Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SchülerVZ Datenpanne, ein toter aber keine Erpressung?
Manche habens vielleicht schon auf anderen Seiten gelesen. Ein 20 jähriger hat Daten von SchülerVZ gesammelt und wurde verhaftet.
In der Haft hat er Selbstmord begangen ...
Nun scheinen aber große Zweifel daran zu bestehen, ob der Schüler überhaupt eine Erpressung begangen hat:
So hatten VZnet und der 20-jährige mehrere Tage lang über die Rückgabe der Daten verhandelt, nachdem das Unternehmen von dem Datenklau informiert worden war.
Nach dem Spiegel-Bericht hat der Technikchef von VZnet den Hacker per Chat kontaktiert. Laut dem Chat-Protokoll, das dem Spiegel offenbar vorliegt, habe die Firma selbst mehrfach das Thema Geld angesprochen. Wenn man es schaffe, die Daten zu lokalisieren und zu löschen, so dürfe "uns das auch was kosten“. An anderer Stelle schrieb der Technikchef "du – und andere können bei uns rumhacken wie sie wollen. ich bezahl euch sogar gerne dafür!“ Unter einer Bedingung: "wenn ich jemanden dafür bezahle, möchte ich, dass das nicht public wird“.
In einem Chat am 17. Oktober sei der VZnet-Mann dann zur Sache gekommen: "also, was ist sache. kooperation oder krieg?“ Sein Gegenüber entschied sich scheinbar für Kooperation. Er nannte seinen Namen und seine Anschrift und willigte ein, in die Berliner VZnet-Zentrale zu kommen.
http://www.heise.de/meldung/Selbstmord-nach-SchuelerVZ-Datenklau-VZnet-in-Erklaerungsnot-853061.html
Wenn das wirklich so stimmt und er keine "Erpressung" begangen hat wie die Chatlogs belegen sollen, durfte er dann überhaupt verhaftet werden? Offenbar wollte er kooperieren und die Verantwortlichen den Fall gegen Schweigegeld vertuschen.
Der Betroffene ist zwar nicht mehr zu retten, aber es wirft doch ziemlich viele Fragen auf. Was, wenn sowas wieder einmal passiert? Was, wenn ihr mal in der Haft landen würdet obwohl ihr eigentlich nicht das getan habt, was behauptet wurde? [Hier stellt sich wieder einmal die Frage, ab wann dieser unsinnige Hacker-Paragraph angewandt werden sollte...]
_Gast
2009-11-10, 08:28:04
Wenn das wirklich so stimmt und er keine "Erpressung" begangen hat wie die Chatlogs belegen sollen, durfte er dann überhaupt verhaftet werden?Warum nicht? Wer einer Straftat verdächtig ist, darf u. U. in Untersuchungshaft genommen werden. Stellt sich nachträglich die Unschuld heraus, wird er wieder auf freien Fuß gesetzt. So funktioniert das im Rechtsstaat. Ansonsten müsste man alle Verdächtigen frei herum laufen lassen, bis deren Schuld bewiesen ist.Was, wenn ihr mal in der Haft landen würdet obwohl ihr eigentlich nicht das getan habt, was behauptet wurde?Abgesehen davon, dass er nicht nichts getan hat, wäre das zwar ärgerlich, aber auch in einem Rechtsstaat unvermeidlich. Wenn du von einem Polizisten gesehen wirst, wie du dich mit einem Messer in der Hand über eine Leiche beugst, dann kannst du noch so oft behaupten, dass du das Messer nur herausgezogen hast, du wirst sicher verhaftet werden.
Wir sind alle Menschen. Und Menschen machen Fehler. Das betrifft dich und mich genauso wie Ärzte oder Staatsanwälte, nur dass es bei bestimmten Berufen tiefgreifende Konsequenzen hat.
Dass sich der 20-Jährige getötet hat, liegt eher nicht an der Verhaftung. Selbst sein Anwalt wurde vom Selbstmord völlig überrascht. Der Junge wirkte normal und fröhlich und seine Freilassung war nur noch eine Frage von Tagen.
Grestorn
2009-11-10, 08:51:10
Bei einem Verdacht auf Erpressung wird man nun mal eingesperrt. Man kann ja nicht wissen, ob sich der Verdacht hinterher bestätigt oder nicht.
Dass er sich erhängt hat ist mehr als tragisch. Und auch dass er ja eigentlich nur Daten, die sowieso öffentlich zugänglich sind, ausspioniert hat (aber halt in Massen erfasst hat) ist eigentlich meines Erachtens noch nichtmal eine Straftat (eine Erpressung aber schon).
Ich fürchte wir werden nie erfahren, wieso der junge Mann so verzweifelt war, dass er sich gleich erhängte. Die Vorwürfe hätten vermutlich gerade mal für eine Bewährungsstrafe gereicht, wenn er überhaupt verurteilt worden wäre.
Sumpfmolch
2009-11-10, 08:55:31
Warum nicht? Wer einer Straftat verdächtig ist, darf u. U. in Untersuchungshaft genommen werden. Stellt sich nachträglich die Unschuld heraus, wird er wieder auf freien Fuß gesetzt. So funktioniert das im Rechtsstaat.
abzuwarten bleibt allerdings, was von seiten von schüler vz gegenüber der polizei behauptet wurde...z.b., dass ein erpresser in den geschäftsräumen sitzt obwohl das vielleicht garnicht so war.
auf falsche verdächtigung steht immerhin geldstrafe oder bis zu 5 jahre haft.
