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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Account bei eBay gekauft aber angeblich nur auf eine email geboten? Bin ich im Recht?


Huhn
2008-08-23, 19:24:20
Hi,
Habe munter auf einen WoW Account geboten und am Ende auch den Zuschlag erhalten. Nachdem ich das Geld überwiesen habe erhielt ich allerdings nur eine e-Mail inder mir der Verkäufer seine Gammeltwinks vorstellte.
Nun jetzt frage ich mich bin ich im Recht oder war ich zu doof?
Ich habe dem Verkäufer eine Frist gesetzt mir das Geld zu überweisen oder ich werde eben eine Anzeige gegen ihn schalten.
Die Frage ist nun war ich zu doof oder bin ich im Recht? Möchte nun auch nich wegen meiner eigenen Dummheit die Polizei nerven.
der link zur betreffenden auktion:
Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160271867149&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40%26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D1602 71867149%26_sacat%3DSee-All-Categories%26_fvi%3D1)

achja ich weiss einige Leute haben etwas gegen Account Käufe oder Verkäufe, würde mich aber freuen wenn dies nich Gegenstand der Diskussion hier wird

Chris
2008-08-23, 19:28:19
steht leider im Text dass der Gewinner nur eine E-Mail mit den Daten der Twinks bekommt

scheint die WoW Version des Schachteltricks zu sein, kannst ja evtl. mal nachlesen ob die Schachtelverkäufe legal sind oder ob es da irgendein Urteil gibt.

Aber auf den ersten Blick würde ich sagen, du hast bekommen was in der Beschreibung steht :frown:

Morale
2008-08-23, 19:31:51
Naja er schreibt ja nur "Bei erhalt der Zahlung, evtl auch mit Beleg, bekommst du Sofortigen zugang zu der E-mail mit den Daten der Twinks.Hierbei werden genaue Daten angegeben."
Wenn ich Acc kaufen würde, hätte ich mir 100000mal überlegt ob ich dort bieten würde, bzw. den Verkäufer gefragt. Und 116 Euro ist relativ wenig für nen T6er (finde ich).
Ob man dort was machen kann, ka. probieren würde ich es an deiner Stelle schon.
In richtigen Auktionen steht meistens so ein Text "Zur Auktion steht lediglich der Account bzw. die Login-Daten. Jedoch kann ich natürlich gegen Versandkosten die beiden Spiele CDs inkl. CD-Keys verschicken."

PS: allein schon die beschreibung des Charakters, wenn ich mir jetzt im Vergeleich andere Auktionen angucke, da wird das Equippment aufgezählt, mit Bildern, etc. und allem, und bei der Auktion nur ein Bild, was auch von nem anderen Char oder nem Privateserver stammen kann.

Evtl. bekommst du den Verkäufer auch mit seinem letzten Absatz dran den dort steht unter anderem:Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. sowie Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, usw. zu ändern! und Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie E-Mail, Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern.
Dies lässt schon darauf schließen das es sich um eine versteigerung eines Acc handelt und nicht wie in seiner Beschreibung nur eine Eamil mit Twinkdaten

Abraxaς
2008-08-23, 19:37:48
Naja,ich finde nicht,dass aus dem Auktionstext hervorgeht,dass er lediglich die "Twinkdaten" verkauft. Er führt zwar an,dass man diese nach Bezahlung erhält,es wird aber nicht gesagt,dass diese Gegenstand der Auktion sind. Kenn mich nicht damit aus,wie eBay generell zu Accountverkäufen steht. Für mich wäre es ein Täuschungsversuch,der nichtmal durch die Beschreibung abgesichert ist.

Die Auktion wäre mir schon komisch vorgekommen.

Undertaker
2008-08-23, 19:41:20
Anwalt einschalten! In meinen Augen bewusst zweideutiger Text, gerade das Kleingedruckte unten widerspricht der Version des Verkäufers doch recht deutlich! Bei der Summe würde ich kein Auge zudrücken.

