Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : recovery-dvd ohne lizenz bekommen
dacapo
2009-08-18, 16:33:56
hab bei ebay eine recovery dvd gekauft.in der auktion stand auch das sie mit allen rechnern einsetzbar ist.doch leider hat er mir nur die recovery dvd geschickt welche keine extra serial enthält.
dadurch ist die version nur 30 tage nutzbar.ist das statthaft?
verkäufer meint das er nichts von lizenzcode in der auktion geschrieben hat und er deswegen nicht verpflichtet wäre die dvd mit lizenzcode zu schicken.
das was er in der auktion angeboten hat nämlich eine recovery dvd hätte ich ja bekommen.
habe mal gelesen das der serial und das echtheitszertifikat zwingend bei solchen auktionen mitgeschickt werden müssen.
was soll ich machen anzeigen?immerhin beläuft sich der schaden auf 20 euro was zwar nicht diewelt ist aber trotdem sehr dreist ist mir eine praktisch wertlose dvd zu schicken
Black-Scorpion
2009-08-18, 17:11:11
Wenn in der Auktion nur etwas von der Recovery DVD und nicht vom Key Stand hast du Pech gehabt.
Und nein, es muss nicht alles dabei sein.
Er hat ja anscheinend nicht Windows verkauft sondern nur die DVD.
Aber ohne Link zur Auktion ist es schwer genaueres zu sagen.
dacapo
2009-08-18, 17:29:21
edit:
das steht in der auktion:
Sie bieten hier auf eine Windows Vista Business 32bit Version mit SP1 Recovery DVD.
DVD ohne Kratzer und einwandfrei in Ordnung.
Da dies eine private Auktion ist keine Gewährleistung,keine Garantie und keine Rücknahme,bitte bieten sie nur mit wenn sie damit einverstanden sind.
D!NO_2003
2009-08-18, 17:34:12
würd sagen schwierig aber prinzipiell richtig geschrieben...du bietest nur auf die dvd...nicht auf den kex bzw die lizens... wobei..ist der vertrieb dieser dvd überhaupt zulässig? gilt die nciht nur in kombination mit dem dazugehörigen gerät bzw min. einem dell produkt? Oo
Black-Scorpion
2009-08-18, 17:35:52
Ist wohl so das der Verkäufer recht hat.
Sie bieten hier auf eine Windows Vista Business 32bit Version mit SP1 Recovery DVD.
Das er damit darauf spekuliert das jemand denkt es ist die komplette Version ist auch klar.
dacapo
2009-08-18, 17:41:08
auf nachfrage schrieb mir der verkäufer vor der beendigung der auktion das diese dvd sich bei allen rechnern installieren und einsetzen lässt.
daher ging ich davon aus das die dvd uneingeschränkt nutzbar ist und habe deswegen nicht explizit nach dem key gefragt
ich kann mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist. er hat es unter vollversionen reingestellt. ohne key ist es keine vollversion.
edit: wenn ihr ein spiel verkauft, schreibt ihr ja auch nicht, dass ein key dabei ist, weil es ohne diesen nicht funktioniert.
dacapo
2009-08-18, 17:51:28
was machen?
als lehrgeld abbuchen oder gegen vorgehen?
Black-Scorpion
2009-08-18, 17:55:32
ich kann mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist. er hat es unter vollversionen reingestellt. ohne key ist es keine vollversion.
edit: wenn ihr ein spiel verkauft, schreibt ihr ja auch nicht, dass ein key dabei ist, weil es ohne diesen nicht funktioniert.
Bei der Auktion spielt die Kategorie auch keine Rolle.
Die passt nämlich mit und ohne Key nicht.
Das ist eine Recovery DVD und keine Vollversion.
Byteschlumpf
2009-08-18, 20:14:10
Eine Recovery-DVD kann nur den Urzustand eines ganz speziellen Systems wiederherstellen. Auf System mit anderer Hardware ist die DVD daher nicht nutzbar.
Der WindowsKey befindet sich zudem generell am Gehäuse des Rechners (Notebook-Unterseite, Desktop-Oberseite).
Spasstiger
2009-08-18, 20:38:09
Eine Recovery-DVD kann nur den Urzustand eines ganz speziellen Systems wiederherstellen. Auf System mit anderer Hardware ist die DVD daher nicht nutzbar.
