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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie dem chef sagen, dass man geheiratet hat?


Gast
2008-10-10, 20:22:41
Ich weiß, dass die Frage gerade selten blöd ist ;D
aber irgendwie kommt mir meine Formulierung komisch vor:

Desweiteren möchte ich ihnen noch mitteilen, dass ich am 29.09.2008 geheiratet habe, sich mein Familienstand folgenderweise geändert hat.

jetzt die Frage ist der Satz i.O. oder sollte man noch etwas dazu schreiben?

PS: Ich arbeit jetzt seit dem 1.10.08 bei der Firma und sowas muss alles direkt ans Hauptbüro weitergegeben werden.

Zwergi
2008-10-10, 21:08:25
Anstatt "folgenderweise", würde ich "dementsprechend" einsetzen. Dann passts eigtl. Vergiß net, die Urkunde beizulegen ;)

Achja und herzlichen Glückwunsch :)

"Desweiteren möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich am 29.09.2008 geheiratet habe, sich mein Familienstand dementsprechend geändert hat."

BoneDaddy
2008-10-10, 21:17:12
Muss dass denn der Chef wissen? Wohl eher die Personalabteilung, oder?

Hat dir niemand im Unternehmen gratuliert? Eigentlich hätten die es doch der Zeitung entnehmen können. :)

Fritte
2008-10-10, 21:50:11
@TS: dir stehen übrigens AFAIK extra Urlaubstage zu bei Hochzeit...

atlantic
2008-10-10, 21:53:45
Muss dass denn der Chef wissen? Wohl eher die Personalabteilung, oder?

Hat dir niemand im Unternehmen gratuliert? Eigentlich hätten die es doch der Zeitung entnehmen können. :)

nicht alle setzen ne dicke Anzeige auf. Höchstens wer aufmerksam die Aushänge an der Gemeindeverwaltung liest, kriegt sowas sicher mit.

[x] einfach Chef und Personalabteilung mündlich informieren und die Urkunde beim Personalbüro vorlegen

Mylene
2008-10-10, 22:54:52
[x] einfach Chef und Personalabteilung mündlich informieren und die Urkunde beim Personalbüro vorlegen
So würd ich das auch machen.

Edith sagt: Und mir die LSt-Karte geben lassen, damit sie abgeändert werden kann.

der13big-l
2008-10-10, 23:01:31
@TS: dir stehen übrigens AFAIK extra Urlaubstage zu bei Hochzeit...

kannst du da mehr ins detail gehen?
Also als sonderurlaub für die hochzeit ansich oder wie?

mfg
BIG-L

Gast
2008-10-11, 18:13:43
Danke für die Antworten,
also hatte mich unglücklich ausgedrückt ich meinte ja der Personalabteilung mitteilen :)

Hab es denen nun so mitgeteilt, per email da ich nicht 300 km bis zu Zentrale fahren wollte :D

Lohnsteuerkarte hatte ich ändern gelassen und gestern erst zur Zentrale geschickt (da ich sie erst vorgestern von meinem letzten Arbeitgeber bekommen habe).
Sonderurlaub möcht ich jetzt keinen in Anspruch nehmen, da ich dort noch nicht lange arbeite und wir auch gerade nicht die Zeit und geld haben um in Flitterwochen zu fahren, wir haben auch nur im kleinen Kreis geheiratet standesamtlich und wollen das ganze in 2 Jahren wiederholen aber dann kirchlich und dem firlefanz:)

Murhagh
2008-10-13, 17:24:49
kannst du da mehr ins detail gehen?
Also als sonderurlaub für die hochzeit ansich oder wie?

mfg
BIG-L


Richtig. Das ist gesetzlich so verankert, dass man einen oder zwei Tage Sonderurlaub bekommt. Hier dürfte aber ein Sonderfall vorliegen, da die Heirat vor dem Arbeitsplatzantritt stattfand (wenn ich es richtig verstanden habe).

der13big-l
2008-10-14, 16:11:10
Richtig. Das ist gesetzlich so verankert, dass man einen oder zwei Tage Sonderurlaub bekommt. Hier dürfte aber ein Sonderfall vorliegen, da die Heirat vor dem Arbeitsplatzantritt stattfand (wenn ich es richtig verstanden habe).
Danke, hast du dazu irgendwelche quellen, ich habe schon gegoogled aber da nur sachen über tarifverträge und so gefunden. Würde mich halt einfach mal interessieren.

mfg
BIG-L

oktolyt
2008-10-14, 17:07:33
Es gibt kein gesetzliches Recht auf Sonderurlaub für so törichte Dinge wie die eigene Hochzeit. Für sowas darf man nicht auch noch belohnt werden.

