Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufbewahrungsfristen für aufgezeichnete Telefonate
Rinc3wind
2009-07-22, 08:30:05
Ich bin auf der Suche nach dem Gesetzestext o.ä., wo festgehalten ist, wie lange man ein aufgezeichnetes Telefongespräch (z.B. ein Beratungsgespräch mit einer Bank) aufbewahren muss.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht?
Gruß
Oblivion
2009-07-22, 10:37:19
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1292633.html
Da steht zwar nicht wie lang, so wie ich das versteh: so lang du willst, falls eben alle einverstanden sind
Rinc3wind
2009-07-22, 10:49:19
Die Frage, die ich mir stelle ist, wenn ich z.B. bei einer Bank telefonisch beraten werde, das Gespräch aufgezeichnet wird und sich dann z.B. nach 2 Jahren herausstellt, dass auf ein erhöhtes Risiko einer bestimmten Geldanlage nicht hingewiesen wurde - wie lange kann ich dann diese Aufnahme anfordern?
Zuuu langer Satz...sorry - hoffe Ihr versteht trotzdem, was ich meine!
Oblivion
2009-07-22, 10:53:08
Die Frage, die ich mir stelle ist, wenn ich z.B. bei einer Bank telefonisch beraten werde, das Gespräch aufgezeichnet wird und sich dann z.B. nach 2 Jahren herausstellt, dass auf ein erhöhtes Risiko einer bestimmten Geldanlage nicht hingewiesen wurde - wie lange kann ich dann diese Aufnahme anfordern?
Zuuu langer Satz...sorry - hoffe Ihr versteht trotzdem, was ich meine!
Das musst du nachfragen, aber ich denke solange du Kunde bei dieser Bank bist werden die sicherlich solche Gespräche aufbehalten, brauchen sie ja selber als Beweis falls mal irgendwann was nicht stimmt.
Rinc3wind
2009-07-22, 11:00:11
Bevor ich da nachfrage, wollte ich einfach mal wissen, ob es für solche Sachen irgendwelche Gesetzesgrundlagen gibt :rolleyes:
Die können mir ja sonst was erzählen :cool:
Leider finde ich bei google nichts dazu...
Oblivion
2009-07-22, 11:02:16
Bevor ich da nachfrage, wollte ich einfach mal wissen, ob es für solche Sachen irgendwelche Gesetzesgrundlagen gibt :rolleyes:
Die können mir ja sonst was erzählen :cool:
Leider finde ich bei google nichts dazu...
Wieso sollte es bei aufgezeichneten Gesprächen anders sein als bei Unterlagen, wie Verträgen und sonstigem? Die bleiben auch so lange bestehen bis du dort als Kunde kündigst und dann kommens wahrscheinlich ins Archiv
Panasonic
2009-07-22, 11:02:57
Seit wann werden die Inhalte von Banktelefonaten aufgezeichnet?
Oblivion
2009-07-22, 11:07:43
Seit wann werden die Inhalte von Banktelefonaten aufgezeichnet?
War ja nur ein Beispiel von ihm, hab ich aber auch noch nicht gehört - im Callcenter bei Vertragsabschlüssen wirds logischerweise aufgezeichnet, nehmen wir halt das als Beispiel ;)
Rinc3wind
2009-07-22, 11:10:02
Es gibt einige Banken, die sich damit "absichern" wollen - finde ich auch nicht verkehrt...
Am Anfang wird gefragt, ob man damit einverstanden ist, ob das aufgezeichnet wird und dann gehts los!
Das ist aber von Bank zu Bank unterschiedlich!
Panasonic
2009-07-22, 11:13:57
War ja nur ein Beispiel von ihm, hab ich aber auch noch nicht gehört - im Callcenter bei Vertragsabschlüssen wirds logischerweise aufgezeichnet, nehmen wir halt das als Beispiel ;)
Ohne Einwilligung darf ein Telefonat nicht aufgezeichnet werden. Ich habe noch nie gehört, dass in einem Callcenter Gespräche zur "Absicherung" aufgenommen werden.
Oblivion
2009-07-22, 11:15:34
Ohne Einwilligung darf ein Telefonat nicht aufgezeichnet werden. Ich habe noch nie gehört, dass in einem Callcenter Gespräche zur "Absicherung" aufgenommen werden.
Naja natürlich fragen sie dich zuerst. In nem Callcenter dass bei Leuten anruft und dir was verkaufen will? Wie solln sie denn sonst nen Vertrag abschließen?
Panasonic
2009-07-22, 11:18:23
Auch mündlich sind Verträge gültig. Abgesehen davon rufen mich glücklicherweise keine Callcenter an, um mir Dinge zu verkaufen.
_Gast
2009-07-22, 11:19:31
Es gibt keine Aufzeichnungspflicht von Telefongesprächen für Banken. Die Empfehlung ist gemäß "Mindestanforderungen an das Risikomanagement":Die Geschäftsgespräche der Händler sollten grundsätzlich auf Tonträger aufgezeichnet werden und sind mindestens drei Monate aufzubewahren.
Oblivion
2009-07-22, 11:21:46
Auch mündlich sind Verträge gültig. Abgesehen davon rufen mich glücklicherweise keine Callcenter an, um mir Dinge zu verkaufen.