Da sagt meine Erfahrung mit einer Recovery-DVD von Dell aber etwas anderes. Das WinXP Home ohne SP von 2002 konnte ich problemlos auch auf einem selbstzusammengebauten Rechner installieren und aktivieren.
Philipus II
2009-08-18, 20:48:49
was machen?
als lehrgeld abbuchen oder gegen vorgehen?
Ich persönlich würde dagegen vorgehen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du auf jeden Fall dagegen vorgehen.
Wenn nicht, ist es deine Entscheidung.
Ich würde es wohl auch ohne Rechtsschutz machen.
Kannst mir mir mal die Auktionsnummer geben?
Black-Scorpion
2009-08-18, 20:50:38
Aber sicher doch.
Und mit welcher Begründung?
foobi
2009-08-18, 21:34:17
Vorausgesetzt das war alles was im Angebot stand und der Artikel war in der Kategorie "Vollversionen" eingestellt, könnte man dem Verkäufer fast arglistige Täuschung unterstellen. Für eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums sollte es aber auf jeden Fall reichen. Je nach Gebotshöhe und dem Aufwand den du treiben willst gibts zwei Möglichkeiten:
Verkäufer negativ bewerten, DVD wegschmeißen, Geld abschreiben.
Verkäufer dazu auffordern dir den Lizenzschlüssel und das Zertifikat zu schicken. Falls er sich weigert, vom Vertrag zurücktreten, Geld zurückfordern und DVD zurückschicken. Falls er darauf auch nicht eingeht, klagen.
Byteschlumpf
2009-08-18, 21:41:00
Da sagt meine Erfahrung mit einer Recovery-DVD von Dell aber etwas anderes. Das WinXP Home ohne SP von 2002 konnte ich problemlos auch auf einem selbstzusammengebauten Rechner installieren und aktivieren.
Ist das eine XP-CD oder eine Art Image, das aufgespielt wird?
Es gibt demnach Verschiedene Varianten. Zu Vista-Zeiten hat sich das geändert, denn da sind reine Windows-DVDs kaum im Lieferumfang zu bekommen.
Darauf wird dann auch auf dem Datenträger oder der Gebrauchsanweisung hingewiesen.
foobi
2009-08-18, 23:12:52
Ist das eine XP-CD oder eine Art Image, das aufgespielt wird?
Es gibt demnach Verschiedene Varianten. Zu Vista-Zeiten hat sich das geändert, denn da sind reine Windows-DVDs kaum im Lieferumfang zu bekommen.
Darauf wird dann auch auf dem Datenträger oder der Gebrauchsanweisung hingewiesen.
Wenn es um jeden Euro geht fehlen die CDs oft, bei teureren Geräten ist das aber nicht unbedingt so. Wir bekommen für jeden Latitude sowohl eine Windows Vista- als auch eine XP-CD. Auf beiden steht dick Dell, "zur Wiederherstellung" uä drauf, aber letztlich sind dies normale Installations-CDs mit ein paar zusätzlichen, herstellerspezifischen Anwendungen, die sich aber überall installieren lassen.
dacapo
2009-08-18, 23:55:14
Vorausgesetzt das war alles was im Angebot stand und der Artikel war in der Kategorie "Vollversionen" eingestellt, könnte man dem Verkäufer fast arglistige Täuschung unterstellen. Für eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums sollte es aber auf jeden Fall reichen. Je nach Gebotshöhe und dem Aufwand den du treiben willst gibts zwei Möglichkeiten:
Verkäufer negativ bewerten, DVD wegschmeißen, Geld abschreiben.
Verkäufer dazu auffordern dir den Lizenzschlüssel und das Zertifikat zu schicken. Falls er sich weigert, vom Vertrag zurücktreten, Geld zurückfordern und DVD zurückschicken. Falls er darauf auch nicht eingeht, klagen.
also was soll ich machen?
onkel2003
2009-08-19, 04:54:11
also was soll ich machen?
ihn die dvd zurück schicken, und geld zurück zahlen lassen. macht er es nicht eventuell nochmal mit anzeige wegen täuschung drohn, reagiert er auch hier nicht drauf, alles zu den akten legen und vergessen.
du möchtest nicht wirklich wegen 20 euro klagen ;-) den du hast die lauferei, und auch die gefahr das du verlierst.
weil täuschung kann ich nicht wirklich sehn es gibt unter BS keine möglichkeit ausser update und vollversionen also kann er sie auch nicht in die falsche kategorie gemacht haben.
ich würde aber mal tippen vor gericht würdest du gewinnen aber obs wert ist.
schreib ihn einfach bleibt er stur, musst du entscheiden was du machst.