Siegfried
2008-08-23, 20:07:07
Anwalt einschalten! In meinen Augen bewusst zweideutiger Text, gerade das Kleingedruckte unten widerspricht der Version des Verkäufers doch recht deutlich! Bei der Summe würde ich kein Auge zudrücken.
joa imo ziemlich sicher arglistige taeuschung
in der ueberschrift im fettgedruckten geht es um den krieger
edit: im bild auch

PacmanX100
2008-08-23, 20:24:11
Neben dem Anwalt würde ich an deiner stelle den typen gleich mal bei ebay melden. wüsste jetzt nicht,das "wow-items oder accounts" dort angeboten werden "dürfen". Sie gehen zwar dagegen vor,aber aus eigenem Interesse (Geld,geld,geld) natürlich nicht immer..

dann dürfte er ne schöne verwarnung bekommen und du vielleicht dein geld zurück.das wäre ein anfang.;)

Bane
2008-08-23, 20:39:21
Bei dem Text des Verkäufer bekommt man ja Tränen in den Augen.

Ist Arglistige Täuschung (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__123.html), du mußt den Kauf eigentlich nur anfechten (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__142.html) (bzw. der Anwalt).

Siegfried
2008-08-23, 20:47:28
Neben dem Anwalt würde ich an deiner stelle den typen gleich mal bei ebay melden. wüsste jetzt nicht,das "wow-items oder accounts" dort angeboten werden "dürfen". Sie gehen zwar dagegen vor,aber aus eigenem Interesse (Geld,geld,geld) natürlich nicht immer..

dann dürfte er ne schöne verwarnung bekommen und du vielleicht dein geld zurück.das wäre ein anfang.;)
virtuelle items sind bei ebay deutschland erlaubt

PacmanX100
2008-08-23, 20:50:22
virtuelle items sind bei ebay deutschland erlaubt

Das ändert nichts daran,das Blizzard selbst es dir nicht erlaubt und deinen Account sperren kann.

Soweit ich mich erinnern kann,ist Blizzard sogar selbst dagegen vorgegangen,gab mal ne Meldung dazu...

Wenn du bisschen im web suchst,kriegste auch tausende solcher anfragen:
http://www.123recht.net/eBay-WoW-Account-verkaufen__f80344.html

das sie nicht jedes angebot löschen,hat eher andere gründe...bei millionen von angeboten kannst du schlecht alle kontrollieren und vielleicht tun sie das auch nicht,weil es ihnen ja zusätzliches Geld einbringt.;)

Siegfried
2008-08-23, 20:54:22
nee bei manchen ebays ist es nicht erlaubt
bei ebay deutschland aber definitiv
da wird kein einziges angebot geloescht

und blizzards eula ist rechtlicht ebenfalls irrelevant

PacmanX100
2008-08-23, 21:04:29
hier klingt das allerdings anders:
http://www.golem.de/0503/36932.html
http://www.pcdaily.de/news_1_12268.htm

Außerdem könntet ihr weitere probleme bekommen (Steuerfahndung):
http://www.pcgames.de/aid,652592/News/Online-Rollenspiel/Finanzamt_jagt_World_of_Warcraft-Spieler/

rad05
2008-08-23, 21:15:35
Also meiner Meinung nach kann das so sicher nicht legal sein. Diese Auktion ist ziemlich sicher anfechtbar. Und auch sein Hinweis auf einen Privatverkauf hilft hier nicht weiter. So was darf man sich nicht gefallen lassen. Leider hat eBay bei Betrug nur wenig Interesse zu helfen, wenn du nicht mit deren Paypal bezahlst. Und das hat wieder hohe Nebenkosten.

THEaaron
2008-08-23, 21:21:22
nee bei manchen ebays ist es nicht erlaubt
bei ebay deutschland aber definitiv
da wird kein einziges angebot geloescht

und blizzards eula ist rechtlicht ebenfalls irrelevant

Und wenn schon? Blizzard hat Hausrecht auf den Servern - man hat das Privileg auf den Servern zu spielen aber sicherlich nicht das Recht. Wenn das für die ein Grund ist deinen Account zu sperren können die das machen.