Genau das mein ich ja, wenn dich ein Callcenter anruft und dir was verkaufen will, müssen sie ja nen Vertrag abschließen. Wenn du einwilligst - der kann dann logischerweise nur mündlich von statten gehen - und wenn sie eben vorher noch Fragen ob du damit einverstanden bist, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, dann gilt der Vertrag.
Panasonic
2009-07-22, 11:22:25
Der Vertrag gilt aber auch ohne Aufzeichnung...
Rinc3wind
2009-07-22, 11:23:20
Es gibt keine Aufzeichnungspflicht von Telefongesprächen für Banken. Die Empfehlung ist gemäß "Mindestanforderungen an das Risikomanagement":
Das klingt doch schonmal sehr gut - hast Du vielleicht auch nen Link zu dem Zitat?
Vielen Dank!
Oblivion
2009-07-22, 11:25:14
Der Vertrag gilt aber auch ohne Aufzeichnung...
Huh? und wo gibts dann den Nachweis, dass man da auch wirklich selbst zugesagt hat? So könnt ich ja jede x-Beliebige Person als Kunde reinschreiben, von denen ich die Daten hab die ich brauche.
_Gast
2009-07-22, 11:30:41
Das klingt doch schonmal sehr gut - hast Du vielleicht auch nen Link zu dem Zitat?
Vielen Dank!Seite 164 (http://www.voeb.de/download/marisk_vergleich_pdf)
peppschmier
2009-07-22, 11:32:49
Bei Telefonbanking kannst Du davon ausgehen, dass die Gespräche mit aufgezeichnet werden und dass es auch entsprechende Hinweise gibt. Bei Vodafone habe ich letztens am Telefon meinen Vertrag verlängert. Nach dem üblichem Beratungskram wurde ich darauf hingewiesen, dass jetzt für den Vertragsabschluss das Gespräch mit aufgezeichnet wird. Dann hat der Typ alles zusammengefasst und gefragt, ob ich einverstanden bin. Fertig.
@Panasonic: Natürlich gehts auch ohne, aber dann müsste sich das Unternehmen alles schriftlich bestätigen lassen. Ich habe von Vodafone nur noch eine Bestätigung bekommen mit einem 14tägigem Widerrufsrecht und brauchte nichts mehr unterschreiben.
Panasonic
2009-07-22, 11:32:56
Bei seriösen Unternehmen bekommt man ja weitere Unterlagen per Post. Spätestens hier sollte sich ein "Irrtum" aufklären. Als Kunde hat man in so einem Falle ein Rücktrittsrecht (14 Tage ab Aufklärung über dieses Recht), geregelt über das BGB-InfoV.
Ein Vertrag ("zwei übereinstimmende und mit Bezug auf einander abgegebene Willenserklärungen") ist immer auch mündlich gültig.
Ich habe von Vodafone nur noch eine Bestätigung bekommen mit einem 14tägigem Widerrufsrecht und brauchte nichts mehr unterschreiben.Ja, eben! Weil Verträge auch mündlich verbindlich sind... :rolleyes: (auch ohne Mitschnitt).
_Gast
2009-07-22, 11:37:01
Ja, eben! Weil Verträge auch mündlich verbindlich sind...Sogar stumme Verträge sind gültig, z. B. durch schlüssiges Handeln!
Sonst müsste ja jeder mit der Verkäuferin im Supermarkt erst ein Gespräch führen. ;)
BAGZZlash
2009-07-22, 11:37:59
Das klingt doch schonmal sehr gut - hast Du vielleicht auch nen Link zu dem Zitat?
Du willst es nicht verstehen, oder? Du wirst keinen allgemeingültigen Gesetzestext o.ä. finden, der Banken vorschreibt, wie lange solche Telefonmitschnitte aufbewahrt werden müssen - einfach, weil es das nicht gibt. Als Bank würde ich Dir sagen, dass dieses Gespräch nicht mitgeschnitten wurde und fertig.
Huh? und wo gibts dann den Nachweis, dass man da auch wirklich selbst zugesagt hat? So könnt ich ja jede x-Beliebige Person als Kunde reinschreiben, von denen ich die Daten hab die ich brauche.
Beweisbarkeit ist eine andere Frage, wobei hier ein Telefonatmitschnitt auch nicht besonders viel einbringt. Ein Vertrag kann wirksam auch mündlich geschlossen werden, dem steht nichts entgegen. Erstaunlich, wie wenig selbst einfachste Rechtsgrundsätze etabliert sind.
Black-Scorpion
2009-07-22, 12:17:19
Übrigens muss vor Beginn des Gesprächs die Zustimmung eingeholt werden das ein Telefonat aufgezeichnet werden darf.
Wird nicht zugestimmt darf nicht aufgezeichnet werden.
Ich bin mal auf Umwegen in den Besitz eines Backups einer Bank gekommen von dem ich die internen Schreiben zurückspielen konnte.
Dort fand ich einen internen Schriftwechsel zu einem Fall in dem sich eine Kundin über die Unfreundlichkeit eines Beraters am Telefon beklagte. Darauf holte der Chef den zeitlich entsprechenden Gesprächsmitschnitt heran und erteilte dem so "überführten" Mitarbeiter eine Abmahnung...
vBulletin®, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd.