Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgaberecht
HawkEyE
2001-09-15, 18:18:20
Wenn ich mir jetzt ein Mainboard beim PC Laden um die Ecke kaufe und ich einfach sage ich bin mit dem Produkt nicht zufrieden! In welchem Zeitraum muss man die Ware dann Umtauschen?
silverboobs
2001-09-15, 18:27:17
Also, das sogenannte Rückgaberecht ist (sofern nicht per Feranabsatzgesetz gedeckt) ne freiwillige Leistung des Verkäufers/Ladens.
Meisst sind ds dann 2 Wochen, manchmal 4.
Nicht zu verwechseln mit Reklamationsrecht bei Defekt oder Falschlieferung, etc.
HawkEyE
2001-09-15, 18:32:16
Is ja nich verabsatz sondern PCLaden um die Ecke
silverboobs
2001-09-15, 19:25:37
Wollte nur mal explizit drauf hinweisen: im Laden -> freiwillige Rücknahme; im I-net usw. -> Rücknahme laut Fernabsatzgesetz
Unregistered
2001-09-18, 15:02:43
ich habe auch so eine rechtliche frage. wenn das gerät beim händler um die ecke kaputt, ie. von anfang an nicht läuft, kann ich auf rücknahme bestehen oder hat er das recht es einzuschicken und mir dann zu geben?
das gleiche beim versandhandel. ich habe guenstige mainboards gesehen, die angeblich relativ anfällig sind. wenn es kommt und defekt ist, kann ich es einfach zurückschicken und von meinem vertrag zurücktreten oder hat der verkäufer das recht es einzuschicken etc. und´ich muss warten?
Thowe
2001-09-18, 15:07:39
Händler: Abhängig von den AGB, in der Regel hält sich jeder Händler bis zu 3x das nachbessern vor.
Internet: Wenn es den Händler dann noch gibt, gerade wenn er wenig sehr günstig anbietet wäre ich vorsichtig. Ansonsten hier immer (Fernabsatzgesetz), dabei ist nur das Problem das einige Händler das scheinbar nicht wissen. Es muss halt geäussert werden das die Ware zurückgegeben wird und nicht reklamiert.
vBulletin®, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.