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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsche Information auf der Verpackung, verpflichtung zur Rücknahme?


kevsti
2008-12-10, 18:42:12
Sorry erstmal für den langen Threadtitel ;)

Folgendes: Ich habe mir vor 2 Wochen und 2 Tagen ein Radio bei Saturn gekauft.

Auf der Verpackung stand unter den technischen Daten das die Preout Ausgänge 4 Volt haben.

Ich muss nun aber feststellen das sie in Wirklichkeit nur 3,3 haben (Nicht nur nachgemessen, sondern steht auch DRIN in der Bedienungsanleitung und im Internet).

Da es mir nicht möglich war innerhalb der 2 Wochen nochmals bei Saturn auf zu tauchen, hatte ich heute meine Freundin mit der bitte, das sie das Gerät zurück bringen soll los geschickt.

Normal ist bei Saturn/Mediamarkt ja kein Problem etwas innerhalb 2 Wochen zurück zu geben...

Da die 2 Wochen aber rum waren, habe ich ihr wohlweislich gesagt sie soll auf die falsche Information hinweißen...

Zudem hatte das Radio auch ein Wackelkontakt.. (stimmt auch)

Sie ging zu den Servicemann und erkläre ihm das sie das Gerät zurück geben will, dies beneinte er mit den Hinweis das der Kauf schon 2 Tage über den 2 Wochen zurück liegt.

Sie erzählte ihn dann von den defekt des Gerätes und das hinten falsche Daten drauf stehen würden (eben das mit dem PreOut).

Der Mann nahm das Gerät entgegen und sagte er schickt es ein, zurück nehmen tut er es nicht, da die falsche Information zu nichtig als Grund sei.


<langer text kurzer Sinn...>

Ich habe im Wirtschaft/Recht Unterricht eigentlich gelernt, das eine solche falsch Information einen Vertrag nichtig macht.. (auch außerhalb von 2 Wochen).

Ich würde nun gerne morgen hingehen und ihn nochmal mit etwa fundierenden Wissen entgegnen...

Da ich aber nun auch nur Schulisches Wissen habe und dies auch ein wenig zurück liegt, wollte ich euch erstmal Fragen ob ich überhaupt wirklich im Recht liege?

Würde mich nur äußerst ungern zum Deppen machen ;)

sei laut
2008-12-10, 19:57:14
Druckfehler auf der Verpackung, würde wohl der Hersteller sagen.
Könnte ein Schuss nach hinten werden, vorallem wenn ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung steht (keine Haftung für Druckfehler oder Angaben ohne Gewähr etc).

pr0g4m1ng
2008-12-10, 20:42:21
Ich sehe da kein Problem.

Mal ein hypotetischer Fall:
Armin kauft bei dem Händler Peter ein Gerät. Dieses weist eine auf der Verpackung versprochene Eigenschaft nicht auf (z.B. ist der Fernseher nicht wie auf der Verpackung geschrieben silber sondern schwarz). Armin rügt das bei Peter und will sein Geld zurück, Peter aber schickt es zum Hersteller, damit dieser es repariert bzw. ein Gerät mit der versprochenen Eigenschaft liefert.

Mit der abweichenden Eigenschaft liegt ein Sachmangel vor. Dieser berechtigt nicht dazu das Geld zurückzuverlangen, also vom Kaufvertrag zurückzutreten. Vielmehr darf der Verkäufer erstmal Nacherfüllen. Das geht durch Nachbesserung bzw. Nachlieferung. Das wurde mit dem Einschicken beim Hersteller offensichtlich in die Wege geleitet. Armin bekommt ein neues oder ein repariertes Gerät. Ist das noch immer mangelhaft (das ist es wohl), dann kann er erneut Nacherfüllung verlangen. Ist die wieder nicht erfolgreich, so kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt den Kaufpreis zurück.

sei laut
2008-12-10, 21:48:42
Mal ein hypotetischer Fall:
Armin kauft bei dem Händler Peter ein Gerät. Dieses weist eine auf der Verpackung versprochene Eigenschaft nicht auf (z.B. ist der Fernseher nicht wie auf der Verpackung geschrieben silber sondern schwarz). Armin rügt das bei Peter und will sein Geld zurück, Peter aber schickt es zum Hersteller, damit dieser es repariert bzw. ein Gerät mit der versprochenen Eigenschaft liefert.
Wenn es aber keinen Fernseher in silber gibt? Das ist hier sicherlich der Fall, dass es das Gerät auf der Packung mit diesem Ausgang in der Voltzahl nicht gibt.

