R300
2009-04-16, 19:27:32
Hallo,
meine Mutter lebt seit Dezember 2007 räumlich getrennt (aber noch verheiratet) von meinem Vater.
Da ich noch Azubi bin, wohne ich bei meiner Mutter.
Sie hat seit dem die Steuerklasse 2 als alleinerziehende.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe wird mein Gehalt an den Lohn meiner Mutter angerechnet und mit versteuert.
Da mein Jahresgehalt 8600€ (Brutto) beträgt, haben wir jetzt die Befürchtung, dass wir einiges nachzahlen müssen.
Ist das alles korrekt und wenn ja, wie hoch kann die Nachzahlung werden?
(Wenn man sämtliche andere Details weglässt, für die man Geld zurück bekommen könnte.)
EDIT:
Habe grade noch folgendes gefunden.
http://www.domino1.stuttgart.de/web/ob-icg/wiedereinstieg.nsf/3252cded04f35387c12570920054eebc/5dec02e3b0f62d76c12571da004c688e/$FILE/Informationen_zur_neuen_Steuerklasse_2.pdf
Keinen Anspruch auf Steuerklasse 2 haben folgende Alleinerziehende, sie werden in
Steuerklasse 1 eingestuft:
1. Alleinerziehende leben mit ihrem volljährigen Kind zusammen, das noch in Ausbildung
ist und für das sie Kindergeld erhalten.
Das trifft eig zu und trotzdem hat meine Mutter Steuerklasse 2 vom Finanzamt bekommen.
Fehler vom Finanzamt?
meine Mutter lebt seit Dezember 2007 räumlich getrennt (aber noch verheiratet) von meinem Vater.
Da ich noch Azubi bin, wohne ich bei meiner Mutter.
Sie hat seit dem die Steuerklasse 2 als alleinerziehende.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe wird mein Gehalt an den Lohn meiner Mutter angerechnet und mit versteuert.
Da mein Jahresgehalt 8600€ (Brutto) beträgt, haben wir jetzt die Befürchtung, dass wir einiges nachzahlen müssen.
Ist das alles korrekt und wenn ja, wie hoch kann die Nachzahlung werden?
(Wenn man sämtliche andere Details weglässt, für die man Geld zurück bekommen könnte.)
EDIT:
Habe grade noch folgendes gefunden.
http://www.domino1.stuttgart.de/web/ob-icg/wiedereinstieg.nsf/3252cded04f35387c12570920054eebc/5dec02e3b0f62d76c12571da004c688e/$FILE/Informationen_zur_neuen_Steuerklasse_2.pdf
Keinen Anspruch auf Steuerklasse 2 haben folgende Alleinerziehende, sie werden in
Steuerklasse 1 eingestuft:
1. Alleinerziehende leben mit ihrem volljährigen Kind zusammen, das noch in Ausbildung
ist und für das sie Kindergeld erhalten.
Das trifft eig zu und trotzdem hat meine Mutter Steuerklasse 2 vom Finanzamt bekommen.
Fehler vom Finanzamt?