Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : USA: Knast wegen klick auf legalen Link?
Kann mir mal jemand erklären, warum und wieso hier eine Strafe zu befürchten sein soll?
Einem CNet-Bericht zufolge platzierte ein FBI-Mitarbeiter bereits im Herbst 2006 in einem Internetforum Links zu vermeintlich illegalen Videos. Die Beschreibungen sollten suggerieren, dass auf anonym betriebenen Servern Videosequenzen abzurufen seien, die Sexszenen mit Minderjährigen zeigen. Tatsächlich handelte es sich laut CNet aber um strafrechtlich nicht relevantes Material.
Dennoch bekam jeder US-Bürger, der diese Links angeklickt hatte, kurze Zeit später Besuch von FBI-Agenten, berichtet CNet weiter. Die Strafverfolger warfen den Betroffenen vor, gegen Bundesgesetze verstoßen zu haben, die besagen, dass selbst der Versuch, kinderpornografisches Material herunterzuladen, strafbar ist und mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/105400
Ich raff das nicht. Mir geht das einfach nicht in den Kopf.
Selbst der Versuch sei strafbar. Aber wenn es sich doch um legale Inhalte gehandelt hat, wie kann ein Versuch einer illegalen Tat zustande gekommen sein, der nie stattgefunden hat?
Blaze
2008-03-21, 19:17:37
Drei Buchstaben: USA :rolleyes:
Andi_669
2008-03-21, 19:17:53
Kann mir mal jemand erklären, warum und wieso hier eine Strafe zu befürchten sein soll?
Ich raff das nicht. Mir geht das einfach nicht in den Kopf.
Selbst der Versuch sei strafbar. Aber wenn es sich doch um legale Inhalte gehandelt hat, wie kann ein Versuch einer illegalen Tat zustande gekommen sein, der nie stattgefunden hat?
Wieso steht doch in der Meldung, das Material was die zu sehen bekommen haben ist legal gewesen, was sie allerdings erwartet haben, wäre Illegal gewesen. :redface:
Einem CNet-Bericht zufolge platzierte ein FBI-Mitarbeiter bereits im Herbst 2006 in einem Internetforum Links zu vermeintlich illegalen Videos. Die Beschreibungen sollten suggerieren, dass auf anonym betriebenen Servern Videosequenzen abzurufen seien, die Sexszenen mit Minderjährigen zeigen. Tatsächlich handelte es sich laut CNet aber um strafrechtlich nicht relevantes Material.
Dennoch bekam jeder US-Bürger, der diese Links angeklickt hatte, kurze Zeit später Besuch von FBI-Agenten, berichtet CNet weiter. Die Strafverfolger warfen den Betroffenen vor, gegen Bundesgesetze verstoßen zu haben, die besagen, dass selbst der Versuch, kinderpornografisches Material herunterzuladen, strafbar ist und mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
wer auf solche Links klickt hat es nicht besser verdient. :rolleyes:
Spasstiger
2008-03-21, 19:25:34
wer auf solche Links klickt hat es nicht besser verdient. :rolleyes:
Hier im Forum klickt doch auch jeder auf jeden Scheiss, sieht man doch an den ganzen Diebesspielen. Ok, wenn dransteht, dass das KiPo sein soll, überlegt man sich den Klick vielleicht nochmal (wobei ich glaube, dass einige hier aus Sensationsgeilheit trotzdem draufklicken würden). Man kann sich nicht sicher sein, dass wirklich jeder der Klickenden die Absicht hatte, KiPo zu saugen.
Ich denke mal, dass im vorliegenden Fall ein nicht öffentliches Forum benutzt wurde, in welchem KiPo getauscht wird, das aber nicht in der Gerichtsbarkeit der USA liegt. Somit konnten die Beamten das Treiben dort nur einschränken, indem sie die Leute aus dem eigenen Land dazu verführen, wissentlich eine Straftat zu begehen (auch wenn es im Endeffekt keine Straftat war). Imo ein sehr nachvollziehbares Vorgehen. Aber aus einem Klick kann man halt nicht definitiv die wahre Absicht ableiten.
Einen Grund für eine Rechnerdurchsuchung liefert das aber allemal.
/EDIT: In der News steht übrigens nicht, dass hier wirklich jemand verknackt wurde. Und eine Rechnerdurchsuchung ist in diesem Fall imo durchaus angebracht, weil halt der begründete Verdacht besteht, dass an diesem Rechner Straftaten begangen wurden.
looking glass
2008-03-21, 19:26:41
Oh ja, nimm den Link und verlinke den woanders unter anderem Thema (z.B. wie ich einen 40pfünder fing) - sofern die Datei dahinter nicht einen zu eindeutigen Namen hat, kannst damit schön fischen gehen.
A: "klick mal auf 3dcenter.de da kannst kipo ohne Ende runterladen"
B: *son quatsch* <klick, schau>"ist doch blödsinn!"
A: "Sie sind verhaftet!"
B: "?!?"
Mit aktiviertem Prefetching hat man da doch automatisch ausgeschissen. :o
stickedy
2008-03-21, 20:17:45
Der Versuch ist strafbar, das ist in Deutschland nicht anders.
=Floi=
2008-03-21, 20:20:13
ist mit prostitution bei denen auch nicht anders und irgendwo auch gut so
Der Versuch ist strafbar, das ist in Deutschland nicht anders.
In Deutschland ist es der Polizei aber verboten, jemanden zu einer Straftat zu verführen und ihn auf Grund derer zu bestrafen.
Wieso steht doch in der Meldung, das Material was die zu sehen bekommen haben ist legal gewesen, was sie allerdings erwartet haben, wäre Illegal gewesen. :redface:
Ganz genau und wo soll da nun eine illegale Handlung stattgefunden haben? Es gab keine!
Hast du jeden Link den du in deinem ganzen Leben angeklickt hast, vorher auf Legalität überprüft?
Hat dein Browser alle Links, die er im Cache speichert oder im vorraus lädt, auf legalität überprüft?
Prüfen Google, Yahoo... die Seiten die sie in ihrem Suchindex haben auf Legalität?
Wenn schon der *Klick* auf einen Link strafbar sein soll, der noch nicht mal strafbare Inhalte enthalten hat, dürfen wir dann überhaupt noch surfen? Theoretisch Nein! Denn genau das sagt dieser Text aus.
Es könnte ja hinter jedem Link etwas verbotenes stecken!
Der Versuch ist strafbar, das ist in Deutschland nicht anders.
Welcher Versuch denn?
Es hat doch gar kein Versuch stattgefunden, denn die Inhalte die darin zu sehen waren, waren NICHT verboten.
Also nochmal: Welcher Versuch?
Und selbst wenn: Der Artikel sagt aus, das bloße klicken!!! reichte bereits aus. Von Herunterladen war noch gar nicht mal die Rede.
.Und eine Rechnerdurchsuchung ist in diesem Fall imo durchaus angebracht, weil halt der begründete Verdacht besteht, dass an diesem Rechner Straftaten begangen wurden.
Ich poste dann demnächst einen Link, auf den du klickst und der mich dann dazu berechtigt, dir die Beamten auf den Hals zu hetzen, damit sie deinen Rechner durchsuchen können, um herauszufinden "ob du Straftaten begangen hast". Wenn nicht, auch egal! Den Rechner durchsuchen sie trotzdem.
Wie wärs damit?
ist mit prostitution bei denen auch nicht anders und irgendwo auch gut so
Das ist aber ein ganz anders gelageter Fall.
Öffentliche Prostitution ist verboten. NIEMAND wird verhaftet, weil er mit dieser Frau spricht. Das seht ihr auch immer in den entsprechenden Reportagen.
Festnahmen erfolgen erst dann, wenn der Typ eingewilligt hat und bereit ist Geld zu zahlen. Erst dann greifen die Beamten zu. Vorher nicht.
Auf dieses Beispiel umgelegt bedeutet der geschilderte Fall aber: Du wirst schon verhaftet, noch bevor du etwas getan hast. Du könntest sie Frau praktisch nach dem Weg zum Bordell gefragt haben und wirst deswegen verhaftet.
stickedy
2008-03-21, 20:40:16
Festnahmen erfolgen erst dann, wenn der Typ eingewilligt hat und bereit ist Geld zu zahlen. Erst dann greifen die Beamten zu. Vorher nicht.
Wenn du auf einen Link klickst wo steht, dass sich dahinter Kinderpornographie befindet, dann willigt man auch ein, sich das angucken zu wollen.
Umgekehrt bist du dran, auch wenn du mit Prostituierten gar keinen Sex haben wolltest (zum reden und so, gibt es gar nicht so selten).
Wenn du auf einen Link klickst wo steht, dass sich dahinter Kinderpornographie befindet, dann willigt man auch ein, sich das angucken zu wollen.
Machen wir es schwieriger:
Ich poste einen Link im Hilfeforum. Angeblich ein Link zu einer "Singleseite". Am Ende stellt sich heraus: Dort werden minderjährige gegen Geld angeboten.
Wärst du damit einverstanden, das du deswegen 5 Jahre in Haft musst, weil du draufgeklickt hast?
Machen wir es schwieriger:
Ich poste einen Link im Hilfeforum. Angeblich ein Link zu einer "Singleseite". Am Ende stellt sich heraus: Dort werden minderjährige gegen Geld angeboten.
Wärst du damit einverstanden, das du deswegen 5 Jahre in Haft musst, weil du draufgeklickt hast?
so siehts nämlich aus. ;(
Umgekehrt bist du dran, auch wenn du mit Prostituierten gar keinen Sex haben wolltest (zum reden und so, gibt es gar nicht so selten).
Das stimmt aber nicht. Reden ist nicht verboten. Verboten ist, die Absicht, ihr Geld zu geben, dafür dass sie mit dir Sex hat.
Wenn du mit ihr auf ein Zimmer gehst, ist das noch nicht verboten. Wenn du dann mit ihr redest, ist das nicht verboten. Wenn du aber so blöd bist, tatsächlich Sex zu wollen und dann hinterher auch noch Geld zu geben, dann bist du ein Idiot und wirst verhaftet.
Wenn du aber so clever bist mit ihr zu reden, sie gehen zu lassen und ihr dafür Geld schenkst, dann passiert nichts.
Gleichfalls sind diejenigen doof, die das Geld im vorraus eine Prostituierte in die Hand drücken, auch wenn du nur reden willst.
Denn da ist die Absicht für jedermann bis zuletzt unklar. Also auch Selbstverschulden.
Bei einer Prostituierten ist das eben eindeutig, das sie Geld für eine Dienstleistung nimmt. Wenn du das bei einer Sekretärin im Büro machst, ist das ein ganz anders gelagerter Fall.Denn es ist dann nicht mehr ihre "Berufsgrundlage".
Übrigens wird es gar nicht so weit kommen. Die Beamten sind auch nicht doof. Wenn der Typ meint, er möchte nur mit ihr reden, wimmeln sie den ab, denn die kleinen Fische wollen die gar nicht haben.
stickedy
2008-03-21, 20:54:35
Machen wir es schwieriger:
Ich poste einen Link im Hilfeforum. Angeblich ein Link zu einer "Singleseite". Am Ende stellt sich heraus: Dort werden minderjährige gegen Geld angeboten.
Wärst du damit einverstanden, das du deswegen 5 Jahre in Haft musst, weil du draufgeklickt hast?
Das ist doch völlig anders gelagerter Fall. In dem von dir beschriebenen Szenario hast du nicht beabsichtigt kinderpornographisches Material abzurufen. Das ist der Unterschied. Im übrigen ist eine polizeiliche Ermittlung ungleich einem Gerichtsverfahren!
Das stimmt aber nicht. Reden ist nicht verboten. Verboten ist, die Absicht, ihr Geld zu geben, dafür dass sie mit dir Sex hat.
Wenn du mit ihr auf ein Zimmer gehst, ist das noch nicht verboten. Wenn du dann mit ihr redest, ist das nicht verboten. Wenn du aber so blöd bist, tatsächlich Sex zu wollen und dann hinterher auch noch Geld zu geben, dann bist du ein Idiot und wirst verhaftet.
Wenn du aber so clever bist mit ihr zu reden, sie gehen zu lassen und ihr dafür Geld schenkst, dann passiert nichts.
Gleichfalls sind diejenigen doof, die das Geld im vorraus eine Prostituierte in die Hand drücken, auch wenn du nur reden willst.
Denn da ist die Absicht für jedermann bis zuletzt unklar. Also auch Selbstverschulden.
Bei einer Prostituierten ist das eben eindeutig, das sie Geld für eine Dienstleistung nimmt. Wenn du das bei einer Sekretärin im Büro machst, ist das ein ganz anders gelagerter Fall.Denn es ist dann nicht mehr ihre "Berufsgrundlage".
Übrigens wird es gar nicht so weit kommen. Die Beamten sind auch nicht doof. Wenn der Typ meint, er möchte nur mit ihr reden, wimmeln sie den ab, denn die kleinen Fische wollen die gar nicht haben.
Ähm, man zahlt vor dem was auch immer kommt, egal ob Sex, Reden oder sonstiges.
Das ist doch völlig anders gelagerter Fall. In dem von dir beschriebenen Szenario hast du nicht beabsichtigt kinderpornographisches Material abzurufen. Das ist der Unterschied.
Machen wir es noch komplexer:
Du fragst hier im OT-Bereich nach einer Singleseite. Die genauen Gründe nennst du nicht. Deine Vorgaben sind: "Gute Bekanntschaften, nette Leute, eventuell blond und sexy".
Nun postet irgendeiner einen Link. Darin enthalten ist eine "Singlebörse". Aber eine mit (vielen) Minderjährigen, an denen du ursprünglich vielleicht sogar Interesse hattest ohne es hier zu nennen.
Wie kann der Ermittler nun deine genauen Absichten gekannt haben? Weil du ja hier schon des Klick auf einen Links ein Verdächtiger bist und dein Rechner beschlagnahmt wird. Wenn du dann noch verschlüsseltes Material auf der Platte hast, umso besser. Was fällt dir dazu ein?
Das Problem ist außerdem akuter als mancher denkt.
Gerade woanders aufgeschnappt: Was macht ihr, wenn der Link z.B. einer von TinyURL ist, also völlig nichtssagend?
Das ist doch völlig anders gelagerter Fall. In dem von dir beschriebenen Szenario hast du nicht beabsichtigt kinderpornographisches Material abzurufen. Das ist der Unterschied. Im übrigen ist eine polizeiliche Ermittlung ungleich einem Gerichtsverfahren!
die handvoll bekannter Fälle in Deutschland bei denen Unschuldige heimgesucht wurden zeigten, daß bei Kipo die Hausdurchsuchung schon die Verurteilung ist, schlimmer kanns dann nicht mehr kommen: Ruf weg, Job weg, Frau weg
Andi_669
2008-03-21, 21:13:25
Machen wir es noch komplexer:
Du fragst hier im OT-Bereich nach einer Singleseite. Die genauen Gründe nennst du nicht. Deine Vorgaben sind: "Gute Bekanntschaften, nette Leute, eventuell blond und sexy".
Nun postet irgendeiner einen Link. Darin enthalten ist eine "Singlebörse". Aber eine mit (vielen) Minderjährigen, an denen du ursprünglich vielleicht sogar Interesse hattest ohne es hier zu nennen.
Wie kann der Ermittler nun deine genauen Absichten gekannt haben? Weil du ja hier schon des Klick auf einen Links ein Verdächtiger bist und dein Rechner beschlagnahmt wird. Wenn du dann noch verschlüsseltes Material auf der Platte hast, umso besser. Was fällt dir dazu ein?
Das Problem ist außerdem akuter als mancher denkt.
Gerade woanders aufgeschnappt: Was macht ihr, wenn der Link z.B. einer von TinyURL ist, also völlig nichtssagend?