_Gast
2009-11-10, 09:05:59
abzuwarten bleibt allerdings, was von seiten von schüler vz gegenüber der polizei behauptet wurde...z.b., dass ein erpresser in den geschäftsräumen sitzt.Das ist für die Verhaftung aber irrelevant. Stellt sich später heraus, dass die Geschichte gelogen war, kann die Firma wegen Vortäuschung einer Straftat belangt werden.
Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand einer Straftat bezichtigt wird, die er nicht begangen hat. Das mag für den Betroffenen schlimm sein, ist aber unvermeidlich.
Sumpfmolch
2009-11-10, 09:07:57
Das ist für die Verhaftung aber irrelevant. Stellt sich später heraus, dass die Geschichte gelogen war, kann die Firma wegen Vortäuschung einer Straftat belangt werden.
Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand einer Straftat bezichtigt wird, die er nicht begangen hat. Das mag für den Betroffenen schlimm sein, ist aber unvermeidlich.
nichts anderes habe ich geschrieben. es wird sicherlich geprüft werden inwieweit auch schüler vz mitarbeiter eine straftat begangen haben.
_Gast
2009-11-10, 09:20:43
es wird sicherlich geprüft werden inwieweit auch schüler vz mitarbeiter eine straftat begangen haben.Das ist klar, macht aber die Verhaftung deswegen nicht illegal. Und der Threadstarter hat wohl genau das vermutet.
Außerdem hat der 20-Jährige laut Aussagen der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe im Wesentlichen gestanden. Darüber hinaus gibt es ein psychologisches Betreuungsgutachten des Jugendamtes Erlangen, das empfiehlt, den Jungen in Betreuung zu nehmen. Dies war aber der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Wahrscheinlich wäre er dann gar nicht in Haft gekommen, sondern eingewiesen worden.
Sumpfmolch
2009-11-10, 09:39:51
Das ist klar, macht aber die Verhaftung deswegen nicht illegal. Und der Threadstarter hat wohl genau das vermutet.
aso..die verhaftung an sich ist natürlich nicht illegal, weil die polizei sich auf die aussage von schüler vz verlassen können muss.
Außerdem hat der 20-Jährige laut Aussagen der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe im Wesentlichen gestanden. Darüber hinaus gibt es ein psychologisches Betreuungsgutachten des Jugendamtes Erlangen, das empfiehlt, den Jungen in Betreuung zu nehmen. Dies war aber der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Wahrscheinlich wäre er dann gar nicht in Haft gekommen, sondern eingewiesen worden.
wäre er in erlangen festgenommen und nicht auf wunsch und kosten von schüler vz durch die ganze republik nach berlin gekarrt worden, wäre das gutachten den zuständigen behörden wohl auch bekannt gewesen und entsprechend verfahren worden.
Ich fürchte wir werden nie erfahren, wieso der junge Mann so verzweifelt war, dass er sich gleich erhängte.
Der ironische Unterton in deinen Postings läst mir bisweilen die Galle hochkommen.
Ich empfehle ein Praktikum bei der örtlichen Dorfpolizei. Was dort teilweise abläuft, hat mit einem Rechtsstaat rein gar nichts mehr zu tun. Wenn ich zB. höre, das ein Jugendlicher für Jahre in den Knast muß, obwohl er nichts getan hat, dann werd ich 'nachdenklich'. Was war damals passiert? Nach einem Verstoß gegen das BtmG und anderer kleinerer Delikte war ein Jugendlicher zur Abschreckung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden (Prinzip Einschüchterung). War ja 'nur Bewährung'. Kurz darauf wurde er von der ansässigen Dorfpolizei wiederum verhaftet und einer vermeintlichen strafbaren Handlung beschuldigt, die in Deutschland gar nicht strafbar ist. Nachdem der Junge von den Polizisten auf der Wache wahrscheinlich mißhandelt und nach Strich und Faden zur Sau gemacht wurde (Prinzip Einschüchterung), ist er abgehauen und hat damit gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. -> Die Bewährung wurde widerrufen.
Wenn ich lese, daß sich jemand in Haft das Leben nimmt und die Verantwortlichen sich ratlos geben, dann weiß ich alles. Wahrscheinlich wurde er von den Verantwortlichen derartig bedroht und eingeschüchtert, daß es zu dieser Kurzschlußreaktion kam. Von daher, lieber Grestorn, finde ich deine ironische Bemerkung hier völlig fehl am Platze.
mfg
Haarmann
2009-11-10, 09:59:10
_Gast
Der Haftrichter muss doch gute Gruende haben, eine Untersuchungshaft anzuordnen. Es ist fraglich, ob diese Gruende da sind. Nicht alle Verhafteten landen in Untersuchungshaft. In diesem Fall sehe ich keinerlei Gruende fuer eine Untersuchungshaft und halte sie daher fuer ne Frechheit.
