Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerausweisentzug - schriftlich äussern?
Bluefox
2010-01-19, 18:35:07
Mich hat's geblitzt hier in der Schweiz und ich werde den Führerausweisentzug wohl für 1 Monat (oder mehr) abgeben müssen. Hat dies jemand schon einmal durchgemacht - ich habe jetzt einen Brief erhalten, indem ich mich noch schriftlich äussern kann. Was soll ich dort schreiben, hat dies einen grossen Einfluss auf die Entzugsdauer? Lohnt es, dort irgend etwas zu erfinden, obwohl es gar nicht stimmt? :rolleyes:
Kann ja schlecht schreiben, dass ich rasen wollte.
Gut, in DE sieht ja alles wohl etwas anders aus - jedenfalls nicht so teuer :-/
Bitte keine Moralpredigten, ich bin mir meiner Schuld bewusst und werde die auch tragen.
(del)
2010-01-19, 18:36:36
Bitte keine Moralpredigten, ich bin mir meiner Schuld bewusst und werde die auch tragen.
Dann trag sie, indem du dich der Strafe stellst und heul hier nicht rum.
mofhou
2010-01-19, 19:13:19
Erst einmal solltest du ein paar Infos preisgeben:
In welchem Kanton geblitzt?
Wie viel zu schnell?
Wie viel SFR Strafe?
Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit beim Amt für Admin. Verfahren (die haben dir vermutlich auch den Brief geschickt) Einspruch einzulegen, was ich auch tun würde. Die Erfolgschancen kommen ganz auf den Einzelfall an.
LuckyLuke2k
2010-01-21, 16:53:09
Das heisst tatsächlich: "Führerausweisentzug"? Und den kann man auch noch abgeben?
Interessant :)
Bluefox
2010-01-21, 17:10:40
Ja das heisst tätsächlich so. Ich bin im November ausserots zu schnell gefahren und wurde geblitzt; keine Anhaltemannschaft der Polizei war vor Ort. Nun fahre ich seit 3 Monaten immer noch rum und warte, bis der langsame Staatsapparat in die Gänge kommt, und mir meinen Führerausweis wegnimmt. In dieser Zeit könnte ich ja immer noch durch die Gegend rasen und Leute gefährden... absolut sinnvoll.
MarcWessels
2010-01-21, 17:19:00
Das heisst tatsächlich: "Führerausweisentzug"? Und den kann man auch noch abgeben?
Interessant :)Dachte auch erst an die Wolfsschanze und die Berechtigung, sich dort aufzuhalten. :biggrin:
DasToem
2010-01-21, 17:33:53
Das heisst tatsächlich: "Führerausweisentzug"? Und den kann man auch noch abgeben?
Interessant :)
Ein kurzes googlen hat mir verraten, dass ein 'Führerausweisentzug' bereits das 'Entziehen' des 'Führerausweises' enthält. :)
@Topic: Mein Beileid. Ich hoffe du hast noch etwas Urlaub übrig. Warum fragst du nicht mal bei einem Anwalt nach?
Bluefox
2010-01-21, 17:46:26
Muss wohl wirklich mal mit einem Anwalt schauen. Die Behörden interessiert das wohl kaum, dass die Strasse zu diesem Zeitpunkt menschenleer war und ausserdem schnurgerade durch ein Waldstück verlief. Auch einen wichtigen Termin als Grund wird wohl nichts bringen.
[dzp]Viper
2010-01-21, 17:52:55
Das bringt dir nix Bluefox. Ob die Straße nun schnurr gerade aus ging und nix los war ist irrelevant wenn du dich nicht an die Verkehrsvorschriften gehalten hast.
Da kannste dem Anwalt gerne Geld in den Rachen werfen.. den Monat Führerscheinentzug wirst du nicht entkommen können.
Nimms einfach hin und mach den Monat Entzug in nem Monat wo du das Auto wenn möglich wenig brauchst und fertig.
Bluefox
2010-01-21, 18:00:24
Kann ich den den Entzug frei wählen - also den Zeitpunkt? Kann ich sagen, ich will erst im nächsten Dezember auf das Auto verzichten?
Maorga
2010-01-21, 19:01:49
bei uns im deutschen Reich kannst beim ersten Verstoß der Art noch auf ein wenig Einsicht beim Richter hoffen - die erlassen dann den Führerscheinentzug und verdoppeln die Geldstrafe. Manche die aber nur wenn du dir da bisher noch nichts zu schulden gekommen lassen hast.
Ansonsten bei uns 3 Monate YEAH verjährt sag' ich da nur.
Und Einspruch ist in solchen Fällen immer sinnvoll. Bist du von einer eurer Multanovas erwischt worden (Kegelantenne)?
Wenn ja isch ja Radar funzt doch ehh ned :P
Biba
Maorga
Bluefox
2010-01-21, 19:13:21
bei uns im deutschen Reich...
:biggrin:
Bin auf einer Landstrasse erwischt worden. Kein Schwein war unterwegs und es ging noch schön durch ein Waldstück... Typische "Schnellfahrerstrecke". Der Blitzer war mobil - d.h. in einem Kombi aus dem linken hinteren Seitenfenster gerichtet. Ich schreib jetzt mal meine Erklärung dazu... :cool:
Haarmann
2010-01-21, 19:35:32
Bluefox
Das hat bestenfalls dann Sinn, wenn ne gute Ausrede hast...
Musst ja mit über 110 durchgerasselt sein...
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