Du verstehst es nicht oder, bei dem Link von dem in den Meldung die rede ist steht genau dabei das es um Ki..Po.. geht, sogar ein Video, jeder der auf den Link geklickt hat wusste was er sich anschauen wollte, u. da ist vollkommen in Ordnung das es denen an den Kragen geht. :P
Anders wäre es gewesen wie du jetzt hier sagst wenn da gestanden geiles Video mit einer Jungen Blonden oder ähnlich da muss man nicht erwarten das da was Illegales hinter ist :|
Du verstehst es nicht oder, bei dem Link von dem in den Meldung die rede ist steht genau dabei das es um Ki..Po.. geht, sogar ein Video, jeder der auf den Link geklickt hat wusste was er sich anschauen wollte, u. da ist vollkommen in Ordnung das es denen an den Kragen geht. :P
Ich verstehe deine verkappten Gedanken nicht, da hast du Recht. Die der Gesetzgebung (die was anderes sagt) schon. Auch die Anstiftung zu einer Straftat ist nicht erlaubt, zum Glück (noch) in DE!
Für mich ist hier ganz klar der Fall. Denn sonst könnte wirklich jeder Depp daher kommen und dir eine Falle stellen.
Du hast auch etwas grundlegendes vergessen: Manche Browser laden mehrere Links bereits im vorraus. Du musst gar nicht die absicht gehabt haben, nach Kinderpornos ausschau gehalten zu haben, um auf eine solche Seite gelandet zu sein.
Schon der klick auf ein Google-Suchergebniss kann dich ausversehen dorthin geleiten. Und dann? Dann bist du verdächtig und die Beamten kommen vorbei und nehmen dir deinen Rechner weg.
Wenn du dich dann auch noch weigern solltest, verschlüsselte Container zu öffnen, weil da vielleicht die privaten Fotos oder "Videos mit deiner Freundin" zu finden sind, macht das die Sache auch nicht einfacher.
Das grundsätzliche System dahinter ist einfach falsch. Es kann JEDER in diese Situation kommen.
die handvoll bekannter Fälle in Deutschland bei denen Unschuldige heimgesucht wurden zeigten, daß bei Kipo die Hausdurchsuchung schon die Verurteilung ist, schlimmer kanns dann nicht mehr kommen: Ruf weg, Job weg, Frau weg
Das kommt noch hinzu.
Wenn diejenigen, die da jetzt ins Visier des FBI geraten sind, einen Hausbesuch bekommen und alle Nachbarn mithören können: "Sie stehen im Verdacht Kinderpornographie zu besitzen und wir wollen deshalb ihre Wohnung durchsuchen" mithören, dann bist du selbst als nachweislich Unschuldiger unten durch.
Du kannst denen viel erzählen, aus den Köpfen der Leute geht das nie mehr raus. Bist du dann auch noch eine Frau oder "Babysitter", dann kannst du deinen Job gleich mal überdenken...
Da frage ich mich: Welche Art Entschädigung bekommen die Unschuldigen zurück? Rechner weg für einige Zeit (Wertverlust), Ruf geschädigt, Ärger am Hals.
Anders wäre es gewesen wie du jetzt hier sagst wenn da gestanden geiles Video mit einer Jungen Blonden oder ähnlich da muss man nicht erwarten das da was Illegales hinter ist :|
Was ich interessant finde, das du hier von Dingen ausgehst, die du nicht mal kennst.
Kennst du den Text überhaupt, welche das FBI dort ins Forum gestellt hat? Nein? Warum nimmst du dir dann heraus, ein Urteil auf Basis nicht vorhandener Informationen zu bilden?
Wenn du dazu auch noch deutscher? bist, würde mich das umso mehr finden, denn du solltest erstmal das lesen:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-In-Deutschland-waere-das-meines-Erachtens-nicht-moeglich/forum-134319/msg-14618750/read/
joe kongo
2008-03-21, 22:25:24
Also gut,
hier sind Pornos mit Minderjährigen:http://www.kinderpornos.de
Wer da oben klickt der macht sich strafbar.
Und ist zudem mit gewisser Wahrscheinlichkeit pädophil,
-> eine Rechnerdurchsuchung wäre angebracht.
wer da drauf klickt ist gaaaaanz böse und gehört lebenslang hinter gitter.
www.ganzsupertollekinderpornos.edu (http://www.google.de)
lol, da hatten wohl 2 die gleiche idee :D
Wer da oben klickt der macht sich strafbar.
Und ist zudem mit gewisser Wahrscheinlichkeit pädophil,
-> eine Rechnerdurchsuchung wäre angebracht.
Bei dir natürlich auch, weil du es hier öffentlich gemacht hast. ;)
Das ist gelinde gesagt, Unsinn. Man steckt auch niemanden ins Gefängniss, weil er eine Geldbörse findet und aufhebt und von Anfang an die Möglichkeit besteht, das er sie klauen könnte anstatt es zum Fundbüro zu bringen.
Das muss ihm erstmal nachgewiesen werden - in Deutschland - und ist daher aufgrund der gesetzlichen Lage so wie von dir geschildert, überhaupt nicht zulässig.
Du fordest etwas, was gegen geltende Rechte verstößt. Ist dir das bewusst?
LovesuckZ
2008-03-21, 23:09:19
ist mit prostitution bei denen auch nicht anders und irgendwo auch gut so
Hab ich nie verstanden: Wieso werden nicht einfach die Prostituierten weggesperrt?
joe kongo
2008-03-21, 23:51:04
Weil dann es noch mehr Sexualverbrechen gäbe ?
joe kongo
2008-03-21, 23:52:47
Du fordest etwas, was gegen geltende Rechte verstößt. Ist dir das bewusst?
Wie, was ,wann, wo ?
LovesuckZ
2008-03-22, 00:02:16
Weil dann es noch mehr Sexualverbrechen gäbe ?
Ahso, deswegen geht man auch nur gegen den angeblichen Freier vor. :rolleyes:
Spasstiger
2008-03-22, 00:10:45
Ich poste dann demnächst einen Link, auf den du klickst und der mich dann dazu berechtigt, dir die Beamten auf den Hals zu hetzen, damit sie deinen Rechner durchsuchen können, um herauszufinden "ob du Straftaten begangen hast". Wenn nicht, auch egal! Den Rechner durchsuchen sie trotzdem.
Wie wärs damit?
Ich gehe davon aus, dass der Link in einem Forum gepostet wurde, wo wirklich illegales Material getauscht wird, so dass ein Verdachtsmoment begründet ist.
Hier reden alle davon, dass sich jemand strafbar gemacht hat, weil er auf einen Link geklickt hat. Das war eventuell die Intention des Threadstarters, aber wenn man sich den Text bei Heise durchliest, stellt man fest, dass hier lediglich mal ein paar Gesetzeshüter bei den Verdächtigen nach dem rechten geschaut haben.
Also gut,
hier sind Pornos mit Minderjährigen:http://www.kinderpornos.de
Wer da oben klickt der macht sich strafbar.
Und ist zudem mit gewisser Wahrscheinlichkeit pädophil,
-> eine Rechnerdurchsuchung wäre angebracht.
Das ist nicht dasselbe. Im 3DC-Forum werden keine Kinderpornos getauscht und die ganze Diskussion hier zeigt, dass dieser Link nur zum Spass gepostet wurde. Außerdem führt dein Link zu keiner behördlich kontrollierten Seite.
Nehmt doch mal zwei Fälle:
- Auf einem Faschingsumzug spielt ein als Cowboy verkleideter Narr einen Überfall vor und hält einem unbeteiligten als Indianer verkleideten Narr eine recht echt aussehende Pistole vor. Beide lachen herzlich. Hier weiß jeder, dass kein realer Angriff geplant war. Es wird im Fall einer Anzeige durch einen Außenstehenden wohl keine Strafverfolgung stattfinden.
- In einem anderen Fall rennt ein maskierter Mann in eine Tankstelle und hält dem Kassierer eine Pistole vor. Aus irgendeinem Grund flüchtet der maskierte Mann unverrichteter Dinge aus der Tankstelle. Es findet definitiv eine Strafverfolgung statt, wenn Anzeige erstattet wird.
Es kommt immer auf die Umstände an.
Aber Stammtischparolen und Schwarz-Weiß-Seherei sind ja leider alltäglich in diesem Forum, wenn es um Themen aus Politik und Recht geht.
Matzi
2008-03-22, 00:27:57
Ich hab draufgeklickt ..... steh aber mal überhaupt nich auf son scheiss :cool: ..... kommt jetzt einer von der Kripo und holt mir meinen rechner :biggrin::confused:
joe kongo
2008-03-22, 00:33:06
Ahso, deswegen geht man auch nur gegen den angeblichen Freier vor. :rolleyes:
Na ich nehme doch an das die Nutten Polizeibeamte sind, und nicht echt.
Matzi
2008-03-22, 00:38:51
@lovesucks....wie du willst die prostituierten wegsperren:mad: ..... warum eigentlich nicht die polizeibeamten:biggrin:
joe kongo
2008-03-22, 00:40:33
Ich hab draufgeklickt ..... steh aber mal überhaupt nich auf son scheiss :cool: ..... kommt jetzt einer von der Kripo und holt mir meinen rechner :biggrin::confused:
Ey mann, bist ja selber noch ein Kind, das ist Sex mit gleichaltrigen, also voll ok!
(war nurn spass )
LovesuckZ
2008-03-22, 00:40:37
@lovesucks....wie du willst die prostituierten wegsperren:mad: ..... warum eigentlich nicht die polizeibeamten:biggrin:
Wenn man Nutten duldet, muss man auch Freier dulden.
Wenn man als Polizeibeamte eindeutige Anzeichen gegenüber den Freiern macht, muss man sich selbst dafür wegsperren.
Matzi
2008-03-22, 00:42:53
nutten und freier werden doch geduldet ! Aber den Satz hier ...``Wenn man als Polizeibeamte eindeutige Anzeichen gegenüber den Freiern macht, muss man sich selbst dafür wegsperren``
.... au weia der is mir zu hoch:confused:
Matzi
2008-03-22, 00:44:59
oder meinste etwa polizeibeamte sind N..... :biggrin: oh ich glaub jetzt geht´s zu weit was:biggrin:
wer auf solche Links klickt hat es nicht besser verdient. :rolleyes:Und was wenn jemand drtaufgeklickt hat, weil er es melden wollte, sich aber gleichzeitig nicht zum Affen machen und es daher überprüfen wollte?
Der "Versuch" solche Inhalte zu laden ist mit einem Klick auf eine Weiterleitung ein sehr dürftiges Tatbestand. Soetwas kann es nur in den USA geben :rolleyes:
Es ist keine Suche nach irgendwelchen Straftätern, sondern soll durch die Verbreitung solcher Fälle und Infos eine erzieherische Massnahme sein. "Merkt euch das".
Dazu nimmt man zuerst am besten vermeindliche Pädophile in die Schußlinie. Das zieht in der Bevölkerung am meisten.
Billige primitive Taktiken Und ein Zeichen der Machtlosigkeit gegenüber den echten Verbrechen die auf Bildern und Fotos dokumentiert werden und im Netz rumschwürren.
Und selbst wenn, ist es das gleiche armseelige Getue wie mit Drogen(handel). Leute die zb. paar Gramm Gras in der Tasche haben und die armen dummen Schweine die es an der Straßenecke verhökern kriegt man am Arsch. Die Leute die es herstellen/verarbeiten und die "Großhändler" selten bis garnicht.
Zig Tonen werden fast wochentlich nach Europa eingefahren und die pousaunen wochenlang rum, wenn sie einmal im Jahr einen Laster mit 1 Tonne durch dummen Zufall erwischt haben. Lächerliches Theater.
Das FBI wie auch ähnliche Behörden in Europa sollten besser im Showbuisness anfangen. Für den Schutz der Bevölkerung taugen sie nur wenig. Im Gegensatz sogar.
Matzi
2008-03-22, 00:49:31
@ gast weisst warum man die ganz grossen nich zu fassen bekommt ?
Weil nicht selten der Staat dahinter steht ...schau dir Kuba an ! Geld regiert die welt , zum teil zumindest !
Schau dir Kuba an... :rolleyes: Schau dir Südamerika komplett an oder Nordarfrika oder Asien.
Hast du schon gehört was los war als die Russen paar Raketen auf Kuba stationieren wollten?
Weißt du was los wäre, wenn Marokko anfangen würde eine Zentrifuge (Atomwaffen) zu bauen? Wenn sie GIFT (Gras ist ja noch harmlos) nach Europa verschiffen dann ist aber alles ok?
Es sterben zig Tausende, weil irgendein Student paar LKWs mit einem Fass auf der Ladefläche gemalt hat (Irak).
Was sind das für Begründungen? Hat derjenige keinen Sack den man greifen und zudrücken kann?
Das fehlt jetzt wirklich, daß man als Bevölkerung diese Machtlosigkeit wirklich auch noch als "ist halt so" ansieht :|
LovesuckZ
2008-03-22, 02:06:51
oder meinste etwa polizeibeamte sind N..... :biggrin: oh ich glaub jetzt geht´s zu weit was:biggrin:
Polizeibeamtin getarnt als Nutte. Spricht Freier an. Freier antwortet mit "ja". Freier wird weggesperrt.
Und jetzt erkläre mir mal, warum die Polizeibeamtin nicht auch weggesperrt werden dürfe.
Schrotti
2008-03-22, 02:19:45
Hier im Forum klickt doch auch jeder auf jeden Scheiss, sieht man doch an den ganzen Diebesspielen.
Sorry aber ich klicke nicht auf jeden Scheiß sondern nur auf Links wo ich weiß wo es hingeht.
Wie, was ,wann, wo ?
Du forderst etwas, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Das heißt, du bist damit einverstanden, das dir Rechte genommen werden, die dir zustehen. Du verzichtest freiwillig. Du hättest wahrscheinlich auch kein Problem auf deine Meinungsfreiheit zu verzichten, denn das hast du damit getan.
Es muss einen begründeten Anfangsverdacht geben, bevor bei dir die Beamten (in den USA wars sogar gleich das FBI) aufkreuzen dürfen und deine Bude auf den Kopf stellen. Den gabs hier aber nirgendwo.
Der "Klick auf einen Link" ist längst kein verwertbarer Beweis. Da könnte ja jeder kommen.
Denn: Bin ich Terrorist, wenn ich jede Woche die Seite vom Bundestag aufrufe? Bin ich Massenmörder, wenn ich jeden Monat die Seite vom Messerhersteller besuche und was bestelle? Bin ich ein Brandstifter, weil ich viele Bücher kaufe bei einem Online-Buchshop?
Warum sollte ich dann ein Kinderschänder sein, wenn ich auf Links klicke, die mich (vielleicht!) auf Seiten bringen, die ich gar nicht sehen wollte?
Wer kann denn mir beweisen, das ich absichtlich oder unabsichtlich dort gelandet bin?
Denn passieren kann das jederzeit jedem. Ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich hab schon öfters mal ausversehen einen Link angeklickt (Werbung) und wurde dann auf Seiten geleitet, die ich gar nicht wollte. Bin ich ein Schwerverbrecher?
Vorallendingen steht im Artikel sogar noch drin: Das FBI wirft den betroffenen vor, dies und jenes getan zu haben! Und das ohne die Beweise in diesem moment dafür zu besitzen!!!
Sie werden beschuldigt, obwohl sie noch rein gar nichts getan hatten. Nämlich in dem moment, als die Beamten vor der Tür stehen.
Da frage ich mich: Haben die betroffenen überhaupt ne Wahl das FBI wieder loszuwerden, ohne das sie das ganze Haus auf den Kopf stellen - auch bei unschuldigen?
Sorry aber ich klicke nicht auf jeden Scheiß sondern nur auf Links wo ich weiß wo es hingeht.
Dadurch bist du auch nicht geschützt.
Stand erst neulich bei Heise, das irgendeine bekanntere Software von Schadcode befallen war und diesen einige Tage lang unbemerkt bei jedermann geladen+installiert hat. Toll, oder?
Vorallendingen werden manche Webseiten auch mal gekapert. Wie möchtest du dich davor schützen? Du dürftest die Site gar nicht erst aufrufen.
Polizeibeamtin getarnt als Nutte. Spricht Freier an. Freier antwortet mit "ja". Freier wird weggesperrt.
Und jetzt erkläre mir mal, warum die Polizeibeamtin nicht auch weggesperrt werden dürfe.Anstiftung zur Straftat, nur falls sie ihn drauf anspricht ;)
Das dürfte hier mit solchen Links rechtlich aber garnicht funktionieren. Selbst ohne Kommentare.
drmaniac
2008-03-22, 14:17:52
A: "klick mal auf 3dcenter.de da kannst kipo ohne Ende runterladen"
B: *son quatsch* <klick, schau>"ist doch blödsinn!"