Eingeschickt hats der Saturn wegem dem Wackler. (was ok wäre, wenn es das einzige Problem ist)

kevsti
2008-12-10, 22:00:04
Sehe ich auch so wie "sei laut", was aber dein Druckfehler anbelangt, ich habe nun nicht die Verpackung auf jeden cm² abgescannt... aber ich denke da war nichts...
Außerdem, wer kann wohl MEHR dafür das dort eine falsche Information drauf steht? Ich oder der Hersteller? Es heißt doch auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...

Und es ist ja auch nicht so als würde der Hersteller was verlieren... er gewinnt halt bloß nichts... es ist als hätte ich das Radio nicht gekauft...

Wäre es ein Druckfehler im Preis und ich hätte das Teil weit unter Produktionskosten erworben, dann würde ich es ja verstehen, weil der Hersteller Verlust macht... Aber so macht keinen Verlust und hat immerhin den Fehler gemacht (ob aus versehen oder nicht).

@pr0g4m1ng das wäre dann die letzte aber sehr Zeitaufwendige Idee, dass ich es einfach 3 mal hingebe und sage "Wackelkontakt, Probleme mit USB (und das hat die ganze Serie durchweg) etc..." ABER muss er mir dann das Geld wiedergeben auch wenn ich eigentlich geflunkert habe und das Gerät 1A funktioniert? Mir kann das doch keiner Nachweißen? Die können zwar sagen "Bei uns war alles ok" aber auch dies können sie mir nicht Nachweißen... steht ja dann Aussage gegen Aussage (Ich sag es ist Defekt, die sagen es ist OK)... wer bekommt da "recht"?

_Gast
2008-12-11, 08:45:58
Ich habe im Wirtschaft/Recht Unterricht eigentlich gelernt, das eine solche falsch Information einen Vertrag nichtig macht.. (auch außerhalb von 2 Wochen).Es gibt keine 2 Wochen Rückgabefrist! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Falls dein Händler das so macht, ist das eine rein freiwillige Leistung. In Deutschland gilt: gekauft ist gekauft. Einzige Ausnahme ist bei Fernabsatzverträgen.

Einen Gewährleistungsanspruch hast du für 2 Jahre, in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Sachmangel bei Kauf nicht vorlag.

Hat ein Gerät einen Defekt, kannst du Nacherfüllung verlangen. Entweder du erhältst ein neues Gerät oder es wird repariert. Die Auswahl triffst alleine du.Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt.Quelle: Wikipedia

Auch die fehlerhafte technische Ausstattung ist ein Sachmangel. Der Händler muss dir ein Geräte liefern, das der technischen Beschreibung entspricht. Erst wenn er das nicht kann, kannst du dein Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz verlangen.

pippo
2008-12-11, 09:21:41
Der Käufer hat leider nicht das recht, sich zu entscheiden, wie der Mangel behoben wird. Passend dazu Paragraph 439 bgb Absatz 3. In der Praxis behauptet der Hersteller hier immer, dass die Kosten unangemessen sind. Kenn das aus eigener Erfahrung. Das gegenteil kann fast nicht bewiesen werden.
Die nachbesserung ist auch nicht bereits nach 2x fehlgeschlgen, sondern nach dem 3. bis 4. Versuch. Im Paragraph 440 bgb steht zwar 2x, aber es gab bereits mehrere Urteile die dem widersprechen. Ich war damals sogar im widerspruchsverfahren und hab wieder nicht recht bekommen

_Gast
2008-12-11, 10:50:04
Ich war damals sogar im widerspruchsverfahren und hab wieder nicht recht bekommenIch kenne deinen Einzelfall nicht, aber er entspricht keinesfalls gängiger Rechtssprechung. Grundsätzlich hat der Käufer das alleinige Wahlrecht (dieses gilt übrigens erst seit 2002). Im Regelfall hat ein Händler das selbe Gerät vorrätig. Eine Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit entsteht hier in keinem Fall. Etwas anderes ist es natürlich, wenn ein Händler ein 35.000 Euro teures Fahrzeug umtauschen soll, nur weil beispielsweise die elektrischen Außenspiegel nicht funktionieren. Das wäre selbstverständlich unverhältnismäßig und der Verkäufer muss hier Zeit zur Nachbesserung erhalten.

