Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: News des 18. März 2008
Leonidas
2008-03-19, 12:12:09
Link ins News-Archiv:
http://www.3dcenter.org/news/2008/woche12.php#2008-03-18
puntarenas
2008-03-19, 12:34:29
Wie unter anderem dem Spiegel zu entnehmen, hat das Bundesverfassungsgericht auch die Telekommunikations-Vorratsdatenspeicherung deutlich eingeschränkt. Danach wurde die reine Datensammlung als prinzipiell problemlos angesehen, der polizeiliche Zugriff auf diese Daten soll aber erheblich beschränkt werden:
Nein, das Gericht hat soweit ich das verstehe noch keine Aussage über die Verfassungsmäßigkeit getroffen, von "problemlos" kann also mitnichten die Rede sein. Vielmehr hat das Gericht seine Kompetenz offensichtlich sehr weit gedehnt und höchste Hürden für eine einstweilige Anordnung genommen, weil "aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht".
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, das
Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit
größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen
einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Der Prüfungsmaßstab ist noch
weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt wird, durch
die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird, soweit sie zwingende
Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in das deutsche Recht umsetzt. Eine
solche einstweilige Anordnung droht über die Entscheidungskompetenz des
Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und kann
zudem das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des
Gemeinschaftsrechts stören.
Ob und unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht den
Vollzug eines Gesetzes aussetzen kann, soweit es zwingende
gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umsetzt, bedarf hier keiner
abschließenden Entscheidung. Eine derartige einstweilige Anordnung
setzt aber zumindest voraus, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den
Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden
droht, dessen Gewicht das Risiko hinnehmbar erscheinen lässt, im
Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des
Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das
Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des
Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen. Nach diesen
Maßstäben ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur
teilweise stattzugeben.
Quelle: Pressemitteilung BVerfG (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html)
Ich bin auch kein Jurist, aber für mich als Laie heißt das, die schlimmsten Folgen für die Gesellschaft wurden durch die Begrenzung auf besonders schwere Straftaten erstmal abgewandt, zur grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit wird im Hauptverfahren Stellung genommen.
Armaq
2008-03-19, 13:42:11
Da steht nur, dass zZ. nichts herausgegeben wird, es sei denn der individuelle Schaden ist so hoch, das die Gemeinschaftsinteressen hinten anstehen. Weiter unten:
Die erforderliche Folgenabwägung ergibt, dass das öffentliche
Interesse am Vollzug der Norm hinter den Nachteilen, die durch den
Normvollzug drohen, teilweise zurückstehen muss.
Ergo gibts mehr Nach- als Vorteile und daher ist das Gesetz kritisch.
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