A: "Sie sind verhaftet!"
B: "?!?"
;) ja so in etwa, wäre schon ein wenig krass...
Der Versuch ist strafbar, das ist in Deutschland nicht anders.
- URLs können durch tiny-urls u.ä. abgekürzt/unkenntlich gemacht werden,
- Firefox Precaching und andere Tools laden im vorfeld jede Menge Links und dort gefundene Links um das surfen schneller zu machen (wenns schä macht, sowas kann ich pers. nicht leiden :D)
- Wenn ich jemanden diskreditieren will dann verleite ich ihn z.b. mit Methode 1 dazu so einem Fake-Link zu folgen. Oder der admin von nem botnetz möchte mal ein wenig spaß haben und lässt alle seine Clients auf so einen Fake link oder sogar einen echten klicken...hui was dann abgehen würde ;)
Ich wüsste nicht, dass es in D eine Strafe geben kann wenn ich w w.verbotene-sachen.de/videos/K1nderporno.avi anklicke, wenn da nichts dahintersteht?
Herstellung und Verbreitung KiPoSchriften... :
- Ich meine das verbreiten ist strafbar,
- das herstellen sowieso!,
- der Konsum auch und
- das runterladen,
- sogar wenn ich einen Stift nehme und etwas schreibe, was sich darauf bezieht oder male ist das stafbar,
- ach so, lol, hab ic auch schon gelesen, nen mädel nimmt sich selbst mit handy auf wie sie mit ihrem freund popt, und der leitet das weiter, da sie und er aber jünger war, gabs ne ermittlung wegen herstellung und verbreit. von kipo ;)
ok, es wird sicher unangenehm wenn man so ne fake datei anbietet, wie hier genannt, hausdurchsuchung und gesellschaftliche Ächtung, auch wenn rauskommt, das da nie was war aber rein rechtlich? Glaube ich nicht, dass es zu einer Verurteilung kommt (für den der den Link anbiete als auch den der drauf klickt).
Übrigens, kanns einen auch erwischen wenn man gar nix damit zu tun hat,
IP-Verwechslung führt zu falschem Kinderporno-Verdacht
http://www.heise.de/newsticker/meldung/105094
der hat sowas von Schwein gehabt, normal ist der Arbeitsplatz und die Frau und Freunde wech!
...
Matzi
2008-03-22, 22:00:27
Polizeibeamtin getarnt als Nutte. Spricht Freier an. Freier antwortet mit "ja". Freier wird weggesperrt.
Und jetzt erkläre mir mal, warum die Polizeibeamtin nicht auch weggesperrt werden dürfe.
dann gehört die polizeibeamte für mich zuerst weg , denn sie ist anstifterin !
Butter
2008-03-22, 22:08:04
Ohne den Thread gelesen zu haben, wenn Du jemanden ein Glas mit Gift hinstellst, er es aber nicht trinkt, ist es auch versuchter Mord und ist strafbar.
Vielleicht ist es in diesem Fall ähnlich.
drmaniac
2008-03-23, 10:17:58
???
Lies mal deine Sig ;)
Oder lies vielleicht doch mal den Thread.
.
Mr. Lolman
2008-03-23, 10:31:11
Sorry aber ich klicke nicht auf jeden Scheiß sondern nur auf Links wo ich weiß wo es hingeht.
Dann lies dir das mal durch: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5831/1.html (http://tinyurl.com/2xhrej)
4 Vitamins
2008-03-23, 12:42:45
Ganz genau und wo soll da nun eine illegale Handlung stattgefunden haben? Es gab keine!
Hast du jeden Link den du in deinem ganzen Leben angeklickt hast, vorher auf Legalität überprüft?
Hat dein Browser alle Links, die er im Cache speichert oder im vorraus lädt, auf legalität überprüft?
Prüfen Google, Yahoo... die Seiten die sie in ihrem Suchindex haben auf Legalität?
Wenn schon der *Klick* auf einen Link strafbar sein soll, der noch nicht mal strafbare Inhalte enthalten hat, dürfen wir dann überhaupt noch surfen? Theoretisch Nein! Denn genau das sagt dieser Text aus.
Es könnte ja hinter jedem Link etwas verbotenes stecken!
Dummheit schützt vor strafe nicht.
Und alles was du geschrieben hast sind nur dumme ausreden, mehr nicht.
Wenn ich auf nem link klicke wo "rosa elefanten" draufsteht und ich bei ne KiPo seite lande, mache ich mich nicht strafbar. Wenn da aber, für jeden der lesen kann (und das ist die vorraussetzung um surfen zu können), in einem link "geile 10 jährige und der grossvater"usw. zu lesen ist und ich drauf klicke dann bin ich ganz klar ein straftäter.
gruss
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden."
Ein Verbotsirrtum liegt dann vor,wenn der Täter die Verbotsnorm nicht kennt, er sie für ungültig hält oder sie in der Weise falsch auslegt, dass er sein in Wahrheit verbotenes Handeln als rechtlich zulässig ansieht. Der Täter irrt also über die Rechtswidrigkeit der Tat in ihrer tatbestandsspezifischen Gestalt. Auf die Kenntnis eines bestimmten verletzten Gesetzes kommt es dabei nicht an."
gruss
Spasstiger
2008-03-23, 12:53:04
Dummheit schützt vor strafe nicht.
Und alles was du geschrieben hast sind nur dumme ausreden, mehr nicht.
Wenn ich auf nem link klicke wo "rosa elefanten" draufsteht und ich bei ne KiPo seite lande, mache ich mich nicht strafbar. Wenn da aber, für jeden der lesen kann (und das ist die vorraussetzung um surfen zu können), in einem link "geile 10 jährige und der grossvater"usw. zu lesen ist und ich drauf klicke dann bin ich ganz klar ein straftäter.
Es hängt auch von den Umständen ab. Wenn so ein Link in einem KiPo-Forum auftaucht ist das was anderes, als wenn jemand so einen Link aus Spass in ein Hardwareforum setzt.
Es hängt auch von den Umständen ab. Wenn so ein Link in einem KiPo-Forum auftaucht ist das was anderes, als wenn jemand so einen Link aus Spass in ein Hardwareforum setzt.
wieso?
abgesehen davon dass sich in einem KiPo-forum wohl auch anderes illegales material befinden dürfte, so dass ein etwaiger klick auf einen platzierten link eh hinfällig wird.
Und jetzt erkläre mir mal, warum die Polizeibeamtin nicht auch weggesperrt werden dürfe.
Na sicherlich deshalb, weil es in den USA die dementsprechenden Gesetze gibt.
Es hängt auch von den Umständen ab. Wenn so ein Link in einem KiPo-Forum auftaucht ist das was anderes, als wenn jemand so einen Link aus Spass in ein Hardwareforum setzt.
Wo hat das FBI denn die Links gesetzt? Doch sicher nicht in Hardwareforen, sondern an ihnen einschlägig bekannten Stellen.
Wo hat das FBI denn die Links gesetzt? Doch sicher nicht in Hardwareforen, sondern an ihnen einschlägig bekannten Stellen.
Die haben einen eigenen Server betrieben und die Links absichtlich gesetzt.
Für mich ist das auf jeden Fall "Anstiftung zu einer Straftat". Andererseits verstehe ich nicht, warum das für den anklickenden strafbar gewesen sein soll, da der Inhalt nicht strafbar war.
Also gleich zwei Punkte die falsch gewesen sind.
Dummheit schützt vor strafe nicht.
Dann müsstest du das FBI sofort einbuchten... denn sie stellen sich dumm.
Wenn ich auf nem link klicke wo "rosa elefanten" draufsteht und ich bei ne KiPo seite lande, mache ich mich nicht strafbar. Wenn da aber, für jeden der lesen kann (und das ist die vorraussetzung um surfen zu können), in einem link "geile 10 jährige und der grossvater"usw. zu lesen ist und ich drauf klicke dann bin ich ganz klar ein straftäter.
Lies nochmal den Artikel. Dann wird dir schnell klar, das nie strafbares Material hinter den Links statt.
Für mich ist das auf jeden Fall "Anstiftung zu einer Straftat".
Und dies ist den Staatsdienern in den USA verboten?
Andererseits verstehe ich nicht, warum das für den anklickenden strafbar gewesen sein soll, da der Inhalt nicht strafbar war.
Möglicherweise, weil sie durch das Anklicken des sicher recht eindeutigen Links versucht haben, eine Straftat zu begehen, und die Gesetze der USA dies ebenso als Straftat werten?
Spasstiger
2008-03-23, 17:09:18
Die haben einen eigenen Server betrieben und die Links absichtlich gesetzt.
Die haben das Forum selbst aufgesetzt? Kann ich mir nicht vorstellen, weil vom Klientel sicher keiner in ein Forum geht, das von der "Community" nicht abgesegnet ist. Zumal ja bekannt ist, dass KiPo im Netz heftig verfolgt wird.
Das Forum mit einem vermutlich geschlossenen Benutzerkreis wird wahrscheinlich schon lange auf irgendeinem ausländischen Server bestanden haben und nur die Links, die dort einer der Beamten reingesetzt hat, werden wohl auf den Polizeiserver geführt haben. Man hat also schon die Richtigen mit der Methode erwischt und für eine Hausdurchsuchung ausreichende Verdachtsmomente gesammelt.
Das ist was anderes wie die Links, die weiter oben von Usern hier zum Spass reingesetzt wurden.
Es hängt auch von den Umständen ab. Wenn so ein Link in einem KiPo-Forum auftaucht ist das was anderes, als wenn jemand so einen Link aus Spass in ein Hardwareforum setzt.
was für einen sinn sollte es machen in einem derartigen forum einen solchen link zu setzen.
jeder der sich dort rumtreibt macht sich sowieso strafbar, es wäre absolut unnotwendig dort noch zusätzlich irgendwelche gefakten links zu platzieren.
Das ist was anderes wie die Links, die weiter oben von Usern hier zum Spass reingesetzt wurden.
und wenn diese user irgendwelche spambots wären die derartige links hier im forum platzieren würden, unabhängig davon ob das material dahinter echt oder nicht echt ist?
Spasstiger
2008-03-23, 22:01:16
was für einen sinn sollte es machen in einem derartigen forum einen solchen link zu setzen.
jeder der sich dort rumtreibt macht sich sowieso strafbar, es wäre absolut unnotwendig dort noch zusätzlich irgendwelche gefakten links zu platzieren.
Solche Foren werden aber wohl kaum auf Servern betrieben, die in der Gerichtsbarkeit eines Landes liegen, in der KiPo mit aller Härte des Gesetzes verfolgt wird.
Und um an die IPs der Täter zu gelangen, hat sich die Polizei eben des Tricks bedient, einen Link auf einen eigenen Server zu posten.
Ich finds echt lustig, wie in diesem Forum immer wieder über Beamte und Juristen hergezogen wird. Die vom Zoll seien ja alle dämlich und Steuern hinterziehen ist ganz normal, Polizisten seien alle weltfremd, Richter nicht geeignet für ihren Job etc. Und wenns dem Bürger an den Kragen geht, ist natürlich der Überwachungsstaat schuld.
N0Thing
2008-03-23, 22:02:28
was für einen sinn sollte es machen in einem derartigen forum einen solchen link zu setzen.
jeder der sich dort rumtreibt macht sich sowieso strafbar, es wäre absolut unnotwendig dort noch zusätzlich irgendwelche gefakten links zu platzieren.
Weil die Behörden bei einem Server im Ausland u.U. nur an die IP-Adressen der Nutzer kommen, wenn sie diese auf einen eigenen Server umleiten. Es ging ja auch nur um Bewohner der USA, das FBI macht keine Auslandsbesuche (dafür haben die USA andere Vereine) und kann die Daten von Ausländern "nur" an deren Heimatbehörden übermitteln.
Weil die Behörden bei einem Server im Ausland u.U. nur an die IP-Adressen der Nutzer kommen, wenn sie diese auf einen eigenen Server umleiten.
warum so kompliziert? wenn der server bekannt ist würde es ja genügen bei den ISPs die nutzer rauszufiltern die sich damit verbinden.
auch in diesem fall wäre das klicken des links für eine etwaige strafbarkeit irrelevant, da diese ja alleine schon durch den besuch des forums gegeben ist.
zumindest laut dem bericht auf heise.de soll aber ausdrücklich der klick auf den link strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen, unabhängig vom zusammenhang.
Spasstiger
2008-03-23, 23:52:28
warum so kompliziert? wenn der server bekannt ist würde es ja genügen bei den ISPs die nutzer rauszufiltern die sich damit verbinden.
Ist das denn grundsätzlich möglich?
Müssen die ISPs wirklich alle Daten rausgeben, auch von Leuten, bei denen kein Verdacht einer Straftat besteht? Andernfalls könnte man ja gar nicht nach Verbindungen mit dem entsprechenden Server suchen.
Andi_669
2008-03-24, 00:02:36
warum so kompliziert? wenn der server bekannt ist würde es ja genügen bei den ISPs die nutzer rauszufiltern die sich damit verbinden.
auch in diesem fall wäre das klicken des links für eine etwaige strafbarkeit irrelevant, da diese ja alleine schon durch den besuch des forums gegeben ist.
zumindest laut dem bericht auf heise.de soll aber ausdrücklich der klick auf den link strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen, unabhängig vom zusammenhang.
Und das wäre genau das was hier ja immer bemängelt wird, das ein Link der sich eventuell automatisch öffnet eine Strafverfolgung nach sich zieht, :redface:
wenn man jetzt aber auf den Weiterfürenden Link klickt, u. dann eventuell noch wie bei YouTube auch noch auf Play drücken muss ....
Ist schon ein Problem mit den automatisch aufgehenden Links,
Aber ganz ehrlich wenn z.B. Firefox alle Links vorlädt sollte man mal drüber nachdenken ob der wirklich so gut ist.
anhand der Meldung kann man nicht erkennen in wie weit sich der Link von selber öffnen kann,
aber ich spreche dem FBI da deutlich bessere Kompetenzen zu als den Idioten die sich bei uns um sowas kümmern,
deswegen ist es gut das es solche "Scherze" bei uns noch nicht gibt. :|
N0Thing
2008-03-24, 02:55:59
warum so kompliziert? wenn der server bekannt ist würde es ja genügen bei den ISPs die nutzer rauszufiltern die sich damit verbinden.
auch in diesem fall wäre das klicken des links für eine etwaige strafbarkeit irrelevant, da diese ja alleine schon durch den besuch des forums gegeben ist.
zumindest laut dem bericht auf heise.de soll aber ausdrücklich der klick auf den link strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen, unabhängig vom zusammenhang.
Warum sollte ein ISP der seinen Sitz auf den irgendeinem Inselstaat hat dem FBI Daten über seine Kunden geben? Wenn der Server, auf dem das Forum gehostet wird/wurde, in den USA ist und das Forum ein Treffpunkt von Pädophilen ist/war, wäre der Umweg über den Link vollkommen überflüssig, da stimme ich dir vollkommen zu. Da das FBI aber so eine Methode angewandt hat, liegt für mich die Vermutung nahe, daß der Server außerhalb der Zuständigkeit des FBIs liegt/lag, sprich im Ausland und man nur über die Masche mit dem Link an die IPs kommen konnte und so zumindest Einwohnern der USA einen Besucht abstatten konnte. Solange auf den (vermutlich) beschlagnamten PCs keine illegalen Daten gefunden wurden, würde ich weiter vermuten, daß das Verfahren gegen die betreffende Person eingestellt wurde.
