Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung, Urlaub
Tja, habe heute meine Kündigung erhalten. Eigentlich hätte ich ja noch bis ende November bleiben können, aber der Chef ekelt mich regelrecht aus der Firma (mobbing), so das ich bis Ende Oktober eingewilligt habe. Nun gut, das alles tut weniger zur Sache. Nun geht es um den Resturlaub. Ich bin der Meinung, das wenn ich länger als 6 Monate in der Firma bin (Seit 01.01.2008) dann habe ich Anspruch auf den gesammten Jahresurlaub von 24 Tagen (Vertraglich ebenfalls 24 Tage), denn ich habe noch nicht einen Tag in Anspruch genommen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
atlantic
2009-10-13, 23:20:13
schau im Arbeitsvertrag nach. Normalerweise ist Urlaub anteilig zu der geleisteten Arbeitszeit zu gewähren. Das heißt, dein Jahresurlaub wäre auch nur anteilig einzufordern.
@Threadstarter
Darf ich fragen, als was du berufstätig warst?
ohne es nachgeprüft zu haben: 18 tage resturlaub.
antreten, zack-zack.
Morale
2009-10-14, 01:11:31
Joa, pro Monat wären das 2 Tage, bis Oktober stehen dir als 20Tage Urlaub zu.
Da der Oktober eh nurnoch 15 Tage (nichtmal Arbeitstage) hat, ist es eh egal ob 20 oder 24 es sei denn es wird der Rest ausbezahlt.
Wenn nix anderes im Vertrag steht sind es also 20 Tage
onkel2003
2009-10-14, 05:50:36
Tja, habe heute meine Kündigung erhalten. Eigentlich hätte ich ja noch bis ende November bleiben können, aber der Chef ekelt mich regelrecht aus der Firma (mobbing), so das ich bis Ende Oktober eingewilligt habe. Nun gut, das alles tut weniger zur Sache. Nun geht es um den Resturlaub. Ich bin der Meinung, das wenn ich länger als 6 Monate in der Firma bin (Seit 01.01.2008) dann habe ich Anspruch auf den gesammten Jahresurlaub von 24 Tagen (Vertraglich ebenfalls 24 Tage), denn ich habe noch nicht einen Tag in Anspruch genommen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
dann haste 20 tage offen.
zu der kündigung zum november, ich gehe mal von aus das würde die richtige kündigungsfrist sein, und du hast mit ihn eingewilligt das du schon ende diesen monat gehn kannst ?
insoweit du noch keine neue arbeit hast würde ich ganz schnell zum arbeitsamt gehn und dort fragen ob es richtig wa was du da gemacht hast den unter umständen kann es sein das das arbeitsamt es nicht so toll findet das ihr jetzt ein aufhebungsvertrag gemacht habt, damit kündigst du quasi mit.
6 oder 5 Tage Woche? Bei 6 Tage Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage, die sind dann auch bei Ausscheiden im 2. Halbjahr zu gewähren bzw. abzugelten. Bei 5 Tage Woche ist der Mindesturlaub 20 Tage, da aber zum 31.10. Feierabend ist, ergibt sich auch bei Zwölftelung 20 Tage (ausgehend von 24 gesamt), so dass die Mindesturlaubsregelung nicht tangiert wäre.
Tja, habe heute meine Kündigung erhalten. Eigentlich hätte ich ja noch bis ende November bleiben können, aber der Chef ekelt mich regelrecht aus der Firma (mobbing), so das ich bis Ende Oktober eingewilligt habe.
Willkommen in den Scheiss Deutschen Firmen heutzutage... ich würd dem Chef eins auf die 18 geben ... :D
"Das Bundesurlaubsgesetz unterscheidet zwischen 'vollem Jahresurlaub' (§ 4 BUrlG) und 'Teilurlaub' (§ 5 BUrlG). Der volle Jahresurlaub entsteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Du hast Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub.
YeOldeFerret
2009-10-14, 15:32:23
6 oder 5 Tage Woche? Bei 6 Tage Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage, die sind dann auch bei Ausscheiden im 2. Halbjahr zu gewähren bzw. abzugelten. Bei 5 Tage Woche ist der Mindesturlaub 20 Tage, da aber zum 31.10. Feierabend ist, ergibt sich auch bei Zwölftelung 20 Tage (ausgehend von 24 gesamt), so dass die Mindesturlaubsregelung nicht tangiert wäre.