Exxtreme
2008-08-23, 21:25:38
und blizzards eula ist rechtlicht ebenfalls irrelevant
Die können jederzeit den Account dichtmachen indem sie von sich aus den Vertrag kündigen. Und dagegen kannst du nichts machen weil du kein Recht hast auf den Realms zu spielen.

Siegfried
2008-08-23, 21:32:10
ich sage ja nicht dass sie den account nicht schliesen duerfen ;)
passieren tut das btw nie solange sich keiner beschwert
aber was ich meine ist accs verkaufen kann rechtlich keine konsequenzen haben

30hours2late
2008-08-23, 23:31:24
Außerdem könntet ihr weitere probleme bekommen (Steuerfahndung):
http://www.pcgames.de/aid,652592/News/Online-Rollenspiel/Finanzamt_jagt_World_of_Warcraft-Spieler/

Da geht es um Leute die das "beruflich" machen. Vor allem werden, wenn dann nur die Verkäufer belangt. Käufer haben vom FiAmt nichts zu befürchten.

OnTopic

Entweder zum Anwalt und anfechten lassen oder selber anfechten (nach § 123 BGB), aber das wurde hier schon erwähnt. :)

Gosh
2008-08-24, 01:32:00
Account kaufen ist armseelig.

THEaaron
2008-08-24, 02:54:29
Zu meiner aktiven Dark Age Of Camelot Zeit wurden sehr viele Ebay Charaktere gesperrt. Sobald GOA anhand von genug Informationen aus Beschreibung etcpp hatte war der Account auch schon dicht. Hab ich selbst mitbekommen. Vielleicht waren das ja auch neidische Verlierer der Auktion. :biggrin:

Der Sandmann
2008-08-24, 10:45:49
Hmm, bekommt man nach Abschluß einer Auktion nicht auch die Adresse des Verkäufers? Meine letzte ebayauktion ist lange her.

Sofern sie richtig ist. Am WE mal hin fahren.

Kosh
2008-08-24, 11:18:45
Ich verstehe das ganze nicht so recht.

Da steht Level 70 T6 Krieger in der Auktion.

Im Text geht es um einen Krieger,der seit 2 Jahren gespielt wurde und im letzten Satz steht was über die Daten der Twinks.

Was genau meint der jetzt??

Das es nicht den krieger gibt sondern nur einen anderen Account mit Twinks?

THEaaron
2008-08-24, 11:24:45
Da sind ein paar Daten über den Kriegerund ein Grund, warum er sich von einem Account trennen möchte. Dass man dort auf einen Krieger bietet steht dort nirgendwo, allein der Name der Auktion könnte dies implizieren. Welchen Account man bekommt nach beendeter Auktion wird im letzten Satz deutlich.

Finde das nicht mehr oder weniger irreführend als die ganzen Kartonverkäufe von Grafikkarten und Playstations. Immerhin sieht man hier sofort, dass man im Endeffekt nur die Twinks bekommt. Die Texte der Playstations und Grafikkarten waren immer viel länger. :)

Dass er allerdings seinen Kriegeraccount als Auktionstitel wählt, ist für mich viel weniger verständlich. Sollte wohl die einzige angreifbare Stelle sein, da die Auktionsbeschreibung ziemlich eindeutig ist. Die Tatsache, dass man nur die Twinks bekommt ist sogar in dem einzelnem Absatz quasi hervorgehoben.

Kosh
2008-08-24, 12:27:04
Da sind ein paar Daten über den Kriegerund ein Grund, warum er sich von einem Account trennen möchte. Dass man dort auf einen Krieger bietet steht dort nirgendwo, allein der Name der Auktion könnte dies implizieren. Welchen Account man bekommt nach beendeter Auktion wird im letzten Satz deutlich.