EureDudeheit
2008-03-24, 10:15:01
Drei Buchstaben: USA :rolleyes:
3 Buchstaben: BRD. Ist in Deutschland genauso strafbar, nennt sich untauglicher Versuch.
Warum sollte ein ISP der seinen Sitz auf den irgendeinem Inselstaat hat dem FBI Daten über seine Kunden geben?
der ISP eines amerikanischen kunden wird seinen sitz wohl kaum auf irgendeinem inselstaat haben. auch wenn ich mich mit den amerikanischen gesetzen nicht wirklich auskenne bin ich mir doch ziemlich sicher dass ein amerikanischer ISP eine derartige anfrage vom FBI beantworten muss. sowas wie datenschutz ist da drüben ja praktisch nicht existent und die größten datensammler sind bekanntermaßen auch die amerikaner.
unabhängig davon (ich hab das gefühl ich wiederhole mich) wäre aber nicht der klick auf den besagten link die strafbare handlung (und genau das steht in der heise-meldung, wobei diese natürlich auch falsch sein könnte) sondern ganz andere dinge
betasilie
2008-03-24, 13:02:58
Der Versuch ist strafbar, das ist in Deutschland nicht anders.
Wollte ich auch gerade schreiben. Und das ist auch gut so.
Das gilt eigentlich immer im Strafrecht. Auch ein Mordversuch ist strafbar. Da kann man dann nicht einfach argumentieren, dass es ja nicht geklappt hat.
drmaniac
2008-03-24, 13:23:35
hm.
ich würde aber einen Mordversuch nicht gleichsetzen mit dem Klick auf einen Link wo sich nichts hinter verbirgt?
.
Das gilt eigentlich immer im Strafrecht. Auch ein Mordversuch ist strafbar. Da kann man dann nicht einfach argumentieren, dass es ja nicht geklappt hat.
eine klick auf einen link gleichzusetzen mit einer versuchten straftat ist aber doch arg weit hergeholt.
3 Buchstaben: BRD. Ist in Deutschland genauso strafbar, nennt sich untauglicher Versuch.
Es hat gar kein Versuch stattgefunden. Lies den Artikel nochmal!
Spasstiger
2008-03-24, 15:07:14
Strafverfolgung kann immer einen Unschuldigen betreffen, aber im Laufe der Untersuchungen stellt sich ja dann raus, ob die Beschuldigungen berechtigt oder unberechtigt waren.
Wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort war, kann es einen halt treffen - so wie diesen Kerl, der sich wohl eine WLAN-Verbindung mit anderen teilte und nichts von dem Link wusste. Wenn eine Rechnerdurchsuchung ergibt, dass da kein illegales Material drauf ist, bekommt er die Kiste auch wieder zurück und hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Für einen dadurch entstandenen Schade müsste er auch entschädigt werden.
P.S.: Das Netz ist voll mit Threads von Leuten, bei denen der Rechner beschlagnahmt wurde aufgrund eines falschen Verdachts. Z.B. hier (http://www.supernature-forum.de/boardsofa/38723-hausdurchsuchung.html). Und wenn man in einer WG wohnt, muss man auch immer damit rechnen, dass alle eigenen Rechner und Datenträger, die möglicherweise auch von einer Diplomarbeit zeugen, beschlagnahmt werden, weil ein Mitbewohner sich z.B. KiPo gesaugt hat (deshalb reicht von wichtigen Dokumenten auch kein lokales Backup alleine, es kann einen immer unschuldig treffen).
KiPo gesaugt hat (deshalb reicht von wichtigen Dokumenten auch kein lokales Backup alleine, es kann einen immer unschuldig treffen).
brauchst du garnicht wirklich, selbst wenn dein rechner beschlagnamt wird hast du immer noch das recht vorher sicherheitskopieen zu machen.
betasilie
2008-03-24, 15:41:19
hm.
ich würde aber einen Mordversuch nicht gleichsetzen mit dem Klick auf einen Link wo sich nichts hinter verbirgt?
.
Niemand setzt etwas gleich. Aber Kinderpornographie zu konsumieren oder zu besitzen ist eben auch ein Straftat, die durchaus anderes bestraft wird, als Mord. Und wer auf einen Link drückt, um dann kinderpornographisches Material zu konsumieren, begeht eben eine Straftat, auch wenn es nur eine versuchte Starftat ist.
Ob das nun alles rechtens ist, wenn irgendjemand so eine Link irgendwo plaziert, und ob dem Kontext zu entnehmen ist, dass der Link ernst gemeint ist, ist natürlich die große Frage.
Wenn ich hier nun hier ein Link in mein Posting mache, in dem steht "hier Kinderporno", ist es natürlich fraglich, ob die User in diesem Forum, die auf den link klicken, wirklich erwarten einen Kinderporno zu sehen. Aber wenn der Kontext glaubwürdig ist, sprich ein Forum welches sich mit sowas beschäftigt, dann sehe ich da klar die Absicht, dass die Leute, die auf den link geklickt haben, auch wirklich Kinderpornos anschauen wollten.
Aber Kinderpornographie zu konsumieren oder zu besitzen ist eben auch ein Straftat, die durchaus anderes bestraft wird, als Mord. Und wer auf einen Link drückt, um dann kinderpornographisches Material zu konsumieren, begeht eben eine Straftat, auch wenn es nur eine versuchte Starftat ist.
Dummerweise war dahinter kein strafbares Material...
Von konsumieren kann also gar nicht die Rede sein. Das geschah hier nämlich nicht.
Bleibt doch mal beim Thema, jungs!
betasilie
2008-03-24, 15:49:40
Dummerweise war dahinter kein strafbares Material...
Von konsumieren kann also gar nicht die Rede sein. Das geschah hier nämlich nicht.
Bleibt doch mal beim Thema, jungs!
Nein, aber es war der Versuch. Und ein versuchte Straftat entspricht dem Straftatbesand der versuchten Straftat. :rolleyes:
Wenn Du jemanden 5000€ zahlst, damit er jemanden umbringt, ist das eine Straftat, auch wenn der Mord nicht vollzogen wird. Und wenn DU jemanden 5000€ zahlst für einen Kinderporno, dann ist das auch ein Straftat, auch wenn Du den Porno nicht erhältst.
Nein, aber es war der Versuch. Und ein versuchte Straftat entspricht dem Straftatbesand der versuchten Straftat. :rolleyes:
Wo war das denn ein Versuch?
Wenn du auf einen Link klickst, der auf eine Nachrichtenseite führt, die legal ist, bist du dann auch ein Straftäter, weil du deren Inhalte klauen könntest, es aber nicht tust?
Es war gar kein Versuch, weil gar kein strafbares Material dahinter stand.
Beispiel: Ich nehme mir aus einem Shop einen FLYER mit ohne vorher zu fragen. Man unterstellt mir (Beamte) eine Straftat, obwohl der Flyer für jeden kostenlos ausgelegt wurde, was nirgendwo direkt dran stand. Wo ist nun die Straftat?
Du verstehst die Problematik offenbar nicht. Wenn das eine Straftat gewesen sein soll, dann müsstest du SOFORT aufhören zu surfen! Du könntest nämlich Sachen begehen, die strafbar sind. Bei jedem Surfen durch irgendeine Webseite. Stichwort Werbung oder Prefeching.
Du dürftest gar nicht mehr surfen. Du gehst mit jedem KLICK das Risiko ein, eine Straftat zu begehen. Du kannst sie nämlich gar nicht Vermeiden im vorraus und das ist ein Unding!
Wenn hier im Forum mal "falsche" Werbung eingeblendet wird und du dich hier rumtreibst, bist du dann Straftäter? Ja. Deiner Meinung nach schon. Du musst also weggesperrt werden. Sofort.
Spasstiger
2008-03-24, 16:27:11
Wo war das denn ein Versuch?
Wenn du auf einen Link klickst, der auf eine Nachrichtenseite führt, die legal ist, bist du dann auch ein Straftäter, weil du deren Inhalte klauen könntest, es aber nicht tust?
Das Klicken auf den Link war zunächst nur die Veranlassung für die Hausdurchsuchung:
The search warrants authorized FBI agents to seize and remove any "computer-related" equipment, utility bills, telephone bills, any "addressed correspondence" sent through the U.S. mail, video gear, camera equipment, checkbooks, bank statements, and credit card statements.
Das Folgende ist jedoch nicht in Ordnung:
While it might seem that merely clicking on a link wouldn't be enough to justify a search warrant, courts have ruled otherwise. On March 6, U.S. District Judge Roger Hunt in Nevada agreed with a magistrate judge that the hyperlink-sting operation constituted sufficient probable cause to justify giving the FBI its search warrant.
Der Link war allerdings wohl doch nicht der einzige Beweis:
In a legal brief filed on March 6, his attorney argued that the two thumbnails were in a hidden "thumbs.db" file automatically created by the Windows operating system. The brief said that there was no evidence that Vosburgh ever viewed the full-size images--which were not found on his hard drive--and the thumbnails could have been created by receiving an e-mail message, copying files, or innocently visiting a Web page.
Ahso, deswegen geht man auch nur gegen den angeblichen Freier vor. :rolleyes:
haja sicher, da
Hab ich nie verstanden: Wieso werden nicht einfach die Prostituierten weggesperrt?
und
Weil dann es noch mehr Sexualverbrechen gäbe ?
das bedeutet: jeder Freier ist ein verkappter Sexualverbrecher ;)
Das Klicken auf den Link war zunächst nur die Veranlassung für die Hausdurchsuchung
Schlimm genug. Denn hast du jemals irgendetwas von einer Entschädigung gelesen, die unschuldige bekommen?
Selbst in Deutschland... wer ersetzt z.B. den Schaden, der entstanden ist, wenn der Rechner+Diplomarbeit weg ist? Sag mir das mal.
Das Folgende ist jedoch nicht in Ordnung
Das ganze Verfahren war nicht in Ordnung. Auch in den USA muss davon ausgegangen werden, das jeder unschuldig ist, so lang ihm nicht das gegenteil bewiesen werden kann.
Allein die Unstellung der Beamten, die Personen hätte dies und jenes getan, hätte so gar nicht umgesetzt werden dürfen... aber so ist das FBI eben. Die glauben alle, sie hätten dort Sonderrechte, bis ein Gericht sie wieder mal zurechtweist, wie schon mehrmals geschehen.
Wenn Du jemanden 5000€ zahlst, damit er jemanden umbringt, ist das eine Straftat, auch wenn der Mord nicht vollzogen wird. Und wenn DU jemanden 5000€ zahlst für einen Kinderporno, dann ist das auch ein Straftat, auch wenn Du den Porno nicht erhältst.
Das ist wieder ein nicht vergleichbarer Fall. Du redest von "Gegenleistung", der Fall enthielt hier aber keine.
Stell dir mal eine andere Frage:
Bist du ein Terrorist/Straftäter, weil dein Browser diverse Autolinks automatisch lädt, selbst wenn du dir sie niemals ansiehst?
Wenn ich mir ne Bombenanleitung ansehe, bin ich auch noch kein Bombenleger. So muss man den Fall hier sehen.
das bedeutet: jeder Freier ist ein verkappter Sexualverbrecher ;)
Das habe ich sowieso nie verstanden. Warum soll das überhaupt ein strafbare Tat darstellen?
Wenn sich jemand Sex gegen Bezahlung holt, warum ist dann eine Straftat, obwohl er auch Sex ohne Bezahlung mit unbekannten haben kann, die widerum keine ist?
Wenn beide Personen Volljährig sind, würde ich das eh legalisieren. Verhindern lässt es sich sowieso niemals.
Die sollten sich eher darauf konzentrieren, die "Bosse" zu packen und/oder Gewaltverbrechen aufzuklären.
Nein, aber es war der Versuch. Und ein versuchte Straftat entspricht dem Straftatbesand der versuchten Straftat. :rolleyes:
natürlich ist auch eine versuchte straftat eine straftat. nur kann ein reiner klick auf einen link weder eine straftat noch eine versuchte straftat darstellen, selbst wenn hinter dem link sich tatsächlich strafrechtlich relevantes material befindet. es gibt zig gründe auf einen link zu klicken (oder garnicht mal zu klicken sondern preloaden zu lassen) die keinen strafrechtlich relevanten hintergrund haben, völlig unabhängig was sich hinter dem link befindet, das kann man nämlich frühestens wissen machdem man darauf geklickt hat.
Wenn sich jemand Sex gegen Bezahlung holt, warum ist dann eine Straftat, obwohl er auch Sex ohne Bezahlung mit unbekannten haben kann, die widerum keine ist?
sex ohne bezahlung dürfte auch eher selten sein, auch wenn die bezahlung nicht unbedingt bar erfolgen muss ;)
Cyphermaster
2008-03-24, 19:22:01
Ich empfinde solche Praktiken als schleichende Rechtsaushöhlung. Ich möchte gar nicht wissen, wieviele Mails mit Links auf "Lolita"-Seiten in den Spamfiltern der Welt verschwinden. Mit solchen Worthülsen schmückt sich doch in der Branche so gut wie jeder. Genauso wie es unter Garantie Myriaden von "Vergewaltigungs"-Seiten gibt, wo jedoch nur mit Schauspielern gestellte Szenen erhältlich sind. Oder "Software for free" - kann entweder eine Shareware/Demo-Werbung sein, oder eine Warez-Seite. Oder auch bei Musik. Wenn man danach gehen würde, könnte man als User generell keinerlei Internet-Angebote nutzen, da man nie SICHER im Voraus weiß, ob der Link, den man im Begriff ist, anzuklicken, irgendwie rechtlich bedenkliches Material enthält. Auch wenn die Beschreibung unverfänglich erscheint - wer weiß, ob das nicht grade aktuelle Codewörter von Terroristen enthält, und dahinter ein Behörden-Honeypot steht?
Kurz: Unterm Strich muß der USER wieder beweisen (bzw. überprüfen lassen), daß er KEINE Straftat begangen hat, oder das vorgehabt hat, statt umgekehrt.
betasilie
2008-03-24, 19:46:39
natürlich ist auch eine versuchte straftat eine straftat. nur kann ein reiner klick auf einen link weder eine straftat noch eine versuchte straftat darstellen, selbst wenn hinter dem link sich tatsächlich strafrechtlich relevantes material befindet. es gibt zig gründe auf einen link zu klicken (oder garnicht mal zu klicken sondern preloaden zu lassen) die keinen strafrechtlich relevanten hintergrund haben, völlig unabhängig was sich hinter dem link befindet, das kann man nämlich frühestens wissen machdem man darauf geklickt hat.
Wenn ich schreibe:
Hier meine Freunde. Habe wieder neue Sexbilder von Susanne (6 Jahre). Folgt einfach dem Link hier ->>> www.kinderschänder.de/video1 <<<---- und schaut euch das 4 minuten pormovideo an.
Wenn sowas in einem entsprechenden Forum angepriesen wird, kann man den Klick auf diesen Link durchaus als versuchte Startat verstehen.
Außerdem wurde niemand verurteilt aufgrund des reines Klicks, aber die Ermittlungsbehörden haben die Wohnungen durchsucht und sind wohl auch teilweise fündig geworden.
Hier meine Freunde. Habe wieder neue Sexbilder von Susanne (6 Jahre). Folgt einfach dem Link hier ->>> www.kinderschänder.de/video1 <<<---- und schaut euch das 4 minuten pormovideo an.
ich habe draufgeklickt, leider funktioniert der link aber nicht, bekomm ich nun besuch von der polizei?
Wenn sowas in einem entsprechenden Forum angepriesen wird, kann man den Klick auf diesen Link durchaus als versuchte Startat verstehen.
Auch das ist nicht strafbar. Man muss den Kontent erstmal sehen, bevor eine Beurteilung möglich ist.
Hinter diese URL Hier: http://tinyurl.com/48z ... wer weiß, was sich dahinter versteckt?
Übrigens gibts ja sogar Onlinemeldestellen für KiPo. Aber wie zum Teufel soll jemand etwas melden, was er nie gesehen hat? Das widerspricht jeglicher Logik. In Germany ists auf jeden Fall KEINE Tat, die bestraft werden kann.
Das bloße "sichten" kann eben gar keine Tat sein.
Bleiben wir doch mal bei realen Beispielen:
Wenn ich einen Banküberfall beobachte, bin ich dann Bankräuber?
Wenn ich einen Dieb beobachte, bin ich dann ein Dieb?
Wenn jemand sich selbst umbringt, bin ich dann ein Mörder?
Ich verstehe nicht, was so schwer daran ist, diese Logik in die Schädel zu bekommen. Denn alles andere wäre kein Rechtsstaat mehr. Wollt ihr da wirklich noch leben?
drmaniac
2008-03-25, 09:48:28
brauchst du garnicht wirklich, selbst wenn dein rechner beschlagnamt wird hast du immer noch das recht vorher sicherheitskopieen zu machen.
Muhahaha. Das wird nicht EIN MENSCH durchbekommen ;)
Frag bei einer Hausdurchsuchung mal, ob du nochmal schnell an den Rechner kannst ein Backup machen ;D die Gesichter der Grünen (ok oder schwarzen wenn sie vom LKA sind) will ich sehen :cool:
Übrigens gibts auch ein Gesetz in Deutschland wonach abgehörte Personen danach unterrichtet werden müssen, dass sie abgehört wurden, gerade wenn sich rausstellte, dass es die falsche Zielperson war o.ä. Auch das passiert nie.
.
Grestorn
2008-03-25, 10:04:24
Es muss einen begründeten Anfangsverdacht geben, bevor bei dir die Beamten (in den USA wars sogar gleich das FBI) aufkreuzen dürfen und deine Bude auf den Kopf stellen. Den gabs hier aber nirgendwo.
Der "Klick auf einen Link" ist längst kein verwertbarer Beweis. Da könnte ja jeder kommen.
Nein, natürlich ist das kein Beweis.
Aber für einen begründeten Anfangsverdacht braucht man auch keinen Beweis sondern es reichen durchaus schlüssige Verdachtsmomente. Die Beweise will man ja durch die Untersuchung erst ermitteln.
Bräuchte man hieb und stichfeste Beweise für eine Durchsuchung, dann könnte man sich die Durchsuchung auch gleich sparen. Und es würde kaum noch erfolgreiche Strafverfolgungen geben.
Grestorn
2008-03-25, 10:06:21
Also gleich zwei Punkte die falsch gewesen sind.
Das Anklicken war ja auch nicht strafbar. Sondern diente nur dazu, potentielle Straftäter zu ermitteln. Honigtopfmethode...
Strafbar sind dann ggf. die Dinge, die man in der Wohnung und auf dem Rechner eines derart ermittelten Bürgers findet. Findet man nichts weiter, so hat derjenige eben nur etwas Ärger gehabt wegen der Durchsuchung und ist beim nächsten Mal etwas schlauer und schaltet die Masse zwischen den Ohren ein, bevor er irgendwas anklickt.
Muhahaha. Das wird nicht EIN MENSCH durchbekommen ;)
Frag bei einer Hausdurchsuchung mal, ob du nochmal schnell an den Rechner kannst ein Backup machen ;D die Gesichter der Grünen (ok oder schwarzen wenn sie vom LKA sind) will ich sehen :cool:
frag einen anwalt. sie müssen dir die möglichkeit einräumen deine daten zu sichern. natürlich wirst du nicht mehr an den rechner rangelassen, aber ein beamter wird neben dir (und am besten noch in anwesenheit deines anwaltes) dir eine kopie anfertigen.
stell dir vor du hast wichtige daten für deine arbeit am rechner gespeichert, die beamten können dir nicht einfach den rechner wegnehmen, nach 2 monaten bekommst du ihn wieder, war ja falscher alarm, und du kannst inzwischen deinen job nicht mehr machen.
drmaniac
2008-03-25, 11:05:10
ich brauche keinen Fragen ;)
von der Logik her hast du ja auch Recht, aber genau das passiert heutzutage, das führt bei z.B. Freiberuflern dann auch mal schnell zur Pleite, weil auf keine Kundendaten/Projekte/usw mehr Zugriff besteht.
Die Fälle gabs auch schon, heise Leser kennen sie sicher.
Ungerecht und vielleicht auch nicht rechtens, aber gang und gäbe.
Deswegen habe ich ja auch das Beispiel aufgeführt, dass es GESETZ ist, das ein Verdächtiger nach einer Abhöraktion davon später unterrichtet werden muss, aber die Ermittler halten sich einfach nicht drann :(
.
ich brauche keinen Fragen ;)
von der Logik her hast du ja auch Recht, aber genau das passiert heutzutage, das führt bei z.B. Freiberuflern dann auch mal schnell zur Pleite, weil auf keine Kundendaten/Projekte/usw mehr Zugriff besteht.
aber nur weil sich die meisten viel zu kooperativ in einer derartigen situation verhalten.
natürlich wird dich kein beamter darauf hinweisen, dass du derartige rechte hast, was auch niemand muss, es reicht wenn du auf dein recht auf einen anwalt hingewiesen wirst.
generell wird bei einer hausdurchsuchung alles als stillschweigende zustimmung gewertet, so lange du dich nicht zur wehr setzt (natürlich im rahmen der gesetzlichen möglichkeiten ;) ) dürfen die beamten fast alles, obwohl ihnen vom gesetz her durchaus teilweise recht enge grenzen gesetzt werden.
du musst bei einer durchsuchung auf deine rechte bestehen, ansonsten werden sie hinfällig.
SentinelBorg
2008-03-25, 11:55:36
Das habe ich sowieso nie verstanden. Warum soll das überhaupt ein strafbare Tat darstellen?
Wenn sich jemand Sex gegen Bezahlung holt, warum ist dann eine Straftat, obwohl er auch Sex ohne Bezahlung mit unbekannten haben kann, die widerum keine ist?
Wenn beide Personen Volljährig sind, würde ich das eh legalisieren. Verhindern lässt es sich sowieso niemals.
Die sollten sich eher darauf konzentrieren, die "Bosse" zu packen und/oder Gewaltverbrechen aufzuklären.
Ist bei uns in Dtland ja auch meist legal. Genauso wie in der Schweiz, wo ich vor kurzem gelesen habe, dass man sogar schon ab 16 in den Puff darf. ^^
In den USA siehts da anders aus. Da werden in vielen Staaten tatsächlich Steuergelder insofern verschwendet, dass sich Polizistinnen als Nutten verkleiden und Freier einkassieren. :D
Cyphermaster
2008-03-26, 00:07:04
Das Anklicken war ja auch nicht strafbar. Sondern diente nur dazu, potentielle Straftäter zu ermitteln. Honigtopfmethode...
Strafbar sind dann ggf. die Dinge, die man in der Wohnung und auf dem Rechner eines derart ermittelten Bürgers findet. Findet man nichts weiter, so hat derjenige eben nur etwas Ärger gehabt wegen der Durchsuchung und ist beim nächsten Mal etwas schlauer und schaltet die Masse zwischen den Ohren ein, bevor er irgendwas anklickt.Wie ich oben versucht habe darzulegen - keiner kann mit absoluter Gewißheit sagen, daß ein Link "sauber" ist. Ich brauch mir nur per Zufall was z.B. zu nem Affenbrotbaum suchen, warum auch immer. "Affenbrotbaum" kann nun aber genauso gut ein Terroristen-Codewort für einen Sprengstoffanschlag auf die Klos im Bundeskanzleramt sein, und die entsprechenden Beamten liegen mit Honeypots im Netz auf der Lauer. Klicke ich nun auf einen mir völlig unverfänglich erscheinenden Link zu meinem Suchbegriff "Affenbrotbaum", so gerate ich unter Terrorverdacht, und kann meinen Rechner samt Daten einige Monate abschreiben.
Das ist noch keine volle Beweislastumkehr - aber ein ziemlicher Freischein, ne Menge Surfer -auf scheinbar "konkreten" Verdacht hin- komplett zu durchleuchten.
Denn nur wer gar keinen Link anklicken würde, wäre wirklich absolut vor einer solchen fälschlichen Hausdurchsuchung+Rechner-Beschlagnahmung sicher - und de facto offline...
Grestorn
2008-03-26, 07:11:35
Wie ich oben versucht habe darzulegen - keiner kann mit absoluter Gewißheit sagen, daß ein Link "sauber" ist. Ich brauch mir nur per Zufall was z.B. zu nem Affenbrotbaum suchen, warum auch immer. "Affenbrotbaum" kann nun aber genauso gut ein Terroristen-Codewort für einen Sprengstoffanschlag auf die Klos im Bundeskanzleramt sein, und die entsprechenden Beamten liegen mit Honeypots im Netz auf der Lauer. Klicke ich nun auf einen mir völlig unverfänglich erscheinenden Link zu meinem Suchbegriff "Affenbrotbaum", so gerate ich unter Terrorverdacht, und kann meinen Rechner samt Daten einige Monate abschreiben.
Das ist noch keine volle Beweislastumkehr - aber ein ziemlicher Freischein, ne Menge Surfer -auf scheinbar "konkreten" Verdacht hin- komplett zu durchleuchten.
Denn nur wer gar keinen Link anklicken würde, wäre wirklich absolut vor einer solchen fälschlichen Hausdurchsuchung+Rechner-Beschlagnahmung sicher - und de facto offline...
Nochmal: es ist ein Verdachtsmoment, kein Beweis. Und vor Gericht reicht ein Verdacht niemals aus. Deswegen ist es auch sehr weit hergeholt von einer Beweislastumkehr zu sprechen.
Wenn Du im falschen Moment am falschen Ort bist, kann es sehr leicht sein, dass man Dich eines Verbrechens verdächtigt (Diebstahl, Mord, je nachdem). Kann man deswegen sagen, es wäre illegal sich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort aufzuhalten? Natürlich nicht. Darf man deswegen etwa keinen Verdachtsmomenten mehr nachgehen?
Ich verstehe gar nicht, warum ihr da so ein Drama daraus macht. Wenn eine Person, die den Link angeklickt hat, genauer auf den Konsum illegaler Kinderpornos abgeklopft wird, und sich der Verdacht nicht bestätigt, ist doch nichts passiert (so lange eine solche Untersuchung vertraulich bleibt natürlich). Wäre es Euch denn lieber, dass ein echter Verbrecher ungeschoren davon kommt, weil man es sich nicht erlauben kann, Verdachtsmomente für eine weitere Untersuchung zu nutzen?
Mr. Lolman
2008-03-26, 09:00:53
Ich verstehe gar nicht, warum ihr da so ein Drama daraus macht. Wenn eine Person, die den Link angeklickt hat, genauer auf den Konsum illegaler Kinderpornos abgeklopft wird, und sich der Verdacht nicht bestätigt, ist doch nichts passiert (so lange eine solche Untersuchung vertraulich bleibt natürlich). Wäre es Euch denn lieber, dass ein echter Verbrecher ungeschoren davon kommt, weil man es sich nicht erlauben kann, Verdachtsmomente für eine weitere Untersuchung zu nutzen?
Auch mit Verdächtigungen sollte man vorsichtig umgehen. Ich wette, dass es gerade dir ordentlich gegen den Strich ginge, wenn du aufgrund eines angeklickten Links plötzlich verdächtigt würdest KiPos am Rechner zu haben. Und wenn Nachbarn und Bekannte dir plötzlich aus dem Weg gingen, hinter deinen Rücken tuscheln und dir div. böse Sachen unterstellen, nur weil sich irgendwie rumgesprochen hat, dass du zum Kreis der Verdächtigen gehörst.
Wärs dir egal, um 5 Uhr in der Früh aus dem Bett geklingelt zu werden, nur weil du verdächtig bist? Wenn deine Wohnung auf den Kopf gestellt würde, und man deinen Rechner konfiszierte?
Wär die Sache für dich gegessen, wenn man dir nach 3 Monaten deine HW wieder zurückgäbe, mit nem kühlen Händedruck und dem Hinweis, dass du eh nichts mehr zu befürchten hättest, weil der Verdacht nicht bestätigt werden konnte?
Hättest du fortan bei jedem Link den du anklickst, nicht ein bisschen ein komisches Gefühl?
Fändest dus ok, dass man unzählige unbescholtene Bürger mit falschen Verdachtsmomenten konfrontiert hätte, nur um irgendwelche Penner die sich Binärcodes mit nem illegalen Muster ziehen um Ihre kranke Sexualität passiv befriedigen zu können, dingfest zu machen?
Grestorn
2008-03-26, 09:04:21
Auch mit Verdächtigungen sollte man vorsichtig umgehen. Ich wette, dass es gerade dir ordentlich gegen den Strich ginge, wenn du aufgrund eines angeklickten Links plötzlich verdächtigt würdest KiPos am Rechner zu haben. Und wenn Nachbarn und Bekannte dir plötzlich aus dem Weg gingen, hinter deinen Rücken tuscheln und dir div. böse Sachen unterstellen, nur weil sich irgendwie rumgesprochen hat, dass du zum Kreis der Verdächtigen gehörst.
Natürlich würde mich das stören.
Aber: Die Beamten haben mit ihrer Untersuchung so diskret wie möglich zu sein. Es kann nicht sein, dass die Nachbarn davon erfahren. Wenn doch, dann rege ich mich über die Art des Vorgehens der Beamten auf, und nicht darüber dass sie überhaupt einem Verdacht nachgegangen sind.
Und natürlich rege ich mich auch über mich selbst auf, wenn ich auf einen solchen Link geklickt habe.
Dir ist klar, dass die Polizei auch einer anonymen Anzeige nachgehen muss, wenn z.B. Kindesmissbrauch angezeigt wird? Das ist noch viel krasser, denn dann hat der Beschuldigte noch nicht mal unbedingt etwas falsch gemacht.
Es gibt Dinge im Leben wo man Ungemach für einen Menschen nicht komplett ausschließen kann, wenn ein höheres Gut (in diesem Fall: Die Unversehrtheit von Kindern) auf dem Spiel steht.
Exxtreme
2008-03-26, 09:15:57
Der Versuch ist strafbar, das ist in Deutschland nicht anders.
Andererseits könnte man das als Anstiftung zu einer Straftat auslegen, zumindest in Deutschland.
Radeonator
2008-03-26, 09:43:56
In bestimmten Fällen heiligt der Zweck die Mittel.
Hallo, es geht um Kinderpornographie und nicht um Downloads von Warez... mir ist da jedes Mittel Recht, um solche Antimenschen Dingfest zu machen. Wenn ihr Anarchy wollt, müsst ihr mit den Folgen leben können. Da die meisten hier nicht mal ansatzweise kapieren, was Anarchy wirklich bedeutet, sollten diese Leute einfach mal die Fingerchen still halten.
Die Freiheit die von einigen (scheinbar Kinderlosen) hier gefordert wird, spielt nur denen zu, die das Netz für ihre kranke scheisse Missbrauchen. Aber weiter so, ihr habt das voll drauf...ne echt...OMG!
p.s.: Zum Thema, man darf in De keine Fallen stellen bzw zu einer Straftat verführen : Wie wurden den die Donkey User geschnappt? Vielleicht durch Fake Donkey Server AUCH des BKA, kann das sein? :rolleyes:
im netz herrscht aber großteils anarchy (war auch so geplant) welche mehr und mehr durch zensur und co beschnitten wird. so lange bis es tot ist
(wobei ich deinen standpunkt verstehe das dagegen etwas getan werden muss... jede gute idee wird irgendwann missbraucht)
Grestorn
2008-03-26, 10:01:45
im netz herrscht aber großteils anarchy (war auch so geplant) welche mehr und mehr durch zensur und co beschnitten wird. so lange bis es tot ist
(wobei ich deinen standpunkt verstehe das dagegen etwas getan werden muss... jede gute idee wird irgendwann missbraucht)
So lange in der Anarchie niemand zu Schaden kommt, habe ich nichts gegen sie. Sie bedeutet ja uneingeschränkte Freiheit.
Dass diese Bedingung aber nicht mehr zu erfüllen ist, ist nicht die Schuld der Menschen, die heute die Anarchie im Netz ablehnen.
In bestimmten Fällen heiligt der Zweck die Mittel.
Hallo, es geht um Kinderpornographie und nicht um Downloads von Warez... mir ist da jedes Mittel Recht, um solche Antimenschen Dingfest zu machen. Wenn ihr Anarchy wollt, müsst ihr mit den Folgen leben können. Da die meisten hier nicht mal ansatzweise kapieren, was Anarchy wirklich bedeutet, sollten diese Leute einfach mal die Fingerchen still halten.
Das Problem an der Sache ist aber, dass die Mittel allzuoft (um nicht immer zu sagen...) plötzlich anderen Zwecken dienen!
das ist jetzt ansichtssache was schlimmer ist der missbrauch oder der freiheitsentzug...
ich für mich habe meine wahl schon getroffen allein um dem überwachungsstaat entgegenwirken zu können
Exxtreme
2008-03-26, 10:37:26
In bestimmten Fällen heiligt der Zweck die Mittel.
Hallo, es geht um Kinderpornographie und nicht um Downloads von Warez... mir ist da jedes Mittel Recht, um solche Antimenschen Dingfest zu machen. Wenn ihr Anarchy wollt, müsst ihr mit den Folgen leben können. Da die meisten hier nicht mal ansatzweise kapieren, was Anarchy wirklich bedeutet, sollten diese Leute einfach mal die Fingerchen still halten.
Probelm ist halt, was passiert wenn du aus Versehen auf so einen Link klickst? Das kann durchaus passieren.
Grestorn
2008-03-26, 11:03:00
Probelm ist halt, was passiert wenn du aus Versehen auf so einen Link klickst? Das kann durchaus passieren.
Was soll schon passieren? Du bekommst schlimmstenfalls eine Hausdurchsuchung.
Das kann Dir auch bei anderen Dingen passieren. Ohne dass Du Dir je was zu Schulden kommen lässt.
Mr. Lolman
2008-03-26, 11:06:22
Probelm ist halt, was passiert wenn du aus Versehen auf so einen Link klickst? Das kann durchaus passieren.
Genau: Links zu Google, Tinyurl, Gulli und jeglicher Dereferer-Seite darf man eigentlich nicht mehr anklicken, ohne in Gefahr zu laufen, sich dadurch ggf. strafbar zu machen.
Was soll schon passieren? Du bekommst schlimmstenfalls eine Hausdurchsuchung.
Das kann Dir auch bei anderen Dingen passieren. Ohne dass Du Dir je was zu Schulden kommen lässt.
Nur, dass Hausdurchsuchungen wohl nicht so lustig sind, selbst wenn man nichts zu verbergen hat. Letztenendes nehmen sie dann deinen PC mit, weil sie irgendwo ein paar gebrannt CDs herumliegen sehen haben und dir nicht geglaubt haben, dass da wirklich nur selbstgedrehte Urlaubsvideos oben sind.
Probelm ist halt, was passiert wenn du aus Versehen auf so einen Link klickst? Das kann durchaus passieren.
Nachdem man zufällig "aus Versehen" in einem KiPo-Forum eingelogt war, bei dem man sich sicher zuvor "aus Versehen" anmelden musste um darin "aus Versehen" lesen zu können? Das FBI wird die Links ja wohl kaum auf der Google-Startseite oder auf www.msn.com hinterlegt haben.
Grestorn
2008-03-26, 11:10:58
Genau: Links zu Google, Tinyurl, Gulli und jeglicher Dereferer-Seite darf man eigentlich nicht mehr anklicken, ohne in Gefahr zu laufen, sich dadurch ggf. strafbar zu machen.
Nicht strafbar, aber schlimmstenfalls verdächtig.
Nur, dass Hausdurchsuchungen wohl nicht so lustig sind, selbst wenn man nichts zu verbergen hat. Letztenendes nehmen sie dann deinen PC mit, weil sie irgendwo ein paar gebrannt CDs herumliegen sehen haben und dir nicht geglaubt haben, dass da wirklich nur selbstgedrehte Urlaubsvideos oben sind.
Klar sind die nicht lustig.
"Irgendein" harmlos aussehender Link macht einen auch nicht verdächtig. Die Links, die als Verdacht sinnvoll sind, kann man auch als solche erkennen.
Eine Hausdurchsuchung ist auch Aufwand. Und muss auch von einem Richter genehmigt werden. Wenn nur 5% Erfolgsquote dabei drin sind, macht das keiner. Also muss es schon ein sehr sehr eindeutiger Link in einer eindeutigen Umgebung sein.
In bestimmten Fällen heiligt der Zweck die Mittel.
Hallo, es geht um Kinderpornographie und nicht um Downloads von Warez... mir ist da jedes Mittel Recht, um solche Antimenschen Dingfest zu machen. Wenn ihr Anarchy wollt, müsst ihr mit den Folgen leben können. Da die meisten hier nicht mal ansatzweise kapieren, was Anarchy wirklich bedeutet, sollten diese Leute einfach mal die Fingerchen still halten.
Die Freiheit die von einigen (scheinbar Kinderlosen) hier gefordert wird, spielt nur denen zu, die das Netz für ihre kranke scheisse Missbrauchen. Aber weiter so, ihr habt das voll drauf...ne echt...OMG!
p.s.: Zum Thema, man darf in De keine Fallen stellen bzw zu einer Straftat verführen : Wie wurden den die Donkey User geschnappt? Vielleicht durch Fake Donkey Server AUCH des BKA, kann das sein? :rolleyes:
Ja richtig, man muss alle Massnahmen ergreifen um diese Untermenschen zu bekommen. Erst die Terroristen, dann kann man die etablierten Massnahmen auch auf Kipo anwenden, als nächstes die Umweltschützer, dann alle die irgendwie unbequem sind. Lieber 100 Millionen Unschuldige vergast, als einen Schuldigen laufen lassen.
Kipo ist eine wunderbare Sache, gäbe es sie nicht, müsste man sie erfinden, niemals war es leichter das Leben unbescholtener Bürger zu zerstören. Diskretion bei Polizeieinsätzen ist eine schöne Illusion.
Nicht strafbar, aber schlimmstenfalls verdächtig.
es macht mich also verdächtig einen link anzuklicken über dessen inhalt ich nichts genaues weiß?
ich mache mich also genauso verdächtig wenn ich zufällig an einem ort vorbeifahre wo jemand vergewaltigt worden ist oder an einer bank die ausgeraubt worden ist?.. das wäre nähmlich die selbe tragweite
Grestorn
2008-03-26, 11:27:07
es macht mich also verdächtig einen link anzuklicken über dessen inhalt ich nichts genaues weiß?
"Hier gibts Kinderpornos!" ist kein Link, über den man nichts genaues weiß.
Ein harmlos erscheinender Link reicht ja nicht für einen Verdacht aus...
ich mache mich also genauso verdächtig wenn ich zufällig an einem ort vorbeifahre wo jemand vergewaltigt worden ist oder an einer bank die ausgeraubt worden ist?.. das wäre nähmlich die selbe tragweite
Ja, natürlich. Wenn Du in der Nähe des Verbechens gesehen wurdest und als Täter in Frage kommst, schon. Was dachtest Du denn?
"Hier gibts Kinderpornos!" ist kein Link, über den man nichts genaues weiß.
Ein harmlos erscheinender Link reicht ja nicht für einen Verdacht aus...
Ja, natürlich. Wenn Du in der Nähe des Verbechens gesehen wurdest und als Täter in Frage kommst, schon. Was dachtest Du denn?
es ging aber bei deinem gequoteten beitrag nicht um links wo "hier gibts kinderpornos" steht sonder um willkürliche links von google welche möglicherweise illegalen inhalt beinhalten
nein ich mein nicht in der nähe eines verbrechens sondern NACH einem verbrechen. da der klick auf einen link nach dem eigentlichen verbrechen (dem anbieten der pornos) geschehen ist... denn der klick auf einen link heißt NICHT dass ich die pornos besitze/verbreite/herstelle
dann stimmst du meiner aussage also zu? ich mache mich also genauso verdächtig wenn ich zufällig an einem ort vorbeifahre wo jemand vergewaltigt worden ist oder an einer bank die ausgeraubt worden ist? gute nacht freiheit...
Grestorn
2008-03-26, 12:51:48
es ging aber bei deinem gequoteten beitrag nicht um links wo "hier gibts kinderpornos" steht sonder um willkürliche links von google welche möglicherweise illegalen inhalt beinhalten
So?
"Einem CNet-Bericht zufolge platzierte ein FBI-Mitarbeiter bereits im Herbst 2006 in einem Internetforum Links zu vermeintlich illegalen Videos. Die Beschreibungen sollten suggerieren, dass auf anonym betriebenen Servern Videosequenzen abzurufen seien, die Sexszenen mit Minderjährigen zeigen. Tatsächlich handelte es sich laut CNet aber um strafrechtlich nicht relevantes Material."
nein ich mein nicht in der nähe eines verbrechens sondern NACH einem verbrechen. da der klick auf einen link nach dem eigentlichen verbrechen (dem anbieten der pornos) geschehen ist... denn der klick auf einen link heißt NICHT dass ich die pornos besitze/verbreite/herstelle
Konsumieren ist gleichbedeutend mit besitzen. Auch der Konsum von Kinderpornos ist deswegen strafbar! Und damit auch das konsumieren über das Internet. Auf einen Link zu klicken, hinter dem offensichtlich Kinderpornos stecken ist also durchaus zumindest der Versuch einer Straftat!
dann stimmst du meiner aussage also zu? ich mache mich also genauso verdächtig wenn ich zufällig an einem ort vorbeifahre wo jemand vergewaltigt worden ist oder an einer bank die ausgeraubt worden ist? gute nacht freiheit...
Verdächtigen kann man Dich unter Umständen schon, wenn Du zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort bist. Das ist doch ganz normal. Schaust Du denn keine Krimis an?
Verdächtigen heißt ja nicht, dass man Dich beschuldigt oder gar verknackt. Aber zumindest wird man Dich ggf. zum Kreis der möglichen Täter zählen.
Andi_669
2008-03-26, 12:57:01
es ging aber bei deinem gequoteten beitrag nicht um links wo "hier gibts kinderpornos" steht sonder um willkürliche links von google welche möglicherweise illegalen inhalt beinhalten
Genau das steht bei dem Link vom FBI aber im Klartext dabei, das es um ein Illegales Video geht, u. da bleibe ich dabei wenn der Link zusammen mit einer Beschreibung das es ein Video mit Minderjährigen ist gesetzt wurde, u. da klickt einer drauf, der hat selber Schuld u. es nicht besser verdient. :redface:
Wir brauchen uns nicht darüber zu streiten das es nicht angehen kann das man Besuch bekommt weil man bei Google was sucht u. da irgendein Link aufpopt wo dann Ki..Po.. dahinter ist, :|
Hallo, es geht um Kinderpornographie und nicht um Downloads von Warez... mir ist da jedes Mittel Recht, um solche Antimenschen Dingfest zu machen. Wenn ihr Anarchy wollt, müsst ihr mit den Folgen leben können. Da die meisten hier nicht mal ansatzweise kapieren, was Anarchy wirklich bedeutet, sollten diese Leute einfach mal die Fingerchen still halten.
oja, es geht um kinderpornographie, genauer gesagt um den konsum solcher also ist alles erlaubt. wie schön für unsere überwachungsminister dass es dinge wie terrorismus und kinderpornographie gibt, denn unter dem deckmantel dieser dinge darf man ja alles machen.
dann kommt es wieder zu so tollen "aufkäungsquoten" mit 1000 hausdurchsuchungen, wo bei 10 "verdächtiges" material gesichtet wird, wovon sich in dann am schluss 2 illegale fälle herausstellen.
dieser aufwand wäre noch einzusehen, wenn man damit irgendwelche produzenten von derartig abartigen dingen eingebuchtet würden. aber nein, man findet lediglich eine winzige anzahl irgendwelcher konsumenten, die im prinzip selbst arme schweine sind und in therapie anstatt in gefängnisse gehören um nicht noch weiter ins kriminelle abzurutschen.
Andi_669
2008-03-26, 16:04:45
oja, es geht um kinderpornographie, genauer gesagt um den konsum solcher also ist alles erlaubt.
Du solltest dich mal richtig informieren, Der Konsum von Kin..Por.. ist so ziemlich allen Ländern verboten, u. erfüllt der Bestand der Straftat. :|
Du solltest dich mal richtig informieren, Der Konsum von Kin..Por.. ist so ziemlich allen Ländern verboten, u. erfüllt der Bestand der Straftat. :|
Moment, der Besitz, die Verbreitung und Speicherung ist verboten (siehe StGB §184b (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__184b.html)), von Konsum steht nichts drin. Es ist fast wie mit Drogen, der Drogenkonsum selbst ist nicht verboten, aber sehr wohl die Beschaffung bzw. Herstellung. Wie war das mit dem richtig informieren? ;)
Grestorn
2008-03-26, 17:50:12
Moment, der Besitz, die Verbreitung und Speicherung ist verboten (siehe StGB §184b (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__184b.html)), von Konsum steht nichts drin. Es ist fast wie mit Drogen, der Drogenkonsum selbst ist nicht verboten, aber sehr wohl die Beschaffung bzw. Herstellung. Wie war das mit dem richtig informieren? ;)
Konsum geht nicht ohne Besitz, es sei denn, Du lässt Dir die Dinger von einer dritten Person vorführen.
Bei Drogen ist der Besitz (einer für den Privatkonsum ausreichenden Menge) nicht illegal. Bei Kinderpornos schon.
Es ist tatsächlich so, dass bereits das Betrachten eines solchen Pornos im Internet strafbar ist! Denn wenn Du das Bild im Browser ansiehst ist es auch auf Deinem Rechner gespeichert, Du "besitzt" es also.
Es ist tatsächlich so, dass bereits das Betrachten eines solchen Pornos im Internet strafbar ist! Denn wenn Du das Bild im Browser ansiehst ist es auch auf Deinem Rechner gespeichert, Du "besitzt" es also.
Was hier jedoch nicht der Fall war.
Also zurück zum Thema, danke.
Konsum geht nicht ohne Besitz, es sei denn, Du lässt Dir die Dinger von einer dritten Person vorführen.
Korrekt, aber genau das ist der Knackpunkt. Wie gesagt, rein rechtlich ist der Konsum nach wie vor nicht verboten.
Bei Drogen ist der Besitz (einer für den Privatkonsum ausreichenden Menge) nicht illegal.
Mittlerweile, und auch nur erst nach der Novellierung des Drogenrechts, damit man die Justiz mit den Bagatellfällen entlastet. Aber vorher war es, genau wie bei KiPo, verboten, Drogen zu besitzen, zu erwerben, herzustellen und zu vertreiben. Der Konsum war jedoch niemals verboten, das ist ein großes Missverständnis. Übrigens ist der Drogenbesitz nach wie vor verboten (§29 BtMG (http://bundesrecht.juris.de/btmg_1981/__29.html) gilt nach wie vor noch), jedoch wird es nur als geringes Vergehen betrachtet und nicht mehr verfolgt (siehe hier (http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=260&id=89&subid=286)). Aber wenn es nicht verfolgt ist heißt es noch lange nicht im Umkehrschluß, daß es erlaubt ist, gelle. ;)
Natürlich ist es klar, daß in den meisten Fällen erst mal beschafft werden muß, aber wie gesagt, es ging hier nur um den Konsum. Das ist ja der Witz bei solchen Gesetzen, alles drumherum wird verboten, nur der Konsum nicht, da es ja auch nicht verboten werden kann und darf. IMHO gibt es in Deutschland kein Gesetz, was den Konsum von irgendwas, wie auch immer, verbietet.
Grestorn
2008-03-26, 18:05:55
Was hier jedoch nicht der Fall war.
Habe ich auch nicht behauptet. Das war bestenfalls der Versuch einer Straftat und ein Verdachtsmoment. Wie ja auch schon x-mal geschrieben wurde.
Habe ich auch nicht behauptet. Das war bestenfalls der Versuch einer Straftat und ein Verdachtsmoment. Wie ja auch schon x-mal geschrieben wurde.
Ich kann dir aber noch in einem anderen Punkt nicht zustimmen:
Du schreibst: "Denn wenn Du das Bild im Browser ansiehst ist es auch auf Deinem Rechner gespeichert, Du "besitzt" es also."
Nein, das ist definitiv nicht so.
Heise hatte lange Zeit das Projekt "Netz gegen Kinderporno" am laufen gehabt (neutrale Meldestelle). Wurde eingestellt, weil das die Behörden jetzt selbst online erledigen. Laut Heise sind denen keine Fälle bekannt, in denen gegen die Einsender ermittelt wurde, was der Grund für die Einstellung gewesen ist.
Im übrigen ist der Besitz auch zu unterscheiden: Wenn der Browser Cache deaktiviert ist und die Dateien im RAM gehalten werden, sieht das anders aus.