Davon habe ich noch nie was gehört. Wo steht das genau? In der Ausbildung habe ich gelernt, 24 Tage. Und die Ausbildung war eine auf 5 Tage pro Woche ausgelegte Arbeitszeit...
_Gast
2009-10-14, 15:36:55
Davon habe ich noch nie was gehört. Wo steht das genau? In der Ausbildung habe ich gelernt, 24 Tage. Und die Ausbildung war eine auf 5 Tage pro Woche ausgelegte Arbeitszeit...Das steht im Bundesurlaubsgesetz:§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.Das bedeutet, dass der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage bei einer 5 Tage Woche beträgt. Das kann natürlich durch Tarifverträge verbessert sein.
Bei der Arbeitszeit ist es ähnlich. Diese beträgt gesetzlich maximal 48 Stunden/Woche und nicht 40, wie manche meinen.
Deathcrush
2009-10-14, 15:38:00
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht daher in Wochen umgerechnet einem Urlaub von vier Wochen.
Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch, der im Umfang von 24 Werktagen besteht, in Arbeitstage umzurechnen. Wer zum Beispiel fünf Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub gemäß der folgenden Umrechnung:
Ontopic.
Wenn der TS mehr als 6 Monate in der Firma gearbeitet hat, hat er den Anspruch auf den vollen gesetzlichen Ulraubsanspruch
Marc-
2009-10-14, 22:35:28
Ontopic.
Wenn der TS mehr als 6 Monate in der Firma gearbeitet hat, hat er den Anspruch auf den vollen gesetzlichen Ulraubsanspruch
So definitv nicht richtig.
Der Arbeitgeber ist natuerlich nur verpflichtet den Urlaubsanspruch zu vergueten (egal ob in form der gewährung oder der ausbezahlung)der bis zum zeitpunkt der kündigung bzw der beendigung des arbeitsverhältnisses entstanden ist. das sind per definition 1/12 des Jahresanspruchs für jeden Monat des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsjahres. Halbe Urlaubstage werden aufgerundet. Mehr Anspruch besteht gegen den arbeitgeber nicht.
Gut sichtbar und fuer jeden erkennbar ist dies beispielsweise im Baugewerbe, wo der arbeitgeber jeden monat den entstandenen Urlaubsanspruch an die Sonderkasse Bau (Soka Bau) fuer jeden mitarbeiter überweisen muss und die Rückerstattung an den Arbeitgeber erst bei Urlaubsgewährung (oder auszahlung) erfolgt. Es kann also garnicht sein, das der Arbeitgeber mehr urlaubsansrpuch auszahlt als zeitlich bedingt erworben. Der Vorteil (und Sinn) dieser Sonderlösung liegt auf der Hand: 1. der Urlaubsanspruch (inkl. Urlaubsgeld) ist abgesichert, auch im Falle der Insolvenz und fliesst dem Arbeitnehmer in JEDEM Falle zu (sollte der Urlaub nicht genommen werden fliesst der Anspruch nach 2 Jahren direkt von der Soka an den Arbeitnehmer... in diesem Falle vorteilhaft: Brutto für netto). 2. Der Urlaubsanspruch der im Kündigungsjahr noch nicht gewährt oder ausbezahlt wurde wird automatish zum neuen Arbeitgeber mitgenommen (wie ein urlaubskonto) und ohne nachteile für den neuen Arbeitgeber über diesen bei gewährung ausbezahlt (dieser bekommt die eingezahlte Urlaubsansprüche dann von der Soka erstattet).
Wenn der TS mehr als 6 Monate in der Firma gearbeitet hat, hat er den Anspruch auf den vollen gesetzlichen Ulraubsanspruch
Nein. Das verwechselt Du mit der Wartezeit von 6 Monaten. Das heißt..in den ersten 6 Monaten des AV kann der Arbeitnehmer, sofern er z.B. unbefristet eingestellt wurde, theoretisch nicht gleich den vollen Urlaub verballern. Erst nach 6 Monaten hat der "Zugriff" auf den gesamten zustehenden Urlaub. Das hat mit der Höhe des Anspruchs nichts zu tun.
