Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steam: Kann man sich Spiele leihen ?
Nightspider
2009-08-01, 00:12:59
Sich die Spiele hin und her-schenken ?
So für 1-2 Tage für ne Lan Games er"leihen" ?
Und werden die Achievements mitverschickt oder fängt dann jeder die Achievements von neuem an ?
Verliert der alte besitzer die Achievements für immer oder hat er die dann wieder wenn er das Spiel zurückbekommt ?
Und der, der es tempotär geliehen bekommt, bekommt der die Achievements mit oder fängt der von neu an ?
hat das schon mal einer ausprobiert?
Oder sollte ich große Bedenken haben das Valve mir auf die Finger haut ?
Theoretisch sollte es ja erlaubt sein oder ? theoretisch, da nur einer das spiel gleichzeitig nutzen kann...
Guest83
2009-08-01, 02:29:12
Nein.
Arcanoxer
2009-08-01, 02:34:58
Jedes Spiel in Steam ist geliehen!
Du kannst nur keins kaufen. ;)
(del)
2009-08-01, 02:52:28
Es werden quasi nur die Nutzungsrechte erworben, die aber nicht auf andere Personen übertragbar sind. Auch nicht temporär. Also, nein. Kein "Leihen" im allgemeinen Sinne.
-Saphrex-
2009-08-01, 16:02:50
Du kannst ja die Account-Daten hin und her leihen ;)
Guest83
2009-08-01, 17:28:31
Du kannst ja die Account-Daten hin und her leihen ;)
Aber nicht wundern, wenn der Account dann mit einem VAC-Bann zurück kommt.
Jeder Steam-Nutzer hat folgendem zugestimmt:
Sie sind allein verantwortlich für sämtliche Vorgänge unter Ihrem Benutzerkonto und für die Sicherheit Ihres Computersystems. Sie dürfen nicht Ihr Passwort oder Ihr Benutzerkonto Dritten mitteilen, es mit Ihnen teilen oder anderweitig die Nutzung gestatten. Sie stimmen zu, dass Sie persönlich verantwortlich sind für die Nutzung Ihres Passwortes und Ihres Benutzerkontos und für sämtliche Datenübertragungen und Vorgänge innerhalb von Steam, die aus der Nutzung Ihres Benutzernamens oder Passwortes resultieren. Es ist Ihnen untersagt, Ihr Benutzerkonto zu verkaufen, für dessen Nutzung Geld zu verlangen oder es anderweitig weiterzugeben.
http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/
-Saphrex-
2009-08-02, 20:24:26
Man darf alles, man darf sich nur dabei nicht erwischen lassen ;)
w0mbat
2009-08-03, 01:02:14
Zustimmen heißt nicht, dass es rechtmäßig ist. Es gelten hier die normalen Gesetze des jeweiligen Landes und da verstößt Steam ziemlich häufig dagegen. Natürlich darf ich meinen Account mit einem Freund teilen und natürlich darf ich ihn völlig legal weiter verkaufen.
deekey777
2009-08-03, 01:17:37
Zustimmen heißt nicht, dass es rechtmäßig ist. Es gelten hier die normalen Gesetze des jeweiligen Landes und da verstößt Steam ziemlich häufig dagegen. Natürlich darf ich meinen Account mit einem Freund teilen und natürlich darf ich ihn völlig legal weiter verkaufen.
Und natürlich kannst du das belegen.
Spasstiger
2009-08-03, 01:19:51
Zustimmen heißt nicht, dass es rechtmäßig ist. Es gelten hier die normalen Gesetze des jeweiligen Landes und da verstößt Steam ziemlich häufig dagegen. Natürlich darf ich meinen Account mit einem Freund teilen und natürlich darf ich ihn völlig legal weiter verkaufen.
Gab es denn einen Fall, in dem Valve nach einer Accountsperrung verklagt und verurteilt wurde?
Funky Bob
2009-08-03, 09:25:27
Gab es denn einen Fall, in dem Valve nach einer Accountsperrung verklagt und verurteilt wurde?
Die Frage ist eher, gab es einen Fall, der es bis vors Gericht geschafft hat?
Ich glaube es gibt nciht viele Menschen, die wegen 30-300Euro vors Gericht ziehen.
Guest83
2009-08-03, 09:33:05
Zustimmen heißt nicht, dass es rechtmäßig ist. Es gelten hier die normalen Gesetze des jeweiligen Landes und da verstößt Steam ziemlich häufig dagegen. Natürlich darf ich meinen Account mit einem Freund teilen und natürlich darf ich ihn völlig legal weiter verkaufen.
Schon erstaunlich, wie lange sich dieses Märchen hält. Natürlich gelten die AGBs (wenn sie nicht direkt gegen das Recht verstoßen), so lange man vor dem Kauf eines Produkts die Möglichkeit hat sie zu lesen und ihnen zustimmt. Was nicht gilt sind AGBs, denen du erst nach dem Kauf eines Produkts zustimmen musst, sprich du kaufst Software XY, installierst sie und wirst aufgefordert etwas zuzustimmen. Das ist rechtlich in Deutschland völlig unbedeutend, da du bereits beim Kauf der Software dem zugestimmt hast! Wurdest du auf die AGBs vor dem Kauf nicht hingewiesen und wurde dir nicht die Möglichkeit gegeben sie zu lesen, tritt dieser Teil des Kaufvertrags nicht in Kraft.
Nur das hat ja nichts mit Steam zu tun. Das Programm hast du ja nicht gekauft, sondern kostenlos aus dem Internet installiert und da hattest du die Möglichkeit die AGBs zu lesen und sie zu akzeptieren. Und dann sind sie natürlich auch gültig. Und in diesen AGBs kann drinnen stehen was der Hersteller will, so lange einzelne Teile nicht sittenwidrig sind (was auf einer Untersagung zur Weitergabe einer Abo-Mitgliedschaft garantiert nicht zutrifft), ist das natürlich korrekt und bindend.
deekey777
2009-08-03, 10:22:00
Die Frage ist eher, gab es einen Fall, der es bis vors Gericht geschafft hat?
Ich glaube es gibt nciht viele Menschen, die wegen 30-300Euro vors Gericht ziehen.
Verbraucherschutz/-verreine schon, wenn Steam bzw. Retailspiele, die an Steam gebunden werden, die Rechte der rechtmäßigen Erwerber verletzen.
Und da sie es bisher nicht gemacht haben, habe ich das Gefühl, dass das Steam-Zeug auf der sicheren Seite ist. Der einzige Haken ist meiner Meinung nach die mangelhafte Aufklärung, was aktuell eigentlich für die meisten Spiele gilt.
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