Auch hier gabs in den letzten Monaten laut Heise die Bemühungen, einen Gesetzentwurf zu bringen, der den Inhalt des RAMs als "nicht für Strafverfolgungen nutzbar" gestalten soll. Das betrifft in erster Linie die Internetprovider und Servertreiber (die würden sonst ständig wegen Straftaten beurteilt).
Also das "zwischenspeichern" ist nach jetzigem Stand, kein Delikt.
Es ist tatsächlich so, dass bereits das Betrachten eines solchen Pornos im Internet strafbar ist! Denn wenn Du das Bild im Browser ansiehst ist es auch auf Deinem Rechner gespeichert, Du "besitzt" es also.
zumindest wenn der browsercache deaktiviert ist genau genommen nicht, dann ist es höchstens im RAM und der ist nach dem nächsten neustart gelöscht, von besitz kann also nicht die rede sein.
Grestorn
2008-03-27, 08:54:20
Also das "zwischenspeichern" ist nach jetzigem Stand, kein Delikt.
Mir ist völlig unklar, wie Du diesen Schluss aus all dem, was Du zuvor geschrieben hast, ziehen kannst.
Außerdem, nochmal: Es geht in diesem Thread gar nicht darum, ob KiPos auf der Platte sind oder nicht. Es geht ja um einen Link, der überhaupt nicht auf KiPos verwies.
Und nochmal außerdem: Euer ganzes Geschreibsel von wegen es wäre kein Besitzt von KiPos wenn man die nur im RAM hält hilft doch nur einer Gruppe: Den KiPo-Konsumenten. Ich wundere mich schon, dass ihr für diese Leute derart in die Bresche springt.
Und nochmal außerdem: Euer ganzes Geschreibsel von wegen es wäre kein Besitzt von KiPos wenn man die nur im RAM hält hilft doch nur einer Gruppe: Den KiPo-Konsumenten. Ich wundere mich schon, dass ihr für diese Leute derart in die Bresche springt.
nein, es hilft in erster linie ISPs, betreiber von hotspots, proxyserver oder anderen öffentlichen netzen.
wäre derartige bytes im RAM oder cache bereits mit einem besitz gleichzusetzen (und damit logischerweise strafbar) wären diese alle zumindest mittäter nur wenn irgendein perverses schwein am ende der leitung seine lüste auslebt.
Grestorn
2008-03-27, 10:34:06
nein, es hilft in erster linie ISPs, betreiber von hotspots, proxyserver oder anderen öffentlichen netzen.
wäre derartige bytes im RAM oder cache bereits mit einem besitz gleichzusetzen (und damit logischerweise strafbar) wären diese alle zumindest mittäter nur wenn irgendein perverses schwein am ende der leitung seine lüste auslebt.
Da hast Du prinzipiell recht. Es ist aber auch kein Problem für die Post, wenn sie KiPo-Bilder per Brief versendet. Oder für die Telekom, wenn über ihre ISDN Leitungen KiPos übertragen werden.
Ich kann deswegen auch nicht verstehen, wie man ISPs (nicht Web-Anbieter!) verknacken können sollte, weil KiPos über ihre Leitungen gehen.
Wenn jemand so etwas auf seiner Seite hat und nicht entfernt, sobald er davon Kenntnis erhält, gehört er aber natürlich sofort hinter Schloss und Riegel. Und wenn ein ISP einen Anbieter weiter als Kunde hostet, der klar solche Dinge verbreitet, gehört auch der ISP bestraft.
Und wenn ein ISP einen Anbieter weiter als Kunde hostet, der klar solche Dinge verbreitet, gehört auch der ISP bestraft.
und wenn jemand einem ein messer verkauft der wegen körperverletzung vorbestraft ist gehört er auch bestraft? muss jetzt jeder dienstleister die strafakte seiner kunden kennen bevor er mit ihnen eine vertrag abschließen darf?
Cyphermaster
2008-03-27, 12:31:52
Ich verstehe gar nicht, warum ihr da so ein Drama daraus macht. Wenn eine Person, die den Link angeklickt hat, genauer auf den Konsum illegaler Kinderpornos abgeklopft wird, und sich der Verdacht nicht bestätigt, ist doch nichts passiert (so lange eine solche Untersuchung vertraulich bleibt natürlich). Wäre es Euch denn lieber, dass ein echter Verbrecher ungeschoren davon kommt, weil man es sich nicht erlauben kann, Verdachtsmomente für eine weitere Untersuchung zu nutzen?Genau das meine ich: Da ist der Ansatz "Was kann man denn dagegen haben, wenn man überprüft wird, wenn man nichts zu verbergen hat?" wieder, der dank schleichender Ausdehnung irgendwann zum Standardprozdere wird. Bei KLARER Lage wie "Hier gibt's KiPo zum saugen" auf einem Link braucht man nicht zu diskutieren - aber wie mein Beispiel mit dem Terrorverdacht zeigt, kann man bei bereits leichter Ausweitung des Prozederes plötzlich sehr leicht eine Menge Leute verdächtigen, und damit Tür und Tor für eine Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Datenträgern, ggf. Abhörmaßnahmen usw. rechtfertigen. Und genau DAS stört mich immens.
Grestorn
2008-03-27, 12:41:21
und wenn jemand einem ein messer verkauft der wegen körperverletzung vorbestraft ist gehört er auch bestraft? muss jetzt jeder dienstleister die strafakte seiner kunden kennen bevor er mit ihnen eine vertrag abschließen darf?
Nicht davor. Aber sobald er Kenntnis erhält muss er den Anbieter abklemmen, ohne jede Diskussion. Sonst macht er sich mitschuldig.
Cyphermaster
2008-03-27, 12:44:01
Natürlich würde mich das stören.
Aber: Die Beamten haben mit ihrer Untersuchung so diskret wie möglich zu sein. Es kann nicht sein, dass die Nachbarn davon erfahren. Wenn doch, dann rege ich mich über die Art des Vorgehens der Beamten auf, und nicht darüber dass sie überhaupt einem Verdacht nachgegangen sind.Und sowas meinst du im Ernst? Da lach ich doch drüber. Du kannst mir nicht wirklich erzählen, daß es keinem deiner Nachbarn auffällt, wenn du plötzlich Besuch von einer Gruppe unbekannter Männer bekommst, die deine Wohnung auf den Kopf stellen, und Teile davon in einen Transporter (mit Behördenkennzeichen) laden, ohne daß du umziehst...
Bei einer Hausdurchsuchung bist du definitiv DAS Gespräch der Ortschaft/ des Viertels, solang das dort nicht dauernd vorkommt. Gratis-Rufschädigung inklusive.
Und natürlich rege ich mich auch über mich selbst auf, wenn ich auf einen solchen Link geklickt habe.Dann unterlasse die Suche zu allen geheimen Terror-Codewörtern. Oder denen, die KiPo-Konsumenten benutzen. Entweder kennst du sie - dann bist du einer der Straftäter, oder du kennst sie nicht - dann konntest du nicht ahnen, wohin dich der Link bringt...
Nimm mein Beispiel: Du würdest dich über dich selber aufregen, weil du nach "Affenbrotbaum" gesucht hast? Ne, is klar... :rolleyes:
Nebenbei zum Thema "falsche Verdächtigung": afair ist das etwas, wofür man sich ne Strafe einhandeln kann. Und sollte man mich mal durch so nen Scheiß fälschlich in Verdacht bringen, würde ich definitiv die Behörde mit einer Schadensersatzklage und zugehöriger Öffentlichkeitsarbeit beglücken... (Edit: Vorausgesetzt, es handelt sich um einen nicht eindeutig verdächtigen Link, natürlich. Sofern es um klar verdächtige und als solche gekennzeichnete Sachverhalte geht, können sie sie meinetwegen um-die-Wette-honeypotten; nur werden sie damit höchstens ein paar wenige total Verblödete erwischen.)
Nicht davor. Aber sobald er Kenntnis erhält muss er den Anbieter abklemmen, ohne jede Diskussion. Sonst macht er sich mitschuldig.
fein, dann schreibe ich deinem ISP mal ne mail, dass er deinen zugang doch bitte abschalten soll weil du irgendwelche illegalen inhalte verbreitest.
noch leben wir in einem rechtsstaat und in einem solchen gilt für ausnahmslos jeden die unschultsvermutung, bis er verurteilt wird, auch für potentielle mörder, kinderschänder oder terroristen.
Grestorn
2008-03-27, 17:56:58
fein, dann schreibe ich deinem ISP mal ne mail, dass er deinen zugang doch bitte abschalten soll weil du irgendwelche illegalen inhalte verbreitest.
noch leben wir in einem rechtsstaat und in einem solchen gilt für ausnahmslos jeden die unschultsvermutung, bis er verurteilt wird, auch für potentielle mörder, kinderschänder oder terroristen.
Prüfen sollte der ISP einen solchen Vorwurf natürlich schon. Und bei Kinderpornos gibt's da auch keine Unklarheiten. Und als ISP kann man auch jede Datei, die vom Anbieter übertragen wird, anschauen.
Also nein, da gibt es keinerlei Diskussion.
Grestorn
2008-03-27, 17:58:27
Und sowas meinst du im Ernst? Da lach ich doch drüber. Du kannst mir nicht wirklich erzählen, daß es keinem deiner Nachbarn auffällt, wenn du plötzlich Besuch von einer Gruppe unbekannter Männer bekommst, die deine Wohnung auf den Kopf stellen, und Teile davon in einen Transporter (mit Behördenkennzeichen) laden, ohne daß du umziehst...
Bei einer Hausdurchsuchung bist du definitiv DAS Gespräch der Ortschaft/ des Viertels, solang das dort nicht dauernd vorkommt. Gratis-Rufschädigung inklusive.
Klar ist das unangenehm. Aber es gibt x Gründe warum man unter Verdacht geraten kann. Bei den meisten kann man absolut gar nichts dafür.
Ist das ein Grund Verdachtsmomenten nicht nachzugehen?
Und es kommt hier dazu, dass man für diesen Verdacht eben durchaus etwas dafür kann.
Also: JA, das meine ich absolut ernst.
Ist das ein Grund Verdachtsmomenten nicht nachzugehen?
Ja, sonst kommt so ein Shit dabei heraus:
Dessen ungeachtet schlug die Meldung von "Ermittlungen in einem Großkomplex" gegen insgesamt 12.000 Verdächtige in der nachrichtenarmen Zeit um die Weihnachtsfeiertage 2007 medial wie eine schmutzige Bombe ein.
Noch im alten Jahr lassen Ermittler und Staatsanwälte die erste Luft aus der Skandalblase: In Köln dürften von 500 Verfahren beinahe alle eingestellt werden, schätzt der zuständige Staatsanwalt. Wenig später stellt er die Ermittlungen ein – komplett. Ähnliches hört man auch von anderen Staatsanwaltschaften: In Bielefeld wurden ebenfalls alle 400 zu dem Ermittlungskomplex gehörenden Verfahren eingestellt. Die Operation "Himmel" habe einen "irren Verwaltungsaufwand für fast gar nichts produziert", kritisierte ein Strafermittler aus Westfalen im Spiegel. Auch Ermittler in anderen Bundesländern beklagen zu viele schwache Fälle.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103152
Ein Linkklick ist außerdem kein "Verdachtsmoment". Hätte genauso gut sein können, das der Browser diverse Unterseiten im vorraus geladen hat.
Grestorn
2008-03-27, 18:34:37
Ja, sonst kommt so ein Shit dabei heraus:
Ok, dann lassen wir die Strafverfolgung ganz fallen. Denn ohne dass man einem Verdacht folgt, kann man praktisch kein Verbrechen aufklären.
Ok, dann lassen wir die Strafverfolgung ganz fallen.
Du kannst nur an A und B denken, was ist mit C?
Der Artikel drehte sich auch um KiPo und was dort drin steht, trifft es vollkommen auf den Punkt:
Von den 120 dort aufgelaufenen Verfahren seien 20 schnell eingestellt worden. Bei dem Rest habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben, der zu weiteren Ermittlungen und Durchsuchungen geführt habe, bei denen auch Rechner beschlagnahmt wurden.
Nun kann ich einen Linkklick aber nicht als "begründeten Anfangsverdacht" ansehen, denn dann wäre JEDER ein Straftäter, der mal durch Web surft und auf solchen Webseiten zufällig landet.
Selbst der Provider, der es erlaubt, die Daten überhaupt von A nach B zu transportieren.
Ich sehe da eigentlich wenig Probleme: Wenn die an den Server rankommen und keinen eigenen gestellt haben (was ich für höchst fragwürdige halte > Anstiftung), dann sollen die einfach die Serverlogs verfolgen und erst wenn die gleiche Person MEHRMALS innerhalb kurzer Zeit die Seite besucht hat, sollten da weitere Ermittlungen eingeleitet werden. Mit Logs und IP können die ja ganz einfach die Namen ermitteln, ohne gleich ne Hausdurchsuchung durchzuführen.
Grestorn
2008-03-27, 18:44:22
Du kannst nur an A und B denken, was ist mit C?
Der Artikel drehte sich auch um KiPo und was dort drin steht, trifft es vollkommen auf den Punkt:
Ok, dann lassen wir also "nur" alle Verfolgungen von KiPos auf Grund von Verdachtsmomenten fallen...
Das ist glatt noch schlimmer.
Übrigens: So lange KiPos konsumiert werden, produziert man sie auch. Und was dazu gehört, muss ich Dir hoffentlich nicht erläutern.
Ok, dann lassen wir "nur" alle Verfolgungen von KiPos auf Grund von Verdachtsmomenten fallen...
Das ist glatt noch schlimmer.
Das ist immer noch kein C. Deine Denkweise kennt anscheinend nur schwarz oder weiß. Aber das es dazwischen Wege gibt, das erkennst du nicht.
Grestorn
2008-03-27, 18:49:01
Das ist immer noch kein C. Deine Denkweise kennt anscheinend nur schwarz oder weiß. Aber das es dazwischen Wege gibt, das erkennst du nicht.
Wenn es um Raubkopien oder Diebstahl ginge, würde ich Deine Argumentation ja verstehen können. Aber neben Vergwaltigung und Gewalt gegen Kindern ist der Konsum von Filmen, die eben dies zeigen, etwas, wo einfach keine Toleranz geben darf.
Einen solchen Link klickt man nicht aus versehen und so wie er angelegt war, wird er auch nicht von einem Browser automatisch angezogen.
Wenn es um Raubkopien oder Diebstahl ginge, würde ich Deine Argumentation ja verstehen können. Aber neben Vergwaltigung und Gewalt gegen Kindern ist der Konsum von Filmen, die eben dies zeigen, etwas, wo einfach keine Toleranz geben darf.
Das ist nicht das Thema.
Es geht um einen Linkklick. Dieser hat eine Aussagekraft = 0.
Jeder kann ausversehen auf solchen Seiten landen, selbst wenn er sie danach der Polizei meldet. Er muss deshalb kein Konsument sein.
Jeder kann auch einen Browser so eingerichtet haben, das er Unterlinks im vorraus lädt oder durch einen Klick auf Werbung auf solch einer Seite gelandet ist.
Das müssen die Ermittler erstmal ausschließen können, bevor sie da weitere Ermittlungen vornehmen dürfen. Sonst wäre jeder Verdächtig, der sich auf irgendeiner Bombenbau, Islamistischen etc. Webseite herumtreibt. Das ist einfach völliger Quark! Blödsinn³
Das ließe sich bewerkstelligen, auch ohne, das Unschuldige ins Visier geraten.
Logdateien: Sie können IP Adresse, Provider und Uhrzeit loggen. Diese über einen Zeitraum von mehreren Tagen-Wochen-Monaten verwahren und dann eine Anfrage an den Provider schicken, der die Daten dann ermittelt. Wenn auffällt, das die gleiche Person mehrmals dort gewesen ist, gibt es einen begründeten Verdacht, vorher nicht.
Oder sie könnten - was bereits gängige Praxis ist - diejenigen direkt anschreiben und ein Treffen vereinbaren. Auch dort würden die Unschuldigen nicht mehr ins Visier geraten, sobald sie abgelehnt haben. Problem gelöst, ohne das gleich jeder ein Terrorist oder Kinderschänder ist.
