PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu 14 Tage Rückgaberecht (Fernabsatzrecht)


mittelding
2008-12-11, 22:44:44
Hallo ihr,

wie wohl allgemein bekannt ist, kann ich ja im internet bestellte Ware aufgrund des Fernabsatzrechts bis 14 Tage nach Kauf zurückgeben.

In meinem Fall habe ich bei Mindfactory Ware im Wert von über 300 Euronen bestellt, welche aber nun zurück soll (Ram ist nicht zum Mobo kompatibel, Graka nicht im Referenzlayout - Problem mit Wakü).

Allerdings hab ich um die 300€ etwas bange. Ist das versichert, also der Versand? So wie ich den Reklamationsschein von Mindfactory interpretiere, kann ich den auch für das 14 Tage Rückgaberecht verwenden, dann wäre die Rücksendung sogar kostenlos.

Irgendetwas muss ich ja außerdem als Beweis für die Rücksendung in der Hand haben - bei dem Rücksendeschein von Mindfactory ist ein perforierter Teil mit der Überschrift: Retouren - Einlieferungsschein dabei... ist der als Beweis gedacht und für mich?

Was passiert denn konkret, wenn das Packet übern Jordan geht und MF nie erreicht?

Muss ich bei einem verlorenen Packet außerdem Beweisen, WAS ich zurückgeschickt habe? Man könnte ja behaupten, ich hätte von der 300€ Ware nur ein 10€ Artikel genommen und zurückgeschickt, statt allem...


Grüße


edit: achja.. eigentlich brauch ich die Original-Rechnung in Zukunft ja nicht mehr (wg. Garantie etc.), denn die Ware geht komplett zurück. Trotzdem statt dieser lieber nur eine Kopie davon mit zurückschicken?

Gast
2008-12-11, 23:08:44
Hallo ihr,

wie wohl allgemein bekannt ist, kann ich ja im internet bestellte Ware aufgrund des Fernabsatzrechts bis 14 Tage nach Kauf zurückgeben.

In meinem Fall habe ich bei Mindfactory Ware im Wert von über 300 Euronen bestellt, welche aber nun zurück soll (Ram ist nicht zum Mobo kompatibel, Graka nicht im Referenzlayout - Problem mit Wakü).

Allerdings hab ich um die 300€ etwas bange. Ist das versichert, also der Versand? So wie ich den Reklamationsschein von Mindfactory interpretiere, kann ich den auch für das 14 Tage Rückgaberecht verwenden, dann wäre die Rücksendung sogar kostenlos.

Irgendetwas muss ich ja außerdem als Beweis für die Rücksendung in der Hand haben - bei dem Rücksendeschein von Mindfactory ist ein perforierter Teil mit der Überschrift: Retouren - Einlieferungsschein dabei... ist der als Beweis gedacht und für mich?

Was passiert denn konkret, wenn das Packet übern Jordan geht und MF nie erreicht?

Muss ich bei einem verlorenen Packet außerdem Beweisen, WAS ich zurückgeschickt habe? Man könnte ja behaupten, ich hätte von der 300€ Ware nur ein 10€ Artikel genommen und zurückgeschickt, statt allem...


Grüße


edit: achja.. eigentlich brauch ich die Original-Rechnung in Zukunft ja nicht mehr (wg. Garantie etc.), denn die Ware geht komplett zurück. Trotzdem statt dieser lieber nur eine Kopie davon mit zurückschicken?

Du beschreibst technische Probleme, die weder ich noch der Versender zu verantworten hat.

Aber ich oder der Versender sollen dafür haften? Weil du den verkehrten Kram bestellt hast?

Warum ich? Weil ich der nächste sein könnte, der deine zurückgegebene Ware erhält.

Würdest du dich über so eine Ware freuen?

Plage
2008-12-11, 23:31:27
Du beschreibst technische Probleme, die weder ich noch der Versender zu verantworten hat.

Aber ich oder der Versender sollen dafür haften? Weil du den verkehrten Kram bestellt hast?

Warum ich? Weil ich der nächste sein könnte, der deine zurückgegebene Ware erhält.

Würdest du dich über so eine Ware freuen?
Hey, dafür gibts die 14 Tage Rückgaberecht, also mal ganz langsam. ;)

@ Threadstarter: Den perforierten Abschnitt musst du dir bei der Abgabe des Pakets bei der Post abstempeln und unterschreiben lassen oder dir alternativ ne Quittung oder sowas austellen lassen (beim letzten Mal gabs für mich etwas Ausgedrucktes, die Postfrau meinte das ist dann der Beleg). Was du zurückschickst solltest du lieber vorher mit Mindfactory klären (kurze Email-Benachrichtigung oder so), damit die auch Bescheid wissen. Wenn das Paket beschädigt wird oder verloren geht muss DHL dafür haften.

mittelding
2008-12-11, 23:31:48
Gast:

Also wenn das tatsächliche Layout der Grafikkarte von der Abbildung abweicht (auch wenn es mal gepasst hat bei vorigen Revisionen), dann hab ich da keinerlei schlechtes Gewissen bei der Rücksendung. Denn so ist die Platine für mich völlig ohne Nutzen, mein Wakü-Grakakühler, der auch teures Geld gekostet hat, passt nunmal nur aufs Referenzdesign.