Sumpfmolch
2009-11-10, 10:05:24
_Gast
Der Haftrichter muss doch gute Gruende haben, eine Untersuchungshaft anzuordnen. Es ist fraglich, ob diese Gruende da sind. Nicht alle Verhafteten landen in Untersuchungshaft. In diesem Fall sehe ich keinerlei Gruende fuer eine Untersuchungshaft und halte sie daher fuer ne Frechheit.
wie wäre es mit "schüler vz rief die polizei an und meldete einen erpressungsversuch von annähernd 100.000€"
wäre so eine angabe ausreichend?
_Gast
2009-11-10, 10:09:07
aso..die verhaftung an sich ist natürlich nicht illegal, weil die polizei sich auf die aussage von schüler vz verlassen können muss.Wir müssen hier sehr aufpassen, nicht die allgemeine Volksmeinung mit geltendem Recht zu verwechseln. Zunächst einmal handelt es sich hier um eine Festnahme und nicht um eine Verhaftung. Für eine Festnahme reicht ein dringender Tatverdacht aus. Die Anordnung der Untersuchungshaft obliegt einem Richter. Diese ist nach Strafprozessordnung u. a. dann erlaubt, wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet, verändert, beiseite geschafft, unterdrückt oder gefälscht werden. Und das ist bei (vermutetem) Datendiebstahl und Erpressung nicht auszuschließen.wäre er in erlangen festgenommen und nicht auf wunsch und kosten von schüler vz durch die ganze republik nach berlin gekarrt worden, wäre das gutachten den zuständigen behörden wohl auch bekannt gewesen und entsprechend verfahren worden.Das ist aber nicht den Behörden anzulasten, höchstens SchülerVZ.In diesem Fall sehe ich keinerlei Gruende fuer eine Untersuchungshaft und halte sie daher fuer ne Frechheit.Ich verstehe die Emotionen in diesem Fall, allerdings halte ich einen Staatsanwalt oder Richter für kompetenter als uns.
Sumpfmolch
2009-11-10, 10:24:53
Das ist aber nicht den Behörden anzulasten, höchstens SchülerVZ
polizei und richter haben sich völlig korrekt verhalten, falls schüler vz einen erpressungsversuch gemeldet haben sollte. die kernfrage ist für mich, ob wirklich ein erpressungsversuch stattgefunden hat.
_Gast
2009-11-10, 10:36:24
polizei und richter haben sich völlig korrekt verhalten, falls schüler vz einen erpressungsversuch gemeldet haben sollte. die kernfrage ist für mich, ob wirklich ein erpressungsversuch stattgefunden hat.Was bisher durch die Medien geistert, lässt darauf schließen, dass es eher keine Erpressung war, es könnte aber auch eine Nötigung darstellen. Genaues wird man vielleicht noch erfahren.
Auf Netzpolitik steht das soDabei hat der 20-jährige offensichtlich seine Verhandlungsposition etwas falsch eingeschätzt und hat wohl 20.000 Euro für die Herausgabe seiner aus dem SchülerVZ gecrawlten Daten haben wollen. Daraufhin hat SchülerVZ ihn verhaften lassen.Quelle: netzpolitik.org (http://www.netzpolitik.org/2009/schuelervz-warum-wurde-tatverdaechtiger-verhaftet/)
Haarmann
2009-11-10, 10:39:05
Sumpfmolch
Nicht wirklich... welche Gefahr besteht denn konkret, wenn der weiterhin rumrennt?
_Gast
So sie sich ev mehr denn 5 Sekunden mit dem Fall beschaeftigten... man kriegt oft das Gefuehl, dass sie das nicht getan haben.
Ich haette den Angeklagten zum Verhoer mitgenommen. Ich denke der haette sich sogar kooperativ gezeigt, bei entsprechender Befragung - man muss nicht immer mit der Tuer ins Haus fallen.
Eine Gefahr kann ehrlicherweise nicht erkennen in so einem Fall. Oder fuehltest Du Dich durch diese Person irgendwie bedroht?
P.S. Eine Abmahnung gilt in CH als Noetigung... das erfuhr ein Freiherr von G. bereits ;).
_Gast
2009-11-10, 10:48:21
Oder fuehltest Du Dich durch diese Person irgendwie bedroht?Meine persönlich subjektive Meinung tut hier nichts zur Sache, aber wenn mir jemand private Daten stehlen würde, wäre Untersuchungshaft sein geringstes Problem.
Und genau aus diesem Grund gibt es unabhängige Stellen, die sich mit so etwas beschäftigen. Alles andere wäre Selbstjustiz.
Bei heise gibts ein paar Infos mehr. Würde einigen net schaden.
Wie es aussieht hat ihm RotzeVZ eine kleine üble Falle gestellt.
Alles andere könnt ihr nachlesen. (mal so nochmal als Info für einige hier)
Und ja, ich finde das absolut übertrieben jemanden gleich in Untersuchungshaft zu stecken, wegen einer verlogenen Beschuldigung welche man sich mal so eben zurecht legt.
Ich hoffe gegen diesen Laden wird noch vorgegangen.
_Gast... bitte.. informiere dich etwas. ER HAT NICHTS GESTOHLEN.
Haarmann
2009-11-10, 11:04:44
_Gast
Bestand Fluchtgefahr? Verdunkelungsgefahr? Waere gar eine Person bedroht gewesen?
Das sind imho auch in der BRD die Punkte, die eine Untersuchungshaft gerechtfertigt haetten.