Finde das nicht mehr oder weniger irreführend als die ganzen Kartonverkäufe von Grafikkarten und Playstations. Immerhin sieht man hier sofort, dass man im Endeffekt nur die Twinks bekommt. Die Texte der Playstations und Grafikkarten waren immer viel länger. :)

Dass er allerdings seinen Kriegeraccount als Auktionstitel wählt, ist für mich viel weniger verständlich. Sollte wohl die einzige angreifbare Stelle sein, da die Auktionsbeschreibung ziemlich eindeutig ist. Die Tatsache, dass man nur die Twinks bekommt ist sogar in dem einzelnem Absatz quasi hervorgehoben.

Unsinn, es geht ganz klar der Krieger als Verkaufsobjekt hervor. So habe ich das auch gelesen.

Ist genauso,wie wenn ich schreibe,das ich einen neuen Porsche verkaufe, Daten zum Porsche angebe und als letzten Satz,das der Zweitwagen (was nicht der Porsche ist,Klammerbemerkung würde natürlich nicht mit drin stehen) nach Bezahlung sofort abgeholt werden kann.

Der Käufer ist betrogen worden. Nicht mehr und nicht weniger.

90% des Textes handeln nunmal vom Krieger und bei 10% wird angedeutet von Twinks.

Es steht nichtmal dabei,das er keine Zeit mehr hat um seine Twinks zu spielen,sondern es steht, das er keine Zeit mehr hat um generell zu spielen.

Somit den Käufer auffordern den Kriegeraccount rauszurücken oder das Geld zurückzuüberweisen.

Macht er es nicht, dann ab zum Anwalt.
Der Kerl hat keine Chance.

FireFrog
2008-08-24, 12:57:59
Hätte er lieber mal den Hinweis Text gelesen und geändert anstatt ihn nur zu kopieren, denn wie oben schon steht passt das überhaupt nicht mit nur einer email mit Twink daten zusammen.

Wolfram
2008-08-24, 12:58:53
Hi,
Habe munter auf einen WoW Account geboten und am Ende auch den Zuschlag erhalten. Nachdem ich das Geld überwiesen habe erhielt ich allerdings nur eine e-Mail inder mir der Verkäufer seine Gammeltwinks vorstellte.
Nun jetzt frage ich mich bin ich im Recht oder war ich zu doof?
Ich habe dem Verkäufer eine Frist gesetzt mir das Geld zu überweisen oder ich werde eben eine Anzeige gegen ihn schalten.
Die Frage ist nun war ich zu doof oder bin ich im Recht? Möchte nun auch nich wegen meiner eigenen Dummheit die Polizei nerven.
der link zur betreffenden auktion:
Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160271867149&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40%26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D1602 71867149%26_sacat%3DSee-All-Categories%26_fvi%3D1)

Du bist im Recht. Der Verkäufer hat sich im übrigen bereits jetzt strafbar gemacht. Das ist (versuchter) Betrug. Das Problem ist nur oft, daß man sich an mittellose und verschuldete Betrüger nicht halten kann.

