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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verschlüsselung - Rechtlich betrachtet


lizardking
2008-05-09, 08:54:18
Hallo,

ich möchte mich über die Gesetzeslage bei Verschlüsselung informieren.
Gibt es zu Thema Kryptographie einen speziellen Paragraphen, ähnlich wie in Frankreich oder England?

Speziell in Deutschland gilt bei der Passwortherausgabe ja noch
- Selbstbelastung: PW darf zum Selbstschutz geheim bleiben
- Zeugnisverweigerungsrecht: Gilt nur für dem Beschuldigten nahestende Personen, andere müßten prinzipiell ein bekanntes PW preisgeben.

Und gibt es vielleicht einen Unterschied ob ich als Privatperson oder Unternehmen Verschlüsselung einsetze?
Wenn also jemand die passenden Gesetzestexte kennt, nur her damit :)

Gast
2008-05-09, 09:49:31
In Deutschland gibt es kein solch frevelhaftes Gesetz wie bei den Briten. Auch in den USA gibt es (noch) kein solches Gesetz, da greift zum Schutz des Angeklagten der 5. Verfassungszusatz.

"niemand...dazu gezwungen werden darf, sich in einem Strafverfahren durch eigene Aussage zu belasten
siehe: US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt (http://www.golem.de/0801/56884.html)

Das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) gilt nur für natürliche Personen und die Sache mit Selbstbelastung ist §136 StPO.

Philipus II
2008-05-09, 13:27:28
Ausserdem:Verwende zur Sicherheit versteckte Volumes bei TrueCrypt-dann ists sicher...

lightning striker
2008-05-09, 14:33:41
Aber musste man nicht in den USA am Flughafen auch seinen Laptop freigeben, damit die sich die Daten kopieren können?
Stand doch vor kurzem in der Presse.

Voodoo3Killer
2008-05-09, 14:46:21
Schwachsinnig Idee:

Könnte man nicht in irgendeinerweise Daten auf CD Brennen und die mit einem "Kopierschutz" sichern?

Das Umgehen eines (wirksamen) Kopierschutzes ist ja nicht erlaubt.

Die Frage ist nur, was genau ist ein Kopierschutz?

da.phreak
2008-05-09, 17:04:02
In den USA gibt es aber den Trick, über ein zivilrechtliches Verfahren an den Schlüssel zu kommen, um diesen dann im strafrechlichen Verfahren zu benutzen.

Gilt das mit dem Laptop am Flughaufen auch für amerikanische Staatsbürger? Da muß man unterscheiden, für Ausländer gilt in der Regel ein geringerer rechtlicher Schutz.

Gast
2008-05-10, 05:22:29
Man stelle sich vor man hat die neusten Blaupausen der Firmentechnologie
auf seinem Rechner und die USA macht sich davon am Flughafen ein Backup.

Das nennt man dann Wissensdiebstahl.

Gast
2008-05-10, 11:58:37
Man stelle sich vor man hat die neusten Blaupausen der Firmentechnologie
auf seinem Rechner und die USA macht sich davon am Flughafen ein Backup.

Das nennt man dann Wissensdiebstahl.
Das tut die US-Regierung schon seit Ende des 2. Weltkrieges, und nicht erst seit Einführung der Durchsuchung von Datenträgern auf Flughäfen. Aber was hat das mit dem Thema zu tun?

Philipus II
2008-05-11, 23:27:03
Truecrypt hilft: Das versteckte Volume existiert ja nicht wirklich^^

Ikon
2008-05-12, 15:45:47
Schwachsinnig Idee:

Könnte man nicht in irgendeinerweise Daten auf CD Brennen und die mit einem "Kopierschutz" sichern?

Das Umgehen eines (wirksamen) Kopierschutzes ist ja nicht erlaubt.

Die Frage ist nur, was genau ist ein Kopierschutz?

Laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Deutschland) legt der Gesetzgeber diesen Begriff sehr großzügig aus.

Das Problem ist wohl eher, dass das Verbot des Umgehens eines Kopierschutzes Teil des Urheberrechts ist -> §95a UrhG, Abs. 1 lautet:

"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

-> Unter die hervorgehobenen, vom UrhG geschützten, Werke fallen die privaten, evtl. verschlüsselten Daten des Normalbürgers wohl kaum.

Wäre ja auch auch noch schöner wenn so eine Regelung nicht ausschließlich der Industrie-Lobby dienen würde :biggrin:

Drunk Master
2008-05-12, 18:06:26
- Selbstbelastung: PW darf zum Selbstschutz geheim bleiben


Erstmal richtig , aber ein richter kann dich dazu per gerichtsbeschluss zwingen(notfalls mittels beugehaft) wenn der Richter glaubt das du darauf strafrechtlich relevante daten gespeichert hast.Das hat dann nichts mit selbsbelastung zu tun und wird auch nicht durch das gesetzt geschützt.
Ist zwar selten aber im fall von z.b.kinderpornographie rechtlich machbar.

nebenbei macht sich ja jeder verdächtig wenn er sich darauf beruft(aus sicht der strafverfolgungsbehörden was noch intensivere ermittlungen nach sich zieht), wenn ich "unschuldig" bin sollte ich kein problem damit haben denen mein Password zu geben.

