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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Left 4 Dead inidiziert auf Liste B - was bedeutet das nun zukünftig?


das_Apo
2009-01-31, 18:48:09
Moin,

laut Schnittberichte.com wurde die nichtdeutsche Version von Left 4 Dead indiziert und auf Liste B gesetzt.

Hier nun die aktuellen Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats Januar 2009.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
- Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
- Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.


Indizierungen

DVD

Guinea Pig: Devil Woman Doctor
/ Guinea Pigs' Greatest Cuts
Unearthed Films, Clearwater/USA
Liste B

Guinea Pig: Devil's Experiment
/ Android of Notre Dame
Unearthed Films, Clearwater/USA
Liste B

Gutterballs
Cult Movies Entertainment, Bönningstedt
Liste A

Saw III
Unrated Edition (Blu-ray)
Kinowelt Home Entertainment GmbH, Leipzig
Liste B


Games

Call of Duty: World at War
PC DVD-ROM, EU-Version
Activision UK Ltd., Uxbridge/GB
Liste B

Condemned 2: Bloodshot
Xbox 360, US-Version
SEGA of America Inc., San Francisco/USA
Liste B

Dark Sector
Playstation 3, US-Version
D3 Publishers of Europe Ltd., Cambridge/GB
Liste A

Gears of War 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation, Redmond/USA
Liste A

Grand Theft Auto: San Andreas
PC DVD-ROM, EU-Version
Take 2 Interactive Software, Genf/CH
Liste A

Left 4 Dead
PC DVD-ROM, EU-Version
Valve Corporation, Bellevue/USA
Liste B

Manhunt 2
Wii, EU-Version
Take 2 Interative Austria GmbH, Wien/A
Liste B

Manhunt 2
Playstation 2, EU-Version
Take 2 Interative Austria GmbH, Wien/A
Liste B

Manhunt 2
Playstation Portable, EU-Version
Take 2 Interative Austria GmbH, Wien/A
Liste B

Mercenaries 2: World in Flames
PC DVD-ROM, EU-Version
Electronic Arts Limited, Guildford/GB
Liste A

The Sopranos: Road to Respect
Playstation 2, EU-Version
THQ UK Limited, Woking/GB
Liste A


Musik CDs

Frauenarzt & Orgasmus
Porno Mafia
Distributi (Soulfood Music)
Liste B


Listenstreichungen

Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)

Hell Night - Der Tod kam zur Party
Paranoia
Rainbow/Screentime

Panik
Nightmare Killing
Space Video

Söldner, Der
Codename: The Soldier (englisch)
World of Video 2000

Todesklaue des Tigers, Die
HVB


Beschlagnahmungen

DVDs

Storm Warning
Uncut Edition
Koch Media GmbH, Planegg/München
Amtsgericht München, Beschlagnahmebeschluss vom 10.12.2008

Darf ein Spiel auf Liste B nun gar nicht mehr in Deutschland verkauft werden, wie es bei einer Beschlagnahmung der Fall wäre oder wo genau liegt da der Unterschied zwischen Liste A und B? Und könnte eine Beschlagnahmung der nächste Schritt sein?

Was würde das dann, im Falle einer nachträglichen Beschlagnahmung, für eine gekaufte englische und über Steam aktivierte Version bedeuten? Würde diese dann zwangsläufig für deutsche Nutzer über Steam ebenfalls entschärft werden?


Gruß,
Apo

Grey
2009-01-31, 19:03:57
Ja soweit ich weiß, heißt "Verbreitungsverbot" auch wirklich, dass es schlichtweg (in Deutschland) nicht angeboten werden darf.

Es ist aber nicht mit Beschlagnahmung und härterem Gleichzusetzen (denn sonst würde man genau das schreiben - sind schließlich definierte Gebiete) - das ist eben soweit ich weiß eine Erweiterung der ohnehin dämlichen Indizierung von Medien.