In einem Elektrofachmarkt dagegen, sind nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen Unverhältnismäßigkeiten denkbar.

pippo
2008-12-11, 14:19:36
Ich kenne deinen Einzelfall nicht, aber er entspricht keinesfalls gängiger Rechtssprechung. Grundsätzlich hat der Käufer das alleinige Wahlrecht (dieses gilt übrigens erst seit 2002). Im Regelfall hat ein Händler das selbe Gerät vorrätig. Eine Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit entsteht hier in keinem Fall. Etwas anderes ist es natürlich, wenn ein Händler ein 35.000 Euro teures Fahrzeug umtauschen soll, nur weil beispielsweise die elektrischen Außenspiegel nicht funktionieren. Das wäre selbstverständlich unverhältnismäßig und der Verkäufer muss hier Zeit zur Nachbesserung erhalten.

In einem Elektrofachmarkt dagegen, sind nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen Unverhältnismäßigkeiten denkbar.

Doch, das ist sehrwohl gängige Rechtssprechung. Mein Anwalt hatte mich da schon vorgewarnt, aber ich wollts dennoch probieren. Der Richter hat mir dann das gleiche erzählt. Mein Asus-Laptop war damals glaub 4x in RMA, ingesamt waren es um die 12 Defekte, wenn ich micht recht entsinne. Das DVD-Laufwerk war glaub 4x kaputt, mitlerweile das 5. mal

_Gast
2008-12-11, 14:24:20
Doch, das ist sehrwohl gängige Rechtssprechung. Mein Anwalt hatte mich da schon vorgewarnt, aber ich wollts dennoch probieren. Der Richter hat mir dann das gleiche erzähltWie gesagt, ich kenne deinen Einzelfall nicht, finde aber auch im Internet keine Urteile, die deine Aussage bestätigen würden.

Wie war denn dein Fall? Du hast also bei einem Händler etwas gekauft, was dieser nur mit großem unverhältnismäßigem Aufwand neu beschaffen konnte und hat es deswegen repariert?

kevsti
2008-12-11, 15:46:06
Mir geht doch nicht um die Reparatur des Fehlers sondern um die falsche technische Eigenschaften die auf der Rückseite beschrieben war.

Und ich weiß das NUR Onlineshops (Fernabsatzgestzt) verpflichtet sind innerhalb 2 Wochen etwas zu rück zu nehmen.

Saturn/Mediamarkt nehmen aber von sich aus GENERELL alles zurück innerhalb 2 Wochen...

Aber mir geht es ja auch nicht um eine Rücknahme ohne Begründung oder ähnliches sondern drum, dass das Gerät nicht das hat was auf der Verpackung versprochen wurde und damit ist der Vertrag ja nicht bzw. anfechtbar...

Ist ja so als ob man ein Auto mit 4 Liter Hubraum kauft und es in Wirklichkeit nur 3 Liter sind... Da ist es doch egal ob der linke Blinker defekt ist... Ich will keine Reparatur sondern wegen der falschen Angabe mein Geld zurück.. klar könnten die mir auch ein 4 Liter Hubraum Motor einbauen - was aber evtl. nicht möglich ist und da habe ich spät. ein Recht auf mein Geld...

Das mit den defekt war nur eine reine Notiz nebenbei.