Der einzige Vorwurf, den Du Dir machen kannst, ist, daß man bei so einer offensichtlich unseriösen oder zumindest zweifelhaften Auktion gar nicht erst bieten sollte. Unseriös wird das Ganze durch Verkaufsgegenstand, Artikelbeschreibung, Zahl der Bewertungen und die Tatsache, daß der Verkäufer der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Huhn
2008-08-24, 22:09:52
Vielen Dank Euch allen. Wie ratet ihr mir als armen Studenten vorzugehen? Ich hab gar keine Ahnung wie man so einen Anwalt einschalten muss geschweige denn welche Kosten da auf mich zukommen.
Habe dem Verkäufer nun eine E-Mail geschrieben und ihm 2 Varianten zur Wahl gelassen. Entweder Geld zurück oder Strafanzeige bei der Polizei und evt. einschalten eines Anwalts.
Dazu muss ich sagen, bin ich vom Deutschen Rechtssystem bzw auch eBay schonmal enttäuscht worden.
Ich wurde schonmal bei eBay betrogen (damals habe ich eine xbox 360 kaufen wollen) und den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Das einzige was ich je erhalten habe ist ein Brief indem mir die Verurteilung des Täters zu einer Strafe auf Bewährung mitgeteilt wurde. Unter anderem sollte ich mein Geld als eine der Bewährungsauflagen zurück erhalten. Muss ich wohl nicht erwähnen, dass ich bis heute keinen Cent gesehen habe.
Meiner Meinung nach müsste eBay bei den horrenden Gebühren, die die teilweise verlangen zum Teil wenigstens gerade stehen.(neben Paypal)
Oder aber die Bank im Betrugsfall verpflichtet werden, das Geld zurückzuzahlen. Hat der Typ dann eben Schulden bei der Bank aber nicht bei mir. Die haben wesentlich bessere Mittel das einzutreiben imho.
Naja was solls.
Zu dem Gastkommentar wie arm es doch sei, einen Account zu kaufen kann ich sagen, dass ich selber einen Krieger jahrelang gespielt habe.
Arm sind bei WoW meiner Meinung nach auch nur die, die ihr soziales Umfeld für ein Spiel opfern um ganz oben dabei sein zu können.
Wenn man sich überlegt wieviel Stunden man in einen T6 Char stecken muss und wielang man für 7€ arbeiten muss um sich solch einen Account bei eBay kaufen zu können finde ich diese Art und Weise sogar deutlich intelligenter.
Das nur nebenbei. Klar man ist übelst schlecht mit diesem Char dann unterwegs aber das Ganze erfordert nun nicht gerade ein Studium um es halbwegs zu beherrschen.

Abraxaς
2008-08-24, 23:25:39
Ich bin einmal mehr oder minder bei eBay betrogen worden. Hab nen mp3-Player ersteigert,der defekt bei mir ankam. Als ich mich an den verkäufer wenden wollte,war dieser nicht mehr bei eBay registriert und es gab keine Reaktion auf eMails bzw. Anrufe . Hab mich dann an eBay gewandt und binnen 10 Tagen mein Geld zurückbekommen. Nur um hierbei auch mal was Positives zur Bucht anzumerken.

Bane
2008-08-24, 23:41:59
...
Dazu muss ich sagen, bin ich vom Deutschen Rechtssystem bzw auch eBay schonmal enttäuscht worden.
Ich wurde schonmal bei eBay betrogen (damals habe ich eine xbox 360 kaufen wollen) und den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Das einzige was ich je erhalten habe ist ein Brief indem mir die Verurteilung des Täters zu einer Strafe auf Bewährung mitgeteilt wurde. Unter anderem sollte ich mein Geld als eine der Bewährungsauflagen zurück erhalten. Muss ich wohl nicht erwähnen, dass ich bis heute keinen Cent gesehen habe.
...


Das war dein Fehler. Hättest einfach nur sagen müßen das er der Auflage nicht nachkommt.

Grestorn
2008-08-25, 08:06:40
Der Abschnitt im Kleingedruckten ist m.E. völlig eindeutig und hebt damit die absichtlich unklare Formulierung in dem von Anbieter verfassten Teil auf:

"Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, usw. zu ändern! "

Ab zum Anwalt!

Eidolon
2008-08-25, 09:20:36
virtuelle items sind bei ebay deutschland erlaubt

Ja leider... ebay Seuche.

JoergH
2008-08-25, 09:36:48
Ich hab nicht alle Postings gelesen, aber ich hab mir den eBay-Link angeschaut.

Geh zum Anwalt. Die Beschreibung impliziert dir den Zugang zum Spiel.
Was hier getan wurde ich arglistige Täuschen. Die Auktion ist nicht rechtens und du solltest es als erstes über den eBay-Käuferschutz versuchen (kostet nix).

