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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ist "Bis zum TT.MM.JJJJ" rechtlich definiert


Nasenbaer
2010-01-18, 11:23:09
Hi,
ich würde gerne wissen ob "bis zum TT.MM.JJJJ" inklusive dem genannten Tag gilt oder nicht.
Ich habe nämlich von Vodafone eine SMS bekommen, dass ich bis zum 16.01.2010 meine Prepaidkonto aufladen soll für eine SMS Flatrate. Dies tat ich auch am 16.01.2010 noch aber habe nun keine SMS Flat. Ich vermute, dass sie bis ausschließlich den 16.01. meinten aber alle Kollegen sind, genau wie ich, der Ansicht, dass "bis zum" eigentlich einschließlich bedeutet.

Gibt's da eine genaue Regelung - vielleicht sogar mit Urteil oder Paragraphen?

Mfg Michael

Wurschtler
2010-01-18, 11:26:27
WIE hast du das Konto aufgeladen?
Vielleicht ist die Wertstellung der Buchung erst später und damit zu spät?

Nasenbaer
2010-01-18, 14:02:14
WIE hast du das Konto aufgeladen?
Vielleicht ist die Wertstellung der Buchung erst später und damit zu spät?
Mittels Online-Banking der Sparkasse. Hatte auch umgehend die Gutschrift erhalten und die SMS von Vodafone, dass ich die nächsten Wochenende am WE kostenlos nach Vodafone telefonieren kann.

Aber obige Frage habe ich auch generell, weil ich woanders noch ein ähnliches Problem habe. :)

mapel110
2010-01-18, 14:05:26
IdR gilt so eine Angabe mit einschließlich des genannten Tages. Im kaufmännischen Bereich gibts dann meist noch 2-3 Tage obendrauf, weil eben beispielsweise Überweisungen dauern können. Aber sowas lässt sich auch prima in den AGBs regeln. ;)

Nasenbaer
2010-01-18, 19:37:36
Ok danke für die Antworten. Ich werde einfach mal morgen den Support anrufen und nachfragen wo die Flat bleibt. :)