Stormtrooper
2009-08-19, 06:46:33
Mit eurer Begründung ist es ja auch legal Kopien zu verkaufen.
Denn dann verkauft er ja nur den Datenträger und da kann drauf sein was will.
Und wenn er es als Vollversion angeboten hat, muß es auch ne Vollversion sein und keine auf 30 Tage beschränkte Testversion bis zum Aktivierungszeitpunkt.
Das Problem, anzeigen brauchst ihn deswegen nicht, hier gehts rein um den zivilen Weg.
Erstmal würd ich ihn nochmal per Mail drauf hinweisen, daß er das Produkt zurücknehmen muß ansonsten gehst du den rechtlichen Weg.
Das ganze mit Fristsetzung und bleib sachlich.
Anschließend schreibst ihm ein Einschreiben in dem du ihn mit Fristsetzung aufforderst deine Kosten für das Einschreiben und die DVD zu überweisen.
Reagiert er immernoch nicht kannst würd ich nochmal ein gerichtliches Mahnschreiben abschicken.
Sollte er kein Widerspruch einlegen kannst du es ohne Probleme vollstrecken lassen.
Legt er Widerspruch ein mußt du entscheiden ob du den Gerichtsweg nimmst.
Aber bis zum Mahnverfahren würde ich auf jedenfall gehen.
Cinquett
2009-08-19, 10:50:55
So einfach ist das nicht:
Eine Recovery Version ist niemals eine Vollversion im eigentlichen sinne,sondern praktisch nur eine Vollversion für den spezifischen Rechner mit der sie verkauft wurde.
In der Regel ist es eine Vollversion für in diesem fall alle Dell Computer,sprich wenn der Käufer die Recovery CD auf einen Dell Computer installiert er dann ohne Aktivierung und Seriennummereingabe die Software uneingeschränkt nutzen kann.
Insofern kann man nicht von arglistiger Täuschung oder Betruges sprechen,da in der Auktion nur von einer Recovery DVD die rede ist.Die hat der Käufer ja auch bekommen.
Wenn man sich mal die Auktionen zu Recovery DVD´s bei Ebay anschaut fällt auf das erstens die die eine seperate Lizenz bei haben das auch extra angeben in den Auktionen und zweitens alle Recovery CD´s ob mit oder ohne seperater Lizenz unter Vollversionen gelistet sind.Letzteres wohl in ermangelung an einer extra Rubrik für Recovery versionen.
Es ist zwar ärgerlich aber nachdem ich mal bei Ebay geschaut habe ist der TS selber schuld wenn er bei so einer Auktion mitbieten tut,da es andere Auktionen gab und gibt die den Lizenzkey mitaufgeführt haben.
Hier hat der TS das bekommen was in der Auktion angegeben wurde,also von Betrug oder Täuschung kann hier gar keine rede sein.
Und weswegen will er dann negativ bewerten?Das er das bekommen hat was in der Auktion angegeben wurde???? *lol*
Haarmann
2009-08-19, 11:00:54
Es gibt Hersteller, wo dieser Datenträger separat verkauft wird - sprich es ist eine nicht zwingende Option - der Weiterverkauf eines separat erworbenen Gegenstandes kann doch nicht verboten sein...
Spasstiger
2009-08-19, 11:30:44
Ist das eine XP-CD oder eine Art Image, das aufgespielt wird?
Es ist bei mir so eine CD:
http://farm3.static.flickr.com/2643/3737088348_ff77e4e640_o.jpg
Nur ohne Service Pack 2.
Kann man wie gesagt auch auf Nicht-Dell-Rechnern installieren und aktivieren.
Byteschlumpf
2009-08-19, 15:13:12
Es ist bei mir so eine CD:
http://farm3.static.flickr.com/2643/3737088348_ff77e4e640_o.jpg
Nur ohne Service Pack 2.
Kann man wie gesagt auch auf Nicht-Dell-Rechnern installieren und aktivieren.