Danach würde ich die Sache einem Anwalt geben.

Das zeiht sich zwar hin, aber am Ende wirst du dein Geld + Zinsen wahrscheinlich wieder bekommen.

Ich hatte man etwas ähnliches auf eBay erlebt (allerings nix "virtuelles"). Nach 10 Wochen hatte ich mein Geld + 11% wieder.
Der Käufer musste auch noch meine Anwaltskosten tragen...:-) Im Endeffekt hatte er fast mehr Anwaltskosten zu zahlen als das Teil wert war... da ich aber Rechtsschutzversichert bin wars mir egal um welchen Betrag es geht...:-)

Wurschtler
2008-08-25, 09:44:25
Vielen Dank Euch allen. Wie ratet ihr mir als armen Studenten vorzugehen?


Achja - arm? Aber 113€ für einen WoW-Account verscheissen wollen.
Anscheinend sind die Studiengebühren noch nicht hoch genug. :P

EureDudeheit
2008-08-25, 10:43:16
Arglistige Täuschung, geh zum Anwalt.

Wolfram
2008-08-25, 10:43:24
Vielen Dank Euch allen. Wie ratet ihr mir als armen Studenten vorzugehen? Ich hab gar keine Ahnung wie man so einen Anwalt einschalten muss geschweige denn welche Kosten da auf mich zukommen.
Habe dem Verkäufer nun eine E-Mail geschrieben und ihm 2 Varianten zur Wahl gelassen. Entweder Geld zurück oder Strafanzeige bei der Polizei und evt. einschalten eines Anwalts.
Das war schonmal richtig. Wird aber wahrscheinlich nichts bringen. Waren eigentlich der Verkäufername und der Kontoinhaber identisch? Wenn nicht, könnte das darauf hindeuten, daß der Verkäufer minderjährig oder mittellos ist.

Dazu muss ich sagen, bin ich vom Deutschen Rechtssystem bzw auch eBay schonmal enttäuscht worden.
Ich wurde schonmal bei eBay betrogen (damals habe ich eine xbox 360 kaufen wollen) und den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Das einzige was ich je erhalten habe ist ein Brief indem mir die Verurteilung des Täters zu einer Strafe auf Bewährung mitgeteilt wurde. Unter anderem sollte ich mein Geld als eine der Bewährungsauflagen zurück erhalten. Muss ich wohl nicht erwähnen, dass ich bis heute keinen Cent gesehen habe.
Ist denn die Bewährungszeit schon um? Das sind meistens drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann Aussetzung zur Bewährung widerrufen werden, der Betreffende muß die Strafe dann doch noch absitzen. Ruf im Zweifel mal beim Gericht an (mit Aktenzeichen), die verbinden Dich mit dem zuständigen Richter, der kann Dir mehr sagen (die sind allerdings manchmal schwer zu erreichen). Oder Du schreibst dem Gericht, das dauert aber vermutlich länger.

Meiner Meinung nach müsste eBay bei den horrenden Gebühren, die die teilweise verlangen zum Teil wenigstens gerade stehen.(neben Paypal)
Oder aber die Bank im Betrugsfall verpflichtet werden, das Geld zurückzuzahlen. Hat der Typ dann eben Schulden bei der Bank aber nicht bei mir. Die haben wesentlich bessere Mittel das einzutreiben imho.
Die haben die gleichen Mittel wie Du. Aber natürlich Routine. Ärgerlich finde ich allerdings die Methoden von Ebay. Wenn etwas schief läuft, muß man dieses umständliche und zeitraubende hin-und-her-schreib-Prozedere mitmachen, um den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Der dann auch noch stark begrenzt ist. Meiner Meinung nach scheren die sich einen Dreck um Betrug. Die interessiert nur, ob darüber geredet wird, das wollen sie natürlich nicht.