Was das für Steam heißt, geht daraus nicht hervor. Ich glaube aber nicht, dass sich dahingehend etwas ändern wird. Schließlich geht es hierbei um den Verkauf und nicht um den Besitz.

das_Apo
2009-01-31, 20:03:35
Aber könnte eine Beschlagnahmung nicht der nächste Schritt sein, wenn es ohnehin schon auf der Liste B landet? Man brauch sich ja nur die anderen Kandidaten, die ebenfalls auf die Liste B gesetzt wurden, anschauen. Sowohl bei Manhunt 2 und Condemned 2 sind die Vorgänger, die zuvor ohnehin schon indiziert wurden, noch beschlagnahmt worden. Und CoD: WaW (EU Version) dürfte in Deutschland ohnehin verboten sein aufgrund der enthaltenen Nazisymbolik.
Sobald der Fall eintreten sollte wäre ja auch der Besitz strafbar, wenn ich mich nicht irre. Das könnte dann halt zwangsläufig dazu führen, dass man per Steam auf die deutsche Version "upgedated" wird.


Solange nur ein Verkaufsverbot in Deutschland besteht müsste ich mir ja eigentlich die Spiele noch aus dem Ausland importieren können, oder? Weil der Besitz (/Kauf?) ist ja nicht verboten.

schulma3dch3n
2009-02-01, 11:24:56
Beschlagnahmungen kommen nur bei wirklich harten Sachen vor. Z. B. wenn du ein Spiel kreieren würdest in dem man als Deutscher sinnlos Türken abschlachten muss.

Liste B/indiziert ist schlicht weg, dass es nicht öffentlich beworben (Verbreitungsverbot) werden darf. Völlig unspektakulär.

das_Apo
2009-02-01, 12:04:33
Beschlagnahmungen kommen nur bei wirklich harten Sachen vor. Z. B. wenn du ein Spiel kreieren würdest in dem man als Deutscher sinnlos Türken abschlachten muss.

Liste B/indiziert ist schlicht weg, dass es nicht öffentlich beworben (Verbreitungsverbot) werden darf. Völlig unspektakulär.

Condemned 2 (EU Version) ist übrigens schon beschlagnahmt und wurde zuvor auch indiziert und auf Liste B gesetzt. Condemned 1 ging sogar den ganzen Weg von Liste A auf Liste B und wurde dann noch beschlagnahmt.
Weitere Beispiele neben den bereits oben erwähnten wären Dead Rising (ebenfalls ein Zombie-Spiel), Soldier of Fortune: Payback oder Scarface - The World Is Yours. Alles nicht umbedingt solche Kreationen, wie du sie beschreibst.

Worum es mir halt geht ist, dass somit im Falle einer Beschlagnahmung mit Steam eine ganz neue Form der Bevormundung volljähriger Spieler entstehen könnte. Gegen Steam selbst habe ich nichts einzuwenden aber wenn man schon aus Deutschland heraus über die Plattform nur gekürzte Fassung beziehen kann, dann sehe ich auch diesbezüglich schwarz.

Iceman346
2009-02-01, 12:10:23
Liste B bedeutet, dass die BPjM der Meinung ist, dass das Spiel eventuell strafrechtlich relevant ist. Das ist im Endeffekt der erste Schritt hin zur Beschlagnahmung.

Obs wirklich beschlagnahmt wird ist natürlich die Frage, dass muss ja ein Gericht entscheiden und das kann dauern.

Cubitus
2009-02-01, 12:18:21
Computerspiele sollten endlich als "Kunst" gelten im Bezug auf NS-Symbolik.

Zu Condenemd: Eines der besten Horrorspiele die ich kenne, toppt locker so manchen Horrorfilm.
Schade wegen der Beschlagnahmung.

Außerdem ziehen die Indizierungen/Verbote/Baschlagnahmungen überhaupt nicht ;D
Der Neffe von meinem Kumpel ist 14 und für den ist Condenemd ein alter Hut, genau so wie L4dead das er und seine Freunde gelegentlich zoggen.
Wo er die Spiele her hat ist fraglich...., jedenfalls werden wir als erwachsene Menschen beim erschwerten Kauf gegängelt und der Staat schaut wegen der eventuellen nicht eingenommenen Mehrwertsteuer in die Röhre..

Monger
2009-02-01, 12:32:54
Aber könnte eine Beschlagnahmung nicht der nächste Schritt sein, wenn es ohnehin schon auf der Liste B landet?
Für eine Beschlagnahmung muss das Spiel wirklich gegen geltendes Recht verstoßen.
Dafür ist die BPJM aber nicht zuständig. Die kann natürlich Strafanzeige stellen, aber das letzte Wort hat immer noch ein Richter.