_Gast
2008-12-11, 16:55:13
Aber mir geht es ja auch nicht um eine Rücknahme ohne Begründung oder ähnliches sondern drum, dass das Gerät nicht das hat was auf der Verpackung versprochen wurde und damit ist der Vertrag ja nicht bzw. anfechtbar...Nicht ganz. Auch das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit ist ein Sachmangel. Als erstes musst du dem Verkäufer die Nacherfüllung ermöglichen. Das heisst, dass du frei wählen kannst, ob du eine Reparatur der mangelhaften Sache oder eine Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache möchtest. Erst wenn das nicht möglich ist, kannst du den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Stormtrooper
2008-12-11, 17:17:31
Ob diese Abweichung schon ein Sachmangel darstellt wird dir nur der Klageweg zeigen.
Einfaches Beispiel.
wenn auf einer Festplatte steht 100GB sinds auch nicht wirklich 100 GB bedingt durch den Umrechnungsfaktor.

_Gast
2008-12-11, 17:38:35
wenn auf einer Festplatte steht 100GB sinds auch nicht wirklich 100 GB bedingt durch den Umrechnungsfaktor.Dieser Unsinn lässt sich irgendwie nicht ausrotten.

Wenn auf einer Festplatte 100 Gigabyte drauf steht, dann sind auch 100 Gigabyte drin, aber nicht 100 Gibibyte (http://de.wikipedia.org/wiki/Bin%C3%A4rpr%C3%A4fix).

kevsti
2008-12-11, 18:36:39
Ja aber das ist kein "Fehler" durch ein Umrechnungsfaktor sondern ein "richtiger" Fehler, wie gesagt ist genau so als ob man einen 4.0 Liter Auto kauft und 3.0 Liter bekommt...

anddill
2008-12-11, 20:56:20
4V Preout sagt erst mal nur aus, daß der Pegel nicht 0,7V ist, was sozusagen der Standard für Chinchausgänge wäre. Wenn Das Radio jetzt bei Vollaussteuerung tatsächlich 4V abgeben würde, wäre absolut keine Reserve mehr da, im Audiojargon Headroom genannt.
Ich interpretiere die Daten so, daß der 0dB-Referenzpegel auf 3,3V festgelegt ist. Dann bleiben gerade mal 0,7V als Headroom, was eigentlich recht knapp bemessen ist und nicht mal 3dB entspricht.
Du hast also keinen Grund zum Meckern. In der Praxis wird der Ausgangspegel übrigens so um die 100mV liegen, es sei denn, Du stehst drauf, Dir 24/7 die Ohren wegzublasen.

kevsti
2008-12-11, 23:16:59
Ja dadrauf steh ich ;) Übrigens sinds laut Handbuch/Inet sogar nur 3V... aber wir wollen ja nicht kleinig sein *g* mal im ernst mir ist es scheiß egal ob 2,2V/3V oder 4V... ich will das Radio einfach nicht mehr, weil ich nun nen besseres habe... und das soll halt der Rückgabe Grund sein.. ist doch relativ egal was 4V Preout aussagt oder?

Fakt ist draußen steht 4V drin und im inet 3V, ob das nun eh nur Marketing ist, ist doch egal? Oder ob 4V nicht unbedingt mehr als 3V schafft?

Stormtrooper
2008-12-12, 06:34:14
Na hoffentlich bleibst du auf dem Radio sitzen.
Verkaufs halt bei Ebay als gebraucht. :-D

Dykstra
2008-12-12, 07:47:29
mal im ernst mir ist es scheiß egal ob 2,2V/3V oder 4V... ich will das Radio einfach nicht mehr, weil ich nun nen besseres habe... und das soll halt der Rückgabe Grund sein.. ist doch relativ egal was 4V Preout aussagt oder?

Sag das gleich von Anfang an, dann brauchen wir uns hier keinen abbrechen um dir beim Bescheissen des Händlers zu helfen.

Ich wünsche dir übrigens auch, dass du auf dem Radio sitzen bleibst. Wenn dir das Teil bereits zwei Wochen nach dem Kauf nicht mehr zusagt, dann kannst du dafür nicht den Händler verantwortlich machen.
Lebe damit oder verkauf das Radio bei ebay!

kevsti
2008-12-12, 14:33:58
Ich habe das Radio ja noch nicht mal 5 min benutzt! Es hat schon seine Gründe warum ich es nicht behalte... es ist nicht so als ob ich mir Sachen kaufe mit den Hintergedanken es ja wieder rück geben zu können wenn es mir nicht gefällt - und wenn doch würde ich das A) Online machen und B) innerhalb von 2 Wochen das ganze erledigen... Das Radio ist einfach purer Beschiss, da es überall Macken hat.. Aber ich hatte einfach kein bock das ding x mal zur Reparatur zu bringen wer ersetzt mir die Ausfallzeit von mehren Wochen wo ich kein Radio habe? Ich habe dann halt diesen Fehler entdeckt... Und so nebenbei hier hat sich so wirklich keiner was abgebrochen um mir zu helfen... es waren vlt. 2-3 halbwegs nützliche Informationen in den ganzen Posts...