mfg
Drunk

(del)
2008-05-12, 18:30:52
Erstmal richtig , aber ein richter kann dich dazu per gerichtsbeschluss zwingen(notfalls mittels beugehaft) wenn der Richter glaubt das du darauf strafrechtlich relevante daten gespeichert hast.Das hat dann nichts mit selbsbelastung zu tun und wird auch nicht durch das gesetzt geschützt.
Ist zwar selten aber im fall von z.b.kinderpornographie rechtlich machbar.Tatsächlich? Hast du denn schonmal gehört, daß man durch Beugehaft das Recht sich selbst nicht belasten zu müßen umging? Vor allem was Passwörter einer Privatperson anging? Bei Leuten die nicht schon sowieso in Uhaft waren oder sonst wären?

nebenbei macht sich ja jeder verdächtig wenn er sich darauf beruft(aus sicht der strafverfolgungsbehörden was noch intensivere ermittlungen nach sich zieht)Man beruft sich auch nicht auf das Recht sich selbst nicht belasten zu müßen, sondern auf die Privatsphäre :|

wenn ich "unschuldig" bin sollte ich kein problem damit haben denen mein Password zu geben.Wenn ich unschuldig bin kann mir meine Privatsphäre mal egal sein? Wenn ich keine Pickel auf dem Arsch habe sollte mir eine Leibesvisitation egal sein?

Gravitoss
2008-05-12, 21:14:36
..cut..
...wenn ich "unschuldig" bin sollte ich kein problem damit haben denen mein Password zu geben.

mfg
Drunk

Dass durch die andauernde Medienpropaganda solche Ansichten inzwischen anstandslos hingenommen werden, ist sowohl erschreckend als auch traurig.

Wenn man Gründe oder das Bedürfnis hat Daten zu verschlüsseln soll man das tun, da gibt es zum Glück noch kein Gesetz was das verbietet.

Gast
2008-05-14, 04:03:08
Erstmal richtig , aber ein richter kann dich dazu per gerichtsbeschluss zwingen(notfalls mittels beugehaft) wenn der Richter glaubt das du darauf strafrechtlich relevante daten gespeichert hast.Das hat dann nichts mit selbsbelastung zu tun und wird auch nicht durch das gesetzt geschützt.
Ist zwar selten aber im fall von z.b.kinderpornographie rechtlich machbar.

Da hast du aber was vergessen: Denn die müssen ja erstmal Beweise haben. Wenn die Beweise gerade verschlüsselt sind und die denen nichts sagt, dann haben sie auch keine Beweise, für die sie dich einbuchen können.
Da wäre jeder schon ziemlich blöd, das Passwort herausgeben und sich selbst dann in Schwierigkeiten bringen.

Selbst wenn keine relevanten Daten da drin wären, ich würde lieber ein paar Wochen in den Bau gehen, als denen das zu sagen. Kein Witz. :)

Denn wenn ich so handle, berufe ich mich lediglich auf meine Rechte und habe außerdem die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen (z.B. wenn der Job nicht ausgeübt werden konnte).

Gast
2008-05-14, 14:30:09
Zum Thema: Vergessen ist vergessen. Da hilft auch kein Gesetz dagegen...

Wer so blöd ist und sagt "ja weiss ich aber will nicht sagen..." und dafür ins Beugehaft kommt der hat es sich selbst verdient.

Gast
2008-05-14, 18:55:09
Erstmal richtig , aber ein richter kann dich dazu per gerichtsbeschluss zwingen(notfalls mittels beugehaft) wenn der Richter glaubt das du darauf strafrechtlich relevante daten gespeichert hast.

NEIN, das kann er nicht. Das ist in England so, aber nicht in Deutschland.

Gast
2008-05-15, 01:20:14
NEIN, das kann er nicht. Das ist in England so, aber nicht in Deutschland.

Richtig. Foltern ist offiziell nicht erlaubt in DE. ;)
Anders kämen die gar nicht an das Passwort heran.

Wenn der Besitzer sagt, er hätte sein Passwort vergessen, wie wollen sie dann nachweisen, ob er lügt oder nicht? Das ist die Frage...

Ich glaube kaum, das es sich jemand bei anderen Leuten, außer Terroristen, erlauben kann, so vorzugehen.

Würde ich so behandelt werden, würde ich freiwillig in den Bunker gehen, die Medien darüber informieren und hinterher Anklage gegen die Beamten erheben.

Gast
2008-05-18, 04:58:46
Aber musste man nicht in den USA am Flughafen auch seinen Laptop freigeben, damit die sich die Daten kopieren können?
Müssen tut man es nicht, auch wenn dortige Angestellte es vielleicht behaupten.
Man hat jedoch die Wahl zwischen Passwörter bekanntgeben oder Gerät nie wieder sehen - jedenfalls für eine längere Zeit. Wenn die Behörden keinen Zugriff haben, können sie wohl einfach das entsprechende Gerät einkassieren um dann was auch immer damit für eine recht lange Zeit zu machen.

Daher auch die Empfehlungen bei Ein- und Ausreise zuvor jegliche Speichermedien platt zu machen (OS only) und möglichst keine Passwörter zu verwenden. Benötigte Daten im Anschluss verschlüsselt über das Internet besorgen.

Philipus II
2008-05-18, 12:18:35
Nochmal:In .de muss man das Passwort nicht herausgeben!

(del)
2008-05-18, 12:50:17
Nochmal:In .de muss man das Passwort nicht herausgeben!:| Er quotete eine Passage mit "USA" und "Flughafen". Damit hat er Recht.

Gast
2008-05-19, 10:48:33
Dass durch die andauernde Medienpropaganda solche Ansichten inzwischen anstandslos hingenommen werden, ist sowohl erschreckend als auch traurig.

Wenn man Gründe oder das Bedürfnis hat Daten zu verschlüsseln soll man das tun, da gibt es zum Glück noch kein Gesetz was das verbietet.

