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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haben Rechnungskopien rechtliche Gültigkeit?


FutureIsNow
2009-08-05, 21:25:27
Hallo,

wenn ich jetzt alte Rechnungen einscanne und sie z.B. als .pdf auf den PC ablege, gilt das dann als normales Formular?

Oder muss man sogar das Orginal vorweißen können, wenn es verlangt wird?

Also es geht eher um eine Scan-Kopie, also die man mit dem PC dann ausdrücken würde...

Annator
2009-08-05, 21:27:29
Wie ist das mit Rechnungen die man nur per E-Mail bekommt?

FutureIsNow
2009-08-05, 21:33:01
Nunja, sowas kenne ich auch. Allerdings liegen sie dann den Verkäufer meistens selbst in der Datenbank vor, bzw. in deinem Kundenkonto.

Philipus II
2009-08-05, 23:15:43
Gib mal ein Beispiel, für welchen Zweck du die Rechnung benötigst. Dann kann ichs dir genau sagen.
Auf Anhieb fällt mir nichts ein, wo man üblicherweise ein Original benötigt.

FutureIsNow
2009-08-06, 00:01:26
Auf Hardware z.B. Also wenn ich sie z.B. bei Mindfactory kaufe.

Kann man auch Kassenzettel einscannen und diese dann vorlegen, wenn was ist?

Chris1337
2009-08-06, 00:16:36
Normaler Weise sollte das gehen.
Bei mir wars so, als ich bei FortKnox ein Netzteil bestellt habe, was aber defekt war, habe ich den Kassenbon eingescannt, hingefahren und die habens problemlos umgetauscht.

Ich denke mal, es kommt auch viel auf den Verkäufer und den Laden an...
Würde es sonst einfach mal ausprobieren.

FutureIsNow
2009-08-06, 00:22:46
Okay. Nun, ich hab vor alle zu archivieren, ich mag nun mal kein Papierkram....

Das muss doch im Gesetzbuch irgendwie beschrieben sein?

Chris1337
2009-08-06, 00:49:08
Habe dazu das hier gefunden:
http://www.e-recht24.de/forum/4854-gueltigkeit-eigenen-rechnungen.html

Philipus II
2009-08-06, 01:57:05
Für Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung (§433 BGB) ist grundsätzlich weder Rechnung noch Kopie nötig. Ein Passus in den AGB, der dies fordert, wäre wohl ebenfalls ungültig.
In der Praxis vereinfacht sich die Abwicklung, wenn man eine Kopie hat, deutlich.

Simon Moon
2009-08-06, 01:59:14
Ich denke eigentlich benötigte man ein Original, alles andere ist nur Kulanz.

Ansonsten könnte ich ja bspw. im Mediamarkt ein Handy für 299.- kaufen, die Quittung scannen, 10x ausdrucken und dem MM 10x die Handys, die ich im Discounter für 199.- gekauft habe, umtauschen. Ok, MM wird dagegen wohl eine SN auf die Quittungen drucken, aber da eine handschriftliche Quittung genauso gültig wäre, wäre es widersprüchlich wenn nicht Originale verlangt werden können.

KinGGoliAth
2009-08-06, 02:04:30
oberste regel:
nie das original aus der hand geben!

ich habe schon einige umtauschaktionen und rma geschichten hinter mir bei herstellern und händlern und jedes mal habe ich eine rechnungskopie bei- bzw vorgelegt und nie hat sich jemand beschwert.
gerade beim händler ist ein original auch vollkommen unnötig. der kann auch anhand deiner kopie in seinen unterlagen nach datum, kunden- und rechnungsnummer gucken und dann sehen ob die angaben auf der kopie richtig sind.

Franklin
2009-08-06, 06:04:52
Diese Bons, die mit einem Thermodrucker bedruckt sind, sollte man schon scannen oder kopieren, da die Schirft sich auf dem Original auflöst.