Und er hat keine Daten geklaut... er hat sie bestenfalls kopiert und dies erst noch von Dritten, die ein Selbstinteresse haben es als Klau darzustellen, weil sie sonst selbst dran sind.
Bandit_SlySnake
2009-11-10, 11:09:36
Meine persönlich subjektive Meinung tut hier nichts zur Sache, aber wenn mir jemand private Daten stehlen würde, wäre Untersuchungshaft sein geringstes Problem.
Und genau aus diesem Grund gibt es unabhängige Stellen, die sich mit so etwas beschäftigen. Alles andere wäre Selbstjustiz.
Wenn jemand seine Daten im Internet so publik macht wie im xxxVZ und diese Daten von jedem gelesen werden können dann kann man nicht von Diebstahl sprechen wenn jemand diese Daten sammelt.
Ich finde das Ganze sehr misteriös, gerade weil ein so grosses Medienunternehmen die AGBs selber ändert um Geld aus den Daten zu machen aber andere diese Daten nicht speichern dürfen.
-Sly
Sumpfmolch
2009-11-10, 11:14:04
_Gast
Bestand Fluchtgefahr? Verdunkelungsgefahr? Waere gar eine Person bedroht gewesen?
Das sind imho auch in der BRD die Punkte, die eine Untersuchungshaft gerechtfertigt haetten.
allerhöchstens würde mir verdunklungsgefahr einfallen...mir ist aber nicht klar, wie der gute das von berlin aus in seiner wohnung in erlangen tun will.
sind begründungen für untersuchungshaft geheim? ansonsten müsste das doch zugänglich sein...
_Gast
2009-11-10, 11:18:14
Verdunkelungsgefahr?Ja, durchaus. Zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft.Und er hat keine Daten geklaut... er hat sie bestenfalls kopiert...Aha. Nach deiner Rechtsauffassung ist es also kein Diebstahl, wenn ich deine private Festplatte kopiere? Oder wie soll ich das verstehen?Wenn jemand seine Daten im Internet so publik macht wie im xxxVZ und diese Daten von jedem gelesen werden können dann kann man nicht von Diebstahl sprechen wenn jemand diese Daten sammelt.Das sehe ich anders. Privat ist privat. Und es wurden auch private Daten gestohlen Auch privat gestellte Daten waren bei SchülerVZ massenweise auslesbar. Wir haben 118.000 Datensätze von Berliner Schülern mit ihrem Geburtsdatum (Was teilweise nur für Freunde freigegeben war) zur Klärung an den Bundesverband Verbraucherzentrale übergeben, die mittlerweile auch beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten angekommen sind.Quelle: netzpolitik.org (http://www.netzpolitik.org/2009/datenleck-bei-schuelervz-war-groesser-als-bekannt/)
Haarmann
2009-11-10, 11:47:41
_Gast
Wenn meine Festplatte dabei dort bleibt, wo se immer war und im gleichen Zustand belassen wird, dann kopierst ja nur die Daten. Dieser Gefahr setzt Du alle Daten aus, die auf nem Internetrechner liegen.
Es gab Zeiten, Windows 2000, da konnte ich lauter IPs der Cablecom mit \\IP\c$ eingeben, User Administrator und PW leer bei der Maske eingeben und voila waren alle Daten sichtbar... das war schon irgendwie seltsam...
Hydrogen_Snake
2009-11-10, 12:05:45
Ich habe das mit StudiVZ mitbekommen. Sind ja Daten gewesen die hätte jeder bekommen können der angemeldet ist, demnach war ich ziemlich schockiert als ich gehört habe das der Tatverdächtige sich umbringen konnte da kein Delikt seinerseits begangen worden ist.
1. WIE KANN DAS PASSIEREN?
2. WARUM HAT ER SICH UMBRINGEN WOLLEN?
Zu 2terem würde mir der Polizeidruck beim Verhör etc. evtl. einfallen.
Überhaupt macht sich die Polizei wirklich keine Freunde mit deren Vorgehen, erst recht nicht auf dem Gebiet der Überwachung bzw. Datenschutz & Urheberrechtsverletzung.
Damit hier keine falschen Unterstellungen aufkommen: Der 20 jährige litt offenbar unter einer bekannten Persönlichkeitsstörung.
Das ist in dem Zusammenhang ziemlich kritisch: Denn hätte er dann überhaupt noch ohne Beaufsichtigung eingesperrt werden dürfen, wenn die Beamten davon hätten wissen müssen? Hätte er sich umgebracht, wäre er nicht eingesperrt worden?
@Vorfall
Er hat Daten gesammelt. Er hat mit SchülerVZ gechattet, es gibt ein Chatlog.
Der Anwalt war vom Tod überrascht, er sah eine hohe Chance für Freispruch beim Tatbestand der Erpressung. Diese kann ja nur stattgefunden haben, wenn er auch etwas gefordert hat.
Im bekannten Chatlog steht offensichtlich, das er geschrieben hat, er hätte es just4fun getan und man ihm Geld angeboten hat, damit er es nicht an die Öffentlichkeit bringt.
Er antwortete auf Kooperation mit einem Ja und wurde dann mit einem Taxi auf Firmenkosten dorthin gefahren. Außerdem gab er Anschrift und Adresse bekannt.
