Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung für Studenten
gasmeister
2009-12-14, 10:51:04
Hi Leute
Ich bin Student und habe die Ferien über an der Uni gearbeitet.
Dafür habe ich vier Monate lang Zahlungen zwischen 440€ und 700€ brutto bekommen, insgesamt knapp 2300€.
Zahlungen von September bis Dezember.
Nun hat sich die Versicherung gemeldet, weil ich aus der Familienversicherung rausfallen würde.
Man darf ja eigentlich nur 360€/Monat verdienen oder 400€ wenns als geringfügige Beschäftigung gilt.
Jetzt will ich mir diese Abgabe allerdings sparen.
Geht das denn?
Es gibt ja diese Werbekostenpauschale von über 900€ im Jahr, kann ich die denn beliebig umschichten auf die einzelnen Monate?
Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
mfG
Pinoccio
2009-12-14, 12:24:13
Es gitb da eine recht ausführliche Broschüre (pdf) (http://www2.studiberatung-potsdam.de/uploads/sozialinfo2010.pdf) der Studiberatung Potsdam, welche von der GEW und dem DGB getragen wird.
Auf Seite 40 wird auf deine Problematik eingegangen.
mfg
Peleus1
2009-12-14, 15:23:25
Hi Leute
Ich bin Student und habe die Ferien über an der Uni gearbeitet.
Dafür habe ich vier Monate lang Zahlungen zwischen 440€ und 700€ brutto bekommen, insgesamt knapp 2300€.
Zahlungen von September bis Dezember.
Nun hat sich die Versicherung gemeldet, weil ich aus der Familienversicherung rausfallen würde.
Man darf ja eigentlich nur 360€/Monat verdienen oder 400€ wenns als geringfügige Beschäftigung gilt.
Jetzt will ich mir diese Abgabe allerdings sparen.
Geht das denn?
Es gibt ja diese Werbekostenpauschale von über 900€ im Jahr, kann ich die denn beliebig umschichten auf die einzelnen Monate?
Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
mfG
hier stand mist
NiCoSt
2009-12-14, 15:31:31
afaik wird das jahresmittel betrachtet, also der jahresverdienst durch 12 genommen, womit du ja dann unter dem besagten satz liegen würdest, aber kA ob das (noch) stimmt, meine aber mal sowas gelesen zu haben.
Pinoccio
2009-12-14, 15:33:51
ot:hier stand mistscnr (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=7716229&postcount=1309) :D
/edit: doch unlustig.
mfg
Peleus1
2009-12-14, 15:34:03
afaik wird das jahresmittel betrachtet, also der jahresverdienst durch 12 genommen, womit du ja dann unter dem besagten satz liegen würdest, aber kA ob das (noch) stimmt, meine aber mal sowas gelesen zu haben.
Das kann so sein, muss aber anscheinend nicht. Einigen Krankenkasse, wie meiner z.B., genügt das.
gasmeister
2009-12-14, 19:57:27
Bei mir geht durch 12 teilen scheinbar auch nicht(bin bei der AOK).
Die Frau am Telefon von der Versicherung kam leider nicht so kompetent rüber.
Das was in der pdf steht, mit den 2 Monaten, die man in den Ferien arbeiten kann mit über 360€/Monat, hab ich der Frau auch erzählt.
Da hieß es dann, da ich mehr als zwei Monate Lohn bekommen habe, gilt das nicht mehr.
Und diese Werbungskostenpauschale hat sie wohl für das ganze Jahr durch 2 genommen und auf die ersten zwei Monate aufgeteilt, da der erste Arbeitsvertrag nur so lang ging.
Der zweite geht auch wieder zwei Monate und die Werbungskostenpauschale sei aber schon aufgebraucht.
Was mir schon mal ziemlich dumm erscheint.
Weiß denn einer, wie das konkret mit diesen Werbungskosten aussieht?
Kann ich von diesem Betrag von 9xx€ im Jahr auch jeweils so viel auf die einzelnen Monate umschichten, so dass ich unter diese 360€ für jeden einzelnen Monat komme?
mfG
basti333
2009-12-14, 20:58:24
Hmm, als Student solltest du eigentlich einen extra Studententarif in Anspruch nehmen, der satz ist festgelegt und ...mal eben einen alten kontoauszug rauskramen... beträgt 63,38 EUR (darin enthalten 9,98 Pflegeversicherung). Da darf man natürlich auch dazu verdienen. Wie viel man verdienen kann weiß ich nicht, aber das wird aufs jahr gerechnet soweit ich weiß. Es gibt lediglich höchstsätze was du außerhalb der semesterferien verdienen darfst.
Ich bin aber kein steuerberater, deswegen alles ohne gewähr. Ruf am besten mal deine KV an und frag nach wie das aussieht.
edit: oder frag mal in der personalabteilung der Uni nach, wenn du bei der KV keine kompetenten leute an die strippe bekommst.
gasmeister
2009-12-14, 21:01:40
Diesen Tarif kann ich auch in Anspruch nehmen, nur möchte ich das nicht.