Unter Umständen könnte es nicht das Schlaueste sein, sich an einen Anwalt zu wenden, weil das Risiko besteht, daß Du auf den Kosten sitzen bleibst, zB weil der Verkäufer abgetaucht ist. Ist mir mal bei einem Ebay-Betrug passiert, der Gerichtsvollzieher konnte den Typen unter der vorhandene Adresse nicht ausfindig machen. Andererseits hast Du als "armer Student" wahrscheinlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das wird Dir dann der Anwalt erklären.

Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungs-_und_%C3%9Cberweisungsbeschluss) kann man auch selbst erwirken, das ist ein Massenverfahren. Weiß ich aber nur theoretisch. Formulare gibt es online (http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/pfaendung/index.php), im Schreibwarenhandel, vielleicht auch bei den Gerichten. Dabei läßt Du das Guthaben auf dem Konto des Verkäufers pfänden. Das Gute: Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch berechtigt ist. Der Verkäufer wird informiert und muß dann von sich aus tätig werden. Beim Ausfüllen hilft die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Deines Wohnortes. Du trägst aber das Risiko, daß Du Fristen verpaßt, Formfehler machst oder sonst irgendwas übersiehst. Oder daß das alles, so wie ich es verstanden habe, nur zur Hälfte richtig ist.:biggrin:

Drittens kannst Du die Sache auf sich beruhen lassen. Das ist zwar unbefriedigend, aber rein kaufmännisch gesehen unter Umständen klüger, wenn Du den Aufwand für die Durchsetzung Deines Anspruchs bedenkst.

Unterm Strich würde ich wohl auch zum Anwalt gehen.

mAxmUrdErEr
2008-08-25, 10:50:03
Wenn er falschen Namen/Adresse bei Ebay angegeben hat und/oder den Acc schon gelöscht hat, dann hast du ein Problem. Mein alter Gildenmeister hat vor Jahren seinen T2/T3 Schurken drei mal für mehrere hundert Euro verkauft...
Ich hoffe du kriegst dein Geld zurück. ;(


Achja - arm? Aber 113€ für einen WoW-Account verscheissen wollen.
Anscheinend sind die Studiengebühren noch nicht hoch genug. :P
:uhammer2:
Hier gehts nicht darum, wie jemand sein Geld ausgibt, sondern darum, dass er betrogen wurde. Trag was zum Thema bei oder hau ab.

Kosh
2008-08-25, 12:15:34
Wenn er falschen Namen/Adresse bei Ebay angegeben hat und/oder den Acc schon gelöscht hat, dann hast du ein Problem. Mein alter Gildenmeister hat vor Jahren seinen T2/T3 Schurken drei mal für mehrere hundert Euro verkauft...
Ich hoffe du kriegst dein Geld zurück. ;(



:uhammer2:
Hier gehts nicht darum, wie jemand sein Geld ausgibt, sondern darum, dass er betrogen wurde. Trag was zum Thema bei oder hau ab.

Nicht wirklich,da er ja die Bankverbindung hat und man dadurch ja die Namen und die Anschrift rausbekommt.

Jedoch natürlich nicht der TE selber,sondern die Staatsanwaltschaft.

pmcm
2008-08-26, 07:30:53
Als erste Anlaufstelle würde ich den nächsten Polizeiposten aufsuchen und Anzeige wegen Betrug gegen ihn erstatten. Nachdem die Anzeige aufgenommen ist, erhält der Verkäufer eine Vorladung, in welcher er die Möglichkeit hat, sich zu der Anzeige und den Vorwürfen zu äußern - und er muss dieser Vorladung in jedem Falle nachkommen.

Entweder du hast dann Glück, er gibt nach und du bekommst dein Geld wieder, oder er ist sich keiner Schuld bewusst und lässt es auf den Rechtsstreit ankommen. Solltest du keinen Rechtsschutz haben, dann würde ich das Ganze an dieser Stelle als "Lehrgeld" abschreiben... ansonsten werden dich die Prozessgebühren im Falle einer Niederlage erschlagen.