Es handelt sich dabei um eine reine WindowsXP CD - ohne Treiber (steht ja drauf).
Desti
2009-08-19, 15:53:25
edit:
das steht in der auktion:
Sie bieten hier auf eine Windows Vista Business 32bit Version mit SP1 Recovery DVD.
DVD ohne Kratzer und einwandfrei in Ordnung.
Da dies eine private Auktion ist keine Gewährleistung,keine Garantie und keine Rücknahme,bitte bieten sie nur mit wenn sie damit einverstanden sind.
Der Satz impliziert eindeutig zwei Teile in der Auktion, denn "mit" ist ein verbindendes Wort. Du hast also ersteigert
-Windows Vista Business 32bit Version
-SP1 Recovery DVD.
Hätte der Verkäufer nur die DVD verteigern wollen, so hätte der Satz lauten müssen:
"Sie bieten hier auf eine Windows Vista Business 32bit Version SP1 Recovery DVD."
onkel2003
2009-08-19, 16:35:13
Der Satz impliziert eindeutig zwei Teile in der Auktion, denn "mit" ist ein verbindendes Wort. Du hast also ersteigert
-Windows Vista Business 32bit Version
-SP1 Recovery DVD.
Hätte der Verkäufer nur die DVD verteigern wollen, so hätte der Satz lauten müssen:
"Sie bieten hier auf eine Windows Vista Business 32bit Version SP1 Recovery DVD."
nicht dein ernst oder ?
er hätte lediglich Recovery DVD in klammern setzen können, denoch würd ich bei den satz niemals von 2 teilen ausgehn erst recht nicht wenn da DVD steht
DVD ohne Kratzer und einwandfrei in Ordnung.
sagt doch eigentlich ganz klar um was es geht.
die ganze auktion und text ist klar, und grade bei ebay muss man von ausgehn das es da nur um die dvd geht.
und der grossteil bei ebay muss es ja geschnalt haben sonst würde sie nicht nur für 20 taler weg gehn ;-)
Stormtrooper
dir ist klar das er die mahnkosten erst mal selber tragen darf, und für den fall eines Widerspruch kann es mehr als teuer werden.
er kann gewinnen muss aber nicht.
Philipus II
2009-08-19, 16:50:37
naja, die Chancen stehen relativ gut.
Ich lasse mir sowas nie gefallen:wink:
Byteschlumpf
2009-08-19, 17:19:11
Bei dieser Auktion ist ganz offensichtlich der Key enthalten:
http://cgi.ebay.de/Asus-F3T-Treiber-CD-Recovery-CD-Windows-Vista-Home_W0QQitemZ380142433157QQcmdZViewItemQQptZLH_DefaultDomain_77?hash=item588241 3385&_trksid=p3286.c0.m14
Man kann nicht davon ausgehen, dass bei einer Recovery-Version auch der Key dazu gelegt wird. Das sollte man mit dem Verkäufer gleich im Vorfeld klären!
foobi
2009-08-19, 19:27:00
Und weswegen will er dann negativ bewerten?Das er das bekommen hat was in der Auktion angegeben wurde???? *lol*
Man kann ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass der Verkäufer absichtlich die nahezu wertlose DVD
1. in die Rubrik "Windows Vista Vollversionen" eingestellt hat, in der sich ansonsten Artikel finden, die tatsächlich auch Produktschlüssel und Zertifikat beinhalten und
2. die Produktbeschreibung so formuliert hat, dass sie mindestens missverständlich ist und mögliche Bieter annehmen könnten es handele sich dabei um eine voll nutzbare Windows Vista-Version inkl SP1.
Das ganze mit dem Ziel den Vertragspartner in die Irre zu führen, um ihn dazu zu bringen einen höheren Preis zu bieten, als er es eigentlich getan hätte, wenn er gewusst hätte dass es sich nur um einen Datenträger handelt. (Genau das ist im konkreten Fall ja auch passiert).
Das war kein Versehen des Verkäufers und ist die gleiche Masche wie Verpackungen von Grafikkarten in Hardware-Kategorieren einzustellen und nirgendwo im Text zu erwähnen, dass sich im Karton keine Grafikkarte mehr befindet, oder Artikel als "Kann ich nicht testen, daher für Bastler" zu beschreiben, wenn der Verkäufer aber genau weiß dass der Artikel kaputt ist.