Ich möchte familienversichert bleiben, das kostet nämlich nichts zusätzlich.
mfG
Black-Scorpion
2009-12-14, 21:55:28
Normalerweise informiert man sich bevor man arbeitet wie viel man verdienen darf.
Einfach arbeiten und keine Versicherung abschließen funktioniert eben nicht.
basti333
2009-12-14, 21:59:15
Normalerweise informiert man sich bevor man arbeitet wie viel man verdienen darf.
Einfach arbeiten und keine Versicherung abschließen funktioniert eben nicht.
funktioniert schon, denn eine versicherung darf einen nicht so einfach kündigen (aus der KV zu fliegen ist sehr, sehr, sehr schwer), aber man muss dann halt u.U. beiträge nachzahlen. Hatte ich schon öfters bei mir und meine KV hat mir immer weitergeholfen und nie was zu meinem nachteil berechnet oder so, bin bei der Techniker Krankenkasse, kann ich nur weiter empehlen :smile:
AFAIK könntest du auch von heute auf morgen die beitragszahlung einstellen und deine KV dürfte dir NICHT den versicherungsschutz kündigen. Natürlich trozdem nicht empehlenswert, da sie das wohl versuchen einzuklagen, leistungen streichen und du evtl. sogar negative schufa einträge bekommst.
Black-Scorpion
2009-12-15, 11:43:08
funktioniert schon, denn eine versicherung darf einen nicht so einfach kündigen (aus der KV zu fliegen ist sehr, sehr, sehr schwer), aber man muss dann halt u.U. beiträge nachzahlen. Hatte ich schon öfters bei mir und meine KV hat mir immer weitergeholfen und nie was zu meinem nachteil berechnet oder so, bin bei der Techniker Krankenkasse, kann ich nur weiter empehlen :smile:
AFAIK könntest du auch von heute auf morgen die beitragszahlung einstellen und deine KV dürfte dir NICHT den versicherungsschutz kündigen. Natürlich trozdem nicht empehlenswert, da sie das wohl versuchen einzuklagen, leistungen streichen und du evtl. sogar negative schufa einträge bekommst.
Solange du einen Vertrag hast bist du auch verpflichtet zu zahlen.
Stellst du die Zahlung ohne Grund ein, bist du schneller aus der Versicherung wie du nachzahlen kannst.
Dein Versicherungsschutz besteht noch ein paar Tage und das war es dann.
basti333
2009-12-15, 11:56:15
Solange du einen Vertrag hast bist du auch verpflichtet zu zahlen.
Stellst du die Zahlung ohne Grund ein, bist du schneller aus der Versicherung wie du nachzahlen kannst.
Dein Versicherungsschutz besteht noch ein paar Tage und das war es dann.
Das mag bei anderen versicherungen stimmen, aber nicht bei der KV.
Offenbar nutzen viele Bürger AOK, Barmer & Co. aus - auch wenn bei manch einem nicht Boshaftigkeit im Spiel sein dürfte, sondern es an der notwendigen Liquidität mangelt. Doch die Kassen sind gegenüber den Beitragsprellern weitgehend machtlos. Wer früher als freiwilliger Versicherter seinen Beitrag nicht zahlte, wurde irgendwann hinausgeworfen. "Dieses Druckmittel haben wir heute nicht mehr", sagt Ann Marini, Pressesprecherin beim GKV-Spitzenverband.
Mit anderen Worten: Wer nicht zahlt, hat erst mal nichts zu befürchten. Die Kassen können zwar nach und nach die Leistungen reduzieren, doch der Anspruch auf eine Behandlung in Notsituationen bleibt bestehen. Und ob etwa eine schwere Erkältung dramatisch ist oder nicht, entscheidet der Arzt - und nicht die Kasse.
Quelle:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,658095,00.html
Black-Scorpion
2009-12-15, 12:09:26
Das mag bei anderen versicherungen stimmen, aber nicht bei der KV.
Quelle:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,658095,00.html
Dein Beispiel gilt für freiwillig Versicherte und nicht für gesetzlich versicherte.
Wenn dort keine Zahlung mehr eingeht bist du nach ein paar Tagen (afaik sind es 4 Wochen) raus aus der Versicherung.
basti333
2009-12-16, 10:44:48
hmm, warum sollte das denn unterschiedlich geregelt sein?
Peleus1
2009-12-16, 13:16:26
Hmm, als Student solltest du eigentlich einen extra Studententarif in Anspruch nehmen, der satz ist festgelegt und ...mal eben einen alten kontoauszug rauskramen... beträgt 63,38 EUR (darin enthalten 9,98 Pflegeversicherung). Da darf man natürlich auch dazu verdienen. Wie viel man verdienen kann weiß ich nicht, aber das wird aufs jahr gerechnet soweit ich weiß. Es gibt lediglich höchstsätze was du außerhalb der semesterferien verdienen darfst.
Ich bin aber kein steuerberater, deswegen alles ohne gewähr. Ruf am besten mal deine KV an und frag nach wie das aussieht.
edit: oder frag mal in der personalabteilung der Uni nach, wenn du bei der KV keine kompetenten leute an die strippe bekommst.