Und der Ram ist zwar auf keiner Kompatibilitätsliste zu finden, aber genauso wenig gibt es vom Hersteller, noch sonst wo im Netz, einen Hinweis auf Inkompatibilität - Klar sagst du, woher auch, die Kombination aus Ram und Mobo wurde dann eben nie getestet.
Aber der Mobohersteller kann mich nicht dazu zwingen, Ram von einem Hersteller zu kaufen, welcher auf der Kompatibilitätsliste steht. Hätte irgend eine Quelle gesagt, der Ram läuft nicht auf dem Board, dann hätte ich fahrlässig gehandelt, ansonsten darf ich mir ja wohl kaufen, was ich will.

Plage:

Danke, soweit klar.
Will die DHL dann den Wert des Packets wissen? Oder werden solche Sachen erst gefragt, wenn denn mal der Ernstfall eintritt?

Gast
2008-12-11, 23:38:54
Hey, dafür gibts die 14 Tage Rückgaberecht, also mal ganz langsam. ;)

....

Ich, und die meisten anderen wollen euren zurückgegeben Mist nicht. Der TS bezieht sich eindeutig auf technische Unkenntnis, und an der leidet dieses Land eh schon zu viel.

Wenn er nicht weiß, was er kaufen soll, soll er sich bitte vorher beraten lassen und/oder in eine LADEN gehen.

Gast
2008-12-11, 23:40:32
Gast:

Also wenn das tatsächliche Layout der Grafikkarte von der Abbildung abweicht (auch wenn es mal gepasst hat bei vorigen Revisionen), dann hab ich da keinerlei schlechtes Gewissen bei der Rücksendung. Denn so ist die Platine für mich völlig ohne Nutzen, mein Wakü-Grakakühler, der auch teures Geld gekostet hat, passt nunmal nur aufs Referenzdesign.

...

Ok, darfst du umtauschen, keine Diskussion!

ux-3
2008-12-11, 23:47:02
Ich, und die meisten anderen wollen euren zurückgegeben Mist nicht. Wenn er nicht weiß, was er kaufen soll, soll er sich bitte vorher beraten lassen und/oder in eine LADEN gehen.

Dann solltest du besser in einem Laden kaufen, wo du sehen kannst, ob die Ware noch original versiegelt ist. :cool:

Gast
2008-12-11, 23:51:23
Dann solltest du besser in einem Laden kaufen, wo du sehen kannst, ob die Ware noch original versiegelt ist. :cool:

Bitte erläutern, ich kann und weiß nix von deinen (evtl. schlechten) Erfahrungen. Ging es denn überhaupt um "versiegelt"? Wer hat das wo behauptet?

Drehrumbumm
2008-12-12, 00:35:21
Bitte erläutern, ich kann und weiß nix von deinen (evtl. schlechten) Erfahrungen. Ging es denn überhaupt um "versiegelt"? Wer hat das wo behauptet?
Du beschwert dich hier doch dauernd,
dass der Threadstarter was unrechtes tun würde und du dann schonmal eingebaute Hardware bekommst....
damit muss man aber rechnen beim Onlinekauf.
Wenn das also so ein großes Problem für dich ist,
dann geh in nen Laden, kauf eingeschweißte Ware und sei glücklich
-meine Güte ey, als ob er die Sachen ans limit übertaktet und halb tot gebencht hätte...:rolleyes:


@mittelding:
Du musst der Post vorher nichts beweisen,
einfach Sachen so wie du sie bekommen hast wieder einpacken und Paket aufgeben,
dabei wie gesagt darauf achten, dass du entweder den Abbriss gestempelt oder eine neue Quittung bekommst.
Sollte das Paket abhanden kommen, kannste DHL ne Rechnungskopie, Versandbestätigung oder sonstwas zeigen und dann schlucken die das eigentlich
-ist aber sehr sehr unwahrscheinlich, dass sowas passiert

Und ja,
besser du klärst du Rücksendung vorher kurz mit MF ab

Gast
2008-12-12, 00:42:37
Du beschwert dich hier doch dauernd,
dass der Threadstarter was unrechtes tun würde und du dann schonmal eingebaute Hardware bekommst....
damit muss man aber rechnen beim Onlinekauf.
Wenn das also so ein großes Problem für dich ist,
dann geh in nen Laden, kauf eingeschweißte Ware und sei glücklich
-meine Güte ey...
....