Wenn das ein krimineller sein soll, dann verstehe ich es erst recht nicht, denn soweit uns bekannt hat er die Daten nicht verwendet, nicht verkauft, ist sofort in Verhandlung mit SchülerVZ getreten. Warum wurde er eingebuchtet?
Das Chatlog wurde gespeichert, das müsste den Beamten vorliegen... wenn das alles so stimmt, ist es eine ziemlich blöde Situation: Vielleicht wurde er zu unrecht festgehalten aufgrund falscher Behauptung und hat sich deshalb das Leben genommen.
Welche Folgen ziehen sie jetzt daraus? Allein schon das sie offenbar die aktenkundige Störung seines Verhalten nicht erkannt haben, hätte sie anders handeln lassen müssen.
Bandit_SlySnake
2009-11-10, 14:32:06
JDas sehe ich anders. Privat ist privat. Und es wurden auch private Daten gestohlen
Quelle: netzpolitik.org (http://www.netzpolitik.org/2009/datenleck-bei-schuelervz-war-groesser-als-bekannt/)
Wenn etwas privat ist sollte man es im Internet nicht veröffentlichen, denn dann ist es einfach nicht mehr privat sondern veröffentlicht, selbst wenn ich die Daten nur für Freunde freigebe veröffentliche ich damit die Daten zumindest für die Freunde.
-Sly
_Gast
2009-11-10, 14:35:30
Zu 2terem würde mir der Polizeidruck beim Verhör etc. evtl. einfallen.Das wage ich zu bezweifeln. Auf den Anwalt machte der 20-Jährige einen fröhlichen und gelassenen Eindruck. Warum sollte er ausgerechnet vor seinem Anwalt polizeiliche Übergriffe vertuschen?Überhaupt macht sich die Polizei wirklich keine Freunde mit deren Vorgehen, erst recht nicht auf dem Gebiet der Überwachung bzw. Datenschutz & Urheberrechtsverletzung.Was hat denn die Polizei gemacht?Diese kann ja nur stattgefunden haben, wenn er auch etwas gefordert hat.Netzpolitik hat wohl etwas tieferen Einblick in die Geschichte und schreibt folgendes:Nun gibt es Aufklärung: SchülerVZ stand schon am Samstag im Kontakt mit der zweiten Quelle, die wir hier “Cracker” genannt haben. Die Person stammt aus Franken und war wohl am Sonntag nach Berlin zu SchülerVZ ins Büro gekommen. Dabei hat der 20-jährige offensichtlich seine Verhandlungsposition etwas falsch eingeschätzt und hat wohl 20.000 Euro für die Herausgabe seiner aus dem SchülerVZ gecrawlten Daten haben wollen. Daraufhin hat SchülerVZ ihn verhaften lassen.Wenn etwas privat ist sollte man es im Internet nicht veröffentlichen, denn dann ist es einfach nicht mehr privat sondern veröffentlicht, selbst wenn ich die Daten nur für Freunde freigebe veröffentliche ich damit die Daten zumindest für die Freunde.
-SlyAchso! Wenn ich im Internet Daten für meine Bank eingebe, dann sind sie zwar nur für die Bankmitarbeiter gedacht, aber deiner Meinung nach öffentlich. Oder wie ist das zu verstehen?
Was privat ist oder nicht, entscheidet jeder Einzelne für sich selbst. Ein Telefongespräch in der Öffentlichkeit kann trotzdem privat sein.
@_Gast
Netzpolitik hat keinen tieferen Einblick, das stand bei Heise auch.
Das Problem an der Sache ist ein völlig anderes:
Die Chatlogs wurden gesichert: Sie behaupten das Gegenteil (Beweismittel). In den Chatlogs wurde ihm sogar geld angeboten dafür das er es nicht öffentlich macht.
Somit ist die Frage, ob SchülerVZ hier nicht lügt, denn sie haben ihn mit (falschen) Versprechungen gelockt und es würde mich nicht wundern, wenn dieses "Gespräch" in Wirklichkeit nicht so verlaufen wäre (wäre ja schlecht, wenn plötzlich jeder erfahren würde, das SchülerVZ das ganze vertuschen wollte, weil derjenige nicht darauf einstieg).
Und noch ein Problem: Haben sie das Schriftlich oder in Tonform? Wie wollen sie es sonst beweisen? Im Zweifel ist er freizusprechen. Die Beweise gegen SchülerVZ sind bis jetzt erdrückend.
Wenn man es schaffe, die Daten zu lokalisieren und zu löschen, so dürfe "uns das auch was kosten“.
schrieb der Technikchef "du – und andere können bei uns rumhacken wie sie wollen. ich bezahl euch sogar gerne dafür!“ Unter einer Bedingung: "wenn ich jemanden dafür bezahle, möchte ich, dass das nicht public wird“.
Auf die Frage, was der junge Mann mit dem Datensammeln erreichen wolle, antwortete er: "gar nichts, das war’n just4fun projekt“.
In einem Chat am 17. Oktober sei der VZnet-Mann dann zur Sache gekommen: "also, was ist sache. kooperation oder krieg?“
Kein Wunder das sie jetzt nicht von ihrem Standpunkt abbrücken.