Seh ich genauso. Nach diesem sogenannten *Argument* "ich habe ja nix zu verbergen/ich mache nichts verbotenes", kann ich daheim wenn ich nach hause komme auch meine Haustür für jedermann zum reinschnuppern offen lassen.

auch wenn es jetzt eine andere Baustelle (etwas OT) ist, passt es doch irgendwie ein klitzekleines bisschen auch mit hinein:
*ich habe doch nichts zu verbergen" *unschuldigkuck* leute sollten doch direkt mal an der Türklingel folgende informationen aufdrucken:

name
geburtsdatum
schulbildung
beruf
politische gesinnung
sexuelle gesinnung
anzahl der bisherigen sexualpartner
kontaktadressen der bisherigen arbeitgeber und/oder der sexualpartner
name des hausarztes
letzter Arztbesuch
blutgruppe
HIV positiv / negativ
polizeiliches führungszeugnis
krankenversicherungsunternehmen
bruttoeinkommen

Mit diesen für alle personen zugänglichen informationen begegnet man sicherlich "VORURTEILS-freien" personen auf seinem lebensweg :-)

Drunk Master
2008-05-22, 13:42:14
Tatsächlich? Hast du denn schonmal gehört, daß man durch Beugehaft das Recht sich selbst nicht belasten zu müßen umging? Vor allem was Passwörter einer Privatperson anging? Bei Leuten die nicht schon sowieso in Uhaft waren oder sonst wären?
Naja , bisher gibt es keinen Fall der vor Gericht verhandelt wurde und im dem sich ein angeklagter darauf berufen hätte.In dem es um verschlüsselte Daten ging.Es wurden aber z.b. schon mehrfach Leute gezwungen ihren Privaten Safe zu öffnen(im zusammenhang mit einer straftat).Dies würde ich jetzt mal
rechtlich ähnlich bewerten.

Man beruft sich auch nicht auf das Recht sich selbst nicht belasten zu müßen, sondern auf die Privatsphäre :|
Ich bezog mich darauf das dir eine straftat zur Last gelegt wird.
In diesem Fall kannst du dich nicht auf deine Privatsphäre berufen.
Dann könnte ich dem polizisten mit dem durchsuchungsbefehl für meine Wohnung ja auch mit der Begründung wegschicken das meine Wohnung meine Privatsphäre ist.Was aber nicht möglich ist.

Wenn ich unschuldig bin kann mir meine Privatsphäre mal egal sein? Wenn ich keine Pickel auf dem Arsch habe sollte mir eine Leibesvisitation egal sein?
Sicher gibt es ausnahmen , aber ich gehe doch mal davon aus das wenn die Polizei schon genug hinweise hat um eine wohnung zu durchsuchen oft die entsprechende Person nicht "vollkommen" unschuldig ist.
Ich möchte hier der polizei sicher nicht das recht zusprechen pauschal wohnungen zu durchsuchen und Leibesvisitationen durchzuführen.


Dass durch die andauernde Medienpropaganda solche Ansichten inzwischen anstandslos hingenommen werden, ist sowohl erschreckend als auch traurig.

Wenn die Polizei zu mir nach Hause kommt und mir eine straftat vorwirft(und nur darum ging es in meinem Post) bin ICH der Meinung das ich alles tun werde um meine Unschuld zu beweisen.
Da hab ich keinen Bock zu warten bis die herausfinden das ich unschuldig bin.
Und es soll sogar vorkommen das unschuldige verurteil werden.


Da hast du aber was vergessen: Denn die müssen ja erstmal Beweise haben. Wenn die Beweise gerade verschlüsselt sind und die denen nichts sagt, dann haben sie auch keine Beweise, für die sie dich einbuchen können.
Nein müssen sie nicht, eine Richter kann dich auch aufgrund von indizien verurteilen oder eine verfügung erlassen..


mfg
Drunk

Gast
2008-05-22, 15:39:20
1.
Naja , bisher gibt es keinen Fall der vor Gericht verhandelt wurde und im dem sich ein angeklagter darauf berufen hätte.In dem es um verschlüsselte Daten ging.Es wurden aber z.b. schon mehrfach Leute gezwungen ihren Privaten Safe zu öffnen(im zusammenhang mit einer straftat).Dies würde ich jetzt mal
rechtlich ähnlich bewerten.

2.
Sicher gibt es ausnahmen , aber ich gehe doch mal davon aus das wenn die Polizei schon genug hinweise hat um eine wohnung zu durchsuchen oft die entsprechende Person nicht "vollkommen" unschuldig ist.
Ich möchte hier der polizei sicher nicht das recht zusprechen pauschal wohnungen zu durchsuchen und Leibesvisitationen durchzuführen.

3.
Wenn die Polizei zu mir nach Hause kommt und mir eine straftat vorwirft(und nur darum ging es in meinem Post) bin ICH der Meinung das ich alles tun werde um meine Unschuld zu beweisen.
Da hab ich keinen Bock zu warten bis die herausfinden das ich unschuldig bin.
Und es soll sogar vorkommen das unschuldige verurteil werden.



1.
Du kannst nicht zur Herausgabe eines Passworts gezwungen werden, weil du es genauso gut vergessen haben kannst. Und es gab auch noch KEINEN Fall, in dem jemand gezwungen worden wäre. Mein Bruder ist Anwalt, der weiss da wohl besser Bescheid als Ihr.

2.
Genauso schawchsinn.
http://video.google.com/videoplay?docid=-1550832407257277331
Solltest du mal schaun....Für eine Hausdurchsuchung reichen NICHTIGKEITEN...du brauchst nur bei einem Raubkopierer im Outlook stehn, das genügt...

