema Überstunden, Arbeitszeitsteht und bezahlung steht. Oder gibt es sogar einen Tarifvertrag?
Eine fristgerechte Kündigung kann man nicht wiedersprechen. Der BR muss nur informiert werden und angehört werden.
Das steht hier aber anders: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
_Gast
2008-03-05, 16:24:49
Das steht hier aber anders: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.htmlAber auch das steht da:Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.
Annator
2008-03-05, 17:07:50
Das steht hier aber anders: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
Ne da steht nichts Anderes. :)
Ne da steht nichts Anderes. :)
Wenn "nicht widersprechen" das gleiche wie "widersprechen" ist, ja, dann steht da nichts anderes.
Annator
2008-03-05, 17:23:26
Wenn "nicht widersprechen" das gleiche wie "widersprechen" ist, ja, dann steht da nichts anderes.
Ja wiedersprechen kann man. Bringt aber nichts außer man hat einen besonderen Grund vors Arbeitsgericht zu gehen. Z.B. verstoß gegen das AGG.
Also Kündigung -> BR findet irgendwas grawierendes -> AN erhebt klage vor Arbeitsgericht -> dann trifft das zu.
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