Bereits am Dienstag meldete sich der Rechtsanwalt des verstorbenen Matthias L., Ulrich Dost, mit schweren Vorwürfen gegen das Unternehmen zu Wort. Er behauptete, dass nicht der junge Student, sondern die VZ-Verantwortlichen die ersten Andeutungen auf eine Zahlung in undefinierter Höhe geäußert haben. Dies musste „nicht mit einer Drohung erzwungen werden“, so Dost.
Die VZnet Netzwerke Ltd. und ihr Eigentümer, der Holtzbrinck-Verlag, sind nun schwer unter Druck geraten. Nach außen kommuniziert man dort weiterhin, dass man sich keiner Schuld oder falschen Verhaltens bewusst ist. „Zu keinem Zeitpunkt haben wir dem Tatverdächtigen ein Zahlungsangebot oder gar Schweigegeldangebot für die entsprechenden Daten oder den Crawler unterbreitet”
Die Logs liegen ja vor, die brauchen es nur noch abgleichen. Stellt sich die Frage, wer hier tatsächlich gelogen hat.
_Gast
2009-11-10, 15:02:56
Die Logs liegen ja vor, die brauchen es nur noch abgleichen. Stellt sich die Frage, wer hier tatsächlich gelogen hat.Ich glaube, wir müssen hier etwas unterscheiden. Da ist auf der einen Seite ein Unternehmen, bei dem einzelne Mitarbeiter möglicherweise nicht korrekt gehandelt haben. Auf der anderen Seite ist ein junger Mann, der sich Daten angeeignet hat, die nicht für ihn bestimmt waren (wie auch immer man das letztendlich nennen mag).
Den Behörden kann man keinen Vorwurf machen, sie haben im Rahmen der Gesetze gehandelt. Auch dem Unternehmen muss man nachsehen, dass es zur Sicherung seiner Existenzgrundlage (und das sind nunmal die Daten) und zur Vermeidung eines Skandals, alles mögliche versucht, diese Angelegenheit irgendwie zu lösen. Wenn man überhaupt von Schuld sprechen kann, dann liegt sie sicher beim 20-Jährigen.Netzpolitik hat keinen tieferen Einblick, das stand bei Heise auch.Heise hat netzpolitik.org nur zitiert.
Ich glaube, wir müssen hier etwas unterscheiden.
Ja: Wir haben einen Beweis = Chatlog.
Wir haben eine Behauptung = !?
Den Behörden kann man keinen Vorwurf machen, sie haben im Rahmen der Gesetze gehandelt.
Das sehe ich nicht ganz so: Auch den Behörden ist ein Vorwurf zu machen: Sie haben die AKTENKUNDIGE Persönlichkeitsstörung nicht hoch genug bewertet.
Wenn klar ist, das die Person die man einbuchtet sehr labil ist, dann stellt man sie unter Aufsicht.
_Gast
2009-11-10, 16:04:45
Ja: Wir haben einen Beweis = Chatlog.Beweis für was? Und bedenke, dass nicht alles, was im Internet auftaucht, auch wahr ist.Sie haben die AKTENKUNDIGE Persönlichkeitsstörung nicht hoch genug bewertet.Da weißt du mehr als ich. Ich dachte, die Störung wäre unbekannt gewesen. Wo steht das, dass die Störung nicht richtig eingeschätzt wurde?
Haarmann
2009-11-10, 16:45:07
_Gast
Wie gesagt - bei Aussage gegen Aussage jemanden in U-Haft nehmen ist imho schon falsch genug. In so manchem Land haettest damit keinen Erfolg...
_Gast
2009-11-10, 16:53:38
Wie gesagt - bei Aussage gegen Aussage jemanden in U-Haft nehmen ist imho schon falsch genug.Auch das ist viel zu pauschal. Da bräuchten sich ja zwei Menschen nur gegenseitig des Mordes zu bezichtigen um nicht ins Gefängnis zu müssen.
Außerdem wird der Täter in aller Regel wohl lügen. Es wird wahrscheinlich fast immer Aussage gegen Aussage stehen.
Beweis für was? Und bedenke, dass nicht alles, was im Internet auftaucht, auch wahr ist.
Deswegen traue ich einem Forum trotzdem weniger als einem Informanten, der die Daten an die Presse weitergegeben hat. Denn wenn der Mist baut, fällt das auf ihn zurück.
Wir spekulieren nur, derjenige, der die Logs hat, weiß es allerdings genau. Und die Polizei sollte ebenfalls kein Problem haben, diese Beweise zu sichern.
Da weißt du mehr als ich. Ich dachte, die Störung wäre unbekannt gewesen. Wo steht das, dass die Störung nicht richtig eingeschätzt wurde?
Das steht im Artikel, seit Beitrag1 ;) Die Störung ist Aktenkundig gewesen.
Da stellt sich die Frage, ob sie seine Lage nicht fälsch eingeschätzt haben.
Unpassend finde ich dann solche Phrasen wie "In einer Sitzung des Rechtsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus hatte die Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gesagt, dass der Verhaftete keine Hinweise auf etwaige Selbsttötungsabsichten gegeben, sondern einen "lockeren und aufgeschlossenen Eindruck" gemacht habe."
Bei sowas kann ich mir nur an den Kopf fassen. Nicht einmal einem Amokläufer muss man ansehen, das er gerade Amok gelaufen ist oder es vor hat. Und warum hät er Hinweise auf seinen Selbstmord geben sollen? Dann wäre er ja davon abgehalten worden! :hammer:
Jetzt wirds langsam schmutzig!
