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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage: Onlinebestellung


Kennung Eins
2002-12-27, 20:44:18
Hallöchen,
ich habe am 07.11.02 bei connecting electronics (http://www.connecting-electronics.de) eine Bestellung gemacht.

Die ist bis heute nicht komplett eingetroffen, es fehlen noch immer 3 Teile.
Bisher war's so, daß immer mal jede Woche ein Teil der Bestellung kam.

Doch nun reichts.

Also hab ich mal einen Brief verfasst, und möchte mal wissen, ob man so vorgehen kann:Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Mail nimmt Bezug auf folgende Bestellung: BESTNR:xxxxx, KUNDENNR:xxxxx.

Hiermit setze ich Ihnen eine Lieferfrist zum 07.01.2003 zu oben angegebener Bestellung.
Sollte die Bestellung bis zum oben genannten Termin nicht eingetroffen sein, so trete ich von dem durch die Bestellung entstandenen Vertag zurück. Die bis dahin erhaltenen Teile der Bestellung werden zu Ihren Lasten zu Ihnen zurück geschickt.

Auf Grund von in der Computerbranche absolut UNÜBLICHEN Lieferzeiten (zur o.g. Frist wären dies ZWEI Monate seit Bestellung), ohne Angabe von Gründen Ihrerseits, verlange ich ausserdem einen Preisnachlass von mindestens 15% auf den Gesamtpreis, sollte die Bestellung fristgerecht eintreffen.

Wünschen Sie eine Aufrechterhaltung des Vertrages, trotz überschrittener Fristen, so ist dies von meiner Seite aus nur möglich, indem Sie einen Preisnachlass von mind. 20% auf den Gesamtpreis geben.

Sollte der Vertrag bestehen bleiben, so ist der festgelegte Preisnachlass umgehend auf das Konto von Frau Monika P. zu überweisen. Die nötige Bankverbindung wird Ihnen mitgeteilt, sollte sie sich nicht in Ihrem Archiv befinden.

Mein Rechtsbeistand wurde über diesen Sachverhalt informiert.

Mit freundlichen Grüssen,

ich (i.A. Monika P.)Ist das zu scharf?

AlfredENeumann
2002-12-27, 22:02:51
Sorry, aber du hast nen knall.

- Erstens sind solche Preisnachlässe wie du sie forderst gar nicht möglich. In der Hardwarebranche sind margen unter 10% die regel. Da verdient man nur durch die masse.

- Zweitens hast du recht wenn du 2 Monate auf etwas wartest und du nicht bescheid bekommst warum. Finde ich auch nicht gut. Geht nur manchmal nicht anders. Spreche aus erfahrung. auch wenn du den Händler unter druck sezten willst, die ware kommt dadurch auch nicht schneller.

- bzgl dem Kostenlosen ruckversand, weis ich nicht wie da die Gesetzeslage, bzw die AGBs sind

- Kannst ja woanders bestellen wenn du meinst das du es da schneller bekommst.

Kennung Eins
2002-12-28, 11:47:07
Hm so verrückt finde ich das garnicht:

Aus deren AGBs:(6) Geraten wir in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im
Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren
Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn
der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Nun muss man halt nur klären, ob das nicht-informieren zu leichter Fahrlässigkeit zählt.- Kannst ja woanders bestellen wenn du meinst das du es da schneller bekommstDas geht ja nun nichtmehr. Das Geld ist weg (überwiesen) und nix mehr für ne neue Bestellung übrig...

Iceman346
2002-12-28, 12:50:52
Was lernen wir daraus? Niemals nimmer nicht per Vorkasse bestellen, schon garnicht bei Saftläden wie connecting Electronics die schon wegen solcher Sachen ne Klage am Hals haben.

Andre
2002-12-28, 14:02:00
Hi Kennung,

vielleicht kann ich etwas helfen.
Also dein Brief ist insofern ok, als das du eine Lieferfrist setzt.
Der Shop befindet sich im Verzug (Schuldnerverzug), die Fristsetzung ist notwendig, damit du überhaupt etwas geltend machen kannst.

Deine Forderung nach einem Preisnachlass bekommst du nicht durch, dass kann ich dir jetzt schon sagen. SOwas ist nicht üblich und auch nicht gesetzlich geregelt. Das passiert nur auf Kulanzbasis.

Ok, was du geltend machen kannst sind im Endeffekt 2 Sachen:

- Rücktritt (Auflösung) des Kaufvertrages. Das ist § 323 Abs. 1.
Abs. 2 würde dir einen Rücktritt ohne Fristsetzung erlauben, aber die Voraussetzungen treffen hier wohl nicht zu. Dann sind nach § 346 alle empfangenen Leistungen zurückzugeben, also die musst die bereits gelieferten Waren zurückschicken und bekommst dafür dein Geld zurück.

- Schadensersatz
Dafür musst du nach § 280 ABs. 1 in Verbindung mit § 281 auch die Frist setzen. Wichtig ist hier, dass du überhaupt einen bewertbaren Schaden erleidet hast.

Das hier:
"(6) Geraten wir in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im
Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren
Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn
der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht."

bezieht sich zum Beispiel auf Weiterverkäufer, die aufgrund des Lieferverzuges ein Geschäft nicht tätigen konnten und denen Gewinn entgangen ist.
Als Privatmann einen "imateriellen" Schaden geltend zu machen, wird dir nur schwer gelingen.

Ich würde die empfehlen vom Vertrag mit einer Fristsetzung von 1-2 Wochen zurückzutreten und es dabei zu belassen.
Der rest kostet mehr, als das er bringt.

Kennung Eins
2002-12-28, 14:09:07
Danke für diese Hinweise!
Das Problem an der Geschichte ist, daß dieser Rechner nicht für mich persönlich ist, sondern ich den im Auftrag für eine andere Person zusammenbaue.
Hm ... naja mal abwarten, wie die auf die Mail reagieren. (OB sie reagieren!)

Was denkst du, wäre das ok, wenn ich das unfrei zurückschicke oder müsste ich das Porto bezahlen (was ja nicht ganz unerheblich ist, bei einem kompletten Rechner in Einzelteilen mit Monitor usw.)?

Andre
2002-12-28, 14:17:05
Originally posted by Kennung Eins
Was denkst du, wäre das ok, wenn ich das unfrei zurückschicke oder müsste ich das Porto bezahlen (was ja nicht ganz unerheblich ist, bei einem kompletten Rechner in Einzelteilen mit Monitor usw.)?

Unfrei würde ich das machen.
Aber warte erst die Frist ab (mit Androhung des Rücktritts), dann erkläre den Rücktritt, dann schicke die Ware zurück mit der Forderung, dass sie dir den gezahlten Betrag zurücküberweisen.

Kennung Eins
2002-12-28, 14:18:43
ok werd ich machen! Danke vielmals!

Andre
2002-12-28, 14:23:14
Originally posted by Kennung Eins
ok werd ich machen! Danke vielmals!

Achso, Kennung, wenn nochwas sein sollte -> PM.
Ein guter Kumpel von mir ist angehender Richter =)

Kennung Eins
2003-01-07, 18:22:41
So, nun ist der 7.01.03 gekommen.

Die haben ganz einfach nicht auf meine Mail reagiert - was nun?
Sollte ich mit meinem Anwalt sprechen? Oder die Teile einfach zurück schicken?
Was kann ich nun tun? *ratlos*

Andre
2003-01-08, 00:30:58
Originally posted by Kennung Eins
So, nun ist der 7.01.03 gekommen.

Die haben ganz einfach nicht auf meine Mail reagiert - was nun?
Sollte ich mit meinem Anwalt sprechen? Oder die Teile einfach zurück schicken?
Was kann ich nun tun? *ratlos*

Rechtschutzversicherung vorhanden?

Kennung Eins
2003-01-12, 16:15:11
Sorry für späte Antwort, war lange nicht mehr im Netz wegen Lernen für eine Mathe-Prüfung.
Originally posted by Andre
Rechtschutzversicherung vorhanden? Nein, leider habe ich keine ...

hmpf.

Thowe
2003-01-12, 19:08:44
In der c´t 25/2002 wurde über die Firma berichtet, ein Auszug: "Alle Kunden, die noch Probleme mit Connecting electronics hätten, sollten sich mit der Schilderung ihres Falles per E-Mail an den Vertriebsleiter Daniel Spork (spork@connecting-electronics.de) wenden. Dieser werde ihnen dann schnell und unbürokratisch helfen, versicherte Prothmann - warten wir es ab."

Thowe
2003-01-12, 19:14:47
Originally posted by Kennung Eins
Sorry für späte Antwort, war lange nicht mehr im Netz wegen Lernen für eine Mathe-Prüfung.
Nein, leider habe ich keine ...

hmpf.

Hast 2x PM, Rest ist wie es im Posting vorher hier steht.

Kennung Eins
2003-01-12, 19:56:07
Oh Mann, das ist ganz schön hart. :(

Thowe ich danke dir für diese sehr aufschlussreichen Infos!
Also auf zum nächsten Versuch...

Kennung Eins
2003-01-13, 16:59:58
Thowe, ich kanns ja kaum glauben, aber schau mal:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,
habe Ihre Email erhalten und mich Ihrem Fall angenommen.
Leider sind die bestellten " noch offenen" Komponenten im Moment nicht
auf Lager. Bei dem Boxensystem wird es auch noch ein wenig dauern.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich Ihnen eine Alternative zur Grafikkarte
anbieten darf!
Bitte um kurze Info!!

Mit freundlichen Grüßen


Daniel Spork
Großkundenbetreuung
+492902/9775-42
+492902/9775-30 FAX
spork@connecting-electronics.de Es hat augenscheinlich echt was gebracht!
Ich danke dir, Thowe!!! http://www.guru3d.com/forum/images/smilies/knuddel.gif

Nun will ich mal sehen, wie das weitergeht.

Thowe
2003-01-13, 17:09:02
Aber gerne doch =)

Kennung Eins
2003-02-04, 16:52:05
Ich wollt nur mal berichten, daß das nun (bessergesagt seit 3 oder 4 Wochen) alles geklärt ist.

Und als Wiedergutmachung gabs (auf meinen "Wunsch" :D) ne bessere Grafikkarte und ein doppelt so teures Soundsystem.

Puh.