Denke mal eine Kopie reicht. Ein Laden sollte die Richtigkeit anhand der eigenen Unterlagen nachprüfen können.

Stormtrooper
2009-08-06, 06:36:42
Ich denke eigentlich benötigte man ein Original, alles andere ist nur Kulanz.


Da denkst du falsch.
Man benötigt nicht mal eine Kopie.
Selbst eine Aussage eines Bekannten der beim Einkauf dabei war reicht aus um den Nachweis zu führen ein Produkt im jeweiligen Laden eingekauft zu haben.

boxleitnerb
2009-08-06, 06:41:10
Also das erscheint mir doch mehr als zweifelhaft. Dann kann doch jeder mit seinem Kumpel zum Laden gehen und alles behaupten, was er will.

Simon Moon
2009-08-06, 07:25:24
Da denkst du falsch.
Man benötigt nicht mal eine Kopie.
Selbst eine Aussage eines Bekannten der beim Einkauf dabei war reicht aus um den Nachweis zu führen ein Produkt im jeweiligen Laden eingekauft zu haben.

Ok, stimmt, man muss nachweisen können, das man das Produkt auch in dem Laden gekauft hat. Dafür ist aber eine Original Quittung der beste Garant.
Die Aussage eines Bekannten muss ja nicht wahr sein - wobei hier eine Lüge wohl als Betrug gelten würde. Aber eine Aussage eines Bekannten hat auch andere Nachteile - wer was schon immer genau an welchem Datum er nun was und v.a. zu welchem Preis gekauft hat? Was wenn der Preis schwankt?

Ausser bei einer Original Quittung besteht imo immer die Möglichkeit, dass sich ein Geschäft querstellt. Ob es sich dann bspw. bei einer Grafikkarte rendiert auf sein Recht zu bestehen und dafür vor Gericht zu ziehen?

peppschmier
2009-08-06, 07:37:28
Ich denke eigentlich benötigte man ein Original, alles andere ist nur Kulanz.

Ansonsten könnte ich ja bspw. im Mediamarkt ein Handy für 299.- kaufen, die Quittung scannen, 10x ausdrucken und dem MM 10x die Handys, die ich im Discounter für 199.- gekauft habe, umtauschen. Ok, MM wird dagegen wohl eine SN auf die Quittungen drucken, aber da eine handschriftliche Quittung genauso gültig wäre, wäre es widersprüchlich wenn nicht Originale verlangt werden können.

EDIT: An mich selbst: Alles lesen, dann wirds auch was ;)

V2.0
2009-08-06, 08:01:52
Kopie reicht im Regelfalle. Ich mußte noch nie das Original einsenden, was ich aber auch nicht machen würde, denn dann wäre ja mein nAchweis weg.

Madman123456
2009-08-06, 09:21:17
Für Rechnungen von grösseren Sachen könnte es Möglich sein das die Leute gerne ein orginal sehn wollen.

Ich hab letztens mal alte Zeugnisse geholt und die Sekträtärin dort konnte mir "nur" Kopien geben. Für tatsächliche Nachweise die auch vor einem Gericht standhalten bräuchte man entweder das orginal oder eine beglaubigte Kopie, also ein Stempel mit Unterschrift eines Notars oder im Fall der Zeugnisse eine Unterschrift des Direktors der Schule.

DasToem
2009-08-06, 09:49:57
Ich hab letztens mal alte Zeugnisse geholt und die Sekträtärin dort konnte mir "nur" Kopien geben. Für tatsächliche Nachweise die auch vor einem Gericht standhalten bräuchte man entweder das orginal oder eine beglaubigte Kopie, also ein Stempel mit Unterschrift eines Notars oder im Fall der Zeugnisse eine Unterschrift des Direktors der Schule.

Zeugnisskopien beglaubigen darf in Deutschland jeder Hanswurst. Geh damit einfach ins Rathaus oder in die nächste Kirche.