Der junge Programmierer, der sich nach Erpressungsvorwürfen seitens des Netzwerkbetreibers VZnet in der Untersuchungshaft das Leben genommen hat, war vor seiner Festnahme am Abend des 18. Oktober offenbar so gut wie handelseinig mit dem VZnet-Management. Das sagte der 20-jährige Erlanger während seiner Vernehmung durch die Polizei aus, berichtet das Magazin Stern in seiner neuen Ausgabe. Im Gespräch mit Vertretern des VZnet-Managements sei bereits ein Vertragsentwurf aufgesetzt worden, habe der Verdächtige weiter ausgesagt. Der Geschäftsführer, Markus Berger-de León, habe einer Zahlung von 80.000 Euro zugestimmt, wenn der 20-Jährige die Forderungen der Firma erfülle.
Das Unternehmen macht weiterhin keine Anstalten, offene Fragen zu beantworten. "Aus dem Zusammenhang gerissene Details der Ermittlungsunterlagen" werde er nicht kommentieren, ließ Berger-de León dazu lediglich mitteilen. "Zu keinem Zeitpunkt" habe das Unternehmen dem "Tatverdächtigen ein Zahlungsangebot oder gar Schweigegeldangebot" unterbreitet. Diese Darstellung steht allerdings im direkten Gegensatz zu eben jenen Details aus den Ermittlungsakten, die VZnet nicht kommentieren will.
http://www.heise.de/meldung/Bericht-VZnet-war-mit-Erpresser-handelseinig-857103.html
Wie es scheint, haben die ihm ein Angebot gemacht... obwohl sie sich weiterhin rausreden. Allein das sie den Chatlog leugnen, wo genau das festgehalten wurde, sagt einiges aus.
Zwischen "Angebot machen" und "Geld erpressen" liegt doch noch ein himmelweiter Unterschied!
Ja, durchaus. Zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft.Aha. Nach deiner Rechtsauffassung ist es also kein Diebstahl, wenn ich deine private Festplatte kopiere? Oder wie soll ich das verstehen?Das sehe ich anders. Privat ist privat. Und es wurden auch private Daten gestohlenNicht von ihm. Er hat lediglich einen Crawler geschrieben, der öffentlich zugängliche Daten unter Umgehung von Captchas in einer Datenbank abspeichert. Dies lässt sich eindeutig aus den Informationen auf seiner eigenen Internetpräsenz, einigen Foreneinträgen von ihm, aber auch den Artikeln bei Heise schließen.
Die geklauten auf "privat" gestellten Daten wurden von jemand anderem angesammelt. Selbst DingsdaVZ behauptet in keinster Weise, dass der tote Junge etwas damit zu tun hat.
Strafanzeigen gegen SchülerVZ-Mitarbeiter
der Affäre um die bei SchülerVZ gesammelten Daten und den anschließenden Selbstmord des der Erpressung verdächtigten 20-jährigen Erlangers hat der Verteidiger des Verstorbenen Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Community-Betreibers VZnet Netzwerke gestellt. Gegen einen Mitarbeiter habe er Strafanzeige wegen des Verdachts der "falschen uneidlichen Aussage" gestellt, teilte Rechtsanwalt Ulrich Dost am heutigen Freitag in Berlin mit. Gegen vier Mitarbeiter des Netzwerkbetreibers richtet sich zudem eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Er könne sich "des Eindrucks nicht erwehren, dass die tatsächlichen Umstände durch die Unternehmensmitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden verdunkelt werden sollten", heißt es in der Mitteilung des Anwalts. VZnet hat eine Bitte um Stellungnahme nicht beantwortet.
http://www.heise.de/meldung/Strafanzeigen-gegen-SchuelerVZ-Mitarbeiter-859649.html
Da bin ich sehr gespannt. VZnet schweigt weiterhin, aber wenn sich der Verdacht erhärtet und es nachgewiesen werden kann anhand der Logs etc, dann vergeht denen hoffentlich recht schnell das grinsen.
Ich kann nur hoffen, das der Fall endgültig aufgeklärt wird und nicht einfach zu den Akten gelegt wird, nur weil der Betroffene tot ist.
FelixPaul
2009-11-14, 10:07:24
Hallo zusammen,
so wie das hier einschätze hat der 20 Jährige ja Daten von vielen tausend SchülerVZ Mitgliedern auf eine CD kopiert. Damit ist er dann zum Betreiber und wollte Geld, oder er geht damit an die Öffentlichkeit (Bild usw.). Das würde für VZnet natürlich extrem negative PR bedeuten, daraus wollte der 20 Jährige Kapital für sich schlagen.
Nach meinem Rechtsempfinden (bin kein Jurist) liegt hier schon eine Art Erpressung vor. "Geld, oder ich mache Publik wie leicht man an eure Daten kommt". Für ein solches Vorgehen kann man in Deutschland in U-Haft kommen, das finde ich sogar gerechtfertigt. Ernsthaft.
Gruß,
Felix
Exekutor
2009-11-14, 13:10:34
Hallo zusammen,
so wie das hier einschätze hat der 20 Jährige ja Daten von vielen tausend SchülerVZ Mitgliedern auf eine CD kopiert. Damit ist er dann zum Betreiber und wollte Geld, oder er geht damit an die Öffentlichkeit (Bild usw.).