Übrigens: So lange KiPos konsumiert werden, produziert man sie auch. Und was dazu gehört, muss ich Dir hoffentlich nicht erläutern.
nuja, "Markwirtschaft" funktioniert auch nicht immer, es gibt genug Sachen die gekauft werden würden, die Sachen sind aber nicht auf dem Markt erhältlich d.h. nur weil es Bedarf gibt ist das lange kein Grund auch etwas zu produzieren.
Einen solchen Link klickt man nicht aus versehen und so wie er angelegt war, wird er auch nicht von einem Browser automatisch angezogen.
Aha. Du redest von einem Fall, von dem du eigentlich keine Ahnung hast. Woher willst du wissen, wie das aussah?
Um KiPo zu finden, brauchst niemand direkt danach suchen, da reichts schon, den falschen Suchlink anzuklicken. Nach Kinder****. soundso gesucht und auf Seite 19 dann irgendein dubioser Link.
Kurzum: Das ist schwachsinn!
Außerdem gibts nicht wenige Softwarevarianten, die DIVERESE Unterlinks im vorraus laden (z.B. 5-10 Unterlinks), da ist es nicht unwahrscheinlich!
Grestorn
2008-03-27, 21:22:22
Aha. Du redest von einem Fall, von dem du eigentlich keine Ahnung hast. Woher willst du wissen, wie das aussah?
Es war ein HONIGTOPF. Den Rest kann man sich doch denken. Die wollen auch nicht 99,9% Nieten fangen. Das macht Arbeit und kostet Geld!
Kurzum: Das ist schwachsinn!
Außerdem gibts nicht wenige Softwarevarianten, die DIVERESE Unterlinks im vorraus laden (z.B. 5-10 Unterlinks), da ist es nicht unwahrscheinlich!
Schwachsinn ist so eine Software. Ehrlich. Wer sollte sowas wollen?
Aber nichts desto trotz: Ich bin sicher (ohne es belegen zu können), dass der Honigtopf nicht so primitiv war. Das waren sicher eine Reihe von Links die man durchklicken musste, alleine um Zufallstreffer und Versehen möglichst auszuschließen.
Wirklich an KiPo interessierte klicken sich auch ne Weile durch eine Seite um an ihren Stoff zu kommen.
Cyphermaster
2008-03-27, 21:30:24
Klar ist das unangenehm. Aber es gibt x Gründe warum man unter Verdacht geraten kann. Bei den meisten kann man absolut gar nichts dafür. Super, dann fügen wir noch einen hinzu... :uclap:
Ist das ein Grund Verdachtsmomenten nicht nachzugehen?
Und es kommt hier dazu, dass man für diesen Verdacht eben durchaus etwas dafür kann.Ich habe ein Problem damit, weil diese Methode sehr dazu geeignet ist, die Schwelle, was als "Verdachtsmoment" gilt, stark nach unten auszudehnen - bis man quasi jedermann unter Verdacht hat, und damit alle möglichen Dinge billig rechtfertigen kann.
Bei wirklich eindeutigen, unmißverständlichen Links habe ich -wie gesagt- kein Problem. Aber schon im Anfangspost liest man im Artikel "suggerieren"; also Umschreibungen, Verklausulierungen, Andeutungen.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Je weiter man etwas umschreibt, und je mehr verschiedene Andeutungen man macht, umso mehr Stichworte gibt man, über die man mehr und mehr User in den Honeypot bekommt (z.B.: "Puff the magic Dragon" als bekannte Verklausulierung für Drogenkonsum könnte schnell viele Suchende aus der Gothic-Ecke, Rollenspieler, oder sogar Leute auf der Suche nach einem Kinderbuch als "Beifang" ergeben...). Und da der Anteil an "bösen Buben" wohl <50% bei den Internetusern sein dürfte (hoffe ich zumindest!), mehrheitlich User, die nicht mit einer verdächtigen Absicht so einen Link ansurfen. Mit dieser Methode kann ich also wunderbar fast jeden unter Verdacht stellen, den ich will - ich muß den Honeypot nur "unscharf" genug anlegen. Provokant formuliert: Da kann man dann auch gleich jeden Internetnutzer verdächtigen.
Auch, wenn man damit vielleicht ein paar Verbrecher mehr fangen könnte, ist eine derartige Absenkung der Verdachtsschwelle eben für mich ein Schritt in Richtung Umkehr der Beweislast. Und nebenbei erhöht es deutlich das Risiko, viele unschuldige Bürger "prophylaktisch" nicht unwesentlich zu belästigen, genau wie z.B. ein Massen-Gentest für alle möglichen Verbrechen (wegen der nach unten dehnbaren Schwelle).
Du z.B. befaßt dich mit Programmierung, surfst in entsprechenden Fachforen, und postest oft zu Kopierschutz, Verschlüsselung etc.. Wäre es für dich ok, wenn du wegen einem verklausulierten Link auf so einen Honeypot, den du versehentlich angesurft hast, morgen eine Hausdurchsuchung bekommen würdest, und deine gesamten Datenträger erstmal monatelang beschlagnahmt wären- von wegen Verdacht auf Hacking oder so?
Grestorn
2008-03-27, 21:36:43
Super, dann fügen wir noch einen hinzu... :uclap:
Es ist einfach eine Realität des Lebens. Ich sehe keinen Grund deswegen jetzt eine bestimmte Art wie jemand in Verdacht geraten kann, auszusparen.
Ich habe ein Problem damit, weil diese Methode sehr dazu geeignet ist, die Schwelle, was als "Verdachtsmoment" gilt, stark nach unten auszudehnen - bis man quasi jedermann unter Verdacht hat, und damit alle möglichen Dinge billig rechtfertigen kann.
Das ist doch in niemandens Interesse. Wenn Du Dich mit einer Unzahl Verdächtiger auseinandersetzen musst, von denen nur ein kleiner Teil wirklich schuldig ist, hat niemand etwas davon.
Deswegen wird man - wie ich in meinem vorhergehenden Posting schon schrieb - einen solchen Honigtopf schon so gestalten, dass wirklich nur die echt interessierten darauf hereinfallen.
Das ist einfach common sense.
Deswegen wird man - wie ich in meinem vorhergehenden Posting schon schrieb - einen solchen Honigtopf schon so gestalten, dass wirklich nur die echt interessierten darauf hereinfallen.
Dazu genügt ein Klick auf einen legalen Link nunmal nicht!
Sonst könnte dir selbst dein Nachbar eine Falle stellen und dir Drogen oder KiPo Fahnder auf den Hals hetzen.
Bin mal gespannt was die Gerichte dazu sagen werden, die haben immerhin das letzte Wort.
Cyphermaster
2008-03-28, 00:24:12
Das ist doch in niemandens Interesse. Wenn Du Dich mit einer Unzahl Verdächtiger auseinandersetzen musst, von denen nur ein kleiner Teil wirklich schuldig ist, hat niemand etwas davon.Man MUSS ja nicht - aber man KANN, wenn man will. Es geht nur darum, jemanden unter Verdacht zu haben. Es gibt dutzende Möglichkeiten, sowas zu nutzen, abseits von dem eigentlichen Ziel Strafverfolgung. Genau wie ein Computer-Virus nicht von direktem und offensichtlichem Nutzen für den Verbreiter ist, weil er ja "nur" fremde PCs lahmlegt.
Deswegen wird man - wie ich in meinem vorhergehenden Posting schon schrieb - einen solchen Honigtopf schon so gestalten, dass wirklich nur die echt interessierten darauf hereinfallen.
Das ist einfach common sense.Dann mach das mal. Man doch grade mit "common sense" recht einfach widerlegen, daß es ganz leicht und unproblematisch machbar wäre, einen Honeypot zu setzen, der mit einer hohen Quote nur wirklich Verdächtige fängt. Beispiel KiPo, wenn wir schon mal dabei sind:
Man nehme einen Link, der offensichtlich und völlig unmißverständlich angelegt ist. Klar, damit wird man versehentliche Klicks recht zuverlässig unterbinden - aber alleine schon durch die Offensichtlichkeit wird man die wirklich an KiPo Interessierten wohl mehrheitlich schwer abschrecken (außer, es handelt sich um einen hirnvernagelten Vollidioten), weil wirklich Ungesetzliches eben normalerweise nicht ungetarnt mitten in der Öffentlichkeit zu finden ist.
Drehen wir's aber um, und benutzen zur Tarnung und zum in-Sicherheit-Wiegen der Zielpersonen die "Geheimsprache" von Kinderschändern, dann baut man einen Honeypot mit -scheinbar- unauffälligen Begriffen, und bekommt einen dementsprechenden Anteil an unschuldigem "Beifang".
Irgendwo dazwischen wird man sich immer bewegen - es ist und bleibt halt keine echt zielgerichtete Methode, sondern ein "Fischen im Trüben".
Grestorn
2008-03-28, 08:11:05
Dazu genügt ein Klick auf einen legalen Link nunmal nicht!
Was, bitte, unterscheidet einen "legale" von einem "illegalen" Link?! Außerdem habe ich nie geschrieben, dass der Link illegal ist. Nur, dass sich jemand, der sich offensichtlich für KiPos interessiert, verdächtig macht. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Sonst könnte dir selbst dein Nachbar eine Falle stellen und dir Drogen oder KiPo Fahnder auf den Hals hetzen.
Na, es muss ja immer noch ich selber auf den Link klicken, nicht?
Bin mal gespannt was die Gerichte dazu sagen werden, die haben immerhin das letzte Wort.
Denen wird der Link völlig egal sein. Die interessiert nur, was der Delinquent sonst noch so daheim rumliegen hat. Und wenn da nichts ist, wird es gar nicht zu einer Anklage kommen.
Grestorn
2008-03-28, 08:12:18
Irgendwo dazwischen wird man sich immer bewegen - es ist und bleibt halt keine echt zielgerichtete Methode, sondern ein "Fischen im Trüben".
Wenn es einen totsichere Methode gäbe, wäre es ja auch kein Problem, oder?
Lord Wotan
2008-03-28, 10:08:58
Der Versuch ist strafbar, das ist in Deutschland nicht anders.
Problem ist aber, das der Staat als Agent Provokateur auftritt. Und das dürfte ebenfalls nicht legal sein.
Ansonsten gehören Kinderschänder natürlich Lebenslang weggesperrt!
Cyphermaster
2008-03-28, 11:27:49
Wenn es einen totsichere Methode gäbe, wäre es ja auch kein Problem, oder?Korrekt - nur daß hier die nachteiligen Folgen der Unsicherheit der Methode voll die Gesamtheit der Surfer ausbaden darf; unabhängig davon, ob man mit dem Honeypot überhaupt einen Verbrecher erwischt. Ich sehe es deswegen nicht ein, daß die Ermittlungsbehörden sich ihre Arbeit quasi auf Kosten unser aller Privatleben erleichtern.
Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.
Grestorn
2008-03-28, 11:46:15
Korrekt - nur daß hier die nachteiligen Folgen der Unsicherheit der Methode voll die Gesamtheit der Surfer ausbaden darf;
Ich sehe an der Methode immer noch nichts unsicheres. Es bleibt dabei: Wenn der Link so ungeschickt gemacht ist, dass er zuviele Nieten trifft, dann reguliert sich das ganz von alleine. Keiner macht sich unnötig Arbeit.
Ist quasi ein Regelsystem... :)
daß die Ermittlungsbehörden sich ihre Arbeit quasi auf Kosten unser aller Privatleben erleichtern.
Wo wird mein oder Dein Privatleben behindert? Ich denke doch, Du würdest auf einen solchen Link nicht klicken, selbst wenn ich ihn hier einfach anonym als Gast ins Forum stellen würde, oder doch? Geht die Neugier wirklich so weit?
Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.Nicht immer. Aber auch nicht niemals.
Grestorn, klick mich! (http://tinyurl.com/yu63cb) ;)
Grestorn, klick mich! (http://tinyurl.com/yu63cb) ;)
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Grestorn
2008-03-28, 12:43:49
Grestorn, klick mich! (http://tinyurl.com/yu63cb) ;)
"Klick mich" klingt nicht sonderlich verdächtig finde ich...
Thema verfehlt!
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Der Link ist legal, er kann aber vorm *klick* nicht erkennen, wo dieser hinführt. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Klick:
www.3dcenter.de (http://tinyurl.com/yu63cb)
(anders maskiert)
Grestorn
2008-03-28, 12:55:34
Der Link ist legal, er kann aber vorm *klick* nicht erkennen, wo dieser hinführt. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Klick:
www.3dcenter.de (http://tinyurl.com/yu63cb)
(anders maskiert)
Lies das erste Posting des Threads. Es geht nicht darum wohin der Link zeigt, sondern was der Link vorgibt zu sein.
Der Link-Text behauptete, dass man KiPos zu sehen bekommt. Wirklich gesehen hat man allerdings harmlose Dinge. Trotzdem hat man sich verdächtig gemacht, gerade WEIL man den Link, der OFFENSICHTLICH auf KiPos verweist gklickt hat!
Lies das erste Posting des Threads. Es geht nicht darum wohin der Link zeigt, sondern was der Link vorgibt zu sein.
Der Link-Text behauptete, dass man KiPos zu sehen bekommt. Wirklich gesehen hat man allerdings harmlose Dinge. Trotzdem hat man sich verdächtig gemacht, gerade WEIL man den Link, der OFFENSICHTLICH auf KiPos verweist gklickt hat!
Ich will mich hier ja nicht als Fürsprecher derartiger Schweine (Kipo-"Nutzer") hinstellen, aber es gibt sicherlich zig Gründe, die dazu führen können einen derartigen Link zu hitten. Schlichte Neugierde, berufliches interesse (z.B. Journalist), (Hobby-)Detektiv, aus versehen, whatever...
Das reine klicken aufn vorgeblich illegalen Link ist imo'n bisl wenig.
www.viel-geld-mit-illegalem-glücksspiel-verdienen.com (http://tinyurl.com/yu63cb)
www.liechtenstein-illegale-steuertipps.org (http://tinyurl.com/yu63cb)
www.nichtzertfizierte-nvidia-grafikkartentreiber.de (http://tinyurl.com/yu63cb)
Na, irgendwo draufgedrückt? ;)
(Keine Angst, ich lass euch nicht ins Messer laufen... oder doch? :D )
Trotzdem hat man sich verdächtig gemacht, gerade WEIL man den Link, der OFFENSICHTLICH auf KiPos verweist gklickt hat!
und? es soll leute geben die sowas verabscheuen und anzeigen würden, nur würden diese bevor sie sich mit ihrer anzeige lächerlich machen sicherlich nachsehen ob hinter dem link sich wirklich strafbares (oder zumindest verdächtiges) material befindet.
Mr. Lolman
2008-03-28, 15:16:43
Grestorn, klick mich! (http://tinyurl.com/yu63cb) ;)
Grins. Wobei das noch harmlos ist, da man bei tinyurl.com ne Option setzen kann, die die automatische Weiterleitung deaktiviert und stattdessen den Link anzeigt. Wenn nun der Link aber durch div. DeReferer und Googletrickserein auch nicht aussagekräftig ist, hat man letztendlich das Problem dass man garkeine Möglichkeit mehr hat, einen Link zu verifizieren.
http://www.3dcenter.org/ (http://tinyurl.com/ywntrf)
BTW: Nicht ich leit euch auf die Seite, sondern Google ;)
http://www.3dcenter.org/ (http://tinyurl.com/ywntrf)
BTW: Nicht ich leit euch auf die Seite, sondern Google ;)
na wenigstens ein link hinter dem sich nacktbilder verbergen ;)
Grins. Wobei das noch harmlos ist, da man bei tinyurl.com ne Option setzen kann, die die automatische Weiterleitung deaktiviert und stattdessen den Link anzeigt. Wenn nun der Link aber durch div. DeReferer und Googletrickserein auch nicht aussagekräftig ist, hat man letztendlich das Problem dass man garkeine Möglichkeit mehr hat, einen Link zu verifizieren.
http://www.3dcenter.org/ (http://tinyurl.com/ywntrf)
BTW: Nicht ich leit euch auf die Seite, sondern Google ;)
Ich wollt ja nicht gleich sooooooooooooooooooooooooooooo (http://tinyurl.com/2v9xnp) fies sein.... ;D
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