Es gibt allenfalls eine Regelung im Tarifvertrag oder in der jeweiligen Firma. Das ist aber alles Verhandlungssache (der Gewerkschaft, des Betriebsrates oder wem auch immer) und nicht Teil einer verbindlichen gesetzlichen Regelung.

Edit
Und wenn es da eine Regelung in der Firma oder nach dem Tarifvertrag gäbe, dann gälte sie natürlich nur, wenn die Hochzeit während des Arbeitsverhältnisses stattfindet. In dem hier vorliegenden Fall hätte höchstens der vorherige Arbeitgeber Urlaub gewähren können.
Dieser Zug ist definitiv abgefahren.
Wenn es in der neuen Firma allerdings solch eine Sonderurlaubsregelung gibt, dann umfasst sie möglicherweise auch Sonderurlaub für andere Ereignisse. Ich habe zum Beispiel für einen Umzug einen (oder zwei - weiß ich nicht mehr genau) Tag Urlaub bekommen. Bedingung: Nach dem Umzug liegt der Wohnort näher am Arbeitsort, und sowas gibt's nur alle zwei Jahre (wie die Frist genau war, weiß ich nicht mehr).

Ansonsten gibt es noch Urlaub beim Tod naher Angehöriger und eigenen hohen Hochzeitstagen (goldene Hochzeit und so'n Kram), glaube ich.
Das kann man aber dann wie gesagt alles im Tarifvertrag oder in der entsprechenden Betriebsvereinbarung nachlesen.

Edit2 & on topic:
Ist ja jetzt schon passiert, aber ich hätte auch ganz einfach die Lohnsteuerkarte mit der veränderten Steuerklasse abgegeben. Das sehen die HR-Knechte dann schon an der Lohnsteuerklasse.
Ansonsten: Geht das den Chef als solchen eigentlich gar nichts an. Das kann man mal in der gemeinsamen Mittagspause oder so erzählen, wenn man das will.

Shink
2008-10-14, 21:00:10
Es gibt kein gesetzliches Recht auf Sonderurlaub für so törichte Dinge wie die eigene Hochzeit. Für sowas darf man nicht auch noch belohnt werden.
Hier in Österreich schon. (Naja; 2 Tage oder so)

Und wenn es da eine Regelung in der Firma oder nach dem Tarifvertrag gäbe, dann gälte sie natürlich nur, wenn die Hochzeit während des Arbeitsverhältnisses stattfindet. In dem hier vorliegenden Fall hätte höchstens der vorherige Arbeitgeber Urlaub gewähren können.
Das stimmt natürlich.

Murhagh
2008-10-16, 22:04:06
Danke, hast du dazu irgendwelche quellen, ich habe schon gegoogled aber da nur sachen über tarifverträge und so gefunden. Würde mich halt einfach mal interessieren.

mfg
BIG-L


Im Wiki steht folgendes:

In Deutschland ist der Arbeitgeber lt. § 616 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge (http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung) von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn er für eine „verhältnismäßig“ nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird. Welche Umstände einen solchen Grund darstellen können, ist im Detail umstritten. Genannt werden u.a.: Schwere Erkrankung (http://de.wikipedia.org/wiki/Krankheit) oder Tod (http://de.wikipedia.org/wiki/Tod) eines nahen Angehörigen (http://de.wikipedia.org/wiki/Angeh%C3%B6riger), Pflege (http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenpflege) eines erkrankten Kindes, eigene Eheschließung (http://de.wikipedia.org/wiki/Eheschlie%C3%9Fung), Erfüllung religiöser Pflichten (http://de.wikipedia.org/wiki/Religion), Niederkunft (http://de.wikipedia.org/wiki/Entbindung) der Ehefrau oder Lebenspartnerin, Teilnahme an seltener Familienfeier, teilweise auch Umzug (http://de.wikipedia.org/wiki/Umzug). Bisweilen enthalten Tarifverträge (http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag) konkretisierende Regelungen.
Daneben sehen viele Tarifverträge auch Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge vor (so z.B. § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_f%C3%BCr_den_%C3%B6ffentlichen_Dienst)). In einem engeren Sinne wird sogar nur dieser Fall begrifflich als Sonderurlaub betrachtet, während die Fälle des § 616 BGB als „Freistellung“, „Arbeitsbefreiung“ etc. deklariert werden. Unabhängig davon ist Bildungsurlaub (http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub), der in vielen Bundesländern aufgrund spezieller Weiterbildungsgesetze gewährt wird.
Für die Mitarbeit in der Jugendhilfe (Jugendgruppenleiter) bieten die Bundesländer Sonderurlaubsregelungen.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderurlaub

XenoX
2008-10-16, 23:07:53
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