3.
Es gibt Leute, die haben sehr intime Pics auf ihrem PC...vllt diverse (legale!) Fetische usw...Ich würde das PW in dem Fall nicht herausgeben, das verletzt die Menschenwürde...

Gast
2008-05-22, 21:24:31
Wenn die Polizei zu mir nach Hause kommt und mir eine straftat vorwirft(und nur darum ging es in meinem Post) bin ICH der Meinung das ich alles tun werde um meine Unschuld zu beweisen.
Da hab ich keinen Bock zu warten bis die herausfinden das ich unschuldig bin.
Und es soll sogar vorkommen das unschuldige verurteil werden.



Gottseidank muss man in unserem Rechtssystem nie beweisen, dass man unschuldig ist. Im Zweifel für den Angeklagten. Alles andere wäre wie die Hexenjagt im Mittelalter.

Gast
2008-11-30, 20:23:51
Es wurden aber z.b. schon mehrfach Leute gezwungen ihren Privaten Safe zu öffnen(im zusammenhang mit einer straftat).Womit wurden sie denn angeblich dazu gezwungen? Mit Waffengewalt oder anderen Foltermethoden? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies üblich ist und wenn, dann ist es ganz sicher nicht legal.

Eine andere Sache ist es, wenn die ermittelnden Beamten sagen "Safe öffnen oder wir nehmen ihn mit und lassen es tun". Das ist aber in meinen Augen kein Zwang den Safe tatsächlich zu öffnen und mit Computern und Datenträgern wird ebenso verfahren. Nur dass das BKA im Gegensatz zu einem Safe bei einem modernen, vernünftig implementierten Cryptosystem keine Chance hat an den Inhalt zu gelangen.

Gnafoo
2008-11-30, 21:05:51
Ganz davon abgesehen sieht eine verschlüsselte Datei aus wie eine Ansammlung von Zufallsdaten. Das dort was anderes dahintersteckt ist im Allgemeinen nicht zu beweisen, außer durch das Entschlüsseln. Das ist beim Safe ganz anders. Da sieht jeder, dass es ein Safe ist.

Und jetzt zwinge jemanden dazu, das Passwort für eine Datei herauszugeben, von der du nicht einmal schlüssig beweisen kannst, dass es sich um etwas Verschlüsseltes handelt. Unter Umständen verlangt man dabei Unmögliches. Indem man das gesetzlich erlaubt begibt man sich da imho in eine gewisse Zwickmühle.

drmaniac
2008-12-01, 15:12:19
ein richter kann dich dazu per gerichtsbeschluss zwingen(notfalls mittels beugehaft) wenn der Richter glaubt das du darauf strafrechtlich relevante daten gespeichert hast.Das hat dann nichts mit selbsbelastung zu tun und wird auch nicht durch das gesetzt geschützt.
Ist zwar selten aber im fall von z.b.kinderpornographie rechtlich machbar.

nebenbei macht sich ja jeder verdächtig wenn er sich darauf beruft(aus sicht der strafverfolgungsbehörden was noch intensivere ermittlungen nach sich zieht), wenn ich "unschuldig" bin sollte ich kein problem damit haben denen mein Password zu geben.

mfg
Drunk

totaler Mist den du da erzählst.

Der erste Teil ist grundlegend falsch.

Ja, sie können den PC mitnehmen, wie einen Safe und probieren an die Daten zu kommen.

NEIN, sie können nicht verlangen, dass du ihnen das PW gibst und auch keinen Zwang (Strafgeld, Knast) anwenden.



Der letzte Teil zeigt leider, dass Einschüchterung funktioniert. Weil man Angst hat, man macht sich verdächtig, zieht man sich also lieber nackig aus.

.

Gast
2008-12-01, 18:44:53
Ganz davon abgesehen sieht eine verschlüsselte Datei aus wie eine Ansammlung von Zufallsdaten. Das dort was anderes dahintersteckt ist im Allgemeinen nicht zu beweisen, außer durch das Entschlüsseln. Das ist beim Safe ganz anders. Da sieht jeder, dass es ein Safe ist.

Und jetzt zwinge jemanden dazu, das Passwort für eine Datei herauszugeben, von der du nicht einmal schlüssig beweisen kannst, dass es sich um etwas Verschlüsseltes handelt. Unter Umständen verlangt man dabei Unmögliches. Indem man das gesetzlich erlaubt begibt man sich da imho in eine gewisse Zwickmühle.
das kapieren bloß einige nicht

Gast
2008-12-06, 04:51:30
Schwachsinnig Idee:

Könnte man nicht in irgendeinerweise Daten auf CD Brennen und die mit einem "Kopierschutz" sichern?

Das Umgehen eines (wirksamen) Kopierschutzes ist ja nicht erlaubt.

Die Frage ist nur, was genau ist ein Kopierschutz?


LOL, ja in der Tat ist das Schwachsinnig.

Denn der Staat darf alles, sogar auch gegen seine eigenen Gesetze verstoßen.
Denn wo kein Richter, da auch keine Exekutive.



Außerdem gilt das Umgehungsverbot von Kopierschutz nicht bei Computersoftware.
Einen Kopierschutz von Computersoftware zu umgehen ist also nicht verboten.

Gast
2008-12-06, 04:52:14
Aber musste man nicht in den USA am Flughafen auch seinen Laptop freigeben, damit die sich die Daten kopieren können?
Stand doch vor kurzem in der Presse.


Quelle?

