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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft


Gast
2008-03-19, 09:45:20
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html

Zugriffauf auf Verbindungsdaten nur bei schwerwiegenden Straftaten!

Wär hätte gedacht das das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch etwas bringt...

Die gesamte Abmahnmaschinerie ala Logistep und Co. ist jetzt illegal.

Sorkalm
2008-03-19, 10:18:54
Nunja:

Zugleich wurde der
Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1.
September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen
und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Im Übrigen
lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung ab; insbesondere lehnte er die Aussetzung des Vollzugs von §
113a TKG, der allein die Speicherungspflicht für Daten regelt, ab.

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html

puntarenas
2008-03-19, 12:39:19
Auf der Frontpage steht:
Wie unter anderem dem Spiegel zu entnehmen, hat das Bundesverfassungsgericht auch die Telekommunikations-Vorratsdatenspeicherung deutlich eingeschränkt. Danach wurde die reine Datensammlung als prinzipiell problemlos angesehen, der polizeiliche Zugriff auf diese Daten soll aber erheblich beschränkt werden:

Soweit ich das verstehe hat das Gericht jedoch noch keine Aussage über die Verfassungsmäßigkeit getroffen, von "problemlos" kann also mitnichten die Rede sein. Vielmehr hat das Gericht seine Kompetenz offensichtlich sehr weit gedehnt und höchste Hürden für eine einstweilige Anordnung genommen, weil "aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht".


Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, das
Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit
größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen
einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Der Prüfungsmaßstab ist noch
weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt wird, durch
die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird, soweit sie zwingende
Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in das deutsche Recht umsetzt. Eine
solche einstweilige Anordnung droht über die Entscheidungskompetenz des
Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und kann
zudem das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des
Gemeinschaftsrechts stören.

Ob und unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht den
Vollzug eines Gesetzes aussetzen kann, soweit es zwingende
gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umsetzt, bedarf hier keiner
abschließenden Entscheidung. Eine derartige einstweilige Anordnung
setzt aber zumindest voraus, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den
Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden
droht, dessen Gewicht das Risiko hinnehmbar erscheinen lässt, im
Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des
Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das
Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des
Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen. Nach diesen
Maßstäben ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur
teilweise stattzugeben.
Quelle: Pressemitteilung BVerfG (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html)

Ich bin auch kein Jurist, aber für mich als Laie heißt das, die schlimmsten Folgen für die Gesellschaft wurden durch die Begrenzung auf besonders schwere Straftaten erstmal abgewandt, zur grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit wird im Hauptverfahren Stellung genommen.

P.S. Selbiges habe ich auch als Hinweis für Leonidas in den Diskussionsthread zur News gepostet, die eigentliche Diskussion findet aber hier statt und den Punkt finde ich sehr wichtig, daher das Double-Crossposting.

Gast
2008-03-19, 12:48:59
"Es handelt sich schon um eine kleine Sensation, dass überhaupt eine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen wurde."

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/745/164283/

Sephiroth
2008-03-19, 13:31:33
Weiterführende Diskussionen bitte in diesem Thread. Sorry liebe Gäste.