Alles schon unzählige Male vorgekommen und fällt alles unter §123 BGB. Dem Verkäufer die arglistige Täuschung jeweils nachzuweisen ist nicht immer möglich, und oftmals lohnt auch der Aufwand nicht. Für eine negative Bewertung bei ebay ist aber keine Klage notwendig und Aufwand verursacht sie auch keinen, daher hab ich sie als mögliche Ausweichoption vorgeschlagen.
Cinquett
2009-08-19, 22:32:11
Man kann ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass der Verkäufer absichtlich die nahezu wertlose DVD
1. in die Rubrik "Windows Vista Vollversionen" eingestellt hat, in der sich ansonsten Artikel finden, die tatsächlich auch Produktschlüssel und Zertifikat beinhalten und
2. die Produktbeschreibung so formuliert hat, dass sie mindestens missverständlich ist und mögliche Bieter annehmen könnten es handele sich dabei um eine voll nutzbare Windows Vista-Version inkl SP1.
Das ganze mit dem Ziel den Vertragspartner in die Irre zu führen, um ihn dazu zu bringen einen höheren Preis zu bieten, als er es eigentlich getan hätte, wenn er gewusst hätte dass es sich nur um einen Datenträger handelt. (Genau das ist im konkreten Fall ja auch passiert).
Das war kein Versehen des Verkäufers und ist die gleiche Masche wie Verpackungen von Grafikkarten in Hardware-Kategorieren einzustellen und nirgendwo im Text zu erwähnen, dass sich im Karton keine Grafikkarte mehr befindet, oder Artikel als "Kann ich nicht testen, daher für Bastler" zu beschreiben, wenn der Verkäufer aber genau weiß dass der Artikel kaputt ist.
Alles schon unzählige Male vorgekommen und fällt allesD unter §123 BGB. Dem Verkäufer die arglistige Täuschung jeweils nachzuweisen ist nicht immer möglich, und oftmals lohnt auch der Aufwand nicht. Für eine negative Bewertung bei ebay ist aber keine Klage notwendig und Aufwand verursacht sie auch keinen, daher hab ich sie als mögliche Ausweichoption vorgeschlagen.
Also so wertlos ist die DVD jetzt auch nicht,man nehme folgendes Szenario an:
Ich hätte jetzt ein Laptop oder Rechner von irgendeiner Firma,sagen wir mal von Dell und dann verlege ich meine Recovery DVD,in der Regel wäre ich gezwungen eine neue VISTA zu holen,weil nicht immer steht der Lizenzcode auf dem Rechner (z.b. bei meinem alten Maxdata PC welchen ich vor 6 Jahren mal gekauft hatte und nur mit der Recovery XP CD installiert und gleichzeitig auch aktiviert wurde).
Man sollte jetzt nicht weltfremd sein und mal schauen wie das bei ebay abläuft:
Die Auktionen mit Recovery Versionen die einen KEY dabei haben schreiben das auch in den Auktionen rein.
Da wo es nicht steht kann man nicht erwarten das man den Serial auch dabei bekommt.
Und ausserdem in welche Kategorie sollte er die Recovery DVD den reinstellen?Zeig mir die mal bitte....
Und noch etwas :
vergess nicht den Unterschied zwischen RECOVERY DVD und einer OEM oder "echten" VOLLVERSION.
Wie bereits gesagt man muss sich die Auktionen auch mal genau durchlesen,und wenn ich auf eine Recovery dvd biete und es steht nichts vom key dabei dann frage ich aber zumindest vorher und vergewissere mich das alles geht und biete nicht auf gut glück auf eine eventuell für nicht Dell PC´s unbrauchbare Recovery DVD.
Weselchak-U
2009-08-20, 01:07:18
an foobi
Die angebliche Nutzlosigkeit der DVD ist nur das Produkt deiner Fantasie. Vor ca. 2 Jahren gingen die so genannten Upgrade-DVDs von Microsoft für ca. 30 Euro pro Sück weg. (Wie es jetzt aussieht, weiss ich nicht.)
Bei diesen DVDs wurde es deutlich angegeben, dass Sie ohne den Lizenzschlüssel ausgeliefert wurden, trotzdem fanden sie reissenden Absatz.
Nichts Anderes ist die hier erwähnte DVD auch, nur die Bedruckung unterscheidet sich.In beiden Fällen enthalten sie die Vollversionen von Vista, nur ohne den Schlüssel.
Also wenn die Menschen dafür vor 2 Jahren 30 Euro bezahlt haben, war es für die offenbar nicht nutzlos.
Jetzt sind die Preise wohl etwas abgeflaut, weil 7 vor der Tür steht.
Stormtrooper
2009-08-20, 06:37:51
Ihr regt euch wahrscheinlich auch nicht auf wenn ihr ein Auto ohne Motor kauft.
Und ne Recovery CD/DVD ohne Key ist nicht mehr als ne Trial Version.
Gibt ja auch ne Recovery DVD bei denen der Key implemitiert.
Cinquett
2009-08-20, 14:02:22
Ihr regt euch wahrscheinlich auch nicht auf wenn ihr ein Auto ohne Motor kauft.
Und ne Recovery CD/DVD ohne Key ist nicht mehr als ne Trial Version.
Gibt ja auch ne Recovery DVD bei denen der Key implemitiert.
denkfehler von dir:
der motor im auto ist vorhanden wenn man den richtigen pc hat :wink:
bei einer oem oder vollversion hätte ich dir zugestimmt,bei einer recovery version ist deine aussage nur bedingt richtig.
Stormtrooper
2009-08-20, 18:12:17
Achso, ne Recovery Version ist nur dazu da um den PC für 30 Tage zu nutzen um ihn anschließend wieder neu zu machen.
Cinquett
2009-08-20, 19:10:34
Achso, ne Recovery Version ist nur dazu da um den PC für 30 Tage zu nutzen um ihn anschließend wieder neu zu machen.
Ne eine Recovery DVD ist streng genommen nur in Verbindung mit dem dazu gekauften PC zulässig,bzw. wird nur dazu abgegeben.Zumindest steht das auf den Recovery DVD´s drauf.
Fremdnutzung ist zwar zulässig laut einem Gerichtsurteil,aber nicht der sinn und zweck einer RECOVERY DVD,deswegen heissen sie ja auch so :wink:
foobi
2009-08-20, 20:30:10
Die angebliche Nutzlosigkeit der DVD ist nur das Produkt deiner Fantasie.
Ich habe geschrieben sie sei fast wertlos, nicht "nutzlos". Letzteres muss wohl deiner Phantasie entsprungen sein.
Vor ca. 2 Jahren gingen die so genannten Upgrade-DVDs von Microsoft für ca. 30 Euro pro Sück weg. (Wie es jetzt aussieht, weiss ich nicht.)Jetzt sieht es so aus: Die Versionen *mit* Schlüssel und Lizenz gehen für ungefähr 20 EUR weg.
Bei einer 30-Tage Testversion ohne Lizenz wie im vorliegenden Fall, kann man entsprechend davon ausgehen dass die Versandkosten wahrscheinlich das Gebot übersteigen würden. Das ist nach meiner Definition "nahezu wertlos".
Ne eine Recovery DVD ist streng genommen nur in Verbindung mit dem dazu gekauften PC zulässig
Nein. Die Recovery-DVD darf streng genommen samt Lizenz auch einzeln weiterverkauft werden.
Weniger streng genommen ebenfalls.
Von der Recovery-DVD um die es hier konkret geht, kann Windows auf jedem PC installiert werden. Es gibt aus Sicht des Threaderstellers weder juristisch noch technisch einen Unterschied zu dem was du hier als Vollversion bezeichnest und was Microsoft "Full Package Product" nennt. Das von einer Recovery-DVD installierte Windows kann uneingeschränkt genutzt werden und ob auf der DVD ein Microsoft- oder ein Dell-Logo prangt ist dem DVD-Laufwerk schnuppe, denn es liest nur die andere Seite.
Byteschlumpf
2009-08-20, 20:45:05
was machen?
als lehrgeld abbuchen oder gegen vorgehen?
Wieviel hast du dafür gezahlt?
Für eine Vista-Lizenz sind um die 50€ (für Home-Premium) ein guter Preis.
Neu sind gut 70€ fällig.
Die Recovery-DVD ist sonst IMO nicht mehr Wert wie maximalst 10€!
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