Gast
2008-12-06, 04:57:11
nebenbei macht sich ja jeder verdächtig wenn er sich darauf beruft(aus sicht der strafverfolgungsbehörden was noch intensivere ermittlungen nach sich zieht), wenn ich "unschuldig" bin sollte ich kein problem damit haben denen mein Password zu geben.


Das sehe ich anders, ich würde selbst mich einem Massen DNA Test nicht freiwillig unterziehen lassen, wenn ich weiß das ich unschuldig bin.

Denn das eigentliche Problem ist ja, daß man mit erstmal erhaltenen Daten
ziemlich viel Unsinn anstellt und wenn die dann sagen, die Daten wurden gelöscht, dann ist das in der Praxis oft nicht der Fall.

Gutes Beispiel, stellt dir vor du hast in deinem Truecrypt Container Nackfotos von deiner Freundin.

Der Polizist wird, nachdem du dem Richter dein Passwort gesagt hast, dein TC Volumen natürlich erstmal durchsuchen und gesetztlich ist er anschließend auch verpflichtet die Daten wieder zu vernichten wenn sich herausstellt das du unschuldig bist.
Aber glaubst du ernsthaft jeder Polizist wird das in der Praxis machen?

Polizisten sind auch nur Menschen und ich tippe darauf, daß sich der ein ode andere Polizist ne private Kopie von den Nacktfotos deiner Freunding macht, einfach weil ER die Fotos toll findet.
Und schon sind die Daten in Händen wo sie nicht hingehören.

Gast
2008-12-06, 05:03:58
Nein müssen sie nicht, eine Richter kann dich auch aufgrund von indizien verurteilen oder eine verfügung erlassen..


Im Strafverfahren gilt:

Im Zweifel für den Angeklagten.

In Indiz reicht also nicht, der Richter muß dich also freilassen.
Wenn er es nicht tut, dann kannst du dagegen klagen.

Gast
2008-12-06, 05:10:45
3.
Es gibt Leute, die haben sehr intime Pics auf ihrem PC...vllt diverse (legale!) Fetische usw...Ich würde das PW in dem Fall nicht herausgeben, das verletzt die Menschenwürde...

Man kann keine legalen Fetische auf dem Rechner haben,
denn wer Pornovideos in Deutschland als Privatperson einführt macht sich strafbar.

Pornos einführen dürfen nur gewerbliche Händler.

D.h. in Deutschland kannst du Pornos nur auf ner DVD erwerben bei nem deutschen Händler, denn deutsche Webseiten wo man Pornos gegen Geld downloaden kann, gibt es aus Jugendschutzgründen und dem ganzen Aufwand dafür in der Regel nicht.

D.h. die Online Anbieter sitzen im Ausland und wer vom Ausland legal mit eigener Kreditkarte saugt, der führt illegal einen Porno ein und begeht eine Straftat, auch dann, wenn er dafür legal bezahlt hat.


Wenn du legale Pornos in Deutschland hast, dann ausschließlich nur auf einem Datenträger den du in D. erworben hast.

Pornos die du als bloße Dateien auf dem Rechner hast, dürften daher immer aus dem Ausland stammen und illegal eingeführt worden sein.
Einzige Ausnahme sind Privatvideos mit deiner Frau.

darph
2008-12-06, 11:14:42
Dein Ausführungen zur Einfuhr stimmen (meines Wissens), aber:

Wenn du legale Pornos in Deutschland hast, dann ausschließlich nur auf einem Datenträger den du in D. erworben hast. www.nightclub.de

Ich glaub schon, daß es da einige Anbieter gibt. Zu Zeiten von Dialern gab es davon sogar einige (die auch völlig legal agiert haben, nicht alle Anbieter waren Betrüger).

darph
2008-12-06, 11:17:12
Einen Kopierschutz von Computersoftware zu umgehen ist also nicht verboten.
Doch, es wird nur, wie du richtig erkannt hast, nicht im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Philipus II
2008-12-06, 12:44:02
offTopic: Gibste mir mal den Paragraphen?
Mich interessiert sowas

Gast
2008-12-06, 14:15:04
Sicher gibt es ausnahmen , aber ich gehe doch mal davon aus das wenn die Polizei schon genug hinweise hat um eine wohnung zu durchsuchen oft die entsprechende Person nicht "vollkommen" unschuldig ist.Ist das schon lange her, daß unserer polizeiliche Sturmtruppen einen unschuldigen Rentner durch die Tür erschossen hat, weil sie sich mit der Etage (Haus?) vertan hat? So lange ist das nicht her, daß man es schon vergeßen sollte.

Wenn die Polizei zu mir nach Hause kommt und mir eine straftat vorwirft(und nur darum ging es in meinem Post) bin ICH der Meinung das ich alles tun werde um meine Unschuld zu beweisen.Wenn du wirklich unschuldig bist, brauchst du es nicht, denn das Verfahren wird anschliessend zu deinem Gunsten ausgehen.
Wenn mich eine Streife anhält und behauptet, sie ist davon überzeugt ich hätte eine Waffe dabei, dann werd ich bestimmt nicht anfangen mich von alleine auszuziehen. Hallo? :|

darph
2008-12-06, 15:15:45
offTopic: Gibste mir mal den Paragraphen?
Mich interessiert sowas
Ich muß mich korrigieren. Es steht doch im UhrG: § 96c Absatz 2 (http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69c.html).