Aber im endefekt habe ich jetzt nochmal mit jemanden geredet der sich damit auskennt...

1. Für so einen Fall habe ich 6 Monate Zeit, auch bis zu 24 Monaten falls ich beweißen kann (und dass könnte ich ja auch) dass das Radio von Anfang an nicht die "4V" hatte.
2. Auch unwichtigere Merkmale sind damit eingeschlossen
3. Der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung oder Umtausch - was hier aber nicht möglich ist.
4. Ich bekomme mein Geld zurück...


Also liege ich im Recht, egal ob es euch gefällt oder nicht... weiß auch nicht warum ihr Saturn so in Schutzt nimmt, wenn die so ein mist verkaufen (und ich Idiot es auch noch kaufe *g*)

Einzig und alleine anddill sein Beitrag macht mir leicht sorgen, weil er im Prinzip sagt das 3V=4V ist.

Aber a) habe ich dafür auch kein Beweis b) warum gibts dann Radios die 4V haben erst in einer wesentlich höheren Preislage? c) ich habe im Inet vor einiger Zeit (als ich meine Anlage auf gebaut habe, schon nen Jahr her..) das es sehr wohl ein unterschied zwischen 2V/3V/4V (und noch niedriger gibt) und zwar in der Signalqualität die hinten an der Endstufe ankommt... ist ja auch irgendwie logisch... so mehr Spannung = um so mehr kommt an....
Bei meiner Freundin ihrem Radio gibt es sogar extra eine Funktion die das Display nach ein paar Sekunden ausschaltet um MEHR Spannung auf den PreOuts zu haben (ihres ist auch mit 4V beworben -war aber mehr als doppelt so teuer)

Das dies natürlich nur bei sehr teuren und Perfekt ausgerichteten Anlagen zur Geltung kommt sei dabei es mal daneben gestellt...

_Gast
2008-12-12, 14:42:49
Aber im endefekt habe ich jetzt nochmal mit jemanden geredet der sich damit auskennt...
1. Für so einen Fall habe ich 6 Monate Zeit, auch bis zu 24 Monaten falls ich beweißen kann (und dass könnte ich ja auch) dass das Radio von Anfang an nicht die "4V" hatte.
2. Auch unwichtigere Merkmale sind damit eingeschlossen
3. Der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung oder Umtausch - was hier aber nicht möglich ist.
4. Ich bekomme mein Geld zurück...Und? Genau das habe ich doch mehrfach geschrieben:1. Einen Gewährleistungsanspruch hast du für 2 Jahre, in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Sachmangel bei Kauf nicht vorlag.

2. Auch die fehlerhafte technische Ausstattung ist ein Sachmangel.

3. Hat ein Gerät einen Defekt, kannst du Nacherfüllung verlangen. Entweder du erhältst ein neues Gerät oder es wird repariert. Die Auswahl triffst alleine du.

4. Der Händler muss dir ein Geräte liefern, das der technischen Beschreibung entspricht. Erst wenn er das nicht kann, kannst du dein Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz verlangen.

Das gute A
2008-12-12, 14:55:25
Und? Genau das habe ich doch mehrfach geschrieben:

Einige sind halt vollkommen beratungsresistent ;)

kevsti
2008-12-12, 17:35:13
Ich habe doch auch gesagt 2-3 Posts waren relativ Informativ ;) Ich hätte zur abersicherung nur gerne 1-2 mehr gehabt... da auch relativ viele eher das gegenteil meinten oder total dadran vorbei geredet haben ;)

Somal ich nicht gedacht hätte dass das so stark an die Garantie gebunden ist... Wobei es ja eigentlich sinn macht..

Ich danke dir natürlich für deine Hilfe