Tja, habe heute meine Kündigung erhalten. Eigentlich hätte ich ja noch bis ende November bleiben können, aber der Chef ekelt mich regelrecht aus der Firma (mobbing), so das ich bis Ende Oktober eingewilligt habe. Nun gut, das alles tut weniger zur Sache. Nun geht es um den Resturlaub. Ich bin der Meinung, das wenn ich länger als 6 Monate in der Firma bin (Seit 01.01.2008) dann habe ich Anspruch auf den gesammten Jahresurlaub von 24 Tagen (Vertraglich ebenfalls 24 Tage), denn ich habe noch nicht einen Tag in Anspruch genommen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Blöde Frage aber wie kann man gemobbt werden wenn man eh schon gekündigt wurde? Dir kann doch eigentlich grad alles am Arsch vorbei gehen. Deine Arbeitsleistung kann sich halbieren und dritteln und dein Chef kann dir trotzdem nix mehr (nur verweigern darfst du die Arbeit nicht)
ICH würde bis Ende November bleiben und dementsprechend nen Monat mehr Zeit haben mich auf die Arbeitslosigkeit vorzubereiten bzw. einen neuen Job zu suchen.
Nein. Das verwechselt Du mit der Wartezeit von 6 Monaten. Das heißt..in den ersten 6 Monaten des AV kann der Arbeitnehmer, sofern er z.B. unbefristet eingestellt wurde, theoretisch nicht gleich den vollen Urlaub verballern. Erst nach 6 Monaten hat der "Zugriff" auf den gesamten zustehenden Urlaub. Das hat mit der Höhe des Anspruchs nichts zu tun.
http://www.main-netz.de/themen/beruf-bildung/dpa-serviceline/beruf_bildung/art7022,356844
Ein Arbeitnehmer, der länger als das erste Kalenderhalbjahr bei einem Arbeitgeber angestellt war, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
Deathcrush
2009-10-15, 12:15:06
vergessen azumelden
http://www.main-netz.de/themen/beruf-bildung/dpa-serviceline/beruf_bildung/art7022,356844
Heidelberg (dpa/tmn) Ein Arbeitnehmer, der länger als das erste Kalenderhalbjahr bei einem Arbeitgeber angestellt war, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
Formulierungen im Arbeitsvertrag, dass der Urlaub im Jahr des Eintritts und Ausscheidens nur anteilig gewährt wird, seien bezogen auf den gesetzlichen Urlaub ungültig, erläuterte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. Der gesetzliche Mindesturlaub bei einer Fünf-Tage-Woche betrage 20 Tage. Hat der Arbeitgeber darüber hinaus Urlaub gewährt, könne dieser anteilig gewährt werden.
Tja, habe heute meine Kündigung erhalten. Eigentlich hätte ich ja noch bis ende November bleiben können, aber der Chef ekelt mich regelrecht aus der Firma (mobbing), so das ich bis Ende Oktober eingewilligt habe. Nun gut, das alles tut weniger zur Sache. Nun geht es um den Resturlaub. Ich bin der Meinung, das wenn ich länger als 6 Monate in der Firma bin (Seit 01.01.2008) dann habe ich Anspruch auf den gesammten Jahresurlaub von 24 Tagen (Vertraglich ebenfalls 24 Tage), denn ich habe noch nicht einen Tag in Anspruch genommen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Du hat einem Aufhebungsvertrag zugestimmt? Prima, das Arbeitsamt wird sich freuen, dir ein paar Monate kein Arbeitslosengeld zahlen zu müssen. Gratulation!
mediamaxx
2009-10-15, 12:36:06
Da er (der Gast) einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hat, ist er also nicht gekündigt worden, sondern hat der Kündigung ja einvernehmlich zugestimmt. Ich kann mir also gut vorstellen, dass das Arbeitsamt ihm ein paar Monate lang das Arbeitslosengeld verweigert, oder? Was sagen unsere Experten?
Watson007
2009-10-15, 12:50:28
ja soweit ich weiß schon.
Statt einem Aufhebungsvertrag hätte er einen Abwicklungsvertrag machen sollen. Das wäre dann eine reguläre Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist gewesen, er hätte dann also bis zum Ende arbeiten müssen, dafür hätte er dann keine Kürzung beim ALG bekommen.
Beim Aufhebungsvertrag wird vom Arbeitsamt die Abfindung als Kompensation für das sofortige Aufhören (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) angesehen und deswegen das Arbeitslosengeld gekürzt.
Beim Abwicklungsvertrag hätte er zuerst eine reguläre Kündigung bekommen und danach wäre das dann mit der Abfindung geregelt worden....
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