Allerdings, und das meinte ich, hat das nichts mit dem Verbot der Umgehung von Kopierschutz für (beispielsweise) Filme und Videos zu tun. §95a Absatz 1 (http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html). Meiner (unprofessionellen) Meinung nach greifen hier unterschiedliche Gesetze/Paragraphen, jenachdem ob die Software als (Kunst-)Werk oder als Anwendungsprogramm definiert wird.


Naja, und dann wären da noch die Paragraphen 202a (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html), 303a (http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html) und 303b (http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html) StGB.

303a sagt:
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gast
2008-12-06, 15:23:59
Man kann keine legalen Fetische auf dem Rechner habenWas ich mit anderen Erwachsenen treibe ist legal.

Sonst gilt:
In der heutigen Zeit kann man komplett alles aus seinem Leben oder was man nur möchte digital Archivieren. Es ist mir egal, ob das nur Fotos und Videos nach 1 Uhr morgens auf der Hochzeit sind :), mein Urlaub, mein Schalfzimmer, ein Messebesuch, meine digitalen Tagebücher oder Notizen oder meine PGP-Mails. Oder sonstwas was ich auf dem Rechner habe. Ich möchte nicht, daß Staatsbeamte erstmal eine Woche dadrin rumwühlen, um festzustellen, daß da nichts gesetzeswidriges zu finden ist.

Egal ob ihnen dabei ein Richter über die linke und ein Datenschutzbeauftragter über die rechte Schulter guckt. Damit haben wir nämlich schon mindestens 3 Typen die dadrin rumwühlen. no fuck way.

Ich kauf mir lieber zusätzlich eine externe 1TB Platte, archiviere das alles wieder verschlüsselt als zweites Backup und deponiere es auch sicher. Und archiviere das auch da monatlich und brings wieder weg.
Das vollverschlüsselte System können sie ggbf. behalten, falls meine Klage auf Herausgabe aller Datanträger scheitern sollte.
Dann muß ich mir neue Platten kaufen, das System neu installieren und hol mir die Sachen vom zweiten Backup wieder. Ggbf. können sie auch das ganze System behalten. Dann muß ich mir noch einen Rechner bauen. Mein digitalisiertes Leben bekommen sie aber nicht zu sehen.
Ich laß mich wegen einem falschen Download oder einem Gesetzesirrtum nicht zum geistigen Krüppel machen. Weder davor indem ich in Angst lebe noch danach indem ich mit dem Gefühl leben muß, irgendwelche Typen haben sich die zukunftige Mutter meiner Kinder beim Strippen für mich angeschaut. Ich schätze sie würde das noch mehr brechen als mich.

Ich gehe lieber in den Bau und soweit muß es auch erstmal kommen mit den Gesetzen in diesem Land. Sollte sowas einmal anstehen, dann denke ich fahren auch ohne mich mind. 3Mio andere nach Berlin und setzen sich vorm Bundestag überall da wo Zugangswege für Rollstuhlfahrer ausgebaut wurden...

Gast
2008-12-06, 15:46:30
Doch, es wird nur, wie du richtig erkannt hast, nicht im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Unfug, aber du kannst ja gerne mal den Paragrafen nennen der das verbieten soll.
Aber vergißt nicht auch die anderen Paragrafen zu berücksichtigen.


In dir sehe ich nämlich wieder so ein Opfer der Medienpropaganda, welches glaubt, daß das Umgehen eines Kopierschutzes bei Computersoftware unter Strafe steht.

darph
2008-12-06, 15:54:17
UnfugAha.

In dir sehe ich nämlich wieder so ein Opfer der Medienpropaganda
Soso.

Interessante Argumentation. Da wäre ich ja fast versucht, mich von dir überzeugen zu lassen. :uup:

Gast
2008-12-06, 15:55:29
Ich muß mich korrigieren. Es steht doch im UhrG: § 96c Absatz 2 (http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69c.html).


Nein, denn § 69d hebt es wieder auf.
Ein Kopierschutz der die Ausführung der Software auf meinem Rechner verhindert ist ein Bug und nach § 69 ohne Zustimmung des Rechteinhabers behoben werden, sprich man darf ihn z.b. überspringen, so wie man jede verbuggte Funktion in einem Programm überspringen oder austauschen darf.
Denn Merke:
Nach dem Gesetz gibt es bei Computersoftware keinen Kopierschutz, der ist gar nicht existent, die Funktionen eines Kopierschutzes sind also Funktionen unter vielen in einem Stück Computersoftware und welche ich nicht nutzen will weil die Bugs haben, kann ich mir selbst aussuchen.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69d.html



Meiner (unprofessionellen) Meinung nach greifen hier unterschiedliche Gesetze/Paragraphen, jenachdem ob die Software als (Kunst-)Werk oder als Anwendungsprogramm definiert wird.

Software ist immer Software, es hat eine technische Funktion und kann somit kein Kunstwerk im Sinne von: "Oh ist das ein schöner Quellcode." sein.





Naja, und dann wären da noch die Paragraphen 202a (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html), 303a (http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html) und 303b (http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html) StGB.

303a sagt:

Ja, du bist wirklich Laie was Gesetze betrifft.
Diese Paragrafen betreffen nicht Computersoftware an sich, sondern gilt nur dann,
wenn du in fremde Rechner eindringst.

Auf deinem eigenen Rechner sind die hinfällig solange du keinen Account für einen Mitbenuzter deines Rechners angelegt hast.

Gast
2008-12-06, 15:55:51
Aha.


Soso.

Interessante Argumentation. Da wäre ich ja fast versucht, mich von dir überzeugen zu lassen. :uup:

Ja, siehe oben.

Gast
2008-12-06, 16:10:47
Was ich mit anderen Erwachsenen treibe ist legal.
Auch hier sind Grenzen gesetzt -> Menschenwürde.

Aber darum ging es nicht, sondern um StGB §184
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

Darunter insbesondere (1) Nr. 4 und Nr. 8.

Sprich, du darfst als Privatperson keine Pornos importieren, wenn du es machst, dann machst du die Strafbar.

Du kannst also Fetische nur in Deutschland beziehen.
Und dabei gilt, daß du keine DVDs Iamges auf deinem Computer haben kannst, denn dann verstößt du gegen das Urheberrechtsverbot, denn die sind ja meist Kopiergeschützt. Hier bei Filmen greift nämlich das Umgehungsverbot!

Im Prinzip bleibt dir also nur der Download, denn wir Sprachen ja von Dateien und nicht von Datenträgern.
Und die legalen Downloadmöglichkeiten mit Bezahlung und so sind in Deutschland sehr sehr dünn gesäht.





Sonst gilt:
In der heutigen Zeit kann man komplett alles aus seinem Leben oder was man nur möchte digital Archivieren. Es ist mir egal, ob das nur Fotos und Videos nach 1 Uhr morgens auf der Hochzeit sind :), mein Urlaub, mein Schalfzimmer, ein Messebesuch, meine digitalen Tagebücher oder Notizen oder meine PGP-Mails. Oder sonstwas was ich auf dem Rechner habe. Ich möchte nicht, daß Staatsbeamte erstmal eine Woche dadrin rumwühlen, um festzustellen, daß da nichts gesetzeswidriges zu finden ist.

Da viele gar nicht wissen was Legal und nicht Legal ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß man immer etwas findet.
Und das schlimme ist, wenn du ne Hausdurchsuchung hast und dort z.b. nach Raubkopien gesucht wirst, dann muß dich der Polizist anzeigen falls er illegale Drogen finden sollte.
D.h. nur weil er nach dem einen sucht, heißt nicht, daß das andere ignoriert wird.

Manche Leute besitzen eine Waffe die sie nicht besitzen dürfen.
Wer da ne Hausdurchsuchung wegen angebliche Urheberrechtsverstöße bekommt und
aber gegen keinen Urheberrechtsparagrafen verstoßen hat, kommt dann halt wegen der Waffe dran, das muß auch zur Anzeige gebracht werden.




Das vollverschlüsselte System können sie ggbf. behalten, falls meine Klage auf Herausgabe aller Datanträger scheitern sollte.
Dann muß ich mir neue Platten kaufen, das System neu installieren und hol mir die Sachen vom zweiten Backup wieder.

Nein, du mußt die eine komplett neue Computeranlage kaufen, denn es werden ja nicht nur die Festplatten eingezogen, sondern auch die Computer.
-> Tatwerkzeug.


Bedruckst du deine DVDs dann noch mit dem Drucker, dann ist der Drucker auch ein Tatwerkzeug und wird ebenfalls mitgenommen.

Philipus II
2008-12-06, 18:20:50
Das mit dem Einbehalten des ganzen Computers kann passieren, ist aber nicht immer so.Allerdings ist das nicht soo schlimm-700€ fort, aber die kann man ja wieder bescheissen.

Gast
2008-12-06, 20:58:29
Das mit dem Einbehalten des ganzen Computers kann passieren, ist aber nicht immer so.Allerdings ist das nicht soo schlimm-700€ fort, aber die kann man ja wieder bescheissen.

Wofür man dann nochmal bestraft wird, wenn das Bescheissen rauskommt.

Coda
2008-12-07, 04:24:29
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sollte das auf jeden Fall abdecken.

Nein, denn § 69d hebt es wieder auf.
Ein Kopierschutz der die Ausführung der Software auf meinem Rechner verhindert ist ein Bug und nach § 69 ohne Zustimmung des Rechteinhabers behoben werden, sprich man darf ihn z.b. überspringen, so wie man jede verbuggte Funktion in einem Programm überspringen oder austauschen darf.
Denn Merke:
Nach dem Gesetz gibt es bei Computersoftware keinen Kopierschutz, der ist gar nicht existent, die Funktionen eines Kopierschutzes sind also Funktionen unter vielen in einem Stück Computersoftware und welche ich nicht nutzen will weil die Bugs haben, kann ich mir selbst aussuchen.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69d.html
Dann müsste man im Einzelfall aber auch eindeutig belegen können, dass der Kopierschutz dich vom verwenden der Software abgehalten hat, oder?

Weil ansonsten fällt das meiner Ansicht nach nicht unter 69d.

Tesseract
2008-12-07, 06:03:00
ihr denkt viel zu kompliziert. das einfachste argument gegen eine passwortrausgabe ist einfach, du hättest es vergessen (zusammen mit der versicherung, das gesuchte sei im container ohnehin nicht enthalten).
was sollen sie denn tun? ob du das passwort tatsächlich vergessen hast oder nicht kann dir keiner je beweisen. genausowenig wie dich irgendein paragraph dazu zwingen kann, dass dir etwas vergessenes wieder einfällt.
in dubio pro reo.
dazu braucht man nichtmal hidden volumes oder sonstige tricks.

aber abgesehen davon ist eine passwortrausgabe mit einer hausdurchsuchung (und ähnlichem) ohnehin nicht vergleichbar. eine passwortrausgabe wäre in der tat eine selbstbelastung was eine wohnungsdurchsuchung nicht ist. bei der musst du theoretisch nichtmal anwesend sein geschweige denn in irgendeiner art und weise mithelfen. du kannst, wenn sie bei dir in der tür stehen, auch einfach sagen: "ja macht mal ruhig, ich bin inzwischen ein eis essen" und gehen. (was man natürlich aus eigeninteresse nicht tun sollte)