Da gehts, so weit ich weiss, sogar nur darum ob noch gewährleistet ist dass das Studium hauptberuflich ist. Gehalt spielt dann keine Rolle mehr, durchaus interessant für viele Zuverdiener.
basti333
2009-12-16, 21:59:03
Da gehts, so weit ich weiss, sogar nur darum ob noch gewährleistet ist dass das Studium hauptberuflich ist. Gehalt spielt dann keine Rolle mehr, durchaus interessant für viele Zuverdiener.
Ahso, also könnte ich als Student theoretisch auch 2 millionen euro im monat verdeienen, solange ich eine gewisse stundenzahl einhalte....?
Kindergeldansprüche würden natürlich erlöschen.
Hmm, als Student solltest du eigentlich einen extra Studententarif in Anspruch nehmen, der satz ist festgelegt und ...mal eben einen alten kontoauszug rauskramen... beträgt 63,38 EUR (darin enthalten 9,98 Pflegeversicherung). Da darf man natürlich auch dazu verdienen. Wie viel man verdienen kann weiß ich nicht, aber das wird aufs jahr gerechnet soweit ich weiß. Es gibt lediglich höchstsätze was du außerhalb der semesterferien verdienen darfst.
Ich bin aber kein steuerberater, deswegen alles ohne gewähr. Ruf am besten mal deine KV an und frag nach wie das aussieht.
edit: oder frag mal in der personalabteilung der Uni nach, wenn du bei der KV keine kompetenten leute an die strippe bekommst.
@TS
Die studentische Versicherung steht dir mit dem Betrag nur zu, wenn du im Monat nicht mehr als 400 € verdienst. Das gilt ebenso auch für die Familienversicherung. Der Krankenkasse ist das durchschnittliche Monatseinkommen im Jahr völlig egal.
Eine Ausnahme ist nur die kurzfristige Beschäftigung (so oder so ähnlich heißt das), denn da kann man 50 Tage im Jahr abreiten, ohne dass mann KV und Lohnsteuer (wenn man unter 7xxx € per anno ist) zahlen muss.
Meine Erfharung ist, dass die Krankenkassen-Mitarbeiter schon alles wissen, nur dir das nicht direkt auf die Nase binden. Lass dich von einer anderen Mitarbeiterin beraten (persönlich!), notfalls von der Vorgesetzten.
Auch ich empfehle dir im Vorfeld solche Sachen zu klären, alles andere bedeutet nur unötigen Streß! In den Personalabteilungen der Firmen, wo ich gearbeitet habe, gab es immer kompetente Leute, die mir bei solchen Sachen helfen konnten. Das Unternehmen will ja auch Geld sparen.
maximAL
2009-12-20, 19:16:19
@TS
Die studentische Versicherung steht dir mit dem Betrag nur zu, wenn du im Monat nicht mehr als 400 € verdienst.
Nö, da geht mehr. Ich musste von der Familienversicherung in die Studentenversicherung für 6X€ wechseln, weil ich mehr als 400€ verdiene.
Nö, da geht mehr. Ich musste von der Familienversicherung in die Studentenversicherung für 6X€ wechseln, weil ich mehr als 400€ verdiene.
Dito. Musste während meinem Praxissemester auch die ~60€ für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (AOK). Konnte danach aber nochmal zurück zur Familienmitversicherung (bis ich halt die Altergrenze dafür überschritten hatte).
Dito. Musste während meinem Praxissemester auch die ~60€ für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (AOK). Konnte danach aber nochmal zurück zur Familienmitversicherung (bis ich halt die Altergrenze dafür überschritten hatte).
Käse, ein Praxissemester ist im Rahmen der Ausbildung und damit bist du ganz klar Familienversicherungswürdig.
Ich weiss ja nicht was die Leute für nen Käse erzählen, aber das geht ja mal garnicht. Hatte vor 3Jahren noch vollen Schutz(!) trotz 400€ Job und Praxissemster, oder was haben die Halsabschneider jetzt wieder eingeführt?
Uzundiz
2009-12-20, 21:52:30
wird alles sehr gut hier erklärt
http://www.400-euro.de/400/stud.html
hier noch ne seite: http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,arbeitsrecht.html
nymand
2009-12-20, 23:36:44
Käse, ein Praxissemester ist im Rahmen der Ausbildung und damit bist du ganz klar Familienversicherungswürdig.
Ich weiss ja nicht was die Leute für nen Käse erzählen, aber das geht ja mal garnicht. Hatte vor 3Jahren noch vollen Schutz(!) trotz 400€ Job und Praxissemster, oder was haben die Halsabschneider jetzt wieder eingeführt?
Nur wenn du während des Praxissemester unter der Einkommensgrenze von ca 400€ bleibst. Genauer Betrag vorher mit der Krankenkasse abklären.
EDIT: Ah verwechselt mit Abschlussarbeit. Hier gilt afaik oben gesagtes :-)
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