Huhn
2008-08-30, 16:44:57
So ich habe nun Anzeige bei der Polizei gegen den Verkäufer gestellt. Habe das schon am Dienstag bequem per Onlinestrafanzeige-formular gemacht.
Bis jetzt habe ich leider noch nichts von der Polizei gehört. Eingegangen ist die Strafanzeige allerdings auf jeden Fall. Naja ich werd euch auf dem Laufenden halten.
Ich fand die Argumentation des Verkäufers übrigens sehr amüsant. Ich habe das Gefühl, dass es in seiner Welt als einziges Kapitalverbrechen Betrug gibt.
O-Ton Verkäufer: "....in der Auktion steht nicht, dass ich irgendetwas verkaufe also verkaufe ich auch nix..." Interessante Argumentation.
Ich werde also gleich mal einen 7er BMW inserieren mit entsprechendem Bild und Auktionstitel sowie den Leistungsdaten des Wagens. Danach werde ich das Geld kassieren und dann sagen "tja steht da irgendwas davon, dass ich hier etwas verkaufe? Nein! Aber das Geld behalte ich trotzdem ohne Gegenleistung..."
Leute gibts :rolleyes:

astro
2008-09-01, 15:19:45
O-Ton Verkäufer: "....in der Auktion steht nicht, dass ich irgendetwas verkaufe also verkaufe ich auch nix..."
Na da hast Du aber echt nen Volltreffer gelandet X-D
Viel Glück, hoffentlich nutzt die Anzeige was. Mit normaler Argumentation kommt bei so einem Härtefall wohl nicht weiter ;(

Huhn
2008-09-01, 19:18:35
Wohl Wahr. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass der Verkäufer wohl nicht gerade der Hellste ist und in einer Nachricht bestätigt hat, dass er mir nix verkaufen wollte. Übrigens um das Ganze zu krönen hat er mir das auch noch schön über die eBay-Seite geschrieben. Damit ist dann auch gleich die Identität 100% geklärt. Würde mich nicht wundern wenn er auch bereitwillig alles bei der Polizei zugibt und am Ende denkt er sei im Recht oO.
Diese hat mich nun auch angeschrieben und bittet um die gesammelte Korrespondenz zwischen mir und dem Verkäufer.

Witzigerweise erforsche ich gerade seine Welt.
Leute gehen schon sehr witzig mit ihren Daten um und so hab ich per StudiVZ rausbekommen, welches sein Mainchar ist, wo er wohnt, wo er Party macht etc.... jaja :hammer: . Datenschutz ahoi
Tja ich werde dann mal dem Gildenleiter nen paar Zeilen schreiben.

basti333
2008-09-01, 19:35:57
Wohl Wahr. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass der Verkäufer wohl nicht gerade der Hellste ist und in einer Nachricht bestätigt hat, dass er mir nix verkaufen wollte. Übrigens um das Ganze zu krönen hat er mir das auch noch schön über die eBay-Seite geschrieben. Damit ist dann auch gleich die Identität 100% geklärt. Würde mich nicht wundern wenn er auch bereitwillig alles bei der Polizei zugibt und am Ende denkt er sei im Recht oO.
Diese hat mich nun auch angeschrieben und bittet um die gesammelte Korrespondenz zwischen mir und dem Verkäufer.

Witzigerweise erforsche ich gerade seine Welt.
Leute gehen schon sehr witzig mit ihren Daten um und so hab ich per StudiVZ rausbekommen, welches sein Mainchar ist, wo er wohnt, wo er Party macht etc.... jaja :hammer: . Datenschutz ahoi
Tja ich werde dann mal dem Gildenleiter nen paar Zeilen schreiben.


hehe, das is mal lustig :biggrin:
also das er so dumm ist, nicht der betrug

aber halt dich besser etwas zurück (gildenleiter anschreiben etc.) bis die sache juristisch geklärt ist