Der "Beschwereführer" in diesem Fall bin nicht ich, sondern der Threadstarter, ok?

Ich möchte beim Onlinekauf nicht "damit muss man aber rechnen" kaufen, sondern ein neues, nicht von dritten angepisstes Produkt, auch ok?

Drehrumbumm
2008-12-12, 00:54:01
Der "Beschwereführer" in diesem Fall bin nicht ich, sondern der Threadstarter, ok?

Ich möchte beim Onlinekauf nicht "damit muss man aber rechnen" kaufen, sondern ein neues, nicht von dritten angepisstes Produkt, auch ok?

Der TS hat in erster Linie mal blos ne Frage gestellt ;)

Und Fakt ist halt einfach,
dass man beim Fernabkauf (genauso wie beim Ladenkauf übrigens...
die schicken auch ned alles zum Hersteller zurück, was jemand anderem nicht gefallen/gepasst hat....)
damit rechnen muss, schonmal eingebaute oder zumindest ausgepackte Sachen zu bekommen....ob dir das passt oder nicht,
ändert daran garnichts ^^

-kannst höchstens vor Gericht ziehen und gegen das FAG klagen...viel Spaß dabei,
denn das FAG gibt es nicht umsonst oder um dich zu ärgern,
sondern damit man Sachen die man z.B. online bestellt im vorhergesehen maße testen kann und sollte was nicht laufen, oder nicht passen, etc.
kann man sie zurückgeben,
genauso wie man sie im Laden hätte ausprobieren können

-verlangst du auch beim Klamotten kaufen jedes mal eingepackte Sachen aus dem Lager?

Cinquett
2008-12-12, 15:45:46
denn das FAG gibt es nicht umsonst oder um dich zu ärgern,
sondern damit man Sachen die man z.B. online bestellt im vorhergesehen maße testen kann und sollte was nicht laufen, oder nicht passen, etc.
kann man sie zurückgeben,
genauso wie man sie im Laden hätte ausprobieren können



na ja,ok bei der grafikkarte (um jetzt mal bei dem fall des ts zu bleiben) hätte er im laden die grafikkarte sich zeigen lassen können bzw.begutachten ob der wakü kühler passt.

beim ram wäre es schon wieder anders gewesen,weil wie und wo kann man seinen ram im board testen ob eine inkompatibilität vorhanden ist.da hilft dann nur auf die kulanz des händlers zu hoffen das er den ram umtauscht (was die meisten namenhaften läden auch tun,aber einige wie km elektronik wieder verweigern,so wie dieser laden alles vom umtausch auschliesst was schon geöffnet wurde).

insofern sind online besteller schon etwas im vorteil

mittelding
2008-12-12, 17:51:13
Drehrumbumm:

Okay, so mach ichs.
Hab MF jetzt eine Mail deswegen geschrieben, aber es kam nur ein vorgefertigter Textbaustein zurück.. hab ich schon fast vermutet.

Black-Scorpion
2008-12-12, 18:35:41
Wie oft eigentlich noch der Quatsche das man das FAQ zum testen der Ware ausnutzen kann und es das deswegen gibt.
Das FAQ wurde geschaffen um dem Kunden beim Fernabsatz die selben Rechte zu geben wie beim Händler um die Ecke.
Und da gibt es auch kein ausprobieren und testen.

ROXY
2008-12-13, 06:26:26
doch da gibts eine werkstatt vor ort und wenn was nicht passt kannst du die hardware umtauschen.
auch wenn es inkompatibilität gibt kannst du umtauschen.
hierzu haben normale shops einen techniker der das ganze in 2 minuten checkt und dir was anderes gibt.
ist logisch das er zu erst deine zurückgebrachte hardware überprüft.

ob das neu oder gebraucht ist , ist doch egal - hauptsache es funkt.
und was soll an ram schon grossartig putt gehen?

garantie hast du so oder so.

selbst original-ware vom hersteller eingeschweisst kann unter umständen schon mal im umlauf oder gar reparaturware gewesen sein.

und wenn der techniker sagt die graka und der ram sind in 1A zustand, dann wird das zeug eben als neu verkauft.
mehr service kann man sich bei home user billig hardware wirklich nicht erwarten...

NNN :)

akuji13
2008-12-13, 14:06:39
Und da gibt es auch kein ausprobieren und testen.

Testen bezieht sich z.B. auch auf alle Dinge eines Produktes, wie z.B. Farbgebung.
Wenn ich ein Gehäuse kaufe, kann die Farbe auf dem Bilde im Netz von der wirklichen abweichen.
Und vor Ort kann ich mir das gleich ansehen, deshalb habe ich dort nur eine freiwillige Kulanzregelung des Händlers bezüglich der Rückgabe.

Nutze ich die Möglichkeiten vor Ort nicht, ist das mein Problem, im Netz habe ich sowas garnicht.
Deshalb das Rückgaberecht bei Bestellungen.