Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag: Kontoauszug vom Automaten oder selber ausdrucken
Cowboy28
2009-10-04, 10:10:57
Moin!
Ich hab mal eine kurze Frage: Bei einem ALG II Antrag muss ja ein aktueller Kontoauszug beigefügt werden, muss man dann den von der Bank nehmen den man sich an den Automaten ausdrucken kann, oder geht es auch sich die Kontostandsanzeige vom Onlinebanking auszudrucken?
Zwergi
2009-10-04, 11:19:55
Frag' zur Sicherheit nach wegen dem Onlineausdruck, Automat und Bankauszug sind jedenfalls gültig. Aber es müssen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sein.
Ich hab immer gemischt vorgelegt, ausgedruckte und originale, auf verschiedenen Ämtern (bin umgezogen), und es hatte nie einer was gesagt, und wenn einer was gesagt hätte, hätte ich geantwortet: meine nächste Bank ist xyz km weit weg, schenkt ihr mir das Fahrgeld dorthin? ;)
Masterp
2009-10-08, 09:07:08
Wieso verlangt das Amt noch Kontoauszüge wenn die Leute dort problemlos auf die Konten schauen kann ?
Zwergi
2009-10-08, 10:55:00
Ja, das ist etwas, was man nicht verstehen, geschweige denn nachvollziehen muss. Ich nehme an, da geht es mehr um die Mitwirkung.
onkel2003
2009-10-08, 11:48:59
Wieso verlangt das Amt noch Kontoauszüge wenn die Leute dort problemlos auf die Konten schauen kann ?
die können mit sicherheit nicht problemlos auf konten schauen.
onlinebanking ausdruck reicht musste ich auch machen für freundin bei antrag alg2
Masterp
2009-10-08, 12:42:12
die können mit sicherheit nicht problemlos auf konten schauen.
Warum ? Angeblich ist das doch möglich, da das Bankgeheimnis finito ist. Es gab doch auch genug Fälle wo das Amt bei sogenannten Ebay Verkäufe auf einmal den Geldhahn zugedreht hat. Woher haben denn diese die Infos her ?
Zwergi
2009-10-08, 14:43:07
Sie können gucken und du musst dafür auch eine Erlaubnis unterschreiben. Das ist aber auch ein sehr alter Hut. Das gabs auch schon vor H4.
Masterp
2009-10-08, 14:45:15
Nö stimmt nicht. Das gabs nicht vor H4 denn die Kontenregelung kam später erst...
Zwergi
2009-10-08, 14:46:04
Gut, dann hab ich damals ein Gewinnspiel meiner Bank unterschrieben...
onkel2003
2009-10-08, 15:06:50
also die einnzige einsicht die die haben ist beim Bundeszentralamt für Steuern.
die arge kann nicht auf mein konto schauen.
in begründeten fällen wird dies schon gehn, aber frau blabla von der arge kann nicht einfach morgens sagen so jetzt schaue ich mal die konten von meinen lieben alg2 läuten an.
von der arge wird in regelmässigen abständen bei der Bundeszentralamt geschaut.
dort geht es aber nur um datenabgleich und Freistellungsaufträge sowie die jeweiligen Zinserträge
Gut, dann hab ich damals ein Gewinnspiel meiner Bank unterschrieben...
habe auch den ganzen antrag durchgelessen habe aber da nichts von gesehn.
Warum ? Angeblich ist das doch möglich, da das Bankgeheimnis finito ist. Es gab doch auch genug Fälle wo das Amt bei sogenannten Ebay Verkäufe auf einmal den Geldhahn zugedreht hat. Woher haben denn diese die Infos her ?
angeschissen worden ?
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