Das Problem ist nur das viel eher VZ auf den Datensammler zugegangen sind und nicht umgekehrt! Es gab also keine Erpressung, sondern vielmehr ein Angebot...
Heise Artikel:
Das widerspreche dem ebenfalls in den Ermittlungsakten abgelegten Protokoll des Chats, in dem der Technikchef mehrfach mögliche Zahlungen ins Spiel gebracht haben soll: "Wenn wir das schaffen, darf uns das auch was kosten."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Strafanzeigen-gegen-SchuelerVZ-Mitarbeiter-859649.html
Auch ist das Sammeln von öffentlich zugänglichen Daten in Deutschland nicht verboten. Wäre es so, hätte man für Schäuble den elektrischen Stuhl einführen müssen, damit er in entsprechender Relation zur Rechenschaft gezogen werden könnte. ;D
FeuerHoden
2009-11-18, 13:59:36
Könnte es vl. sein dass er neben öffentlich zugängliche Daten auch solche Daten gesammelt hat die StudiVZ hintenherum sammelt die für den normalen User nicht zugänglich sind? Es gibt zB. Implementierungen die das Klickverhalten der User mitloggen oder auch solche Daten wie 'wer spricht mit wem worüber'. Also kann es sein das StudiVZ aus welchen Gründen auch immer nebenbei noch andere Daten sammelt bzw. versucht gewisse Dinge auszuwerten über die der normale User nicht informiert wird? Vl. verstößt StudiVZ in irgendeiner Weise gegen die eigenen AGBs oder gegen das Datenschutzgesetz. Vl. verkauft StudiVZ hintenherum gesammelte Daten an Interessenten die darauf Kaufverhalten und 'Marktwert' der User ermitteln wollen.
Das sind für mich mögliche Gründe warum StudiVZ ein Interesse daran hätte dass diese Daten nicht weiterverbreitet werden. Dass man sich allen Ernstes beschwert das öffentlich zugängliche Daten deren Sinn und Zweck darin besteht öffentlich zugänglich zu sein öffentlich zugänglich sind ergibt in meinen Augen einfach keinen Sinn, das kann nicht die Begründung sein.
FelixPaul
2009-11-18, 14:42:34
Viel einfacher. Du machst ein schönes Foto deiner Stadt, stellst es ins StudiVZ um es mit anderen zu teilen. Einer kopiert es sich daraus und verkauft es als Postkarte, verdient sich mit deinem Foto ne goldene Nase. BAM! Urheberrechts-Verletzung ... in schlimmen Fällen sogar mit U-Haft als Folge.
Ich sehe da keinen Zusammenhang mit diesem Thema.
Zum einen habe ich nichts von "geklauten" Daten gelesen, sondern was von "crawler" und zum anderen waren sie öffentlich.
Ich sehe auch nirgendwo einen Hinweis, das er einen Verkauf erzwungen hat, im angeblichen Chatlog steht sogar, das er es just4fun getan hat und die dann mit ihm in Verhandlung getreten sind um das ganze zu vertuschen.
Wenn ich Daten für meine privaten Zwecke lokal speichere, ist das nicht direkt verboten.
Ansonsten hätten wir nämlich ein Problem: Selbst ein Browsercache wäre dann illegal, wenn er Dateien cached, die öffentlich sind, aber nicht heruntergeladen werden dürften.
Auch gibts Massenweise Software die ganze Webseiten herunterlädt um sie offline darzustellen, darüber hat sich wohl bis jetzt auch keiner so richtig Gedanken gemacht, was? :)
Simon Moon
2009-11-18, 20:39:30
Ich haette den Angeklagten zum Verhoer mitgenommen. Ich denke der haette sich sogar kooperativ gezeigt, bei entsprechender Befragung - man muss nicht immer mit der Tuer ins Haus fallen.
Kooperation mit der Polizei? :freak:
Das ist imo ausgeschlossen, wenn man mit diesen Typen redet, merkt jeder der nicht dumm wie Brot ist, dass sie dir mit jedem Satz eine Falle stellen wollen, damit du dich danach selbst belastest. Dabei ist es ihnen wichtiger, dass sie ihre Vermutungen bestätigt bekommen, denn die Rekonstruktion eines Tathergangs.
Klar ist es verständlich, dass sich die Polizisten auf ihren Instinkt und die ihnen bekannten Faktenlage verlassen, aber es ist doch recht nervig, wenn einem nichts geglaubt wird, dass nicht in das kleine Weltbild des Polizisten passt. Insbesondere wenn man etwas konstruktives erreichen will und den Polizisten für voll nimmt, kann man ab diesen Personen verzweifeln (und sich offenbar sogar umbringen...) - das Einzige was hilft ist stoische Ruhe zu zeigen und dem Polizisten klar zu machen, dass du deine Aussage nicht ändern wirst. Jeder kooperationsversuch wird von dem Polizisten eh nur als Schuldeingeständnis verstanden und bringt nur Ärger mit sich...
Und wie so wie die Richter es mit den Hausdurchsuchungen halten, werden sie es wohl auch mit U-Haft halten - Wer nichts zu verbergen hat... :freak:
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