Es wurden aber z.b. schon mehrfach Leute gezwungen ihren Privaten Safe zu öffnen(im zusammenhang mit einer straftat).
du wirst nicht dazu gezwungen deinen safe zu öffnen. wenn sie einen durchsuchungsbescheid dafür haben solltest du ihn aber aus eigeninteresse öffnen weil sie sich zugang verschaffen dürfen falls du dich weigerst. rein kommen sie so oder so.
das kannst du damit vergleichen, dass sie das recht dazu haben, die verschlüsselung zu knacken wenn sie das schaffen. (was ihnen allerdings im gegensatz zum safe nicht gelingen wird)
gezwungen wirst du aber weder zum einen noch zum anderen.

Gast
2008-12-07, 06:25:30
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sollte das auf jeden Fall abdecken.

Nein.
Denn in diesen Paragrafen geht es nicht um ein Stück Software, sondern um Computersysteme die dir z.b. nicht gehören.
Damit ist also etwas völlig anderes gemeint.




Dann müsste man im Einzelfall aber auch eindeutig belegen können, dass der Kopierschutz dich vom verwenden der Software abgehalten hat, oder?

Weil ansonsten fällt das meiner Ansicht nach nicht unter 69d.

Niemand kann dir verbieten die Software unter Linux mit Windows zu nutzen.
Denn reine DOS Rechner gibt es heutzutage auch nicht mehr, daß man die DOSBox nutzt gehört zum guten Ton.

Bei Windows Software muß es nicht anders sein.

Gast
2008-12-07, 06:25:57
Niemand kann dir verbieten die Software unter Linux mit Windows zu nutzen.

Korrektur: ich meinte unter Linux mit Wine.

darph
2008-12-07, 15:16:54
Ja, du bist wirklich Laie was Gesetze betrifft.
Ich habe nie das Gegenteil behauptet.

Du hast mich überzeugt.

Gast
2008-12-07, 18:02:14
Dann müsste man im Einzelfall aber auch eindeutig belegen können, dass der Kopierschutz dich vom verwenden der Software abgehalten hat, oder?

Weil ansonsten fällt das meiner Ansicht nach nicht unter 69d.Ja sicher. Andererseits setzt das voraus, daß man sich die Software auch gekauft hat und sie wegen diesem Mangel nicht abgegeben hat, sondern eben das Kopierschutz umgegangen hat. Wenn ich also eh das originale Spiel im Regal stehen hat und einen NoCDPatch benutzt oder das originale Photoshop mit Rechnung drin und wegen Problemen mit FlexNet einen Crack dafür einsetzt, wird man sowieso nicht angepinkelt. Es sei denn man stellt selbst zb. über torrent oder was weiß ich solche Patches zum Download bereit. Was dann aber auch nichts mehr mit 69d zu tun hat.

Das Original besitzen ist also sowieso das A&O und in dem Fall braucht man sich sogut wie keine Gedanken machen. Vor allem, wenn man dann auch noch plausibel aufzeigen kann welche Probleme man sonst hat.
69d ist keine Lizenz um kostenpflichtige Software zu benutzen, obwohl man sie nicht erworben hat.

Gast
2008-12-07, 18:35:31
Ob eine Software einen Kopierschutz hat oder gar keinen spielt in so einem Fall keine Rolle, denn ohne Lizenz darf man sowieso keine kommerzielle Software nutzen.

Das ist alles vom Urheberrecht abgedeckt und hat wiederum absolut gar nichts mit Kopierschutz zu tun.
Fest steht auf jedenfall, daß ein Kopierschutz bei Computersoftware keinerlei Relevanz hat und das gilt solange, solange vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.


Die beiligenden Lizenzen wie die EULA von MS sind z.b. in der Regel IMMER nicht relevant, da man als Käufer diese Vertragsbedinungen vorher einsehen können muß, was im Ladenkauf nicht geht.
D.h. der Hersteller kann das Umgehen des Kopierschutzes absolut überhaupt nicht verbieten.

Ganz anders sieht es aber beim Online Kauf Download aus.
Wer z.b. in Steam ne Software kauft, der wird feststellen, daß er vor dem Kauf der Software die genauen Vertragsbedinungen einsehen kann und wenn
da da nn drinsteht, daß Disassemblieren und das Umgehen von Kopierschutzsystemen verboten ist, dann ist es das auch.

Diesen kleinen aber feinen Unterschied sollte man nicht vergessen.


Aus diesem Grund würde ich auch nie Software in einem Online Download Portal wie Steam Kaufen sondern immer noch weiterhin im Laden,
denn nur so bewahre ich mir meine erweiterten Rechte mit dem Softwareprodukt auf meinem Rechner machen zu wollen was ich will.

Warhammer Online
2008-12-07, 22:43:52
Wie siehts den eig. damit aus wenn mans Wirklich Preisgeben muss und man das PW vergessen hat?

Gast
2008-12-07, 23:17:56
Seit wann bitte muß man in BRD etwas preisgeben? Weil sonst was? Kommt man in den Steinbruch?

Wie kommst du zu dieser Frage nach dem Lesen der Beiträge hier?

Gast
2008-12-08, 13:15:42
Nein, du mußt die eine komplett neue Computeranlage kaufen, denn es werden ja nicht nur die Festplatten eingezogen, sondern auch die Computer.
-> Tatwerkzeug.Wenn die Tat auch ohne entschlüsseln nachgewiesen ist.