LeopoldBlume
2008-11-23, 00:12:06
Hallo,
ein Kumpel hat sich bei Ebay ein Spiel gekauft, der Verkäufer hatte davon mehrere eingestellt. Die Bezahlung erfolge über paypal und seit dem 12. [EDIT: gerade vom Freund gehört sogar schon seit dem 9.] hat der Verkäufer sein Geld. Nachdem die vergangene Woche immernoch kein Spiel in Sicht war nahm der Freund Kontakt mit dem Verkäufer auf, woran es denn hängen würde. Dies tat er dann mehrfach der Verkäufer reagierte nicht bis er sich schließlich irgendwann doch meldete, allerdings lapidar so ungefähr mit so mein Kumpel "ich hatte vergessen welche nachzubestellen und kann die Bestellungen derzeit nicht liefern, ab nächste Woche habe ich vermutlich wieder welche" also ich hätte da schon gesagt halt nicht mit mir Kollege.
Naja, heute die Überlegung ob der Freund vom Kauf zurücktreten kann da nachwievor keine Ware in Sicht ist und der Verkäufer seitdem wohl wegen diverser Probleme negative Bewertungen kassiert.
Wie kann er vom kauf zurücktreten? Muss das im einvernehmen mit dem Verkäufer geschehen? Ihn deswegen anschreiben und wie sieht sowas korrekter Weise aus?
Er würde dem jenigen jetzt so oder so eine deftige negative Bewertung hinterlassen, denn früher wirds ja nimmer und unprofessioneller gehts ja wohl auch kaum da muss man andere echt vorwarnen, also würde ich doch meinen das es dem Verkäufer entgegenkommt wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt oder?
Wie geht man vor?
Also soweit wir uns jetzt den Kopf zebrochen haben, hat er nicht darauf hingewießen den Artikel nicht direkt nach Bestellung liefern zu können und hat das auch nicht von sich aus als ihm das angeblich klar wurde mittgeteilt, sondern nur nach mehrmaliger Nachfrage lapidar zugegeben (siehe oben).
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
Soweit die Ebay AGBs, wie also vorgehen?
Hier mal ein Auzug der aktuellen neutralen Bewertungen desjenigen:
"Ware wie beschrieben, doch statt Hermes Paket unversichertes Päckchen geschickt"
"Leider nur schwammiger Kontakt mit dem Verkäufer, 9 Tage gewartet, trotz Paypal"
"Ware kam leider erst 20 Tage nach der Überweisung an."
Bei den negativen:
"Negative Bewertung keine ware,kommunikation ging,geld zurück bek.,ebay war eingeschaltet,NIE MEHR!!"
"keine ware erhalten, kein kontakt, dank paypal geldzurückerhalten !!!"
"NIE MEHR !!!!!!!!"
Zu Verteidigung meines Freundes, der Verkäufer hatte vor dieser Welle überwiegend positive Bewertungen, da war nix relevantes negatives.
ein Kumpel hat sich bei Ebay ein Spiel gekauft, der Verkäufer hatte davon mehrere eingestellt. Die Bezahlung erfolge über paypal und seit dem 12. [EDIT: gerade vom Freund gehört sogar schon seit dem 9.] hat der Verkäufer sein Geld. Nachdem die vergangene Woche immernoch kein Spiel in Sicht war nahm der Freund Kontakt mit dem Verkäufer auf, woran es denn hängen würde. Dies tat er dann mehrfach der Verkäufer reagierte nicht bis er sich schließlich irgendwann doch meldete, allerdings lapidar so ungefähr mit so mein Kumpel "ich hatte vergessen welche nachzubestellen und kann die Bestellungen derzeit nicht liefern, ab nächste Woche habe ich vermutlich wieder welche" also ich hätte da schon gesagt halt nicht mit mir Kollege.
Naja, heute die Überlegung ob der Freund vom Kauf zurücktreten kann da nachwievor keine Ware in Sicht ist und der Verkäufer seitdem wohl wegen diverser Probleme negative Bewertungen kassiert.
Wie kann er vom kauf zurücktreten? Muss das im einvernehmen mit dem Verkäufer geschehen? Ihn deswegen anschreiben und wie sieht sowas korrekter Weise aus?
Er würde dem jenigen jetzt so oder so eine deftige negative Bewertung hinterlassen, denn früher wirds ja nimmer und unprofessioneller gehts ja wohl auch kaum da muss man andere echt vorwarnen, also würde ich doch meinen das es dem Verkäufer entgegenkommt wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt oder?
Wie geht man vor?
Also soweit wir uns jetzt den Kopf zebrochen haben, hat er nicht darauf hingewießen den Artikel nicht direkt nach Bestellung liefern zu können und hat das auch nicht von sich aus als ihm das angeblich klar wurde mittgeteilt, sondern nur nach mehrmaliger Nachfrage lapidar zugegeben (siehe oben).
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
Soweit die Ebay AGBs, wie also vorgehen?
Hier mal ein Auzug der aktuellen neutralen Bewertungen desjenigen:
"Ware wie beschrieben, doch statt Hermes Paket unversichertes Päckchen geschickt"
"Leider nur schwammiger Kontakt mit dem Verkäufer, 9 Tage gewartet, trotz Paypal"
"Ware kam leider erst 20 Tage nach der Überweisung an."
Bei den negativen:
"Negative Bewertung keine ware,kommunikation ging,geld zurück bek.,ebay war eingeschaltet,NIE MEHR!!"
"keine ware erhalten, kein kontakt, dank paypal geldzurückerhalten !!!"
"NIE MEHR !!!!!!!!"
Zu Verteidigung meines Freundes, der Verkäufer hatte vor dieser Welle überwiegend positive Bewertungen, da war nix relevantes negatives.