Gründe für Beschlagnahmungen gibt es wirklich nur ganz, ganz wenige. Da gehört Volksverhetzung dazu, oder das bewerben von verfassungswidrigen Symbolen oder Organisationen(mittlerweile ist ein simples Hakenkreuz wohl auch kein Beschlagnahmungsgrund, da braucht es noch die passende Absicht dahinter). Ich glaube, auch die Verherrlichung von Gewaltverbrechen (sprich: eine gefilmte Vergewaltigung o.ä.) können beschlagnahmt werden.

Aber bei Left4Dead kann ich mir schwer vorstellen, was denn da das Argument sein soll. Dass die Indizierung da zugeschlagen hat, kann ich zwar nicht gutheißen, aber zumindest nachvollziehen. Das Argument hier war vermutlich: übermäßige Gewaltdarstellung gegenüber menschenähnlichen Protagonisten. Mit dem selben Argument hat man auch den einen oder anderen Splatterfilm indiziert. Aber bis zur Beschlagnahmung fehlt da noch ein ganzes Stück.

Iceman346
2009-02-01, 12:41:14
Wegen übermäßiger Gewaltdarstellung sind doch schon so einige Spiele beschlagnahmt worden, Paradebeispiel in diesem Fall wäre doch Dead Rising, welches in eine ähnliche Kerbe schlägt wie L4D.

Ich wäre mir da nicht so sicher, dass da nicht irgendwann ein Gericht zuschlägt. So langsam wie die arbeiten wirds aber sicherlich noch einige Zeit dauern bis da was passiert.

schulma3dch3n
2009-02-01, 13:02:56
Bei den anderen erwähnten Spielen ging es jedoch um unnötige/ungerechtfertigte Gewalt gegen Menschen etc., bzw. der sehr hohe Grad an Gewaltdarstellung.

Was genau der Grund bei Dead Rising war - keine Ahnung.

Grey
2009-02-01, 14:46:08
Was genau der Grund bei Dead Rising war - keine Ahnung.

Dead Rising ist doch quasi die Mischung aus L4D und Manhunt... zwar nicht primäres Ziel die Zombies zu töten, aber ein ausgewachsenes Belohnungssystem wenn man es macht. Zudem gibt es ja zahlreiche, wirklich extreme Methoden die Zombies umzulegen...

Bei Left 4 Dead ist die Gewalt, vom Aspekt der BpjM, schon sehr krass - aber im Gegensatz zu Manhunt oder Dead Rising ist das hintergründige Ziel ein anderes. Trotzdem, potential hat es...


PS:

@Cubitus

Nimm deinem Neffen mal ASAP Left 4 Dead weg. Gibt nichts schlimmeres in Mehrspieler-Titeln als Kinder... vor allem wenn die noch ein Headset haben.

Cubitus
2009-02-02, 02:39:40
PS:

@Cubitus

Nimm deinem Neffen mal ASAP Left 4 Dead weg. Gibt nichts schlimmeres in Mehrspieler-Titeln als Kinder... vor allem wenn die noch ein Headset haben.

Zum Glück ist diese Nervensäge nicht mein Neffe ;D
Wenn ich die Macht hätte wäre das Game schon längst weg,
krächzende Kiddi Stimmen nerven, jo :mad:

doublehead
2009-02-09, 06:22:02
Für eine Beschlagnahmung muss das Spiel wirklich gegen geltendes Recht verstoßen.
Was natürlich totaler Quatsch ist. Höchstens Aufruf zur Gewalt gegen andere Rassen, etc. könnte ich verstehen. Aber dass Spiele wie Condemned und Dead Rising beschlagnahmt wurden ist meiner Meinung nach Kulturfaschismus. Ein absolutes Armutszeugnis für unser Land.


Sobald der Fall eintreten sollte wäre ja auch der Besitz strafbar, wenn ich mich nicht irre.
Nein. Der Besitz ist selbstverständlich nicht strafbar. Auch das Bestellen aus dem Ausland kann Dir keiner verbieten, wegen dem freien Warenhandel innerhalb der EU.

Condemned 1 ging sogar den ganzen Weg von Liste A auf Liste B und wurde dann noch beschlagnahmt.
Condemned 1 war auf Liste A indiziert. Das hat den Münchner Richter aber einen Dreck geschert und hat es trotzdem beschlagnahmen lassen. Normalerweise sind ja nur Liste B - Titel Beschlagnahme - gefährdet. Nach der Beschlagnahme hat man es dann schnell schnell auf Liste B umgetragen, damit alles in Bürokratendeutschland wieder seine Ordnung hat.